Booking-Bedingungen von Don Trotti
Saison 2026-27
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Leitfaden zum Verständnis der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen»
Der Booking-Vertrag ist ein entscheidendes rechtliches Dokument, das die Beziehung zwischen einem Künstler und dem Veranstalter oder Organisator regelt. Damit Sie Ihre Rechte und Pflichten sowie jene der anderen Partei vollständig verstehen, ist es unerlässlich, jeden Aspekt des Vertrags sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Der folgende Leitfaden hilft Ihnen, dieses Dokument zu entschlüsseln:
1.Die Terminologie analysieren: Lesen Sie zunächst die im Vertrag verwendeten Begriffe und Definitionen sorgfältig durch. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Bedeutung jedes für die Musik- und Unterhaltungsbranche spezifischen Wortes oder Ausdrucks verstehen.
2.Die beteiligten Parteien bestimmen: Der Vertrag muss die beteiligten Parteien klar bezeichnen, nämlich den Künstler (oder seine gesetzlichen Vertreter) und den Veranstalter oder Organisator der Veranstaltung. Stellen Sie sicher, dass alle persönlichen Angaben korrekt sind.
3.Die Verpflichtungen prüfen: Die Verpflichtungen jeder Partei müssen klar festgelegt sein. Dazu gehören Angaben zum Auftritt des Künstlers, zu Daten und Zeiten der Veranstaltung sowie spezifische Anforderungen an Logistik, technische Vorkehrungen und Promotion.
4.Die Auftrittsbedingungen studieren: Die Auftrittsbedingungen legen die Erwartungen hinsichtlich der Qualität des Auftritts, der Dauer, der Proben, der Kleidervorschriften, der Sicherheit usw. fest. Vergewissern Sie sich, dass Sie diese Anforderungen verstehen und erfüllen können.
5.Die Vergütung überprüfen: Der Abschnitt zur Vergütung legt den Betrag fest, den der Künstler für seinen Auftritt erhält, die Zahlungsbedingungen, die übernommenen zusätzlichen Kosten, Rückerstattungen sowie jede andere Form der Entlöhnung.
6.Die Bildrechte prüfen: Enthält der Vertrag Bestimmungen zu Bildrechten, vergewissern Sie sich, dass Sie verstehen, wie die Bilder verwendet werden und ob Sie das Recht haben, deren Verwendung zu kontrollieren oder einzuschränken.
7.Die Stornierungsbedingungen prüfen: Die Stornierungsbedingungen legen fest, unter welchen Umständen der Vertrag aufgelöst werden kann und welche finanziellen Folgen mit einer Stornierung verbunden sind. Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten im Fall einer Stornierung verstehen.
8.Die Klauseln zur höheren Gewalt berücksichtigen: Klauseln zur höheren Gewalt bestimmen die unvorhersehbaren Ereignisse, welche die Erfüllung des Vertrags verhindern könnten. Verstehen Sie, welche Situationen erfasst sind und wie sie sich auf Ihre Pflichten auswirken können.
9.Die Vertraulichkeitsklauseln überprüfen: Enthält der Vertrag Vertraulichkeitsklauseln, vergewissern Sie sich, dass Sie verstehen, welche Informationen vertraulich bleiben müssen und wie sie geschützt werden.
10.Bei Bedarf eine Fachperson beiziehen: Wenn Sie Fragen oder Bedenken zum Vertrag haben, zögern Sie nicht, einen auf die Unterhaltungsbranche spezialisierten Anwalt oder Rechtsberater beizuziehen.
Engagement
Definition des Engagements: Im Rahmen dieses Vertrags bezeichnet das Engagement die Verpflichtung von Don Trotti, seine Leistungen gemäss den vereinbarten Bedingungen zu erbringen.
1.Art der Leistungen: Dieser Abschnitt präzisiert die spezifischen Leistungen, zu deren Erbringung gegenüber dem Kunden sich Don Trotti verpflichtet. Dazu können künstlerische Auftritte, öffentliche Auftritte, Aufnahmesessions im Studio, Interviews usw. gehören.
a.Dauer des Engagements: Der Vertrag legt den Zeitraum fest, während dessen Don Trotti zur Erbringung seiner Leistungen engagiert ist. Dabei kann es sich um ein bestimmtes Anfangs- und Enddatum oder um eine je nach Veranstaltung oder Projekt festgelegte Dauer handeln.
b.Umfang der Pflichten: Dieser Abschnitt beschreibt die spezifischen Verantwortlichkeiten von Don Trotti während der Dauer seines Engagements. Dazu können Anwesenheitsanforderungen, Leistungspflichten, administrative Aufgaben usw. gehören.
c.Exklusivität: Der Vertrag kann festlegen, ob das Engagement von Don Trotti während des festgelegten Zeitraums exklusiv für den Kunden gilt, sodass er in dieser Zeit nicht mit anderen Labels oder Veranstaltern zusammenarbeiten darf.
d.Voraussetzungen: Dieser Abschnitt führt sämtliche Voraussetzungen für das Engagement von Don Trotti auf, wie etwa die Unterzeichnung des Vertrags, die Leistung einer Anzahlung oder die Bereitstellung erforderlicher Dokumente.
e.Besondere Pflichten: Der Vertrag kann besondere Pflichten festlegen, die Don Trotti während seines Engagements erfüllen muss, wie etwa obligatorische Proben, Medientermine oder die Teilnahme an Promotionsveranstaltungen.
f.Flexibilität: Dieser Abschnitt anerkennt die Notwendigkeit einer gewissen Flexibilität beim Engagement von Don Trotti und erlaubt ihm, seine Pflichten an die sich ändernden Bedürfnisse der Veranstaltung oder des Projekts anzupassen.
g.Reservationen: Der Vertrag kann Don Trotti gestatten, bestimmte Daten oder Zeiträume für künftige Engagements zu reservieren, vorbehaltlich einer vorgängigen Vereinbarung mit dem Kunden.
h.Exklusivitätsklausel: Ist das Engagement von Don Trotti exklusiv, kann der Vertrag eine Klausel enthalten, die ihm untersagt, während der Dauer seines Engagements an anderen konkurrierenden Veranstaltungen oder Projekten mitzuwirken.
i.Keine Ersetzung: Dieser Abschnitt kann festlegen, dass eine Ersetzung von Don Trotti während der Dauer seines Engagements ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht zulässig ist.
j.Leistungsverpflichtung: Don Trotti verpflichtet sich, seine Leistungen mit höchster Professionalität und Kompetenz zu erbringen und so dem Kunden und seinem Publikum ein positives Erlebnis zu gewährleisten.
k.Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Don Trotti verpflichtet sich, die Vertraulichkeit sensibler oder privater Informationen, zu denen er während der Dauer seines Engagements Zugang erhält, zu wahren und jede unbefugte Offenlegung zu vermeiden.
l.Verpflichtung zur Zusammenarbeit: Dieser Abschnitt anerkennt die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Don Trotti und dem Kunden, um die während der Dauer seines Engagements festgelegten Ziele zu erreichen.
m.Einhaltung von Weisungen: Don Trotti verpflichtet sich, sämtliche Weisungen und Anweisungen des Kunden betreffend seine Leistungen zu befolgen und die Einhaltung der vereinbarten Standards und Erwartungen sicherzustellen.
n.Loyalitätsverpflichtung: Während seines Engagements verpflichtet sich Don Trotti, im besten Interesse des Kunden zu handeln und jedes Verhalten oder Handeln zu vermeiden, das dem Ruf oder den Interessen des Kunden schaden könnte.
2.Erwartete Leistungen: Der Vertrag legt die Leistungen klar fest, zu deren Erbringung sich Don Trotti verpflichtet, einschliesslich künstlerischer Auftritte, öffentlicher Auftritte, Aufnahmesessions usw.
a.Beschreibung der Leistungen: Dieser Abschnitt beschreibt die spezifischen Leistungen, die Don Trotti gegenüber dem Kunden erbringen soll. Dazu können künstlerische Live-Auftritte, Studioaufnahmen, Songwriting-Sessions, Gesangscoachings usw. gehören.
b.Häufigkeit und Dauer: Der Vertrag legt die vorgesehene Häufigkeit und Dauer der Leistungen von Don Trotti fest. Diese können von einem einzelnen Auftritt bis zu einer Reihe von Auftritten über einen längeren Zeitraum reichen.
c.Inhalt der Leistungen: Der Vertrag umschreibt den spezifischen Inhalt der Leistungen, einschliesslich der aufzuführenden Songs, der in Interviews zu behandelnden Themen oder der in Songwriting-Sessions zu erreichenden Ziele.
d.Qualität der Leistungen: Der Vertrag legt die erwarteten Qualitätsstandards für die Leistungen von Don Trotti fest und stellt sicher, dass diese mit Professionalität, Können und Kreativität erbracht werden.
e.Erforderliche Fähigkeiten: Dieser Abschnitt legt die spezifischen Fähigkeiten, Talente oder Qualifikationen fest, über die Don Trotti zur Erbringung der erwarteten Leistungen verfügen muss, wie etwa aussergewöhnliche stimmliche Fähigkeiten, Bühnenerfahrung oder Fähigkeiten im Songwriting.
f.Anpassung an die Bedürfnisse: Don Trotti erklärt sich bereit, sich an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden anzupassen und seine Leistungen entsprechend den mitgeteilten Präferenzen und Richtlinien auszurichten.
g.Proben: Sind zur Vorbereitung der Leistungen Proben erforderlich, legt der Vertrag deren Häufigkeit, Dauer und Art sowie die damit verbundenen Vergütungsbedingungen fest.
h.Kostüme und Kleidung: Erfordern die Leistungen von Don Trotti bestimmte Kostüme oder eine besondere Kleidung, kann der Vertrag die Anforderungen an die Kostüme sowie die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten jeder Partei festlegen.
3.Qualität der Leistungen: Don Trotti verpflichtet sich, seine Leistungen mit höchster Professionalität, Kompetenz und Sorgfalt zu erbringen und die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards sicherzustellen.
a.Künstlerische Exzellenz: Don Trotti verpflichtet sich, künstlerische Darbietungen von hervorragender Qualität zu liefern und bei all seinen Auftritten ein hohes Mass an Talent, Können und Kreativität unter Beweis zu stellen.
b.Professionalität: Die Auftritte von Don Trotti erfolgen mit vorbildlicher Professionalität, unter Einhaltung der höchsten Standards der Musikbranche und mit einem positiven Erlebnis sowohl für das Publikum als auch für die Partner.
c.Stimmigkeit: Die Auftritte von Don Trotti stehen im Einklang mit dem Musikstil, dem Image und den Werten des Kunden und gewährleisten Kohärenz und Harmonie mit der Marke und der Unternehmensidentität.
d.Emotionale Wirkung: Don Trotti verpflichtet sich, mit seinen Auftritten beim Publikum positive Emotionen und Reaktionen hervorzurufen, dessen Aufmerksamkeit zu fesseln und unvergessliche Momente zu schaffen.
e.Authentische Interpretation: Die Auftritte von Don Trotti widerspiegeln seine Authentizität und künstlerische Individualität und bringen seine unverwechselbare Stimme, seinen einzigartigen Musikstil und seine Bühnenpersönlichkeit zur Geltung.
f.Gesangstechnik: Don Trotti verpflichtet sich, ein hohes Niveau an Gesangstechnik zu wahren und aussergewöhnliche gesangliche Leistungen zu erbringen, wobei er die Qualität und Kraft seiner Stimme durchgehend bewahrt.
g.Instrumentale Meisterschaft: Gegebenenfalls stellt Don Trotti eine aussergewöhnliche Beherrschung seines Musikinstruments unter Beweis und liefert hochwertige instrumentale Darbietungen, die seine gesanglichen Leistungen ergänzen und bereichern.
h.Energie und Dynamik: Don Trotti bringt positive Energie und ansteckende Dynamik in seine Auftritte ein, bezieht das Publikum aktiv mit ein und schafft eine lebendige und mitreissende Atmosphäre.
i.Präzision und Kohärenz: Die Auftritte von Don Trotti zeichnen sich durch technische Präzision und künstlerische Kohärenz aus und gewährleisten ein harmonisches Gleichgewicht zwischen den verschiedenen musikalischen und szenischen Elementen.
4.Pünktlichkeit: Don Trotti verpflichtet sich, die für seine Auftritte oder Verpflichtungen vereinbarten Zeitpläne einzuhalten, pünktlich einzutreffen und die vorgesehenen Anfangs- und Endzeiten einzuhalten.
a.Pünktlichkeit: Don Trotti verpflichtet sich, bei allen Auftritten und Verpflichtungen pünktlich zu sein, wie vorgesehen rechtzeitig einzutreffen und die vereinbarten Fristen ohne Verzögerung einzuhalten.
b.Beginn: Die Auftritte von Don Trotti beginnen genau zur vertraglich festgelegten oder vereinbarten Anfangszeit, sodass ein pünktlicher Beginn der Veranstaltung gewährleistet ist.
c.Ende: Don Trotti hält die vorgesehene Endzeit seiner Auftritte ein und sorgt für einen pünktlichen Abschluss, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und die Einhaltung nachfolgender Verpflichtungen zu ermöglichen.
d.Probezeiten: Don Trotti erscheint pünktlich zu allen geplanten Proben, hält die festgelegten Zeitpläne ein und nutzt die zur Verfügung gestellte Zeit wirksam, um seine Auftritte vorzubereiten und zu verfeinern.
e.Verfügbarkeit: Don Trotti steht zu den vereinbarten Zeiten für alle Besprechungen, Interviews, Proben und sonstigen Aktivitäten im Zusammenhang mit seinen Auftritten zur Verfügung und hält die vom Kunden festgelegten Zeitpläne ein.
f.Kommunikation bei Verspätung: Im Fall unvorhergesehener Verspätungen informiert Don Trotti den Kunden oder dessen Vertreter umgehend, um ihn über die Lage auf dem Laufenden zu halten und mögliche Störungen auf ein Minimum zu beschränken.
g.Flexibilität: Don Trotti zeigt sich flexibel bei der Anpassung von Zeitplänen oder Vorkehrungen, soweit erforderlich, und kommt angemessenen, vom Kunden verlangten Anpassungen nach, um den Bedürfnissen der Veranstaltung gerecht zu werden.
h.Koordination mit anderen Künstlern: Don Trotti arbeitet eng mit anderen Künstlern und Teammitgliedern zusammen, um die Zeitpläne abzustimmen und reibungslose Übergänge zwischen den verschiedenen Auftritten oder Aktivitäten der Veranstaltung zu gewährleisten.
i.Einhaltung der Zeitvorgaben: Don Trotti hält die für seine Auftritte vorgesehenen Zeitvorgaben ein und stellt sicher, dass diese die geplante Dauer nicht überschreiten, um jede Beeinträchtigung des Gesamtablaufs der Veranstaltung zu vermeiden.
j.Frühzeitige Vorbereitung: Don Trotti bereitet sich im Voraus auf seine Auftritte vor und trifft frühzeitig ein, um sich mit dem Veranstaltungsort vertraut zu machen, sich körperlich und mental vorzubereiten und allfällige technische Einrichtungen vorzunehmen.
k.Reaktionsfähigkeit bei Änderungen: Bei kurzfristigen Änderungen von Zeitplänen oder Vorkehrungen reagiert Don Trotti rasch und wirksam, um sich der neuen Situation anzupassen und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung aufrechtzuerhalten.
l.Mitteilung des Zeitplans: Der Kunde stellt Don Trotti einen detaillierten Zeitplan für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit seinen Auftritten zur Verfügung und gewährleistet eine klare und umfassende Kommunikation, um jede Verwirrung oder jedes Missverständnis zu vermeiden.
m.Einhaltung der Vorgaben des Veranstaltungsorts: Don Trotti hält sämtliche vom Veranstaltungsort auferlegten zeitlichen Vorgaben ein und berücksichtigt dabei Öffnungs- und Schliessungszeiten, Lärmbeschränkungen und alle anderen massgebenden Vorschriften.
n.Überwachung der Zeiten: Don Trotti und sein Begleitteam überwachen regelmässig Zeitpläne und Uhren, um sicherzustellen, dass alle Auftritte und Aktivitäten planmässig ablaufen und die festgelegten Fristen eingehalten werden.
o.Nach dem Auftritt: Nach jedem Auftritt hält Don Trotti die vereinbarten Zeitpläne für Fantreffen, Autogrammstunden oder sonstige Verpflichtungen nach dem Auftritt ein und stellt sicher, dass die Erwartungen der Fans innerhalb der vorgesehenen Zeiträume erfüllt werden.
5.Beachtung der Weisungen: Don Trotti verpflichtet sich, die Weisungen und Anweisungen des Kunden betreffend Auftritte, Proben, Interviews und jede andere Aktivität im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung zu befolgen.
a.Befolgung von Anweisungen: Don Trotti verpflichtet sich, alle vom Kunden erteilten Anweisungen und Weisungen betreffend seine Auftritte, öffentlichen Auftritte, Interviews und alle anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung sorgfältig zu befolgen.
b.Einhaltung der Standards: Die Auftritte von Don Trotti entsprechen den Qualitätsstandards und Erwartungen des Kunden und beachten die vom Unternehmen festgelegten ästhetischen, künstlerischen und ethischen Kriterien.
c.Beachtung der künstlerischen Richtlinien: Don Trotti hält sich an die vom Kunden festgelegten künstlerischen Richtlinien, richtet sich nach der kreativen Vision des Unternehmens und trägt zur Erreichung der vereinbarten künstlerischen Ziele bei.
d.Zentrale Kommunikation: Bei Unklarheiten oder Klärungsbedarf kommuniziert Don Trotti offen und umgehend mit dem Kunden, um Klarheit über die erteilten Weisungen zu erhalten, und gewährleistet so ein gegenseitiges Verständnis und eine präzise Ausführung der übertragenen Aufgaben.
e.Flexibilität: Don Trotti zeigt sich flexibel bei der Anpassung an neue Weisungen oder Planänderungen des Kunden und beweist Offenheit sowie die Fähigkeit, Auftritte oder Aktivitäten entsprechend anzupassen.
f.Beachtung der Sicherheitsrichtlinien: Don Trotti hält sich an alle Sicherheitsrichtlinien des Kunden oder der Organisatoren der Veranstaltung und gewährleistet seine eigene Sicherheit sowie jene der Teammitglieder und des Publikums.
g.Verwendung von Ausrüstung: Falls erforderlich, verwendet Don Trotti jede vom Kunden zur Verfügung gestellte Ausrüstung oder jedes Material sachgemäss, befolgt die Gebrauchsanweisungen und sorgt für eine ordnungsgemässe Pflege und Handhabung dieser Ausrüstung.
h.Proben und Vorbereitung: Don Trotti nimmt aktiv an den vom Kunden organisierten Proben und Vorbereitungssitzungen teil und bereitet sich angemessen darauf vor, die erteilten Weisungen bei den eigentlichen Auftritten umzusetzen.
i.Zusammenarbeit mit dem Team: Don Trotti arbeitet eng mit den Teammitgliedern des Kunden und den anderen an der Veranstaltung beteiligten Künstlern zusammen, befolgt deren Weisungen und trägt konstruktiv zum Gesamterfolg der Veranstaltung bei.
j.Beachtung logistischer Vorgaben: Don Trotti berücksichtigt logistische Vorgaben wie Zeitpläne, verfügbare Räumlichkeiten und Ressourcen und beachtet die vom Veranstaltungsort oder durch äussere Umstände auferlegten Einschränkungen.
k.Vertraulichkeit: Don Trotti wahrt die Vertraulichkeit sensibler oder privater Informationen, die ihm der Kunde im Rahmen seiner Weisungen mitteilt, und vermeidet jede unbefugte Offenlegung dieser Informationen gegenüber Dritten.
l.Laufende Beurteilung: Der Kunde gibt Don Trotti regelmässig Rückmeldung zur Einhaltung der Weisungen und zur Qualität seiner Arbeit und bietet ihm so die Möglichkeit, seine Auftritte zu verbessern und den Erwartungen des Unternehmens besser gerecht zu werden.
m.Verpflichtung zur Qualität: Don Trotti verpflichtet sich, die Weisungen des Kunden mit ständigem Augenmerk auf Qualität und Exzellenz zu befolgen und Leistungen und Ergebnisse zu erbringen, welche die festgelegten Standards erfüllen oder übertreffen.
n.Konstruktive Rückmeldung: Bei Nichteinhaltung von Weisungen oder Anpassungsbedarf erhält Don Trotti vom Kunden eine konstruktive Rückmeldung, die auf eine laufende Verbesserung und eine bessere Ausrichtung auf die Erwartungen des Unternehmens abzielt.
o.Gegenseitiger Respekt: In allen Interaktionen mit dem Kunden und dessen Team zeigt Don Trotti Respekt, Professionalität und Höflichkeit und fördert ein positives und kooperatives Arbeitsumfeld, das auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt beruht.
6.Zusammenarbeit: Don Trotti verpflichtet sich, eng mit dem Kunden und den anderen beteiligten Parteien zusammenzuarbeiten, um den Erfolg der Veranstaltung sicherzustellen, und positiv zur Gesamtatmosphäre beizutragen.
a.Teamgeist: Don Trotti verpflichtet sich, aktiv an einem kooperativen Arbeitsklima mitzuwirken, einen positiven Teamgeist zu fördern und zum gemeinsamen Erfolg des Projekts oder der Veranstaltung beizutragen.
b.Offene Kommunikation: Don Trotti pflegt eine offene und transparente Kommunikation mit dem Kunden und teilt Ideen, Rückmeldungen und Bedenken auf konstruktive Weise, um eine wirksame Zusammenarbeit zu fördern.
c.Teilen von Ressourcen: Im Geist der Zusammenarbeit teilt Don Trotti Ressourcen, Fachwissen und Netzwerke mit dem Kunden und trägt so zur gegenseitigen Bereicherung und zur optimalen Nutzung der verfügbaren Möglichkeiten bei.
d.Ausrichtung der Ziele: Die persönlichen und beruflichen Ziele von Don Trotti stimmen mit jenen des Kunden überein, wobei beide gemeinsam auf die Erreichung gemeinsamer Ergebnisse und die Schaffung gemeinsamer Werte hinarbeiten.
e.Kreativer Beitrag: Don Trotti leistet einen kreativen und innovativen Beitrag zum Projekt oder zur Veranstaltung und schlägt originelle Ideen und innovative Lösungen vor, um die festgelegten Ziele zu erreichen.
f.Respekt vor den Kompetenzen: Don Trotti anerkennt und respektiert die Kompetenzen und Beiträge der Teammitglieder des Kunden, schätzt die Vielfalt der Talente und fördert eine Kultur der Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Respekt beruht.
g.Konfliktbewältigung: Bei Meinungsverschiedenheiten oder möglichen Konflikten verpflichtet sich Don Trotti, Streitigkeiten auf professionelle und konstruktive Weise beizulegen, den Dialog zu fördern und nach für beide Seiten vorteilhaften Lösungen zu suchen.
h.Aktive Teilnahme: Don Trotti nimmt aktiv an Besprechungen, Brainstorming-Sitzungen und anderen vom Kunden organisierten gemeinsamen Aktivitäten teil und trägt proaktiv zu Diskussionen und Entscheidungsfindungen bei.
i.Flexibilität: Im Geist der Zusammenarbeit zeigt sich Don Trotti flexibel und anpassungsfähig gegenüber Planänderungen oder notwendigen Anpassungen im Rahmen des Projekts oder der Veranstaltung und beweist Flexibilität und Reaktionsfähigkeit gegenüber neuen Umständen.
j.Vertrauen und Vertraulichkeit: Don Trotti respektiert das Vertrauen, das ihm der Kunde durch die Weitergabe sensibler oder strategischer Informationen entgegenbringt, wahrt die Vertraulichkeit dieser Informationen und vermeidet jede unbefugte Offenlegung gegenüber Dritten.
k.Geteilte Verantwortung: Don Trotti übernimmt die Verantwortung für die Erreichung der vereinbarten Ziele, führt die übertragenen Aufgaben aus und hält die vereinbarten Fristen und Qualitätsstandards ein.
l.Konstruktive Rückmeldung: Don Trotti gibt dem Kunden konstruktive Rückmeldungen zur Leistung des Teams und zum Fortschritt des Projekts und trägt so zur laufenden Verbesserung von Abläufen und Ergebnissen bei.
m.Zusammenhalt im Team: Don Trotti fördert den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit im Team, unterstützt ein positives Arbeitsumfeld und hilft den anderen Teammitgliedern bei der Erreichung ihrer Ziele.
n.Kontinuierliches Lernen: Don Trotti ist offen für kontinuierliches Lernen und den Erwerb neuer Fähigkeiten, nutzt Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung und trägt sowohl zum persönlichen Erfolg als auch zum Erfolg des Teams bei.
o.Erfolge feiern: Im Geist der Zusammenarbeit feiern Don Trotti und der Kunde Erfolge und Errungenschaften gemeinsam und anerkennen die individuellen und kollektiven Beiträge zum Erfolg des Projekts oder der Veranstaltung.
7.Professionelles Verhalten: Don Trotti verpflichtet sich, sich jederzeit professionell zu verhalten und jedes unangemessene, missbräuchliche oder störende Verhalten zu vermeiden, das seinem eigenen Ruf oder jenem des Kunden schaden könnte.
a.Arbeitsethik: Don Trotti verpflichtet sich, eine einwandfreie Arbeitsethik an den Tag zu legen und bei der Ausführung von Aufgaben und der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Hingabe, Verantwortungsbewusstsein und Ernsthaftigkeit zu zeigen.
b.Respekt: Don Trotti respektiert die Teammitglieder, Geschäftspartner und alle am Projekt oder an der Veranstaltung beteiligten Personen und verhält sich jederzeit respektvoll, höflich und professionell.
c.Integrität: Don Trotti handelt bei allen beruflichen Interaktionen mit Integrität und Ehrlichkeit und vermeidet jede Form von Täuschung, Betrug oder illoyalem Verhalten, die das Vertrauen des Kunden beeinträchtigen oder den Ruf schädigen könnte.
d.Diskretion: Don Trotti übt Diskretion und Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen oder privaten Informationen, zu denen er im Rahmen seiner Rolle Zugang hat, und vermeidet jede unbefugte Offenlegung gegenüber Dritten.
e.Professionelles Erscheinungsbild: Don Trotti pflegt bei Auftritten, öffentlichen Auftritten sowie im Umgang mit Öffentlichkeit und Medien ein gepflegtes und professionelles Erscheinungsbild, das sich positiv auf das Image und den Ruf des Kunden auswirkt.
f.Kommunikation: Don Trotti kommuniziert klar, prägnant und professionell mit Teammitgliedern, Geschäftspartnern und anderen Beteiligten, verwendet eine angemessene Sprache und vermeidet aggressives oder beleidigendes Verhalten.
g.Konfliktbewältigung: Bei Meinungsverschiedenheiten oder möglichen Konflikten bemüht sich Don Trotti, diese auf konstruktive und professionelle Weise zu lösen, wobei er Dialog, Mediation und für beide Seiten annehmbare Lösungen in den Vordergrund stellt.
h.Stressbewältigung: Don Trotti zeigt in Stress- oder Drucksituationen Belastbarkeit und Gelassenheit, bewahrt eine professionelle Haltung und findet konstruktive Wege, um Herausforderungen und Hindernisse zu bewältigen.
i.Anpassungsfähigkeit: Don Trotti zeigt sich flexibel und anpassungsfähig gegenüber Planänderungen oder unvorhergesehenen Umständen und beweist geistige und emotionale Beweglichkeit, um sich an neue Situationen anzupassen und ein professionelles Verhalten zu bewahren.
j.Zusammenarbeit: Don Trotti arbeitet eng mit den Teammitgliedern und Partnern des Kunden zusammen und fördert eine Kultur der Zusammenarbeit, die auf dem Austausch von Ideen, gegenseitigem Respekt und der Erreichung gemeinsamer Ziele beruht.
k.Einhaltung interner Richtlinien: Don Trotti hält sich an die internen Richtlinien, Verfahren und Weisungen des Kunden, befolgt die festgelegten Regeln und trägt zur Wahrung der Berufsethik des Unternehmens bei.
l.Weiterbildung: Don Trotti ist bestrebt, seine Fähigkeiten und Kenntnisse durch kontinuierliche Weiterbildung und berufliche Entwicklung zu verbessern, in sein persönliches Wachstum zu investieren und seinen Wert als Künstler und Mitarbeiter zu steigern.
m.Zeitmanagement: Don Trotti setzt Zeit und Ressourcen effizient ein, um die Produktivität zu optimieren und Fristen einzuhalten, wobei er wichtige Aufgaben priorisiert und unnötige Ablenkungen vermeidet.
n.Einhaltung von Verpflichtungen: Don Trotti hält alle Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ein, respektiert unterzeichnete Verträge, eingegangene Verpflichtungen und vereinbarte Fristen und beweist Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bei der Ausführung von Aufgaben.
o.Konstruktive Rückmeldung: Don Trotti gibt und empfängt konstruktive Rückmeldungen auf professionelle und respektvolle Weise und trägt so zur laufenden Verbesserung der individuellen und kollektiven Leistung im Team bei.
8.Achtung von Rechten: Don Trotti verpflichtet sich, bei seinen Auftritten die Rechte und Interessen des Kunden, anderer Künstler, des Personals und des Publikums zu respektieren und jede Verletzung von Urheberrechten, Marken oder Persönlichkeitsrechten zu vermeiden.
a.Urheberrecht: Don Trotti respektiert die Urheberrechte und Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit seinem künstlerischen Schaffen und stellt sicher, dass er die erforderlichen Bewilligungen für die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials bei seinen Auftritten einholt.
b.Achtung von Originalwerken: Don Trotti respektiert die originalen und kreativen Werke anderer Künstler und Autoren und vermeidet Plagiate, Fälschungen oder die unbefugte Verwendung ihrer Werke bei seinen eigenen Auftritten.
c.Recht auf Privatsphäre: Don Trotti respektiert das Recht auf Privatsphäre der an seinen Auftritten oder Projekten beteiligten Personen und holt für jede Verwendung ihres Bildes in Veröffentlichungen, Aufnahmen oder Sendungen deren informierte Einwilligung ein.
d.Vertraulichkeit von Daten: Don Trotti wahrt die Vertraulichkeit der vom Kunden oder von jeder anderen Partei bereitgestellten personenbezogenen und sensiblen Daten und verpflichtet sich, diese Informationen weder offenzulegen noch für unbefugte Zwecke zu verwenden.
e.Schutz der Privatsphäre: Don Trotti respektiert die Privatsphäre der Teammitglieder, der Geschäftspartner und der Öffentlichkeit und vermeidet jedes ungebührliche Eindringen in deren Privatleben sowie jede Ausnutzung ihres Bildes oder Rufs zu persönlichen oder kommerziellen Zwecken.
f.Recht auf Privatsphäre: Don Trotti respektiert das Recht auf Privatsphäre anderer Künstler, der Teammitglieder und der Öffentlichkeit und unterlässt jedes Eindringen in deren Privatleben sowie jede unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen über sie.
g.Vertragliche Pflichten: Don Trotti hält alle mit dem Kunden und anderen Parteien unterzeichneten Verträge und Vereinbarungen ein, erfüllt die vereinbarten Bedingungen und respektiert die Rechte und Pflichten jeder Partei.
h.Meinungsäusserungsfreiheit: Don Trotti respektiert die Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht anderer auf eine eigene Meinung und fördert ein offenes und respektvolles Umfeld, in dem Ideen und Standpunkte frei und ohne Angst vor Vergeltung geäussert werden können.
i.Schutz personenbezogener Daten: Don Trotti gewährleistet den Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten der Teammitglieder, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit und trifft geeignete Massnahmen, um Verletzungen der Privatsphäre oder unbefugten Zugriff auf diese Daten zu verhindern.
j.Achtung von Traditionen und Bräuchen: Don Trotti respektiert die Traditionen, Bräuche und kulturellen Überzeugungen anderer und vermeidet jede Diskriminierung, Stigmatisierung oder Voreingenommenheit aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder eines anderen geschützten Merkmals.
k.Nichtdiskriminierung: Don Trotti verpflichtet sich, niemanden aufgrund seiner ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder eines anderen geschützten Merkmals zu diskriminieren oder zu belästigen.
l.Achtung der Arbeitnehmerrechte: Don Trotti respektiert die Rechte der Arbeitnehmenden und stellt sicher, dass alle an seinen Auftritten oder Projekten Beteiligten gemäss den nationalen und internationalen arbeitsrechtlichen Gesetzen und Normen mit Würde, Respekt und Fairness behandelt werden.
m.Achtung der Kinderrechte: Don Trotti respektiert die Rechte von Kindern und Jugendlichen, vermeidet jede Ausbeutung, jeden Missbrauch oder jede Beeinträchtigung ihres Wohlergehens und gewährleistet ihren Schutz und ihre Sicherheit bei allen Aktivitäten.
n.Soziale Verantwortung: Don Trotti verhält sich in sozialen Medien und auf Online-Plattformen verantwortungsvoll und vermeidet jede Veröffentlichung oder jedes Verhalten, das dem Ruf des Kunden schaden oder anderen Schaden zufügen könnte.
o.Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Don Trotti hält bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften ein, vermeidet jede Verletzung nationaler und internationaler Gesetze und arbeitet bei Bedarf mit den zuständigen Behörden zusammen.
9.Promotion der Veranstaltung: Don Trotti verpflichtet sich, aktiv an der Promotion der Veranstaltung mitzuwirken und seine persönlichen Kommunikationskanäle zu nutzen, um die Teilnahme und das Engagement des Publikums zu fördern.
a.Aktives Engagement: Don Trotti verpflichtet sich, die Veranstaltung aktiv bei seinen Fans, in seinem sozialen Netzwerk und bei seinen beruflichen Kontakten zu bewerben und dabei sowohl Online- als auch Offline-Plattformen zu nutzen, um die Sichtbarkeit und Bekanntheit der Veranstaltung zu steigern.
b.Teilnahme an Marketingkampagnen: Don Trotti nimmt an den vom Kunden organisierten Marketing- und Promotionskampagnen teil und stellt Werbeinhalte wie Videos, Fotos, Interviews oder persönliche Botschaften zur Verfügung, um die Promotion der Veranstaltung zu unterstützen.
c.Promotion in den sozialen Medien: Don Trotti teilt regelmässig Informationen über die Veranstaltung auf seinen Social-Media-Konten und verwendet relevante Hashtags, ansprechende Bilder und fesselnde Beiträge, um seine Fans zur Teilnahme zu ermutigen.
d.Veröffentlichung exklusiver Inhalte: Don Trotti veröffentlicht exklusive Inhalte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, wie Blicke hinter die Kulissen, Proben, Anekdoten oder Vorschauen auf seine Auftritte, um vor, während und nach der Veranstaltung Interesse und Begeisterung beim Publikum zu wecken.
e.Persönliche Einladungen: Don Trotti versendet persönliche Einladungen an seine Fans und beruflichen Kontakte, um sie zur Teilnahme an der Veranstaltung zu ermutigen, wobei er die einzigartigen und attraktiven Aspekte seiner Teilnahme hervorhebt und besondere Anreize für ihre Teilnahme bietet.
f.Zusammenarbeit mit den Medien: Don Trotti arbeitet mit lokalen, nationalen und internationalen Medien zusammen, um eine umfassende Medienberichterstattung über die Veranstaltung sicherzustellen, und nimmt an Interviews, Radiosendungen, Presseartikeln und Fernsehbeiträgen teil, um seine Teilnahme zu bewerben.
g.Nutzung von Newslettern: Don Trotti nimmt Informationen über die Veranstaltung in seine Newsletter und E-Mail-Mitteilungen auf und bietet seinen Abonnenten regelmässige Updates, Sonderangebote und exklusive Einladungen, um sie zur Teilnahme zu ermutigen.
h.Promotion bei vorangehenden Auftritten: Don Trotti nutzt seine vorangehenden Auftritte, um die Veranstaltung beim Live-Publikum zu bewerben, indem er Flyer, Plakate oder Ansagen auf der Bühne einsetzt, um die Anwesenden zu informieren und zum Besuch seiner kommenden Shows zu ermutigen.
i.Zusammenarbeit mit Partnern: Don Trotti arbeitet mit den Partnern und Sponsoren der Veranstaltung zusammen, um die Reichweite der Promotion zu maximieren, und nimmt an gemeinsamen Promotionsveranstaltungen, Wettbewerben oder Markenaktivierungen teil, um neue Zielgruppen zu erreichen und Engagement zu erzeugen.
j.Cross-Promotion: Don Trotti geht Cross-Promotion-Partnerschaften mit anderen Künstlern oder Influencern der Musikbranche ein, um sein Publikum zu erweitern und die Veranstaltung gegenseitig bei ihren Fans und in ihren Netzwerken zu bewerben.
k.Nutzung bezahlter Werbung: Don Trotti kann bezahlte Werbemöglichkeiten in sozialen Medien, Suchmaschinen oder auf anderen Online-Plattformen nutzen, um die Sichtbarkeit der Veranstaltung zu erhöhen und bestimmte Zielgruppen zu erreichen.
l.Organisation von Promotionsveranstaltungen: Don Trotti organisiert Promotionsveranstaltungen wie Listening-Sessions, Fantreffen, Autogrammstunden oder Akustikkonzerte, um Aufmerksamkeit für die Veranstaltung zu erzeugen und die Teilnahme des Publikums zu fördern.
m.Mitwirkung in den sozialen Medien der Veranstaltung: Don Trotti beteiligt sich an den Promotionsaktivitäten der Veranstaltung in den sozialen Medien, indem er Beiträge teilt, mit Fans interagiert und dazu beiträgt, eine positive Resonanz rund um seine Teilnahme zu erzeugen.
n.Verwendung visueller und audiovisueller Materialien: Don Trotti stellt ansprechende visuelle und audiovisuelle Materialien zur Begleitung der Promotion der Veranstaltung zur Verfügung, wie Video-Teaser, Musikclips, Plakate und grafische Visuals, um die Aufmerksamkeit des Publikums zu gewinnen und Vorfreude auf seine Teilnahme an der Veranstaltung zu wecken.
o.Fortlaufendes Engagement: Don Trotti engagiert sich bis zur Durchführung der Veranstaltung fortlaufend für deren Promotion und unterstützt beständig alle vom Kunden organisierten Marketing- und Promotionsinitiativen, sodass seine Teilnahme voll zur Geltung kommt und die Veranstaltung ihr volles Erfolgspotenzial ausschöpft.
10.Verfügbarkeit: Don Trotti verpflichtet sich, für jede zur Vorbereitung der Veranstaltung erforderliche Kommunikation oder Besprechung zur Verfügung zu stehen und umgehend auf Anfragen zur Koordination und Planung zu antworten.
a.Rasche Kommunikation: Don Trotti verpflichtet sich, gut erreichbar zu sein und rasch auf Mitteilungen des Kunden zu antworten, sei es per Telefon, E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationsmittel.
b.Flexible Terminplanung: Don Trotti zeigt sich flexibel hinsichtlich Zeitplänen und Planung und steht für Besprechungen, Proben, Arbeitssitzungen oder Auftritte zur Verfügung, auch ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten, sofern die Veranstaltung dies erfordert.
c.Reaktion auf Notfälle: Im Fall eines Notfalls oder einer kritischen Situation reagiert Don Trotti sofort auf Anrufe des Kunden und ergreift die erforderlichen Massnahmen, um die Situation wirksam und professionell zu lösen.
d.Bestätigung von Buchungen: Don Trotti bestätigt umgehend seine Verfügbarkeit für die vom Kunden vorgeschlagenen Daten und Verpflichtungen und vermeidet jede Verzögerung oder jedes Zögern, das die Planung der Veranstaltung gefährden könnte.
e.Vorankündigung bei Nichtverfügbarkeit: Im Fall einer absehbaren Nichtverfügbarkeit informiert Don Trotti den Kunden so früh wie möglich und gibt die Gründe für seine Abwesenheit an, damit so rasch wie möglich alternative Vorkehrungen getroffen werden können.
f.Prioritätensetzung: Don Trotti priorisiert seine beruflichen Verpflichtungen nach Wichtigkeit und Dringlichkeit und stellt sicher, dass die Projekte und Auftritte des Kunden mit höchster Priorität und Hingabe behandelt werden.
g.Verfügbarkeit für Besprechungen: Don Trotti steht für die Teilnahme an allen vom Kunden geplanten Besprechungen zur Verfügung, sei es persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz, damit alle wichtigen Diskussionen und Entscheidungen rechtzeitig stattfinden können.
h.Zusammenarbeit aus der Ferne: Falls erforderlich, steht Don Trotti für eine Zusammenarbeit aus der Ferne mit dem Team des Kunden zur Verfügung und nutzt Online-Kommunikationsmittel wie Instant Messaging, Videokonferenzen oder Plattformen zum Teilen von Dokumenten, um eine wirksame Kommunikation und eine enge Koordination aufrechtzuerhalten.
i.Anwesenheit bei Proben: Don Trotti nimmt an allen vom Kunden organisierten Proben und Vorbereitungssitzungen teil und stellt sicher, dass er anwesend und voll engagiert ist, um seine Auftritte vorzubereiten und zu vervollkommnen.
j.Zusammenarbeit mit dem technischen Team: Don Trotti arbeitet eng mit dem technischen Team des Kunden zusammen und steht für Beratungen, Soundeinstellungen und technische Proben zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis des Auftritts sicherzustellen.
k.Koordination mit Mitwirkenden: Don Trotti stimmt seine Aktivitäten und seine Verfügbarkeit mit den anderen an der Veranstaltung beteiligten Mitwirkenden und Partnern ab und stellt sicher, dass die Zeitpläne und Verpflichtungen aller Beteiligten für eine reibungslose und erfolgreiche Durchführung aufeinander abgestimmt sind.
l.Reaktion auf Medienanfragen: Bei Medienanfragen oder Interviewwünschen antwortet Don Trotti umgehend auf Anfragen von Medien und Journalisten und stellt die Einhaltung der für jeden Medienauftritt vereinbarten Fristen und Bedingungen sicher.
m.Unterstützung der Promotion: Don Trotti unterstützt die Promotionsaktivitäten der Veranstaltung und steht für Fotoshootings, Promotion-Interviews oder öffentliche Auftritte zur Verfügung, um seine Teilnahme zu bewerben und das Interesse der Öffentlichkeit zu wecken.
n.Geplantes Engagement: Don Trotti hält für die Dauer seines Vertrags ein geplantes Engagement gegenüber dem Kunden aufrecht und stellt sicher, dass alle Daten und Pflichten eingehalten werden, ausser im Fall ordnungsgemäss begründeter aussergewöhnlicher Umstände.
o.Verfügbarkeit nach der Veranstaltung: Auch nach Abschluss der Veranstaltung bleibt Don Trotti verfügbar, um Rückmeldungen, Erkenntnisse und Beiträge für künftige Projekte und Initiativen des Kunden zu liefern, und hält so an seinem Engagement für eine fortlaufende Zusammenarbeit und einen langfristigen Erfolg fest.
11.Flexibilität: Don Trotti verpflichtet sich, flexibel zu sein, um den sich ändernden Bedürfnissen der Veranstaltung gerecht zu werden, und seine Auftritte oder Verpflichtungen entsprechend den auftretenden Anforderungen und Einschränkungen anzupassen.
a.Probezeiten: Don Trotti zeigt sich flexibel hinsichtlich der Probezeiten, hält sich nach Bedarf des Teams zur Verfügung und akzeptiert die erforderlichen Anpassungen, um eine angemessene Vorbereitung vor den Auftritten sicherzustellen.
b.Programmänderungen: Don Trotti zeigt Flexibilität bei Programmänderungen oder kurzfristigen Anpassungen, passt sich rasch an neue Vorgaben an und stellt sicher, dass trotz unvorhergesehener Ereignisse ein hohes Mass an Professionalität gewahrt bleibt.
c.Zusammenarbeit mit Teammitgliedern: Don Trotti arbeitet eng mit den anderen Teammitgliedern zusammen, ist offen für die Ideen und Vorschläge aller und passt seine eigenen Beiträge an, um den Zusammenhalt und die Harmonie der Gruppe zu gewährleisten.
d.Vielfalt der Musikstile: Don Trotti zeigt sich flexibel in Bezug auf Musikstile und passt sein Repertoire und seine Interpretation an die Erwartungen des Publikums und die Anforderungen der Veranstaltung an, wobei er seine künstlerische Identität bewahrt.
e.Zusammenarbeit mit dem technischen Team: Don Trotti arbeitet eng mit dem technischen Team zusammen und ist offen für Vorschläge und Anpassungen, um die klangliche, visuelle und technische Qualität seiner Auftritte zu optimieren.
f.Annahme von Rückmeldungen: Don Trotti nimmt konstruktive Rückmeldungen des Teams des Kunden, der Mitwirkenden und des Publikums an und nutzt diese Kommentare als Gelegenheit, zu lernen und seine Auftritte laufend zu verbessern.
g.Anpassungsfähigkeit bei Änderungen des Veranstaltungsorts: Don Trotti zeigt sich flexibel bei Änderungen des Auftrittsorts, richtet sich nach den neuen logistischen Anforderungen und stellt sicher, dass sich seine Auftritte reibungslos an unterschiedliche Umgebungen anpassen.
h.Verfügbarkeit für Interviews: Don Trotti zeigt sich flexibel hinsichtlich Interviews und Medienauftritten, kommt Medienanfragen entgegen und passt seinen Zeitplan an die Promotionsbedürfnisse der Veranstaltung an.
i.Teilnahme an begleitenden Veranstaltungen: Don Trotti nimmt an begleitenden Veranstaltungen wie Autogrammstunden, Fantreffen oder Frage-und-Antwort-Runden teil und zeigt sich flexibel in Bezug auf seine Verfügbarkeit und sein Engagement gegenüber seinen Unterstützern.
j.Massgeschneidertes Repertoire: Don Trotti bietet ein massgeschneidertes Repertoire an, um den spezifischen Bedürfnissen der Veranstaltung gerecht zu werden, und stimmt seine Musikauswahl auf das Thema, die Stimmung und das Zielpublikum des jeweiligen Anlasses ab.
k.Umgang mit Emotionen: Don Trotti beweist emotionale Flexibilität, indem er Stress, Druck und negative Emotionen, die bei Live-Auftritten auftreten können, wirksam bewältigt und dabei seine Professionalität und Konzentration bewahrt.
l.Zusammenarbeit mit Mitwirkenden: Don Trotti arbeitet flexibel mit anderen Gastkünstlern oder Musikern zusammen, passt sich an unterschiedliche Spielstile an und fördert die musikalische Harmonie und die künstlerische Kohärenz auf der Bühne.
m.Eingehen auf Publikumswünsche: Don Trotti zeigt sich bei Live-Auftritten flexibel im Eingehen auf Wünsche des Publikums und integriert Songwünsche oder Interaktionen mit dem Publikum auf spontane und angemessene Weise.
n.Umgang mit logistischen Einschränkungen: Don Trotti zeigt Flexibilität im Umgang mit logistischen und organisatorischen Einschränkungen und passt seine Reisen, seinen Zeitplan und seine Vorbereitungen an, um eine wirksame und reibungslose Teilnahme an der Veranstaltung sicherzustellen.
o.Reaktionsfähigkeit bei Änderungen: Don Trotti reagiert rasch auf Änderungen und unvorhergesehene Ereignisse und passt seine Pläne und Handlungen in Echtzeit an, um die Qualität und Wirkung seiner Auftritte trotz auftretender Herausforderungen zu wahren.
12.Offene Kommunikation: Don Trotti verpflichtet sich, eine offene und transparente Kommunikation mit dem Kunden zu pflegen, allfällige Probleme oder Bedenken sofort zu melden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
a.Erreichbarkeit: Don Trotti verpflichtet sich, für den Kunden und die Teammitglieder gut erreichbar zu sein, indem er aktuelle Kontaktangaben zur Verfügung stellt und umgehend auf Anrufe, E-Mails und Nachrichten antwortet.
b.Häufigkeit der Kommunikation: Don Trotti pflegt eine regelmässige Kommunikation mit dem Kunden und teilt Neuigkeiten zu seinen Aktivitäten, Projekten und seiner Verfügbarkeit mit, um eine wirksame Koordination und ein gegenseitiges Verständnis sicherzustellen.
c.Transparenz: Don Trotti verfolgt in seiner Kommunikation mit dem Kunden einen transparenten Ansatz und teilt relevante Informationen, aufgetretene Herausforderungen und erkannte Chancen offen mit, um fundierte Entscheidungen und eine vorausschauende Problemlösung zu fördern.
d.Ehrlichkeit: Don Trotti ist in seiner Kommunikation mit dem Kunden ehrlich und direkt und bringt seine Meinungen, Bedenken und Ideen auf konstruktive und respektvolle Weise zum Ausdruck, um zu einer Kultur des Vertrauens und der Zusammenarbeit beizutragen.
e.Aktives Zuhören: Don Trotti praktiziert in der Kommunikation mit dem Kunden aktives Zuhören und achtet genau auf die Bedürfnisse, Vorschläge und Rückmeldungen des Teams, um das gegenseitige Verständnis und eine wirksame Problemlösung zu fördern.
f.Klarheit: Don Trotti kommuniziert klar und prägnant und verwendet eine einfache und verständliche Sprache, um jede Mehrdeutigkeit oder jedes Missverständnis in seinen Nachrichten zu vermeiden und sicherzustellen, dass wesentliche Informationen von allen Empfängern gut verstanden werden.
g.Bevorzugter Kommunikationskanal: Don Trotti und der Kunde bestimmen einen bevorzugten Kommunikationskanal für den Austausch wichtiger Informationen und das Treffen bedeutender Entscheidungen, damit dringende Nachrichten rasch und effizient übermittelt werden können.
h.Vertraulichkeit: Don Trotti wahrt die Vertraulichkeit sensibler oder strategischer Informationen, die ihm der Kunde mitteilt, vermeidet jede unbefugte Offenlegung gegenüber Dritten und gewährleistet jederzeit die Datensicherheit.
i.Konstruktive Rückmeldung: Don Trotti gibt konstruktive Rückmeldungen zu den Projekten, Leistungen und Abläufen des Kunden, zeigt Stärken, Verbesserungsbereiche und Wachstumschancen auf und fördert so das organisationale Lernen und die kontinuierliche Innovation.
j.Reaktionsfähigkeit: Don Trotti antwortet rasch auf Informationsanfragen, Rückfragen und Anliegen des Kunden und ist bestrebt, innerhalb der vereinbarten Fristen klare und vollständige Antworten zu geben, um jede Verzögerung oder Störung der Aktivitäten zu vermeiden.
k.Kommunikation in Krisensituationen: Im Fall einer kritischen Situation oder Krise kommuniziert Don Trotti offen und wirksam mit dem Kunden und liefert genaue Informationen und Empfehlungen, um die Situation angemessen zu bewältigen und negative Auswirkungen auf ein Minimum zu beschränken.
l.Konfliktbewältigung: Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten bemüht sich Don Trotti, Streitigkeiten auf professionelle und konstruktive Weise beizulegen, indem er den Dialog, die Mediation und die Suche nach für beide Seiten annehmbaren Lösungen fördert, um Zusammenarbeit und Vertrauen wiederherzustellen.
m.Tätigkeitsberichte: Don Trotti legt dem Kunden regelmässig Berichte über seine Aktivitäten, Auftritte und Ergebnisse vor und liefert relevante quantitative und qualitative Daten, um seinen Beitrag und seine Fortschritte bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu beurteilen.
n.Planung der Kommunikation: Don Trotti wirkt gemeinsam mit dem Kunden an der Planung der Kommunikation zu seinen Projekten und Auftritten mit und trägt zur Entwicklung wirksamer Kommunikationsstrategien bei, um die gesetzten Ziele zu erreichen und die Wirkung der Initiativen zu maximieren.
o.Laufende Beurteilung: Don Trotti und der Kunde beurteilen ihre Kommunikation und Zusammenarbeit laufend, ermitteln Erfolge, Herausforderungen und Verbesserungsmöglichkeiten und passen ihr Vorgehen entsprechend den Bedürfnissen und Rückmeldungen an.
13.Vertraulichkeit: Don Trotti verpflichtet sich, die Vertraulichkeit sensibler oder privater Informationen, die ihm im Rahmen seiner Teilnahme an der Veranstaltung offengelegt werden, zu wahren und jede unbefugte Offenlegung zu vermeiden.
a.Schutz sensibler Informationen: Don Trotti verpflichtet sich, die sensiblen und vertraulichen Informationen des Kunden zu schützen, einschliesslich Finanzdaten, Geschäftsstrategien, laufender Projekte und aller anderen heiklen oder privaten Informationen.
b.Eingeschränkter Zugang: Don Trotti beschränkt den Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden ausschliesslich auf befugte Personen, stellt sicher, dass nur die betroffenen Teammitglieder Zugang zu diesen Informationen haben, und verhindert deren unbefugte Offenlegung gegenüber Dritten.
c.Eingeschränkte Verwendung: Don Trotti verwendet die vertraulichen Informationen des Kunden ausschliesslich im Rahmen seiner beruflichen Aufgaben und nur für den Zweck, für den sie bereitgestellt wurden, und vermeidet jeden Missbrauch oder jede unbefugte Verwendung dieser Informationen zu persönlichen oder kommerziellen Zwecken.
d.Vertraulichkeit der Kommunikation: Don Trotti wahrt die Vertraulichkeit der internen Kommunikation des Kunden und verhindert die unbefugte Offenlegung von Diskussionen, Entscheidungen oder Informationen, die innerhalb des Teams mündlich, schriftlich oder über ein anderes Kommunikationsmittel ausgetauscht werden.
e.Datensicherheit: Don Trotti trifft geeignete Massnahmen, um die Sicherheit und Integrität der vertraulichen Daten des Kunden zu gewährleisten, und verwendet dazu sichere Speichersysteme, starke Passwörter und Praktiken der Informationsverwaltung, die den festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen.
f.Vertraulichkeit gegenüber Kunden und Partnern: Don Trotti wahrt die Vertraulichkeit in Bezug auf die Kundschaft des Kunden, seine Geschäftspartner und andere an den Aktivitäten des Kunden beteiligte Parteien, schützt deren Privatsphäre und verhindert die unbefugte Offenlegung von Informationen über sie.
g.Kontrolle der Offenlegung: Don Trotti kontrolliert sorgfältig die Offenlegung der vertraulichen Informationen des Kunden und unterlässt es, diese Informationen ohne vorgängige Genehmigung an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich durch Gesetz oder interne Unternehmensrichtlinien vorgeschrieben ist.
h.Geheimhaltungsvereinbarung (NDA): Don Trotti hält die Bestimmungen und Bedingungen der mit dem Kunden oder einer anderen Partei unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) ein und verpflichtet sich, vertrauliche Informationen während und nach der Dauer seines Engagements weder offenzulegen noch in unbefugter Weise zu verwenden.
i.Vertraulichkeit laufender Projekte: Don Trotti behandelt Einzelheiten zu laufenden Projekten, sich entwickelnden Kooperationen und strategischen Initiativen des Kunden vertraulich und vermeidet eine vorzeitige oder unbefugte Offenlegung dieser Informationen vor deren offizieller Bekanntgabe.
j.Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Don Trotti schützt die Geschäftsgeheimnisse und die geschützten Informationen des Kunden und stellt sicher, dass diese nicht an Konkurrenten oder Dritte weitergegeben werden, die sie zu ihrem Vorteil nutzen könnten.
k.Einhaltung von Vertraulichkeitsverpflichtungen: Don Trotti hält die gegenüber dem Kunden und anderen Parteien eingegangenen Vertraulichkeitsverpflichtungen ein, beachtet die Bestimmungen und Bedingungen der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarungen und stellt sicher, dass alle vertraulichen Informationen mit äusserster Sorgfalt und Diskretion behandelt werden.
l.Schulung zur Vertraulichkeit: Don Trotti nimmt an den vom Kunden organisierten Schulungen zu Vertraulichkeit und Datensicherheit teil und hält sich über bewährte Praktiken und gesetzliche Anforderungen zum Schutz vertraulicher Informationen auf dem Laufenden.
m.Risikomanagement: Don Trotti erkennt und beurteilt mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit der Informationen des Kunden und setzt Präventions- und Minderungsmassnahmen um, um die Risiken einer unbefugten Offenlegung oder einer Verletzung der Vertraulichkeit zu verringern.
n.Verantwortung bei Verletzungen: Im Fall eines Lecks oder einer Verletzung der Vertraulichkeit des Kunden informiert Don Trotti umgehend das Managementteam und ergreift Korrekturmassnahmen, um den Schaden zu begrenzen und eine Wiederholung zu verhindern.
o.Langfristige Verpflichtung: Don Trotti verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Informationen des Kunden auch nach Beendigung seines Engagements zu wahren, die vertraglichen Vertraulichkeitspflichten einzuhalten und das Vertrauen in das Unternehmen sowie dessen Ruf zu bewahren.
14.Langfristige Verpflichtung: Sieht der Vertrag eine langfristige Beziehung zwischen Don Trotti und dem Kunden vor, verpflichtet sich Don Trotti, dem Kunden während der gesamten Dauer dieser Beziehung loyal und engagiert verbunden zu bleiben.
a.Gemeinsame Vision: Don Trotti teilt die langfristige Vision des Kunden und verpflichtet sich, zu ihrer Verwirklichung beizutragen, indem er seine persönlichen Ziele auf jene des Unternehmens ausrichtet, um ein gemeinsames Wachstum und einen nachhaltigen Erfolg zu fördern.
b.Stabilität und Kontinuität: Don Trotti verpflichtet sich, die Stabilität und Kontinuität seiner Zusammenarbeit mit dem Kunden zu gewährleisten, übermässige Schwankungen in seinem Engagement zu vermeiden und eine starke und verlässliche langfristige Arbeitsbeziehung zu fördern.
c.Persönlicher Einsatz: Don Trotti setzt sich persönlich für seine Beziehung zum Kunden ein, indem er Zeit, Energie und Ressourcen aufwendet, um langfristig zur Entwicklung und zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.
d.Anpassungsfähigkeit: Don Trotti ist anpassungsfähig und reagiert auf Entwicklungen und Veränderungen in der Musikbranche und im Geschäftsumfeld, indem er sich laufend an neue Trends, Herausforderungen und sich bietende Chancen anpasst.
e.Erneuerung des Engagements: Don Trotti ist offen dafür, sein Engagement beim Kunden nach Ablauf seines ursprünglichen Vertrags zu erneuern, Möglichkeiten einer langfristigen Zusammenarbeit zu prüfen und die Bedingungen und Modalitäten für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit zu besprechen.
f.Kooperation und Zusammenarbeit: Don Trotti fördert die Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Kunden und anderen Beteiligten und arbeitet eng mit ihnen zusammen, um gemeinsame Ziele zu erreichen und Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.
g.Berufliche Entwicklung: Don Trotti verpflichtet sich, seine eigene berufliche Entwicklung und jene des Kunden zu unterstützen, indem er aktiv danach strebt, seine Fähigkeiten zu verbessern, neues Wissen zu erwerben und seinen Horizont zu erweitern, um wirksamer zum Unternehmen beizutragen.
h.Vertrauen und Loyalität: Don Trotti pflegt eine Beziehung des Vertrauens und der Loyalität mit dem Kunden, respektiert die Werte, Richtlinien und Interessen des Unternehmens und handelt jederzeit in dessen bestem Interesse.
i.Integrität: Don Trotti handelt bei allen Interaktionen mit dem Kunden integer und ethisch, hält die höchsten beruflichen Standards ein und vermeidet jedes Verhalten oder Handeln, das den Ruf oder die Glaubwürdigkeit des Unternehmens beeinträchtigen könnte.
j.Verpflichtung zur Qualität: Don Trotti verpflichtet sich, bei seinen Auftritten und Projekten als Künstler hohe Qualitätsstandards zu wahren und sicherzustellen, dass jedes Projekt mit Sorgfalt, Professionalität und Exzellenz umgesetzt wird, um den Erwartungen des Kunden und des Publikums gerecht zu werden.
k.Beziehungspflege: Don Trotti pflegt starke und dauerhafte Beziehungen zum Team des Kunden und zu anderen Partnern und fördert eine offene Kommunikation, aufmerksames Zuhören und eine konstruktive Zusammenarbeit, um Probleme zu lösen und die beruflichen Beziehungen zu festigen.
l.Finanzielle Verantwortung: Don Trotti handelt bei der Verwaltung seiner Finanzen und Ressourcen verantwortungsvoll und transparent und stellt sicher, dass alle finanziellen und vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden strikt und redlich eingehalten werden.
m.Innovation und Kreativität: Don Trotti fördert Innovation und Kreativität in seinen Projekten und Auftritten und erkundet neue Ideen, Ansätze und Kooperationen, um Wachstum und Innovation beim Kunden anzuregen.
n.Rückmeldungen und kontinuierliche Verbesserung: Don Trotti schätzt konstruktive Rückmeldungen und regelmässige Beurteilungen seiner Leistung und seines Beitrags und nutzt diese Informationen, um sich zu verbessern und sich an die sich wandelnden Bedürfnisse des Kunden und der Branche anzupassen.
o.Verpflichtung zur Nachhaltigkeit: Don Trotti unterstützt die Initiativen des Kunden in den Bereichen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung und verpflichtet sich, durch seine beruflichen Tätigkeiten seinen ökologischen Fussabdruck zu verringern, die soziale Inklusion zu fördern und einen positiven Beitrag für die Gemeinschaft und die Umwelt zu leisten.
15.Laufende Beurteilung: Don Trotti verpflichtet sich, an regelmässigen Beurteilungen seiner Leistung und seines Beitrags zur Veranstaltung teilzunehmen, konstruktive Rückmeldungen anzunehmen und eine kontinuierliche Verbesserung anzustreben.
a.Klare Ziele: Don Trotti und der Kunde legen klare und messbare Ziele fest, um seine Leistung und seinen Beitrag in regelmässigen Abständen zu beurteilen, und bestimmen für jedes Projekt oder jede Verpflichtung spezifische Kriterien und Erfolgsindikatoren.
b.Beurteilungsgespräche: Zwischen Don Trotti und dem Kunden finden regelmässige Beurteilungsgespräche statt, um seine Fortschritte, Erfolge und Herausforderungen zu besprechen, wobei Raum für den Austausch von Rückmeldungen, Vorschlägen und Verbesserungsideen geboten wird.
c.Konstruktive Rückmeldung: Der Kunde gibt Don Trotti konstruktive und ehrliche Rückmeldungen zu seiner Leistung, zeigt Stärken, Verbesserungsbereiche und Entwicklungsmöglichkeiten auf und fördert so ein kontinuierliches berufliches Wachstum.
d.Selbstbeurteilung: Don Trotti wird ermutigt, sich regelmässig selbst zu beurteilen, um seine eigene Leistung und seine Fortschritte im Verhältnis zu den gesetzten Zielen einzuschätzen und seine Erfolge, Herausforderungen und Entwicklungsbedürfnisse zu ermitteln.
e.Überwachung der Ziele: Don Trotti verfolgt seine Fortschritte im Verhältnis zu den gesetzten Zielen genau und führt eine genaue Aufzeichnung seiner Erfolge, Fristen und Ergebnisse, um seine Leistung objektiv zu beurteilen.
f.Ermittlung des Schulungsbedarfs: Auf der Grundlage der Beurteilungsergebnisse ermittelt der Kunde den Schulungs- und Entwicklungsbedarf von Don Trotti und bietet ihm Möglichkeiten für Schulung, Coaching oder Mentoring an, um seine Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken.
g.Plan für Korrekturmassnahmen: Werden bei der Leistung von Don Trotti Defizite festgestellt, wird in Zusammenarbeit mit ihm ein Plan für Korrekturmassnahmen erstellt, um die Probleme anzugehen und die Leistung zu verbessern, wobei spezifische Ziele und zu ergreifende Massnahmen festgelegt werden.
h.Förderung der Stärken: Der Kunde fördert und würdigt die Stärken und Erfolge von Don Trotti, anerkennt seine Beiträge und hebt seine Erfolge hervor, um seine Motivation und sein Engagement zu stärken.
i.Neuausrichtung der Ziele: Die Ziele von Don Trotti werden periodisch entsprechend seiner Entwicklung, seinen Interessen und den sich ändernden Bedürfnissen des Unternehmens neu ausgerichtet, sodass sie relevant, anspruchsvoll und auf die Gesamtziele abgestimmt bleiben.
j.360-Grad-Beurteilung: Zusätzlich zu direkten Beurteilungen können 360-Grad-Beurteilungen eingesetzt werden, um Rückmeldungen von Kollegen, Kunden und anderen Beteiligten einzuholen und so eine ganzheitliche Sicht auf die Leistung von Don Trotti zu gewinnen.
k.Überwachung der vertraglichen Verpflichtungen: Der Kunde überwacht genau, ob Don Trotti seine vertraglichen Verpflichtungen einhält, und stellt sicher, dass alle vertraglichen Pflichten fristgerecht und gemäss den vereinbarten Bedingungen erfüllt werden.
l.Beurteilung früherer Leistungen: Die früheren Leistungen von Don Trotti werden überprüft und beurteilt, um Tendenzen, Muster und gewonnene Erkenntnisse zu ermitteln, die als Leitlinie für künftige Entscheidungen und Massnahmen dienen können.
m.Belohnungen und Anerkennung: Der Kunde bietet Belohnungen und Anerkennung für aussergewöhnliche Leistungen von Don Trotti und setzt Programme zur Anerkennung von Verdiensten um, um seine Erfolge und sein Engagement zu würdigen.
n.Transparente Kommunikation: Die Kommunikation über die Beurteilungsergebnisse zwischen Don Trotti und dem Kunden ist transparent und offen und liefert ehrliche und konstruktive Rückmeldungen, um das berufliche Wachstum und die laufende Entwicklung zu fördern.
o.Laufbahnentwicklung: Die Ergebnisse der Beurteilungen werden bei der Gestaltung der Laufbahn von Don Trotti berücksichtigt, wobei Möglichkeiten für Aufstieg, Beförderung oder die Entwicklung neuer Fähigkeiten ermittelt werden, um seine beruflichen Ziele mit den Bedürfnissen des Unternehmens in Einklang zu bringen.
Auftrittsbedingungen
Dauer des Auftritts: Der Auftritt des Künstlers Don Trotti beginnt zur vereinbarten Zeit und endet zu der im Vertrag festgelegten Zeit. Jede Verlängerung des Auftritts über die vereinbarte Zeit hinaus bedarf einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Don Trotti und dem Kunden und kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
1.Zweck: Die Auftrittsbedingungen legen die Erwartungen, Anforderungen und Standards fest, die Don Trotti bei seinen künstlerischen Auftritten für den Kunden einhalten muss.
a.Geltungsbereich: Die Auftrittsbedingungen erfassen alle Aspekte der künstlerischen Engagements von Don Trotti, einschliesslich seiner Bühnenauftritte, seiner Interaktionen mit dem Publikum, seines professionellen Verhaltens und der Einhaltung der Richtlinien des Kunden.
b.Künstlerische Qualität: Die Auftrittsbedingungen sollen sicherstellen, dass Don Trotti künstlerische Darbietungen von hoher Qualität liefert, die sein Talent, seine Kreativität und seine Hingabe an seine Kunst widerspiegeln.
c.Persönlicher Einsatz: Don Trotti verpflichtet sich, authentische und von Herzen kommende Darbietungen zu liefern, sich mit Leib und Seele in jede Präsentation einzubringen und dem Publikum ein unvergessliches und bereicherndes Erlebnis zu bieten.
d.Professionalität: Die Auftrittsbedingungen verlangen von Don Trotti, sich jederzeit professionell zu verhalten, Zeitpläne einzuhalten, pünktlich zu sein, Verträge zu beachten und angemessen mit den Beteiligten umzugehen.
e.Beachtung der Richtlinien: Don Trotti muss die spezifischen Richtlinien und Anforderungen des Kunden einhalten, wie technische Anforderungen, Sicherheitsanweisungen, inhaltliche Einschränkungen und besondere Wünsche der Organisatoren der Veranstaltung.
f.Gesundheit und Wohlbefinden: Don Trotti ist gehalten, auf seine körperliche und psychische Gesundheit zu achten, um optimale Auftritte sicherzustellen, riskante Verhaltensweisen zu vermeiden und vor, während und nach den Auftritten geeignete Massnahmen für sein Wohlbefinden zu ergreifen.
g.Interaktionen mit dem Publikum: Don Trotti muss positiv und respektvoll mit dem Publikum interagieren, ein einladendes und inklusives Umfeld fördern, angemessenen Wünschen von Fans entgegenkommen und jedes beleidigende oder unangemessene Verhalten vermeiden.
h.Markenimage: Die Auftrittsbedingungen umfassen die Wahrung des Markenimages von Don Trotti und des Kunden, die Einhaltung von Präsentationsstandards, die Vermeidung rufschädigenden Verhaltens sowie die getreue Vertretung der Werte und der Ethik der Marke.
i.Sicherheit: Don Trotti muss geeignete Massnahmen ergreifen, um während der Auftritte seine eigene Sicherheit und jene seines Teams zu gewährleisten, die festgelegten Sicherheitsprotokolle einhalten und jeden Sicherheitsvorfall oder jedes Sicherheitsproblem umgehend melden.
j.Zusammenarbeit mit dem Team: Don Trotti ist gehalten, uneingeschränkt mit dem technischen Team, dem Produktionspersonal und allen anderen an der Durchführung der Auftritte beteiligten Personen zusammenzuarbeiten, deren Anweisungen zu befolgen und zu einem kooperativen Arbeitsumfeld beizutragen.
k.Flexibilität: Don Trotti muss Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zeigen, um den sich ändernden Anforderungen der Auftritte gerecht zu werden, Probleme kreativ zu lösen und sich mit Professionalität an unvorhergesehene Situationen anzupassen.
l.Proben und Vorbereitung: Don Trotti muss vor jedem Auftritt die erforderliche Zeit für Proben und Vorbereitung aufwenden und sicherstellen, dass er technisch, mental und emotional gut vorbereitet ist, um eine Darbietung von hoher Qualität zu liefern.
m.Rückmeldungen und Beurteilung: Die Auftrittsbedingungen können Mechanismen zur Erhebung von Rückmeldungen und Beurteilungen nach den Auftritten vorsehen, die es Don Trotti und dem Kunden ermöglichen, Lehren zu ziehen und die Qualität der Auftritte laufend zu verbessern.
n.Haftungsausschlussklausel: Diese Klausel hält fest, dass die Auftrittsbedingungen weder den Erfolg noch die Zufriedenheit des Publikums bei jedem Auftritt garantieren, sondern vielmehr einen Rahmen bieten, um die Bemühungen von Don Trotti bei seinen künstlerischen Engagements zu leiten und zu beurteilen.
2.Repertoire und Inhalt des Auftritts: Don Trotti verpflichtet sich, ein musikalisches Repertoire aufzuführen, das den Erwartungen des Publikums und dem mit dem Kunden vereinbarten Stil der Veranstaltung entspricht. Jede wesentliche Änderung des vereinbarten musikalischen Repertoires muss dem Kunden mindestens [Anzahl Tage] Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt und von ihm schriftlich genehmigt werden.
a.Definition des Repertoires: Das Repertoire bezeichnet die Liste der Songs oder Musikwerke, die Don Trotti bei seinen Auftritten für den Kunden aufführen wird.
b.Auswahl der Songs: Don Trotti ist für die Auswahl der Stücke seines Repertoires verantwortlich, wobei er sich nach seinem künstlerischen Stil, seinen persönlichen Vorlieben und den Erwartungen des Zielpublikums richtet.
c.Vielfalt und Kohärenz: Das Repertoire sollte eine Vielfalt an Stilen, Genres und Tempi bieten, um das Interesse des Publikums aufrechtzuerhalten, und gleichzeitig eine thematische oder stilistische Kohärenz wahren.
d.Anpassung an das Publikum: Don Trotti muss sein Repertoire an das jeweilige Publikum anpassen, vor dem er auftritt, und dabei musikalische Vorlieben, Alter, Kultur und andere massgebende Faktoren berücksichtigen.
e.Neue Stücke: Don Trotti wird ermutigt, neue Stücke in sein Repertoire aufzunehmen, um seine Auftritte frisch und innovativ zu halten und seinem Publikum bei jedem Auftritt ein neues Erlebnis zu bieten.
f.Vorbereitung und Proben: Vor jedem Auftritt muss Don Trotti sein Repertoire vorbereiten, indem er die ausgewählten Stücke übt und probt, um eine reibungslose und professionelle Interpretation sicherzustellen.
g.Dauer des Auftritts: Das Repertoire muss an die vorgesehene Dauer des Auftritts angepasst sein und genügend Stücke umfassen, um die vorgesehene Zeit auszufüllen, ohne die künstlerische Qualität oder Integrität zu beeinträchtigen.
h.Liedtexte: Die Texte der im Repertoire enthaltenen Songs müssen angemessen sein und die Regeln des Anstands respektieren, wobei jede obszöne, beleidigende oder für das Zielpublikum unangemessene Sprache zu vermeiden ist.
i.Kulturelle Vielfalt: Das Repertoire kann Songs aus verschiedenen Kulturen und Sprachen umfassen, um Vielfalt und Inklusion widerzuspiegeln und das Publikum gleichzeitig mit verschiedenen Musikstilen vertraut zu machen.
j.Themen und Geschichten: Die ausgewählten Stücke können aufgrund ihrer Fähigkeit gewählt werden, universelle Themen zu vermitteln, fesselnde Geschichten zu erzählen oder beim Publikum starke Emotionen hervorzurufen.
k.Emotionale Wirkung: Das Repertoire sollte so gestaltet sein, dass es beim Publikum eine emotionale Reaktion hervorruft und im Verlauf des Auftritts Momente der Freude, der Traurigkeit, des Staunens oder der Inspiration schafft.
l.Einbezug des Publikums: Das Repertoire sollte Stücke enthalten, welche die Beteiligung und Interaktion des Publikums fördern und es zum Mitsingen, Tanzen oder Reagieren auf Impulse von Don Trotti anregen.
m.Ausgewogenheit der Stile: Das Repertoire sollte ein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Musikstilen und Tempi wahren, wobei energiegeladene und beschwingte Titel mit ruhigeren, nachdenklicheren Balladen abwechseln.
n.Synchronisation mit Soundtracks: Falls erforderlich, muss Don Trotti sein Repertoire mit den Soundtracks oder musikalischen Arrangements synchronisieren, die zur Begleitung seiner Auftritte vorgesehen sind, und dabei die im Voraus festgelegten Zeitabläufe und Einsätze einhalten.
o.Weiterentwicklung des Repertoires: Das Repertoire kann sich im Laufe der Zeit entsprechend den Reaktionen des Publikums, musikalischen Trends, neuen Albumveröffentlichungen oder den künstlerischen Inspirationen von Don Trotti weiterentwickeln und so allen ein dynamisches und bereicherndes Erlebnis bieten.
3.Qualität des Auftritts: Don Trotti verpflichtet sich, einen Auftritt von hoher Qualität zu liefern und dabei die professionellen Standards der Musikbranche einzuhalten. Er sorgt für Genauigkeit, rhythmische und melodische Präzision sowie eine ausdrucksstarke Interpretation jedes aufgeführten Stücks.
a.Künstlerische Standards: Don Trotti verpflichtet sich, bei all seinen Auftritten für den Kunden hohe Standards künstlerischer Qualität zu wahren und sein Talent, seine Kreativität und seine Professionalität unter Beweis zu stellen.
b.Technische Beherrschung: Die Qualität des Auftritts beruht auf der technischen Beherrschung, die Don Trotti bei der Interpretation seiner Songs zeigt, einschliesslich stimmlicher Genauigkeit, rhythmischer Präzision und gegebenenfalls instrumentaler Geläufigkeit.
c.Emotionale Ausdruckskraft: Don Trotti muss seinen Auftritten eine authentische emotionale Ausdruckskraft verleihen, aufrichtige Emotionen vermitteln und durch seine Musik eine tiefe Verbindung zum Publikum schaffen.
d.Bühnenpräsenz: Die Qualität des Auftritts hängt vom Engagement von Don Trotti auf der Bühne ab, der das Publikum mit seiner Bühnenpräsenz, seinem Charisma und seiner Fähigkeit, eine mitreissende Atmosphäre zu schaffen, in seinen Bann zieht.
e.Energie und Dynamik: Don Trotti muss seinen Auftritten Energie und Dynamik verleihen, ein fesselndes Tempo aufrechterhalten und die Begeisterung des Publikums während der gesamten Show anregen.
f.Interaktion mit dem Publikum: Die Qualität des Auftritts wird durch eine positive und mitreissende Interaktion mit dem Publikum gesteigert, die einen offenen Austausch fördert, zur Beteiligung ermutigt und feinfühlig auf die Reaktionen des Publikums eingeht.
g.Kreative Improvisation: Don Trotti kann die Qualität seiner Auftritte bereichern, indem er Elemente kreativer Improvisation einbaut, neue musikalische Ideen erkundet und seinen Vortrag an die Umstände und die Energie im Saal anpasst.
h.Vielfalt des Repertoires: Die Qualität des Auftritts wird auch durch die Vielfalt und Originalität des Repertoires von Don Trotti beeinflusst, das eine Vielzahl von Musikstilen, Genres und Songs bietet, um ein breites Spektrum an Geschmäckern und Vorlieben zu bedienen.
i.Harmonische Zusammenarbeit: Arbeitet Don Trotti bei seinen Auftritten mit anderen Künstlern oder Musikern zusammen, muss er eine harmonische und geschlossene Zusammenarbeit pflegen und seine Bemühungen mit jenen seiner Partner abstimmen, um dem Publikum ein stimmiges Erlebnis zu bieten.
j.Gründliche Vorbereitung: Die Qualität des Auftritts hängt auch von einer gründlichen Vorbereitung im Vorfeld ab, einschliesslich eingehender Proben, technischer Einstellungen und einer sorgfältigen Planung aller Aspekte des Auftritts.
k.Umgang mit Fehlern: Bei Fehlern oder unerwarteten Problemen während des Auftritts muss Don Trotti professionell damit umgehen, ihre Auswirkungen auf die Show so gering wie möglich halten und sich auf die Kontinuität des künstlerischen Erlebnisses konzentrieren.
l.Anpassungsfähigkeit an die Bedingungen: Die Qualität des Auftritts erfordert Anpassungsfähigkeit an wechselnde Bedingungen wie die Akustik des Saals, die Reaktionen des Publikums, technische Zwischenfälle oder Stimmungsschwankungen, wobei der Auftritt entsprechend angepasst wird, um Qualität und künstlerische Integrität zu wahren.
m.Laufende Beurteilung: Don Trotti und der Kunde verpflichten sich, die Qualität der Auftritte laufend zu beurteilen, Rückmeldungen des Publikums einzuholen, konstruktive Kritik auszuwerten und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln, um das künstlerische Erlebnis zu optimieren.
n.Ausbildung und Entwicklung: Don Trotti kann in seine künstlerische Ausbildung und Entwicklung investieren, um die Qualität seiner Auftritte laufend zu verbessern, indem er Kurse besucht, mit Mentoren arbeitet und neue musikalische Techniken und Ansätze erkundet.
o.Verpflichtung zur Exzellenz: Schliesslich beruht die Qualität des Auftritts auf dem beständigen Streben von Don Trotti nach künstlerischer Exzellenz, mit dem Ziel, Erwartungen zu übertreffen, kreative Grenzen zu verschieben und seinem Publikum unvergessliche Auftritte zu bieten.
4.Bühnenpräsenz: Don Trotti verpflichtet sich, während seines gesamten Auftritts eine dynamische und mitreissende Bühnenpräsenz zu zeigen, angemessen mit dem Publikum zu interagieren und gegebenenfalls eine wirksame Kommunikation mit den anderen Mitgliedern seiner Band sicherzustellen.
a.Definition der Bühnenpräsenz: Die Bühnenpräsenz bezeichnet die Fähigkeit von Don Trotti, den Bühnenraum auf fesselnde und eindrucksvolle Weise einzunehmen und zu prägen und so die Aufmerksamkeit und die Emotionen des Publikums zu wecken.
b.Charisma und Selbstvertrauen: Eine starke Bühnenpräsenz beruht auf dem natürlichen Charisma und dem Selbstvertrauen von Don Trotti, die eine Ausstrahlung von Präsenz und Sicherheit vermitteln, welche die Aufmerksamkeit des Publikums sofort auf sich zieht.
c.Nonverbale Kommunikation: Die Bühnenpräsenz umfasst eine wirksame Kommunikation durch Gesten, Mimik, Körperbewegungen und Haltungen, welche die emotionale Botschaft der Musik verstärken und eine Verbindung zum Publikum schaffen.
d.Nutzung des Raums: Don Trotti muss den Bühnenraum strategisch nutzen, sich fliessend und gezielt bewegen, um verschiedene Punkte der Bühne einzunehmen und dynamische, ausdrucksstarke visuelle Momente zu schaffen.
e.Interaktion mit dem Publikum: Eine starke Bühnenpräsenz zeichnet sich durch eine authentische und mitreissende Interaktion mit dem Publikum aus, indem Blickkontakt hergestellt, Grüsse und Dank ausgesprochen und das Publikum zur Beteiligung ermutigt wird.
f.Emotionale Ausdruckskraft: Die Bühnenpräsenz wird durch eine aufrichtige und kraftvolle emotionale Ausdruckskraft gesteigert, die es Don Trotti ermöglicht, die von seiner Musik vermittelten Emotionen und Geschichten überzeugend und berührend zu kommunizieren.
g.Dynamik und Energie: Eine dynamische und energiegeladene Bühnenpräsenz fesselt die Aufmerksamkeit des Publikums und hält sein Interesse während des gesamten Auftritts aufrecht, indem sie einen ständigen Fluss positiver Energie erzeugt und die Begeisterung des Publikums anregt.
h.Authentizität und Integrität: Eine authentische und echte Bühnenpräsenz widerspiegelt die einzigartige Persönlichkeit von Don Trotti und seine aufrichtige Hingabe an seine Kunst und vermeidet jede Verstellung oder Künstlichkeit, welche die Glaubwürdigkeit seines Auftritts beeinträchtigen könnte.
i.Anpassungsfähigkeit an Stile: Die Bühnenpräsenz von Don Trotti muss sich an verschiedene Musikstile und Auftrittskontexte anpassen lassen, wobei er seine Energie, seinen Ausdruck und sein Verhalten entsprechend der Stimmung und dem anwesenden Publikum abstimmt.
j.Kontrolle der emotionalen Intensität: Eine gute Bühnenpräsenz erfordert eine geschickte Kontrolle der Intensität der vermittelten Emotionen, wobei Extreme zu vermeiden sind, die als übertrieben oder unangemessen wahrgenommen werden könnten, und gleichzeitig eine authentische emotionale Verbindung zum Publikum gewahrt bleibt.
k.Verbundenheit mit dem Team: Die Bühnenpräsenz von Don Trotti wird durch seine Verbundenheit mit den Mitgliedern seines Auftrittsteams gesteigert, durch vertraute Blicke, abgestimmte Bewegungen und einen gesamthaften Zusammenhalt auf der Bühne.
l.Umgang mit Stress und Druck: Eine solide Bühnenpräsenz ermöglicht es Don Trotti, den mit öffentlichen Auftritten verbundenen Stress und Druck wirksam zu bewältigen und trotz möglicher Herausforderungen ruhig, konzentriert und voll engagiert zu bleiben.
m.Innovation und Kreativität: Eine aussergewöhnliche Bühnenpräsenz zeichnet sich durch Innovation und Kreativität aus und erkundet neue Wege, Raum, Bewegung und Ausdruck zu nutzen, um das Publikum zu überraschen und zu begeistern.
n.Laufende Beurteilung: Don Trotti und der Kunde verpflichten sich, seine Bühnenpräsenz regelmässig zu beurteilen, Rückmeldungen des Publikums einzuholen, Videoaufnahmen auszuwerten und Verbesserungsbereiche zu ermitteln, um seine Wirkung auf der Bühne zu optimieren.
o.Entwicklung und Wachstum: Schliesslich ist die Bühnenpräsenz von Don Trotti ein fortlaufender Prozess der Entwicklung und des Wachstums, verbunden mit der Verpflichtung zu kontinuierlichem Lernen, zur Erkundung neuer Techniken und zum Verschieben der Grenzen seiner Darbietung, um immer reichhaltigere und fesselndere Bühnenerlebnisse zu bieten.
5.Kleidervorschriften und Erscheinungsbild: Don Trotti verpflichtet sich, die vom Kunden für die Veranstaltung festgelegten Kleidervorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass sein Erscheinungsbild angemessen und professionell ist und dem Branding der Veranstaltung entspricht.
a.Definition: Die Kleidung und das Erscheinungsbild von Don Trotti sind wesentliche Elemente seiner Bühnenpräsentation und tragen zur Atmosphäre, zum Stil und zum Gesamtbild seiner Auftritte für den Kunden bei.
b.Ausdruck des Images: Die Kleidung und das Erscheinungsbild von Don Trotti sollten das künstlerische Image und die Persönlichkeit widerspiegeln, die er auf der Bühne vermitteln möchte, im Einklang mit seinem Musikstil, seinen Werten und den Erwartungen des Publikums.
c.Angemessenheit im jeweiligen Kontext: Die Kleidung und das Erscheinungsbild von Don Trotti sollten dem spezifischen Kontext jedes Auftritts angepasst sein und den Veranstaltungsort, die Art der Veranstaltung, das Zielpublikum und seine künstlerische Botschaft berücksichtigen.
d.Eleganz und Stil: Don Trotti wird ermutigt, elegante und stilvolle Outfits zu wählen, die seine Erscheinung unterstreichen und die Aufmerksamkeit des Publikums auf sich ziehen und gleichzeitig seinen persönlichen Stil und seine künstlerische Kreativität widerspiegeln.
e.Komfort und Bewegungsfreiheit: Neben ihrer ästhetischen Wirkung sollten die Outfits von Don Trotti bequem sein und eine optimale Bewegungsfreiheit ermöglichen, damit er sich während seiner Auftritte leicht bewegen kann und sich wohlfühlt.
f.Abstimmung von Farben und Accessoires: Die Kleidung von Don Trotti sollte hinsichtlich Farben, Mustern und Accessoires sorgfältig aufeinander abgestimmt sein, um auf der Bühne eine harmonische und professionelle Ästhetik zu schaffen.
g.Originalität und Kreativität: Don Trotti wird ermutigt, bei der Wahl seiner Outfits Originalität und Kreativität zu zeigen und mit einzigartigen Designs, interessanten Texturen und unverwechselbaren visuellen Elementen zu experimentieren, die ihn auf der Bühne hervorheben.
h.Anpassungsfähigkeit an die Bedingungen: Die Kleidung von Don Trotti sollte den Umgebungsbedingungen des Auftritts angepasst sein und die Jahreszeit, die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit und andere Faktoren berücksichtigen, die sein Wohlbefinden beeinflussen könnten.
i.Einhaltung der Kleidervorschriften: Bei Auftritten an bestimmten Veranstaltungen mit festgelegten Kleidervorschriften muss Don Trotti die Vorgaben der Organisatoren einhalten und dabei seine künstlerische Individualität so weit wie möglich bewahren.
j.Sauberkeit und Pflege: Die Kleidung von Don Trotti muss einwandfrei sauber und gepflegt sein, wobei sicherzustellen ist, dass die Kleider ordentlich gebügelt, die Schuhe geputzt und die Accessoires für eine professionelle Präsentation in gutem Zustand sind.
k.Gleichgewicht zwischen Tradition und Innovation: Don Trotti kann traditionelle Kleidungselemente mit innovativeren oder avantgardistischen Elementen kombinieren, um einen einzigartigen und zeitgemässen Stil zu schaffen, der seine künstlerische Persönlichkeit widerspiegelt.
l.Repräsentation der Marke: Die Kleidung von Don Trotti kann auch dazu dienen, das Branding des Kunden zu stärken, indem dezente Markenelemente integriert oder mit der Marke verbundene Logos oder Muster gezeigt werden.
m.Logistische Überlegungen: Bei der Wahl seines Outfits sollte Don Trotti logistische Aspekte wie Pflegeleichtigkeit, Praktikabilität schneller Kostümwechsel und Verträglichkeit mit der Bühnenbeleuchtung berücksichtigen, um eine einwandfreie Präsentation sicherzustellen.
n.Rückmeldungen des Publikums: Don Trotti kann auch Rückmeldungen des Publikums zu seiner Kleidung berücksichtigen und Reaktionen und Vorlieben auswerten, um seine künftige Wahl der Outfits anzupassen.
o.Entwicklung und Neuerfindung: Schliesslich kann sich die Kleidung von Don Trotti im Laufe der Zeit weiterentwickeln und neu erfinden, um sein künstlerisches Wachstum, wechselnde Einflüsse und stilistische Erkundungen widerzuspiegeln und seinem Publikum ein dynamisches und inspirierendes visuelles Erlebnis zu bieten.
6.Technische Ausrüstung: Don Trotti stellt mindestens [Anzahl Tage] Tage vor der Veranstaltung eine detaillierte Liste seines Bedarfs an technischer Ausrüstung zur Verfügung, einschliesslich der Anforderungen an Ton, Licht und Bühne. Jede zusätzlich benötigte Ausrüstung muss vor der Veranstaltung mit dem Kunden besprochen und vereinbart werden.
a.Definition der technischen Ausrüstung: Die technische Ausrüstung umfasst sämtliche audiovisuellen Geräte, Musikinstrumente, Beschallungsanlagen, Beleuchtung und jede andere technische Ausrüstung, die für die Auftritte von Don Trotti erforderlich ist.
b.Beschallungsanlage: Don Trotti muss sicherstellen, dass eine hochwertige Beschallungsanlage vorhanden ist, um seine Musik originalgetreu wiederzugeben und dem Publikum ein optimales Hörerlebnis zu bieten.
c.Musikinstrumente: Don Trotti ist für die Auswahl und die sorgfältige Pflege seiner Musikinstrumente verantwortlich, damit diese in einwandfreiem Zustand sind und bei seinen Auftritten einen hochwertigen Klang liefern.
d.Audioeinstellungen: Don Trotti muss geeignete Audioeinstellungen vornehmen, um die Lautstärken auszugleichen, mögliche Rückkopplungsprobleme zu beheben und die gesamte Klangqualität seines Auftritts zu optimieren.
e.Bühnenmonitore: Don Trotti kann Bühnenmonitore verwenden, um den Live-Sound während seines Auftritts zu verfolgen und sicherzustellen, dass er seine eigene Stimme und seine Instrumente deutlich hören kann.
f.Mikrofone und Zubehör: Don Trotti sollte für seine Stimme und seine Instrumente geeignete Mikrofone wählen und Zubehör wie Mikrofonständer, Poppfilter und Windschutze verwenden, um die Qualität des aufgenommenen Tons zu optimieren.
g.Bühnenbeleuchtung: Don Trotti kann mit Beleuchtungsfachleuten zusammenarbeiten, um eine Bühnenbeleuchtung zu gestalten, die seinen Auftritt zur Geltung bringt und für das Publikum eine fesselnde visuelle Atmosphäre schafft.
h.Visuelle Effekte: Zusätzlich zur Beleuchtung kann Don Trotti visuelle Effekte wie Videoprojektionen, Lichtshows und Bühnendekorationen einsetzen, um das visuelle Erlebnis seines Auftritts zu bereichern.
i.Audiovisuelle Technologie: Don Trotti kann audiovisuelle Technologien wie LED-Bildschirme, Projektionsleinwände und Ausrüstung für Live-Streaming einsetzen, um seinem Auftritt eine zusätzliche Dimension zu verleihen.
j.Technische Leitung: Don Trotti sollte einen qualifizierten Techniker bestimmen, der während des Auftritts die technischen Aspekte betreut und sich um Audioeinstellungen, Bühnenumbauten und alle anderen technischen Anforderungen kümmert.
k.Sicherheit der Ausrüstung: Don Trotti muss Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der technischen Ausrüstung zu gewährleisten, elektrische Überlastungen zu vermeiden, Kabel ordnungsgemäss zu sichern und die Sicherheitsrichtlinien einzuhalten, um Unfälle zu verhindern.
l.Notfallplan: Don Trotti kann einen Notfallplan für technische Ausfälle während des Auftritts erstellen, einschliesslich Ersatzausrüstung, Ausweichlösungen und Unterstützungspersonal, um Störungen auf ein Minimum zu beschränken.
m.Technische Tests und Proben: Vor jedem Auftritt sollte Don Trotti technische Tests und Proben durchführen, um sicherzustellen, dass die gesamte Ausrüstung einwandfrei funktioniert und die audiovisuellen Einstellungen optimal sind.
n.Logistik und Transport: Don Trotti muss die Logistik und den Transport der technischen Ausrüstung organisieren, um deren rechtzeitige Ankunft und reibungslose Einrichtung am Auftrittsort sicherzustellen.
o.Investitionen in Ausrüstung: Don Trotti kann in den Kauf oder die Miete hochwertiger Ausrüstung investieren, um die Produktion seiner Auftritte zu verbessern und seinem Publikum ein unvergessliches künstlerisches Erlebnis zu bieten.
7.Proben und Vorbereitung: Don Trotti verpflichtet sich, an genügend Vorproben teilzunehmen, um am Tag der Veranstaltung einen reibungslosen und professionellen Auftritt sicherzustellen. Er arbeitet eng mit dem vom Kunden gestellten technischen Personal zusammen, um die Lautstärken und Lichteffekte einzustellen und alle weiteren erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.
a.Planung der Proben: Don Trotti muss einen Probenplan erstellen, der die Auftrittsdaten, den spezifischen Vorbereitungsbedarf und die Verfügbarkeit seines Teams berücksichtigt.
b.Dauer der Proben: Die Proben sollten lang genug sein, um eine gründliche Vorbereitung jedes Elements des Auftritts zu ermöglichen, einschliesslich Musik, Bühnenbewegungen und Interaktion mit dem Publikum.
c.Häufigkeit der Proben: Don Trotti sollte die Häufigkeit der Proben nach der Komplexität des Auftritts festlegen und sicherstellen, dass genügend Zeit eingeplant wird, um das Material zu verinnerlichen und Details zu verfeinern.
d.Schwerpunkt Repertoire: Die Proben sollten sich auf das spezifische Repertoire konzentrieren, das an den bevorstehenden Shows aufgeführt wird, wobei neuen oder anspruchsvollen Stücken besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.
e.Aufbau der Proben: Jede Probe sollte so aufgebaut sein, dass sie alle Aspekte des Auftritts abdeckt, einschliesslich Musik, Bewegungen, Interpretation, Übergängen und Pausen.
f.Technische Proben: Zusätzlich zu den musikalischen Proben kann Don Trotti technische Proben ansetzen, um audiovisuelle Ausrüstung, Beleuchtung, Spezialeffekte und andere technische Elemente des Auftritts zu testen und einzustellen.
g.Individuelle Vorbereitung: Neben den Gruppenproben sollte Don Trotti Zeit für die individuelle Vorbereitung aufwenden, Partituren durchgehen, an seiner Gesangs- oder Instrumentaltechnik arbeiten und den Auftritt visualisieren.
h.Zusammenarbeit im Team: Die Proben bieten Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit dem Produktionsteam, den Musikern, den Backgroundsängern und allen anderen am Auftritt beteiligten Mitwirkenden, um Ideen auszutauschen, Probleme zu lösen und die Bemühungen aufeinander abzustimmen.
i.Konstruktive Rückmeldung: Die Proben sollten Phasen konstruktiver Rückmeldung umfassen, in denen Don Trotti und sein Team Stärken, Schwächen und Verbesserungsbereiche des Auftritts besprechen können.
j.Proben unter realen Bedingungen: Um reale Auftrittsbedingungen zu simulieren, kann Don Trotti Proben an Orten organisieren, die jenen der tatsächlichen Auftritte ähneln, und dabei Akustik, Beleuchtung und Bühnenaufbau anpassen.
k.Stressbewältigung: Die Proben bieten Don Trotti auch Gelegenheit, mit auftrittsbedingtem Stress und Lampenfieber umzugehen, indem er sich mit dem Material vertraut macht, Selbstvertrauen aufbaut und Strategien entwickelt, um ruhig und konzentriert zu bleiben.
l.Laufende Beurteilung: Während des gesamten Probenprozesses sollten Don Trotti und sein Team den Auftritt laufend beurteilen, Verbesserungsbereiche ermitteln und entsprechende Anpassungen vornehmen.
m.Anpassungsfähigkeit und Flexibilität: Die Proben schärfen auch die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität von Don Trotti gegenüber kurzfristigen Überraschungen und Änderungen, indem Notfallpläne entwickelt werden, um jede Eventualität zu bewältigen.
n.Aufnahmen und Analyse: Don Trotti kann Proben und Auftritte aufzeichnen, um seinen Vortrag eingehend zu analysieren, Schwächen zu erkennen und Erfolge zu würdigen, mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung.
o.Fortschritte feiern: Schliesslich bieten die Proben Gelegenheit, erzielte Fortschritte zu feiern, die individuellen und kollektiven Leistungen des Teams zu würdigen und die Motivation zu stärken, künstlerische Exzellenz zu erreichen.
8.Sicherheit: Don Trotti trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um während des Auftritts seine Sicherheit und jene seines Teams zu gewährleisten, hält die Sicherheitsvorschriften am Veranstaltungsort ein und befolgt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
a.Risikobeurteilung: Don Trotti und sein Team müssen für jeden Auftrittsort eine gründliche Risikobeurteilung durchführen und mögliche Gefahren für die Sicherheit des Publikums und der Mitwirkenden ermitteln.
b.Sicherheitsplan: Auf der Grundlage der Risikobeurteilung sollte für jeden Auftritt ein detaillierter Sicherheitsplan erstellt werden, der Präventionsmassnahmen und Verfahren für Notfälle festlegt.
c.Koordination mit den Behörden: Don Trotti muss sich mit den örtlichen Behörden, den Sicherheitsdiensten und den Organisatoren der Veranstaltung abstimmen, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Verfügbarkeit von Notfalldiensten im Bedarfsfall sicherzustellen.
d.Sicherheitsschulung: Alle am Auftritt beteiligten Teammitglieder müssen eine Sicherheitsschulung erhalten, einschliesslich Evakuierungsverfahren, Erster Hilfe und Bewältigung von Notfallsituationen.
e.Beschilderung und Evakuierung: Es sollten eine klare Beschilderung und Fluchtwege eingerichtet werden, um das Publikum im Notfall zu den Notausgängen zu leiten.
f.Zutrittskontrolle: Es sollten Massnahmen zur Zutrittskontrolle umgesetzt werden, um den Zutritt zu den Auftrittsbereichen auf Personen mit gültigen Tickets oder Ausweisen zu beschränken.
g.Sicherheit der Ausrüstung: Technische Geräte und Ausrüstung müssen sicher installiert werden, um jedes Risiko eines Herunterfallens oder einer Beschädigung während des Auftritts zu verhindern.
h.Steuerung der Menschenmenge: Es sollten Pläne zur Steuerung der Menschenmenge erstellt werden, um einen geordneten Publikumsfluss sicherzustellen und Überfüllung oder Massenpanik zu verhindern.
i.Medizinische Versorgung: Medizinische Notfalldienste sollten vor Ort verfügbar sein, um bei Verletzungen oder Erkrankungen sofortige Hilfe zu leisten.
j.Notfallkommunikation: Es sollte ein Notfallkommunikationssystem eingerichtet werden, um im Krisenfall eine wirksame Koordination zwischen dem Sicherheitsteam, den Notfalldiensten und den Behörden zu ermöglichen.
k.Management künstlerischer Risiken: Auftritte mit riskanten Elementen wie Akrobatik oder Pyrotechnik sollten mit besonderer Aufmerksamkeit für die Sicherheit der Künstler und des Publikums durchgeführt werden.
l.Lebensmittelsicherheit und Hygiene: Werden an der Veranstaltung Speisen oder Getränke angeboten, müssen Massnahmen ergriffen werden, um deren Sicherheit und die Einhaltung der Hygienestandards zu gewährleisten.
m.Notfallplan: Es sollte ein detaillierter Notfallplan erstellt werden, der das Vorgehen in verschiedenen Notfallsituationen wie Bränden, schweren Verletzungen oder Sicherheitsbedrohungen regelt.
n.Auswertung nach der Veranstaltung: Nach jedem Auftritt sollte eine Auswertung durchgeführt werden, um allfällige Vorfälle zu analysieren, Verbesserungsbereiche zu ermitteln und den Sicherheitsplan für künftige Veranstaltungen zu aktualisieren.
o.Verantwortung und Aufsicht: Die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim gesamten Produktionsteam, unter der direkten Aufsicht eines bezeichneten Sicherheitsbeauftragten, der die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsprotokolle und Richtlinien sicherstellt.
9.Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Don Trotti verpflichtet sich, während seines Auftritts alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschliesslich jener betreffend Urheberrecht, Bildrechte und geistiges Eigentum.
a.Beachtung der örtlichen Gesetzgebung: Don Trotti verpflichtet sich, alle auf seine Auftritte anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschliesslich des Arbeitsrechts, der Sicherheitsvorschriften und der Rechte des geistigen Eigentums.
b.Lizenzen und Bewilligungen: Vor jedem Auftritt muss Don Trotti sicherstellen, dass er alle erforderlichen Lizenzen, Bewilligungen und Genehmigungen der zuständigen Behörden eingeholt hat, einschliesslich Aufführungslizenzen, Arbeitsbewilligungen und Rechten zur Musikwiedergabe.
c.Haftpflichtversicherung: Don Trotti muss über eine angemessene Haftpflichtversicherung verfügen, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit seinen Auftritten abzudecken, einschliesslich Sachschäden, Personenschäden und allfälliger Rechtsstreitigkeiten.
d.Schutz des Urheberrechts: Don Trotti muss das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte respektieren, indem er die erforderlichen Bewilligungen für die Verwendung jedes urheberrechtlich geschützten Materials bei seinen Auftritten einholt, einschliesslich musikalischer Kompositionen, Tonaufnahmen und visueller Werke.
e.Steuererklärungen: Don Trotti ist für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten verantwortlich, indem er alle aus seinen Auftritten erzielten Einkünfte korrekt deklariert und die geschuldeten Steuern gemäss den geltenden Steuergesetzen entrichtet.
f.Sicherheit des Publikums: Don Trotti muss Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit und das Wohlergehen des Publikums während seiner Auftritte zu gewährleisten, und sicherstellen, dass die Veranstaltungsorte den Sicherheitsstandards entsprechen und angemessene Notfallmassnahmen vorgesehen sind.
g.Risikomanagement: Don Trotti muss Risikobeurteilungen durchführen, um mögliche Gefahren im Zusammenhang mit seinen Auftritten zu ermitteln, wie die Verwendung technischer Ausrüstung, Risiken im Zusammenhang mit Menschenmengen und Wetterbedingungen, und Massnahmen zur Minderung dieser Risiken umsetzen.
h.Sicherheitsschulung: Don Trotti und sein Team müssen eine Sicherheitsschulung absolvieren, um Notfallverfahren, Erste Hilfe, die Evakuierung des Veranstaltungsorts und andere sicherheitsrelevante Aspekte von Auftritten zu kennen.
i.Beschilderung und Markierung: Die Auftrittsorte müssen ordnungsgemäss markiert und beschildert sein, um Notausgänge, Gefahrenzonen, Sicherheitsausrüstung und andere relevante Informationen anzuzeigen und so die Sicherheit des Publikums und des Personals zu gewährleisten.
j.Notfallevakuierung: Don Trotti muss einen Evakuierungsplan für Notfälle erstellen, um jede kritische Situation bewältigen zu können, indem er Evakuierungsverantwortliche bestimmt, Fluchtwege festlegt und regelmässige Evakuierungsübungen durchführt.
k.Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen: Die Auftrittsorte müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein und geeignete Einrichtungen wie Zugangsrampen, Aufzüge, barrierefreie Toiletten und reservierte Parkplätze bieten.
l.Lebensmittelsicherheit und Hygiene: Werden während der Auftritte Speisen oder Getränke angeboten, muss Don Trotti sicherstellen, dass diese den Standards der Lebensmittelsicherheit und Hygiene entsprechen, um jedes Risiko einer Kontamination oder Lebensmittelvergiftung zu verhindern.
m.Steuerung der Menschenmenge: Don Trotti muss mit den örtlichen Behörden zusammenarbeiten, um Massnahmen zur Steuerung der Menschenmenge umzusetzen, welche die Sicherheit und den Komfort des Publikums gewährleisten, Überfüllung vermeiden und Zwischenfälle im Zusammenhang mit Menschenmengen verhindern.
n.Notfallkommunikation: Don Trotti muss ein Notfallkommunikationssystem einrichten, um in einer kritischen Situation eine wirksame Koordination zu ermöglichen, und dabei Mittel wie Funkgeräte, Mobiltelefone und Lautsprecheranlagen einsetzen.
o.Überwachung und Intervention: Während der Auftritte muss Don Trotti eine ständige Überwachung des Veranstaltungsorts sicherstellen, um mögliche Sicherheitsprobleme zu erkennen und rasch darauf zu reagieren, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal und den zuständigen Behörden.
10.Interaktionen mit dem Publikum: Don Trotti verpflichtet sich, respektvoll und professionell mit dem Publikum zu interagieren, angemessenen Wünschen des Publikums entgegenzukommen und jedes beleidigende oder unangemessene Verhalten zu vermeiden.
a.Empfang und Begrüssung: Don Trotti muss das Publikum beim Betreten der Bühne herzlich begrüssen, freundliche Grussworte an es richten und ihm für seine Anwesenheit danken.
b.Blickkontakt: Während des Auftritts sollte Don Trotti regelmässig Blickkontakt mit dem Publikum halten, um eine persönliche Verbindung herzustellen und die Beteiligung des Publikums zu fördern.
c.Offene Kommunikation: Don Trotti sollte eine offene Kommunikation mit dem Publikum fördern, indem er mit Begeisterung und Authentizität auf Reaktionen, Fragen und Applaus eingeht.
d.Förderung der Beteiligung: Don Trotti kann das Publikum ermutigen, sich aktiv am Auftritt zu beteiligen, indem es mitsingt, tanzt oder während der Show auf interaktive Aufforderungen reagiert.
e.Eingehen auf besondere Wünsche: Don Trotti kann besonderen Wünschen des Publikums nachkommen, indem er Lieblingssongs aufführt oder Fragen beantwortet, soweit dies möglich und angemessen ist.
f.Schaffung einer inklusiven Atmosphäre: Don Trotti muss dafür sorgen, eine inklusive Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Zuschauerinnen und Zuschauer willkommen, respektiert und in seinem Auftritt vertreten fühlen.
g.Humor und lockere Interaktion: Don Trotti kann Humor und lockere Interaktionen mit dem Publikum einbringen, um die Atmosphäre aufzulockern und während des Auftritts ein Klima der Freundlichkeit und Freude zu fördern.
h.Erzählungen und Geschichten: Don Trotti kann Anekdoten, persönliche Geschichten oder die Inspirationen hinter seinen Songs teilen, um das Erlebnis des Publikums zu bereichern und eine tiefere emotionale Verbindung zu schaffen.
i.Umgang mit Störungen: Bei Störungen oder Ablenkungen während des Auftritts muss Don Trotti ruhig und professionell damit umgehen, konzentriert bleiben und deren Auswirkungen auf den Ablauf der Show so gering wie möglich halten.
j.Interaktion mit Fans: Nach dem Auftritt kann Don Trotti Fans zu Autogrammstunden, Fotos oder informellen Gesprächen treffen, um seine Wertschätzung für ihre Unterstützung auszudrücken und die Verbindung mit seiner Community zu stärken.
k.Achtung persönlicher Grenzen: Don Trotti muss die persönlichen Grenzen und individuellen Vorlieben des Publikums respektieren, indem er jede aufdringliche oder beleidigende Interaktion vermeidet.
l.Sensibilisierung für Sicherheit: Don Trotti kann das Publikum für Sicherheitsfragen sensibilisieren, indem er klare Anweisungen zum Verhalten im Fall eines Notfalls oder einer gefährlichen Situation während des Auftritts gibt.
m.Achtung der Vielfalt: Don Trotti muss die kulturelle, soziale und ethnische Vielfalt seines Publikums respektieren, indem er jede diskriminierende Sprache oder jedes diskriminierende Verhalten vermeidet und die Werte der Inklusion und Toleranz fördert.
n.Würdigung des Publikums: Don Trotti sollte das Publikum am Ende des Auftritts würdigen und ihm für seine Beteiligung, seine Unterstützung und seine positive Energie während der gesamten Show danken.
o.Auswertung von Rückmeldungen: Nach dem Auftritt kann Don Trotti Rückmeldungen des Publikums einholen, um dessen Zufriedenheit zu beurteilen, Stärken zu ermitteln und Verbesserungsbereiche für künftige Auftritte festzustellen.
11.Ton- und Lautstärkenmanagement: Don Trotti verpflichtet sich, die Lautstärke seines Auftritts angemessen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass er gut hörbar, aber nicht übermässig laut ist, um andere Aktivitäten am Veranstaltungsort nicht zu stören.
a.Ausgleich der Lautstärken: Don Trotti muss für einen angemessenen Ausgleich der Lautstärken zwischen seiner Stimme, den Musikinstrumenten und allen anderen Audioquellen sorgen, um eine optimale Klangqualität zu gewährleisten.
b.Präzision der Abmischung: Während der Proben und Auftritte sollte Don Trotti mit den Tontechnikern zusammenarbeiten, um die Audioabmischung durch Anpassung von Pegeln, Equalizing und Soundeffekten zu verfeinern und einen klaren und ausgewogenen Klang zu erzielen.
c.Kontrolle von Verzerrungen: Don Trotti muss jede Klangverzerrung vermeiden, indem er die Verstärkungspegel sorgfältig überwacht und die Einstellungen der Audioausrüstung anpasst, um unerwünschte Übersteuerung und Verzerrung zu verhindern.
d.Gehörschutz: Während der Proben und Auftritte sollten Don Trotti und sein Team Massnahmen zum Schutz ihres Gehörs ergreifen und Gehörschutzstöpsel oder In-Ear-Monitore verwenden, um die Belastung durch hohe Lautstärken zu verringern.
e.Anpassung an den Veranstaltungsort: Don Trotti muss sich an die spezifischen akustischen Eigenschaften jedes Auftrittsorts anpassen, indem er die Audioeinstellungen anpasst und die Lautstärke entsprechend der Grösse des Saals, seiner Architektur und seiner Akustik abstimmt.
f.Vermeidung von Rückkopplungen: Don Trotti sollte vorbeugende Massnahmen ergreifen, um Audio-Rückkopplungen zu vermeiden, indem er Mikrofone richtig positioniert, Equalizer einstellt und die Bühnenmonitore kontrolliert, um das Risiko von Rückkopplungen zu minimieren.
g.Umgang mit Reaktionen des Publikums: Kommt es zu negativen Reaktionen des Publikums in Bezug auf Ton oder Lautstärke, sollte Don Trotti ruhig und professionell reagieren und geeignete Korrekturmassnahmen ergreifen, um die Probleme zu beheben und ein angenehmes Klangerlebnis wiederherzustellen.
h.Flexibilität der Lautstärke: Don Trotti muss in der Lage sein, die Lautstärke seiner Stimme und seiner Instrumente dynamisch zu variieren, um sie der Energie des Auftritts und den Erfordernissen der Kommunikation mit dem Publikum anzupassen.
i.Rücksicht auf den Hörkomfort: Don Trotti sollte auf den Hörkomfort seines Publikums achten, indem er übermässig hohe Lautstärken vermeidet, die Unbehagen oder Hörermüdung verursachen könnten.
j.Technologische Überlegungen: Don Trotti und sein Team sollten die technischen Spezifikationen der verwendeten Audioausrüstung berücksichtigen, wie die maximal zulässige Leistung und den Frequenzgang, um das Ton- und Lautstärkenmanagement zu optimieren.
k.Kommunikation mit dem technischen Team: Don Trotti muss eine klare und offene Kommunikation mit den Tontechnikern und seinem technischen Team pflegen, um Vorgaben und Rückmeldungen zu Lautstärken und Audioeinstellungen auszutauschen.
l.Vorgängige Tests: Vor jedem Auftritt könnte Don Trotti Soundchecks durchführen, um die Klangqualität und die Lautstärken an verschiedenen Stellen des Veranstaltungsorts zu beurteilen und sicherzustellen, dass das gesamte Publikum ein optimales Klangerlebnis hat.
m.Kontrolle der Balance: Don Trotti muss die Balance zwischen den verschiedenen Klangquellen überwachen und sicherstellen, dass jedes Instrument und jede Stimme deutlich hörbar und im Verhältnis zu den anderen Elementen des Auftritts ausgewogen ist.
n.Anpassungen in Echtzeit: Während des Auftritts sollte Don Trotti in der Lage sein, Lautstärken und Audioparameter in Echtzeit entsprechend den sich ändernden Bedingungen im Saal und den Rückmeldungen des Publikums anzupassen, um eine optimale Klangqualität zu wahren.
o.Laufende Beurteilung: Nach jedem Auftritt sollten Don Trotti und sein Team das Ton- und Lautstärkenmanagement laufend beurteilen, Rückmeldungen des Publikums einholen und Verbesserungsmöglichkeiten für künftige Auftritte ermitteln.
12.Bühnenbedingungen: Don Trotti verpflichtet sich, die vom Kunden vorgegebenen Bühnenbedingungen einzuhalten, einschliesslich Abmessungen, Konfiguration und allfälliger besonderer Anforderungen, um einen optimalen Auftritt sicherzustellen.
a.Bühnenfläche: Der Kunde verpflichtet sich, für die Auftritte von Don Trotti eine angemessene und sichere Bühnenfläche zur Verfügung zu stellen und dabei seine Bedürfnisse hinsichtlich Grösse, Konfiguration und Ausstattung zu berücksichtigen.
b.Akustik: Der Kunde stellt sicher, dass die Akustik der Bühne für eine originalgetreue Klangwiedergabe optimal ist, wobei Nachhall, Absorption und Schallverteilung am Veranstaltungsort zu berücksichtigen sind.
c.Beleuchtung: Der Kunde stellt eine angemessene Beleuchtung zur Verfügung, um den Auftritt von Don Trotti zur Geltung zu bringen, wobei eine ausreichende Sichtbarkeit auf der Bühne sicherzustellen und gleichzeitig eine dem Anlass entsprechende Atmosphäre zu schaffen ist.
d.Audiovisuelle Ausrüstung: Der Kunde stellt sämtliche erforderliche audiovisuelle Ausrüstung wie Beschallungsanlagen, Bildschirme, Projektoren und Beleuchtungsanlagen zur Verfügung, um den Auftritt von Don Trotti zu unterstützen.
e.Sicherheit: Der Kunde stellt sicher, dass die Bühne sicher ist und den geltenden Sicherheitsnormen entspricht, um Risiken wie Stürze, Ausrutschen, Stromschläge oder jede andere mögliche Gefahr für die Künstler und das Publikum zu verhindern.
f.Komfort des Künstlers: Der Kunde gewährleistet Don Trotti und seinem Team auf der Bühne einen optimalen Komfort und stellt Garderoben zur Verfügung, die mit Sitzgelegenheiten, Spiegeln, Erfrischungen und Ruhebereichen ausgestattet sind.
g.Zugänglichkeit: Der Kunde stellt sicher, dass die Bühne für alle zugänglich ist, berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und stellt Rampen, Aufzüge oder andere erforderliche Einrichtungen zur Verfügung.
h.Internetverbindung: Falls erforderlich, stellt der Kunde auf der Bühne eine zuverlässige Internetverbindung zur Verfügung, um die Kommunikation, das Teilen von Multimedia-Inhalten und andere technologische Bedürfnisse während des Auftritts zu erleichtern.
i.Stromversorgung: Der Kunde stellt eine ausreichende Stromversorgung für die gesamte auf der Bühne verwendete Ausrüstung zur Verfügung und vermeidet Überlastungen und Stromunterbrüche während des Auftritts.
j.Bühnenaufbau: Der Kunde arbeitet mit Don Trotti zusammen, um einen Bühnenaufbau zu gestalten, der seinen künstlerischen und logistischen Bedürfnissen entspricht, wobei die Anordnung von Instrumenten, Mikrofonen, Kabeln und anderen erforderlichen Elementen zu berücksichtigen ist.
k.Beschilderung und Wegweiser: Der Kunde stellt eine klare Beschilderung und Wegweiser zur Verfügung, um die Künstler und das technische Personal auf und hinter der Bühne zu leiten, die Orientierung zu erleichtern und das Risiko von Fehlern oder Verwirrung zu minimieren.
l.Unterstützungsdienste: Der Kunde stellt auf der Bühne Unterstützungsdienste zur Verfügung, wie audiovisuelle Techniker, Bühnenmanager, Sanitäter und andere qualifizierte Fachleute, um Don Trotti und sein Team während des Auftritts zu unterstützen.
m.Sauberkeit und Unterhalt: Der Kunde stellt sicher, dass die Bühne vor, während und nach dem Auftritt von Don Trotti sauber, gut unterhalten und frei von Abfällen oder möglichen Gefahren ist.
n.Regulierung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit: Der Kunde überwacht und regelt die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit auf der Bühne, um den Komfort der Künstler und die Erhaltung der Instrumente und der audiovisuellen Ausrüstung zu gewährleisten.
o.Kommunikation und Koordination: Der Kunde pflegt eine offene Kommunikation und eine wirksame Koordination mit Don Trotti und seinem Team, um sicherzustellen, dass alle Bühnenbedingungen ihren Bedürfnissen und Erwartungen für einen erfolgreichen Auftritt entsprechen.
13.Konsum von Alkohol und Drogen: Don Trotti verpflichtet sich, vor oder während seines Auftritts auf den Konsum von Alkohol oder Drogen zu verzichten, um eine professionelle Darbietung zu gewährleisten und seine eigene Sicherheit sowie jene seines Teams und des Publikums zu wahren.
a.Null-Toleranz-Politik: Der Kunde verfolgt während der Auftritte von Don Trotti eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf den Konsum von Alkohol und Drogen.
b.Absolutes Verbot: Don Trotti und seinem gesamten Team ist der Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen vor, während oder nach den Auftritten strikt untersagt.
c.Eigenverantwortung: Don Trotti ist für sein eigenes Verhalten verantwortlich und muss auf jeden Konsum von Alkohol oder Drogen verzichten, der seinen Auftritt oder seine Sicherheit beeinträchtigen könnte.
d.Sensibilisierung: Der Kunde sensibilisiert Don Trotti und sein Team für die mit dem Konsum von Alkohol und Drogen verbundenen Gefahren und informiert über die negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Leistung und beruflichen Ruf.
e.Auswirkungen auf den Auftritt: Der Konsum von Alkohol und Drogen kann die kognitiven, körperlichen und emotionalen Fähigkeiten von Don Trotti beeinträchtigen und damit seine künstlerische Leistung und seine Fähigkeit, professionell mit dem Publikum zu interagieren, beeinträchtigen.
f.Sicherheitsrisiken: Der Konsum von Alkohol und Drogen erhöht das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Zwischenfällen auf der Bühne und gefährdet die Sicherheit von Don Trotti, seinem Team und dem Publikum.
g.Berufliches Image: Der Kunde schützt das berufliche Image von Don Trotti, indem er jede Verbindung mit dem Konsum von Alkohol oder Drogen vermeidet, die seinem Ruf und seiner künstlerischen Laufbahn schaden könnte.
h.Vorbildfunktion: Als Person des öffentlichen Lebens sollte Don Trotti ein positives Beispiel geben, indem er einen gesunden und nüchternen Lebensstil pflegt und sein Publikum mit seinem Bekenntnis zu Nüchternheit und Verantwortung inspiriert.
i.Unterstützung und Ressourcen: Der Kunde bietet Don Trotti und seinem Team Unterstützung und Ressourcen an, um ihnen zu helfen, mit sozialem und beruflichem Druck umzugehen, der zum Konsum von Alkohol oder Drogen führen könnte.
j.Gesunde Alternativen: Der Kunde ermutigt Don Trotti, gesunde und positive Alternativen zur Bewältigung von Stress, Druck und Emotionen zu suchen, wie Meditation, körperliche Bewegung und soziale Unterstützung.
k.Verantwortungsvolles Verhalten: Bei der Teilnahme an gesellschaftlichen Anlässen oder Aktivitäten ausserhalb der Auftritte muss Don Trotti ein verantwortungsvolles Verhalten zeigen und auf übermässigen Konsum von Alkohol oder Drogen verzichten.
l.Kündigungsklausel: Die Nichteinhaltung der Null-Toleranz-Politik in Bezug auf den Konsum von Alkohol und Drogen kann zur sofortigen Auflösung des Vertrags zwischen Don Trotti und dem Kunden führen, verbunden mit schwerwiegenden rechtlichen und beruflichen Folgen.
m.Vertraulichkeit: Sämtliche Informationen über den Konsum von Alkohol oder Drogen durch Don Trotti oder sein Team werden vom Kunden gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften streng vertraulich behandelt.
n.Aufklärung und Prävention: Der Kunde setzt sich für die Aufklärung über und die Prävention von Alkohol- und Drogenmissbrauch in der Musikbranche ein und sensibilisiert Künstler, Fachleute und die Öffentlichkeit für die damit verbundenen Risiken.
o.Verpflichtung zu Gesundheit und Wohlbefinden: Der Kunde und Don Trotti anerkennen die Bedeutung der körperlichen und psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens und verpflichten sich, ein gesundes, sicheres und suchtmittelfreies Arbeitsumfeld zu fördern.
14.Umgang mit Änderungen und unvorhergesehenen Ereignissen: Bei kurzfristigen Änderungen oder unvorhergesehenen Umständen während des Auftritts verpflichtet sich Don Trotti, professionell damit umzugehen und mit dem Personal des Kunden zusammenzuarbeiten, um wirksame Lösungen zu finden.
a.Vorwegnahme von Änderungen: Don Trotti und sein Team müssen mögliche Änderungen, die vor, während oder nach dem Auftritt eintreten könnten, vorwegnehmen, indem sie mögliche Szenarien ermitteln und geeignete Aktionspläne entwickeln.
b.Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Angesichts kurzfristiger Änderungen muss Don Trotti Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zeigen und seinen Auftritt, seinen Zeitplan und seine Erwartungen an die neuen Umstände anpassen.
c.Offene Kommunikation: Bei Änderungen oder unvorhergesehenen Ereignissen muss Don Trotti eine offene und transparente Kommunikation mit seinem Team, den Organisatoren der Veranstaltung und allen anderen betroffenen Parteien pflegen, um relevante Informationen auszutauschen und die erforderlichen Massnahmen zu koordinieren.
d.Notfallplanung: Don Trotti sollte Notfallpläne für unvorhergesehene Situationen wie Ausfälle der Ausrüstung, Transportverzögerungen, gesundheitliche Probleme oder andere Vorfälle entwickeln, die den Auftritt beeinträchtigen könnten.
e.Rasche Reaktion: Bei unerwarteten Ereignissen während des Auftritts muss Don Trotti rasch und wirksam reagieren, um das Problem zu lösen, Unterbrechungen auf ein Minimum zu beschränken und die Aufmerksamkeit des Publikums aufrechtzuerhalten.
f.Unterstützung durch das Team: Don Trotti kann bei der Bewältigung von Änderungen und unvorhergesehenen Ereignissen auf die Unterstützung seines Teams zählen, indem alle eng zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden, und sich gegenseitig bei der Überwindung von Hindernissen helfen.
g.Priorisierung von Aufgaben: Bei mehreren Änderungen oder komplexen Situationen muss Don Trotti Aufgaben und Massnahmen nach ihrer Dringlichkeit und Wichtigkeit priorisieren, um die Kontinuität des Auftritts sicherzustellen.
h.Stressbewältigung: Plötzliche Änderungen können belastend sein. Don Trotti sollte Techniken der Stressbewältigung wie tiefes Atmen, positive Visualisierung und Konzentration auf den gegenwärtigen Moment entwickeln, um ruhig und ausgeglichen zu bleiben.
i.Risikobeurteilung: Bevor er als Reaktion auf eine Änderung wichtige Entscheidungen trifft, muss Don Trotti die mit jeder Option verbundenen möglichen Risiken beurteilen und das beste Vorgehen wählen, um negative Folgen zu minimieren.
j.Kommunikation mit dem Publikum: Bei Programmänderungen oder Unterbrechungen des Auftritts muss Don Trotti klar und direkt mit dem Publikum kommunizieren, um es über die Lage zu informieren, und bei Bedarf Erklärungen und Anweisungen geben.
k.Lernen und kontinuierliche Verbesserung: Nach jeder Änderung oder jedem unvorhergesehenen Ereignis können Don Trotti und sein Team aus der Erfahrung lernen, um ihre Abläufe zu verbessern, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken und künftig besser auf ähnliche Situationen vorbereitet zu sein.
l.Koordination der Ressourcen: Falls erforderlich, kann Don Trotti den Einsatz verfügbarer Ressourcen wie zusätzliches Personal, Ersatzausrüstung oder alternative Lösungen koordinieren, um aufgetretene Probleme zu lösen.
m.Kommunikation mit den Organisatoren: Don Trotti sollte eine proaktive Kommunikation mit den Organisatoren der Veranstaltung pflegen, um sie über Planänderungen auf dem Laufenden zu halten, sie bei Bedarf zu konsultieren und ihre Unterstützung bei der Lösung von Problemen zu erhalten.
n.Dokumentation von Ereignissen: Nach dem Auftritt kann Don Trotti die eingetretenen Änderungen und unvorhergesehenen Ereignisse dokumentieren und dabei die ergriffenen Massnahmen, die gewonnenen Erkenntnisse und die wirksamen Lösungen zur künftigen Bezugnahme festhalten.
o.Dank und Anerkennung: Nach der Bewältigung einer Änderung oder eines unvorhergesehenen Ereignisses kann Don Trotti seinem Team, den Organisatoren der Veranstaltung und dem Publikum für ihre Unterstützung und ihr Verständnis während dieser Zeit seinen Dank aussprechen.
15.Einhaltung der Vertragsbedingungen: Don Trotti verpflichtet sich, alle Bedingungen des vorliegenden Vertrags einzuhalten und alle angemessenen Anweisungen und Anforderungen des Kunden zu befolgen, um den reibungslosen Ablauf seines Auftritts und die Zufriedenheit des Publikums zu gewährleisten.
a.Kenntnis und Verständnis: Don Trotti erklärt sich bereit, sich mit allen Bestimmungen und Bedingungen des Booking-Vertrags vertraut zu machen und die sich daraus ergebenden Auswirkungen und Pflichten vollständig zu verstehen.
b.Einhaltung der Fristen: Don Trotti hält alle im Vertrag festgelegten Fristen ein, einschliesslich jener für die Bestätigung der Auftrittsdaten, die Bereitstellung erforderlicher Dokumente und die Leistung von Vorauszahlungen oder Gebühren.
c.Einhaltung der Klauseln: Don Trotti hält alle Klauseln und Bestimmungen des Vertrags ein, einschliesslich jener betreffend die Dauer des Auftritts, das aufzuführende Repertoire, die Zahlungsbedingungen und alle anderen besonderen Anforderungen.
d.Zusammenarbeit mit dem Kunden: Don Trotti arbeitet eng mit dem Kunden zusammen, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen sicherzustellen, und stellt alle erforderlichen Informationen und Ressourcen zur Verfügung, um die Planung und Durchführung der Auftritte zu erleichtern.
e.Offene Kommunikation: Bei Schwierigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Vertragsbedingungen verpflichtet sich Don Trotti, offen und ehrlich mit dem Kunden zu kommunizieren, um für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen zu finden und ein Vertrauensverhältnis aufrechtzuerhalten.
f.Gegenseitiges Einvernehmen bei Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen von Don Trotti und dem Kunden vorgenommen werden und müssen schriftlich festgehalten werden, um jede Mehrdeutigkeit zu vermeiden.
g.Einhaltung von Verpflichtungen: Don Trotti hält alle im Rahmen des Vertrags eingegangenen Verpflichtungen ein, einschliesslich geplanter Auftritte, Promotionspflichten, vertraglicher Einschränkungen und aller anderen festgelegten Bedingungen.
h.Vertraulichkeit von Informationen: Don Trotti wahrt die Vertraulichkeit aller im Rahmen des Vertrags bereitgestellten vertraulichen Informationen und unterlässt es, sensible Einzelheiten ohne vorgängige Genehmigung an Dritte weiterzugeben.
i.Künstlerische Integrität: Don Trotti bewahrt seine künstlerische Integrität und respektiert gleichzeitig die im Vertrag festgelegten Weisungen und Erwartungen, wobei er sicherstellt, dass sein Auftritt den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht.
j.Mitteilung bei Nichterfüllung: Ist Don Trotti aufgrund von Umständen, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, nicht in der Lage, die Vertragsbedingungen zu erfüllen, benachrichtigt er den Kunden unverzüglich und sucht proaktiv nach alternativen Lösungen.
k.Finanzielle Verantwortung: Don Trotti übernimmt jede finanzielle Verantwortung, die sich aus der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen ergibt, einschliesslich Vertragsstrafen, zusätzlicher Kosten und finanzieller Verluste, die dem Kunden entstehen.
l.Rechtsweg: Bei einer Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit über die Einhaltung der Vertragsbedingungen vereinbaren Don Trotti und der Kunde, die geeigneten Rechtswege zu beschreiten, um die Angelegenheit fair und im Einklang mit dem Gesetz zu lösen.
m.Dokumentation und Nachweise: Don Trotti bewahrt Dokumente und Nachweise über die Einhaltung der Vertragsbedingungen auf, wie Kopien schriftlicher Mitteilungen, Zahlungsbestätigungen und Berichte über die Durchführung der Auftritte.
n.Rückmeldungen und Beurteilung: Am Ende jedes Vertrags können Don Trotti und der Kunde eine gegenseitige Beurteilung vornehmen, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu prüfen und Stärken sowie Verbesserungsbereiche für künftige Engagements zu ermitteln.
o.Pflege der beruflichen Beziehung: Unabhängig vom Ausgang des Vertrags verpflichten sich Don Trotti und der Kunde, eine professionelle und respektvolle Beziehung zu pflegen, den Wert ihrer Zusammenarbeit anzuerkennen und gemeinsam auf die Erreichung ihrer gemeinsamen Ziele hinzuarbeiten.
Vergütung
Definition: Die Vergütung bezeichnet die finanzielle Entlöhnung oder jede andere Gegenleistung, die der Kunde Don Trotti als Gegenleistung für seine Leistungen im Rahmen der Veranstaltung zu erbringen sich verpflichtet.
1.Finanzielle Entlöhnung: Die Vergütung umfasst eine angemessene feste finanzielle Entlöhnung für die von Don Trotti gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen, die sich nach den Branchenstandards sowie nach den Fähigkeiten und der Erfahrung von Don Trotti richtet.
a.Leistungshonorare: Zusätzlich zur festen Entlöhnung erhält Don Trotti Leistungshonorare, die sich nach dem Erfolg und der Wirkung seiner Auftritte richten, mit zusätzlichen Boni je nach den erzielten Ergebnissen.
b.Sozialleistungen: Die Vergütung kann auch Sozialleistungen wie Krankenversicherung, Lebensversicherung, bezahlten Urlaub und andere ähnliche Leistungen umfassen, um das Wohlergehen und die Absicherung von Don Trotti zu gewährleisten.
c.Reisekostenpauschale: Es werden Reisekostenpauschalen gewährt, um die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten von Don Trotti zu decken, wenn er auf Tournee ist oder für Auftritte oder berufliche Verpflichtungen reist.
d.Promotionskosten: Der Kunde kann auch die Promotions- und Marketingkosten im Zusammenhang mit der Karriere von Don Trotti übernehmen, wie Werbekosten, Online-Promotion und die Produktion von Werbeinhalten.
e.Umsatzbeteiligung: Ein Anteil an den Einnahmen aus Auftritten, Musikverkäufen, Tantiemen und anderen Einkommensquellen im Zusammenhang mit der Karriere von Don Trotti kann in seine Vergütung einbezogen werden und so einen zusätzlichen Anreiz bieten, seinen Erfolg zu maximieren.
f.Aktienoptionen: Unter bestimmten Umständen können Don Trotti im Rahmen seiner Vergütung Aktienoptionen oder andere Formen der Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Kunden angeboten werden, die es ihm ermöglichen, an den Vorteilen des Unternehmenswachstums teilzuhaben.
g.Fördergelder und Subventionen: Der Kunde kann im Rahmen des Vergütungspakets von Don Trotti die Erlangung von Fördergeldern, Subventionen oder anderen Formen der Finanzierung erleichtern, um seine künstlerische und berufliche Entwicklung zu unterstützen.
h.Ausbildung und Entwicklung: Programme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung können in die Vergütung von Don Trotti einbezogen werden, um ihm zu helfen, seine Fähigkeiten zu verbessern, neues Wissen zu erwerben und in seiner Karriere voranzukommen.
i.Rechtliche und finanzielle Unterstützung: Der Kunde kann Don Trotti im Rahmen seiner Vergütung rechtliche und finanzielle Unterstützung gewähren, einschliesslich Beratung zu Verträgen, Finanzverwaltung und Schutz seiner Rechte.
j.Unterzeichnungsprämien: Don Trotti können beim Abschluss neuer Verträge oder Partnerschaften mit dem Kunden Unterzeichnungsprämien angeboten werden, als Anerkennung seines Engagements für das Unternehmen.
k.Beteiligung an Tourneen: Die Vergütung kann einen Anteil an den Einnahmen aus den Tourneen und Live-Shows von Don Trotti umfassen, damit er finanziell vom Erfolg seiner Bühnenauftritte profitieren kann.
l.Beratung und Mentoring: Don Trotti kann für seine Beratungs- oder Mentoringleistungen gegenüber anderen Künstlern oder Teammitgliedern des Kunden vergütet werden, als Anerkennung seines Werts als Mentor und Branchenexperte.
m.Periodische Überprüfung: Die Vergütung von Don Trotti wird periodisch überprüft, um sicherzustellen, dass sie im Verhältnis zu den Branchenstandards und zu seinen Beiträgen für das Unternehmen wettbewerbsfähig und fair bleibt.
n.Flexibilität und Verhandlung: Die Vergütung kann flexibel gestaltet und verhandelbar sein, um den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben von Don Trotti Rechnung zu tragen und eine für alle Beteiligten vorteilhafte Regelung sicherzustellen.
2.Höhe der Vergütung: Der Vertrag legt die Höhe der Vergütung oder die Berechnungsmethode zur Bestimmung der Entlöhnung von Don Trotti fest, sei es ein Festhonorar, ein Prozentsatz der erzielten Einnahmen oder eine andere Formel.
a.Grundgehalt: Das Grundgehalt von Don Trotti wird nach seinem Erfahrungsniveau, seinen Fähigkeiten, seinem Ruf und den Branchenstandards festgelegt, mit einem vereinbarten festen Monats- oder Jahresgehalt.
b.Gehaltsskala: Es kann eine Gehaltsskala festgelegt werden, die sich nach der beruflichen Entwicklung von Don Trotti richtet, mit geplanten Erhöhungen auf der Grundlage seiner Leistung, seiner Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen und der Veränderungen seiner Rolle.
c.Leistungshonorare: Die Leistungshonorare werden anhand verschiedener Faktoren berechnet, wie Art und Grösse der Veranstaltungen oder Projekte, Dauer der Auftritte, Nachfrage des Publikums und vorab festgelegte Erfolgskriterien.
d.Boni und Anreize: Don Trotti können Boni und Anreize für aussergewöhnliche Leistungen, das Erreichen spezifischer Ziele oder das Gesamtergebnis des Kunden angeboten werden, als Belohnung für bedeutende Beiträge.
e.Umsatzbeteiligung: Don Trotti kann einen Anteil an den Einnahmen aus seinen Auftritten, Aufnahmen, Tantiemen und anderen Einkommensquellen im Zusammenhang mit seiner Karriere erhalten, zu vereinbarten Prozentsätzen.
f.Zusatzleistungen: Zusätzlich zur finanziellen Entlöhnung kann Don Trotti Zusatzleistungen wie Krankenversicherung, bezahlten Urlaub, Vorsorgeleistungen und andere Sozialleistungen erhalten.
g.Reisekostenpauschale: Es wird eine Reisekostenpauschale gewährt, um die Transport-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten von Don Trotti zu decken, wenn er für Auftritte, Aufnahmen oder andere berufliche Verpflichtungen reist.
h.Nebenkosten: Der Kunde kann Nebenkosten im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti übernehmen, wie Promotionskosten, Produktionsgebühren, Mietkosten für Ausrüstung und Reisekosten für andere Teammitglieder.
i.Aktienoptionen: Don Trotti können im Rahmen seiner Vergütung Aktienoptionen oder andere Formen der Kapitalbeteiligung angeboten werden, die es ihm ermöglichen, vom Wachstum des Unternehmens zu profitieren.
j.Honorare für Beratung und Mentoring: Don Trotti können Honorare für seine Beratungs- oder Mentoringleistungen gegenüber anderen Künstlern oder Teammitgliedern ausgerichtet werden, als Anerkennung seines Fachwissens und seines Engagements für die Entwicklung des Unternehmens.
k.Periodische Überprüfung: Die Vergütung von Don Trotti wird periodisch überprüft, um der Inflation, den Veränderungen in der Musikbranche und seiner individuellen Leistung Rechnung zu tragen, wobei bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden.
l.Flexible Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsweise der Vergütung von Don Trotti kann ausgehandelt werden, um seinen finanziellen Bedürfnissen und persönlichen Vorlieben zu entsprechen, mit Optionen wie monatlichen Zahlungen, Vorschüssen oder leistungsabhängigen Zahlungen.
m.Transparenz: Der Gesamtbetrag der Vergütung von Don Trotti sowie die Einzelheiten ihrer verschiedenen Bestandteile werden im Booking-Vertrag klar festgelegt, um eine vollständige Transparenz zwischen beiden Parteien zu gewährleisten.
n.Indexierungsklausel: Es kann eine Indexierungsklausel aufgenommen werden, um die Entlöhnung von Don Trotti automatisch an Wirtschaftsindizes oder Veränderungen der Lebenshaltungskosten anzupassen und so seine Kaufkraft über die Zeit zu sichern.
o.Klausel zur vorzeitigen Beendigung: Die Bedingungen der Vergütung im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags werden festgelegt, um die finanziellen Interessen sowohl von Don Trotti als auch des Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung ihrer Zusammenarbeit zu schützen.
3.Zahlungsplan: Der Vertrag legt den Zahlungsplan für die Vergütung fest, einschliesslich der vorgesehenen Zahlungstermine und der Zahlungsmodalitäten, um eine wirksame Verwaltung der Liquidität von Don Trotti zu gewährleisten.
a.Zahlungsrhythmus: Die Zahlungen an Don Trotti erfolgen in einem festgelegten Rhythmus, der monatlich, vierteljährlich oder nach einem anderen von beiden Parteien vereinbarten Plan sein kann.
b.Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschliesslich der Methoden der Mittelüberweisung und der Zahlungsfristen, werden im Voraus vereinbart, um rasche und effiziente Finanztransaktionen zu gewährleisten.
c.Vorschüsse: Don Trotti können in bestimmten Phasen des Projekts oder der Tournee Vorschüsse gewährt werden, die als Garantie für seine Teilnahme dienen und die anfänglichen Kosten im Zusammenhang mit seinem Auftritt decken.
d.Zwischenzahlungen: Je nach Dauer und Komplexität des Vertrags können in regelmässigen Abständen Zwischenzahlungen vorgesehen werden, um Don Trotti während seines gesamten Engagements zu unterstützen.
e.Bestimmte Fristen: Für jede Zahlung werden bestimmte Fristen mit klar festgelegten Fälligkeitsdaten festgesetzt, um Verzögerungen oder Unklarheiten im Zahlungsablauf zu vermeiden.
f.Abzüge: Von den Zahlungen an Don Trotti können Abzüge vorgenommen werden, um Verwaltungsgebühren, anwendbare Steuern oder andere gesetzliche Abzüge gemäss der geltenden Gesetzgebung zu decken.
g.Berechnung der Zahlungen: Die Berechnung der Zahlungen ist transparent und beruht auf im Voraus vereinbarten objektiven Kriterien wie der Anzahl der Auftritte, den Ticketverkäufen, den erzielten Einnahmen oder anderen relevanten Leistungsindikatoren.
h.Zahlungsbestätigung: Der Kunde stellt Don Trotti für jede geleistete Zahlung eine schriftliche Bestätigung mit Angabe von Betrag, Datum und Zweck der Zahlung zu, um die finanzielle Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten.
i.Änderungen des Zahlungsplans: Jede Änderung des Zahlungsplans, wie Änderungen der Zahlungstermine oder -beträge, wird Don Trotti im Voraus mitgeteilt und von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart.
j.Vertragsstrafenklausel: Für verspätete Zahlungen kann eine Vertragsstrafenklausel aufgenommen werden, welche die finanziellen Folgen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen ohne triftigen Grund festlegt.
k.Vorschüsse auf Einnahmen: Don Trotti können Vorschüsse auf künftige Einnahmen angeboten werden, um eine stabile Liquidität zu gewährleisten und seine finanziellen Bedürfnisse während der gesamten Dauer seines Engagements zu unterstützen.
l.Abrechnung der Nebenkosten: Nebenkosten wie Reise-, Promotions- oder Produktionskosten werden in den Zahlungsplan aufgenommen und Don Trotti gemäss den vereinbarten Bedingungen erstattet.
m.Rechnungsstellung und Dokumentation: Don Trotti stellt Rechnungen oder alle anderen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Zahlungen durch den Kunden zu erleichtern, und stellt die Einhaltung der buchhalterischen und steuerlichen Anforderungen sicher.
n.Zahlungsoptionen: Alternative Zahlungsoptionen können in Betracht gezogen werden, wie elektronische Zahlungen, internationale Banküberweisungen oder andere Mittel der Mittelüberweisung, um den Vorlieben von Don Trotti zu entsprechen.
o.Abschluss der Zahlungen: Sobald alle Zahlungen gemäss dem vereinbarten Plan geleistet wurden, wird Don Trotti eine abschliessende Zahlungsbestätigung zugestellt, die den Abschluss der Finanztransaktion markiert und einen ordnungsgemässen Abschluss der Zusammenarbeit gewährleistet.
4.Anzahlung: Falls erforderlich, kann der Vertrag die Leistung einer Anzahlung an Don Trotti vor Beginn seiner Leistungen vorsehen, um die anfänglichen Kosten zu decken und sein Engagement für die Veranstaltung sicherzustellen.
5.Definition: Eine Anzahlung ist eine erste Zahlung, die der Kunde vor Beginn der Leistungen oder des Auftritts an Don Trotti leistet und die als Garantie für seine Teilnahme und sein Engagement für das Projekt oder die Veranstaltung dient.
a.Höhe der Anzahlung: Die Höhe der Anzahlung wird nach Art und Umfang des Engagements von Don Trotti festgelegt, als einvernehmlich vereinbarter Prozentsatz der Gesamtvergütung oder als im Vertrag festgelegter fester Betrag.
b.Frist für die Anzahlung: Die Anzahlung wird Don Trotti an einem im Voraus vereinbarten bestimmten Datum geleistet, in der Regel vor Beginn der Leistungen oder Auftritte, um seine Verfügbarkeit und sein Engagement für die Veranstaltung oder das Projekt sicherzustellen.
c.Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen für die Anzahlung werden im Booking-Vertrag im Einzelnen festgelegt, einschliesslich der Zahlungsmethoden, der Fristen und der Art und Weise, wie Don Trotti die Mittel erhält.
d.Verwendung der Anzahlung: Don Trotti kann die Anzahlung zur Deckung der anfänglichen Kosten im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung oder am Projekt verwenden, wie Reise-, Unterkunfts-, Ausrüstungs- oder Vorbereitungskosten vor dem Auftritt.
e.Empfangsbestätigung: Der Kunde stellt Don Trotti eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzahlung zu, mit Angabe des bezahlten Betrags, des Zahlungsdatums und der damit verbundenen Bedingungen, um die finanzielle Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten.
f.Teilnahmegarantie: Die Leistung der Anzahlung garantiert die Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung oder am Projekt gemäss den Bedingungen des Booking-Vertrags und verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.
g.Nicht rückerstattbar: Sofern im Booking-Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt die Anzahlung grundsätzlich als nicht rückerstattbar und wird im Fall einer Stornierung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht an Don Trotti zurückerstattet.
h.Auswirkung auf die Gesamtvergütung: Der Betrag der Anzahlung wird von der Gesamtvergütung abgezogen, die Don Trotti für seine Leistungen oder Auftritte geschuldet ist, wobei die Restzahlung gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bedingungen zu leisten ist.
i.Schutz der Interessen: Die Anzahlung dient Don Trotti als finanzielle Absicherung gegen mögliche Risiken im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung oder am Projekt, wie kurzfristige Absagen oder unvorhergesehene Planänderungen.
j.Flexibilität: In bestimmten Fällen können besondere Regelungen für die Anzahlung in Betracht gezogen werden, wie Teilanzahlungen oder gestaffelte Zahlungspläne, um den spezifischen Bedürfnissen von Don Trotti oder den besonderen Anforderungen des Projekts zu entsprechen.
k.Überprüfungsklausel: Es kann eine Überprüfungsklausel aufgenommen werden, um die Höhe der Anzahlung bei wesentlichen Änderungen der Bedingungen oder Anforderungen des Booking-Vertrags neu zu beurteilen und so eine faire Entlöhnung von Don Trotti sicherzustellen.
l.Vertragliche Verpflichtung: Die Leistung der Anzahlung stellt eine vertragliche Verpflichtung zwischen Don Trotti und dem Kunden dar, die ihre berufliche Beziehung formalisiert und die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit schafft.
m.Offene Kommunikation: Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Anzahlung werden durch einen offenen Dialog und eine offene Kommunikation zwischen Don Trotti und dem Kunden beigelegt, wobei für alle Beteiligten annehmbare Lösungen angestrebt werden.
n.Dokumentation: Alle Einzelheiten zur Anzahlung, einschliesslich Betrag, Zahlungsdatum und damit verbundener Bedingungen, werden im Booking-Vertrag festgehalten, um Klarheit und die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen zu gewährleisten.
6.Reise- und Unterkunftskosten: Der Vertrag kann Bestimmungen über die Erstattung von Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstigen damit verbundenen Kosten enthalten, die Don Trotti im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung entstehen.
a.Übernahme der Kosten: Der Kunde übernimmt die Reise- und Unterkunftskosten von Don Trotti im Zusammenhang mit seinen Auftritten oder beruflichen Verpflichtungen gemäss den Bedingungen des Booking-Vertrags.
b.Transport: Die Reisekosten, einschliesslich Flugtickets, Bahnbillette, Busfahrkarten oder anderer notwendiger Transportmittel zu den Auftrittsorten, werden vom Kunden übernommen.
i.Reisen mit dem Auto: Für Distanzen bis 200 km muss ein Auto mit mindestens 3 verfügbaren Sitzplätzen zur Verfügung gestellt werden. Der Fahrgastraum muss Don Trotti und seinen Begleitpersonen Platz bieten.
ii.Reisen mit der Bahn: Für Distanzen bis 400 km müssen mindestens 2 Plätze in der Economy- oder Business-Klasse gebucht werden.
iii.Flugreisen (Programm Miles and More: 9922 2781 1693 737): Für Distanzen ab 300 km reist Don Trotti bevorzugt mit Swiss International Air Lines. Sind bei Swiss keine Flüge oder Verbindungen verfügbar, sind die folgenden Fluggesellschaften akzeptiert:
1.Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings, Discover Airlines, Lufthansa, Air Dolomiti, Croatia Airlines, LOT Polish Airlines und Luxair
2.Adria Airways, Aegean Airlines, Air Canada, Air China, Air India, Air New Zealand, All Nippon Airways (ANA), Asiana Airlines, Avianca, Copa Airlines, EgyptAir, Ethiopian Airlines, EVA Air, Scandinavian Airlines (SAS), Shenzhen Airlines, Singapore Airlines, South African Airways, TAP Air Portugal, Thai Airways, Turkish Airlines und United Airlines.
3.Billigfluggesellschaften: Don Trotti reist nicht mit Billigfluggesellschaften.
c.Unterkunft: Der Kunde stellt Don Trotti für die Dauer seiner Auftritte eine angemessene Unterkunft zur Verfügung. Dabei kann es sich um ein Hotel, eine Wohnung oder eine andere im Voraus vereinbarte Art der Unterkunft handeln.
i.Hotelunterkunft (Programm IHG: 255223547)
1.Sterne-Kategorie: Mindestens 4 oder 5 Sterne
2.Zimmergrösse: Mindestens 35m²
3.Anzahl Zimmer: 1 oder 2, je nach Anzahl der Begleitpersonen
4.Bettentyp: Mindestens 1 Kingsize-Bett und 1 Queensize-Bett
5.Eigenes Badezimmer: Umfasst in der Regel eine Dusche oder Badewanne, eine Toilette und ein Lavabo
6.Pflegeprodukte: Umfasst Seife, Shampoo, Haarspülung und saubere Handtücher
7.Zimmerausstattung: Umfasst Fernseher, Telefon, Minibar, Safe, Schreibtisch, WLAN-Verbindung, Tee- und Kaffeezubereitung, Haartrockner, Bügeleisen und Bügelbrett
8.Zimmerreinigung: Täglicher Reinigungsservice mit regelmässigem Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern
9.Klimatisierung: Klimaanlage oder Heizung, um unabhängig von der Jahreszeit für Komfort zu sorgen
10.Schallschutz: Die Zimmer sollten schallisoliert sein, um Lärm von aussen oder aus angrenzenden Zimmern zu minimieren
11.Zimmerservice: Verfügbar für Mahlzeiten, Getränke und andere Wünsche wie chemische Reinigung, Weckdienst usw.
ii.Wohnung
1.Anzahl Schlafzimmer: Mindestens 1 oder 2
2.Grösse der Wohnung: Mindestens 80m²
3.Grösse des Schlafzimmers: Mindestens 40m²
4.Bettentyp: Mindestens 1 Queensize-Bett pro Schlafzimmer
5.Eigenes Badezimmer: Umfasst in der Regel eine Dusche oder Badewanne, eine Toilette und ein Lavabo
6.Pflegeprodukte: Umfasst Seife, Shampoo, Haarspülung und saubere Handtücher
7.Zimmerausstattung: Umfasst Fernseher, Telefon, Minibar, Safe, Schreibtisch, WLAN-Verbindung, Tee- und Kaffeezubereitung, Haartrockner, Bügeleisen und Bügelbrett
8.Reinigung: Täglicher Reinigungsservice mit regelmässigem Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern
9.Klimatisierung: Klimaanlage oder Heizung, um unabhängig von der Jahreszeit für Komfort zu sorgen
10.Schallschutz: Die Zimmer sollten schallisoliert sein, um Lärm von aussen oder aus angrenzenden Zimmern zu minimieren
iii.Villa
1.Anzahl Schlafzimmer: Mindestens 1 oder 2
2.Grösse der Villa: Mindestens 120m²
3.Grösse des Schlafzimmers: Mindestens 55m²
4.Bettentyp: Mindestens 1 Queensize-Bett pro Schlafzimmer
5.Eigenes Badezimmer: Umfasst in der Regel eine Dusche oder Badewanne, eine Toilette und ein Lavabo
6.Pflegeprodukte: Umfasst Seife, Shampoo, Haarspülung und saubere Handtücher
7.Zimmerausstattung: Umfasst Fernseher, Telefon, Minibar, Safe, Schreibtisch, WLAN-Verbindung, Tee- und Kaffeezubereitung, Haartrockner, Bügeleisen und Bügelbrett
8.Reinigung: Täglicher Reinigungsservice mit regelmässigem Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern
9.Klimatisierung: Klimaanlage oder Heizung, um unabhängig von der Jahreszeit für Komfort zu sorgen
10.Schallschutz: Die Zimmer sollten schallisoliert sein, um Lärm von aussen oder aus angrenzenden Zimmern zu minimieren
iv.Andere
1.Anzahl Schlafzimmer: Mindestens 1 oder 2
2.Grösse der Unterkunft: Mindestens 120m²
3.Grösse des Schlafzimmers: Mindestens 35m²
4.Bettentyp: Mindestens 1 Queensize-Bett pro Schlafzimmer
5.Eigenes Badezimmer: Umfasst in der Regel eine Dusche oder Badewanne, eine Toilette und ein Lavabo
6.Pflegeprodukte: Umfasst Seife, Shampoo, Haarspülung und saubere Handtücher
7.Zimmerausstattung: Umfasst Fernseher, Telefon, Minibar, Safe, Schreibtisch, WLAN-Verbindung, Tee- und Kaffeezubereitung, Haartrockner, Bügeleisen und Bügelbrett
8.Reinigung: Täglicher Reinigungsservice mit regelmässigem Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern
9.Klimatisierung: Klimaanlage oder Heizung, um unabhängig von der Jahreszeit für Komfort zu sorgen
10.Schallschutz: Die Zimmer sollten schallisoliert sein, um Lärm von aussen oder aus angrenzenden Zimmern zu minimieren
d.Verpflegung: Die während der Reisen anfallenden Verpflegungskosten werden ebenfalls vom Kunden übernommen, mit Pauschalen für die täglichen Mahlzeiten oder besonderen Regelungen für die Verpflegung vor Ort während der Veranstaltungen.
i.Morgen
1.Getränke: Der Kunde übernimmt die Kosten für Getränke während der Reisen und Veranstaltungen.
2.Speisen: Der Kunde übernimmt auch die Kosten für Speisen während der Reisen und Veranstaltungen.
ii.Mittag
1.Getränke: Der Kunde übernimmt die Kosten für Getränke während der Reisen und Veranstaltungen.
2.Speisen: Der Kunde übernimmt auch die Kosten für Speisen während der Reisen und Veranstaltungen.
iii.Abend
1.Getränke: Der Kunde übernimmt die Kosten für Getränke während der Reisen und Veranstaltungen.
2.Speisen: Der Kunde übernimmt auch die Kosten für Speisen während der Reisen und Veranstaltungen.
e.Erstattungsrichtlinie: Es wird eine klare Erstattungsrichtlinie festgelegt, die es Don Trotti ermöglicht, die Erstattung der während seiner Reisen angefallenen erstattungsfähigen Kosten zu verlangen, mit einfachen und effizienten Verfahren zur Einreichung von Forderungen.
f.Kostenvorschuss: Don Trotti können Kostenvorschüsse gewährt werden, um die zu erwartenden Reisekosten zu decken, damit ihm während seiner Tourneen oder Geschäftsreisen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
g.Kostenobergrenzen: Für bestimmte Ausgaben wie Mahlzeiten und Nebenausgaben können Obergrenzen festgelegt werden, um die Kosten zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Ausgaben angemessen bleiben und im Rahmen des geplanten Budgets liegen.
h.Verwaltung der Reservationen: Der Kunde übernimmt die Buchung und Organisation der Reisen von Don Trotti und stellt sicher, dass Tickets, Hotelreservationen und andere Vorkehrungen rechtzeitig und entsprechend seinen Bedürfnissen erfolgen.
i.Flexibilität der Vorkehrungen: Die Reise- und Unterkunftsvorkehrungen sind flexibel, um den persönlichen Vorlieben von Don Trotti Rechnung zu tragen, unter Berücksichtigung seines Komforts, der Lage und seiner logistischen Bedürfnisse.
j.Reiserichtlinie: Don Trotti erhält eine detaillierte Reiserichtlinie, welche die Regeln und Vorgaben für seine Reisen festlegt, wie Kostenobergrenzen, Buchungsverfahren und zulässige Erstattungen.
k.Reiseversicherung: Der Kunde kann für Don Trotti auch eine Reiseversicherung abschliessen, die medizinische Notfallkosten, Reiseannullierungen und andere mögliche Risiken im Zusammenhang mit seinen Geschäftsreisen abdeckt.
l.Koordination mit dem Team: Die Reisevorkehrungen werden mit dem Team des Kunden und den Organisatoren der Veranstaltung abgestimmt, um während der gesamten Reisen von Don Trotti eine reibungslose Logistik und eine wirksame Kommunikation sicherzustellen.
7.Zusätzliche Kosten: Zusätzlich zur Grundvergütung kann der Vertrag Bestimmungen über die Erstattung von Nebenkosten enthalten, die Don Trotti bei der Erbringung seiner Leistungen entstehen, wie Mietgebühren für Ausrüstung, Produktionskosten oder besondere Promotionskosten.
a.Definition der zusätzlichen Kosten: Zusätzliche Kosten umfassen alle Mehrkosten im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti, wie Promotions-, Produktions-, Logistik- und sonstige indirekte Kosten, die zur Erfüllung der beruflichen Verpflichtungen erforderlich sind.
b.Promotionskosten: Die Promotionskosten umfassen die Kosten für Werbung, Marketing, Kommunikation und Promotion von Don Trotti und seinen Auftritten, mit dem Ziel, Sichtbarkeit und Wirkung zu maximieren.
c.Produktionskosten: Die Produktionskosten decken die Ausgaben für audiovisuelle Produktion, Ton, Licht, Bühnenbild und andere Ausrüstung, die erforderlich ist, um die Qualität und den Erfolg der Auftritte von Don Trotti sicherzustellen.
d.Mietgebühren für Ausrüstung: Mietgebühren für Ausrüstung können anfallen, um Musikinstrumente, Bühnenausrüstung, Fahrzeuge oder andere für die Auftritte von Don Trotti erforderliche Hilfsmittel zu mieten.
e.Personalkosten: Die Personalkosten umfassen die Löhne von Technikern, Tontechnikern, Assistenten und anderen Mitgliedern des technischen Teams, die zur Unterstützung der Auftritte von Don Trotti benötigt werden.
f.Reisekosten: Die Reisekosten decken die Kosten für Transport, Unterkunft, Verpflegung und andere Ausgaben, die dem Team von Don Trotti bei Reisen zu Auftritten ausserhalb seines gewöhnlichen Wohnorts entstehen.
g.Transportkosten für Ausrüstung: Die Transportkosten für Ausrüstung umfassen die Ausgaben für den Transport und die Handhabung von Bühnenausrüstung, Musikinstrumenten und anderem Material, das für die Auftritte von Don Trotti erforderlich ist.
h.Lizenz- und Rechtegebühren: Die Lizenz- und Rechtegebühren decken die Kosten für die Erlangung von Musiklizenzen, Urheberrechtsgebühren und anderen Bewilligungen, die für die Verwendung geschützter Inhalte während der Auftritte von Don Trotti erforderlich sind.
i.Sicherheits- und Versicherungskosten: Die Sicherheits- und Versicherungskosten umfassen die Kosten für die Sicherheit der Veranstaltung, die Haftpflichtversicherung, die Annullierungsversicherung und andere Versicherungen, die zum Schutz der Auftritte von Don Trotti erforderlich sind.
j.Gebühren für Bewilligungen und Lizenzen: Die Gebühren für Bewilligungen und Lizenzen umfassen die Kosten für die Erlangung gesetzlicher Bewilligungen, Nutzungsbewilligungen, Lizenzen für den Alkoholausschank und anderer Lizenzen, die für die Organisation der Veranstaltungen von Don Trotti erforderlich sind.
k.Verwaltungskosten: Die Verwaltungskosten decken die Ausgaben für Management, Buchhaltung, Vertragsverwaltung, Kommunikation und andere indirekte Kosten im Zusammenhang mit der Koordination und Durchführung der Auftritte von Don Trotti.
l.Mietkosten für Veranstaltungsorte: Die Mietkosten für Veranstaltungsorte umfassen die Kosten für die Miete von Konzertsälen, Proberäumen, Aufnahmestudios und anderen Räumlichkeiten, die für die Auftritte und Proben von Don Trotti erforderlich sind.
m.Verpflegungskosten: Die Verpflegungskosten decken die Kosten für die Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken für das Team von Don Trotti während Proben, Tourneen oder Arbeitsphasen vor Ort.
n.Kommunikationskosten: Die Kommunikationskosten decken die Ausgaben für Telefonkommunikation, Internetzugang, Kommunikationsmittel und andere Kosten im Zusammenhang mit der Koordination und Verwaltung der Auftritte von Don Trotti.
o.Verschiedene Kosten: Die verschiedenen Kosten umfassen alle anderen unvorhergesehenen oder nicht näher bezeichneten Kosten, die für die Auftritte von Don Trotti erforderlich sind und je nach den spezifischen Anforderungen jeder Veranstaltung oder jedes Projekts variieren können.
8.Zusätzliche Vergütung: Werden zusätzliche Leistungen erbracht oder die Erwartungen übertroffen, kann der Vertrag Bestimmungen über eine zusätzliche Vergütung für Don Trotti enthalten, als Anerkennung seiner zusätzlichen Bemühungen und Beiträge.
a.Gewinnbeteiligung: Zusätzlich zu seinem Grundgehalt kann Don Trotti Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung haben, bei der ihm ein Teil der aus seinen Auftritten oder Projekten erzielten Gewinne zugewiesen wird.
b.Erfolgsprämie: Don Trotti können Erfolgsprämien gewährt werden, wenn vorab festgelegte Ziele erreicht oder übertroffen werden, wie bestimmte Albumverkäufe, hohe Besucherzahlen bei Auftritten oder andere bedeutende Erfolge.
c.Beteiligung an Tourneen: Don Trotti kann von einer Beteiligung an den Einnahmen seiner Tourneen profitieren, bei der ihm zusätzlich zu seiner festen Vergütung ein Teil des Nettogewinns aus den Konzerten zugewiesen wird.
d.Aktienoptionen: Der Kunde kann Don Trotti Aktienoptionen oder andere Formen der Kapitalbeteiligung anbieten, die es ihm ermöglichen, an den Vorteilen des Unternehmenswachstums teilzuhaben.
e.Strategische Partnerschaften: Don Trotti kann an strategischen Partnerschaften mit Marken, Sponsoren oder anderen Geschäftspartnern beteiligt werden, bei denen er für seine Mitwirkung an Marketing- oder Promotionskampagnen eine zusätzliche Vergütung erhält.
f.Beteiligung an Kompositionen: Ist Don Trotti am Kompositionsprozess beteiligt, kann er von Tantiemen auf Verkäufe und Ausstrahlungen seiner Kompositionen profitieren, was eine zusätzliche Form der Vergütung darstellt.
g.Lizenzgebühren: Don Trotti kann Lizenzgebühren für die Verwendung seiner Musik in Filmen, Werbespots, Videospielen oder anderen Medien erhalten und so neben den Live-Auftritten eine zusätzliche Einnahmequelle erschliessen.
h.Senderechtsvergütungen: Don Trotti kann Senderechtsvergütungen für die Ausstrahlung seiner Musik auf Streaming-Plattformen, im Radio, im Fernsehen und in anderen Medien erhalten, was eine fortlaufende Vergütung für seine kreative Arbeit sicherstellt.
i.Merchandising: Der Kunde kann Merchandising-Artikel auf der Grundlage des Bildes oder der Musik von Don Trotti entwickeln und verkaufen, wobei ihm ein Teil der Merchandising-Verkäufe als Vergütung zugewiesen wird.
j.Privatkonzerte: Don Trotti kann für Privatkonzerte oder Firmenanlässe angefragt werden, bei denen er zusätzlich zu seinen regulären öffentlichen Auftritten weitere Honorare verdienen kann.
k.Persönliches Sponsoring: Don Trotti kann persönliche Sponsoringvereinbarungen mit Marken oder Unternehmen abschliessen, die ihr Image mit dem seinen verbinden möchten, und erhält für seine Unterstützung und Empfehlung eine zusätzliche Vergütung.
l.Livestreaming und Online-Inhalte: Don Trotti kann seine Live-Auftritte auf Livestreaming-Plattformen monetarisieren oder exklusive Inhalte für seine Online-Fans erstellen und so zusätzliche Einnahmen durch Spenden, Abonnements oder Werbung erzielen.
m.Treueprogramme: Der Kunde kann Treueprogramme zur Belohnung der Fans von Don Trotti einrichten, bei denen ihm ein Teil der Einnahmen aus Produkt- oder Ticketkäufen als Vergütung zugewiesen wird.
n.Auszeichnungen und Ehrungen: Don Trotti kann für seine künstlerischen Leistungen Anspruch auf Auszeichnungen, Ehrungen oder Geldpreise haben, die als Anerkennung und Vergütung für sein Talent und seine harte Arbeit dienen.
o.Künstlerische Innovationen: Entwickelt Don Trotti künstlerische Innovationen oder einzigartige kreative Konzepte, kann er von Fördergeldern, Stipendien oder anderen Formen der Finanzierung zur Unterstützung seiner künstlerischen Projekte profitieren und eine zusätzliche Vergütung für seine Beiträge zur Musikbranche erhalten.
9.Indexierungsklausel: Der Vertrag kann eine Indexierungsklausel enthalten, die Anpassungen der Vergütung von Don Trotti an die Inflation oder andere wirtschaftliche Faktoren ermöglicht, damit seine Entlöhnung über die Zeit fair und wettbewerbsfähig bleibt.
a.Definition der Indexierung: Die Indexierungsklausel bestimmt, dass die Vergütung von Don Trotti periodisch entsprechend der Entwicklung bestimmter Wirtschaftsindizes oder spezifischer Kosten angepasst wird.
b.Zweck: Der Hauptzweck der Indexierungsklausel besteht darin, die Kaufkraft von Don Trotti zu schützen, indem sichergestellt wird, dass seine Vergütung der Entwicklung der Preise und Kosten in der Wirtschaft folgt.
c.Referenzindex: Es wird ein Referenzindex bestimmt, wie der Konsumentenpreisindex (CPI), der Produzentenpreisindex (PPI) oder andere relevante Wirtschaftsindizes.
d.Häufigkeit der Anpassungen: Die Häufigkeit der Anpassungen wird festgelegt, sei es jährlich, halbjährlich oder in anderen vereinbarten Abständen.
e.Anpassungsmechanismus: Der genaue Anpassungsmechanismus wird definiert und legt fest, wie die Vergütung auf der Grundlage der Schwankungen des Referenzindex berechnet wird.
f.Berechnungsformel: Es wird eine genaue Berechnungsformel festgelegt, um den Betrag der Anpassung auf der Grundlage der Veränderungen des Referenzindex zu bestimmen.
g.Grenzen der Anpassung: Es können Grenzen festgelegt werden, um das Ausmass der Anpassungen zu beschränken und so übermässige Schwankungen der Vergütung von Don Trotti zu vermeiden.
h.Mitteilung: Der Kunde verpflichtet sich, Don Trotti mit angemessener Frist vor der Umsetzung über jede geplante Anpassung seiner Vergütung zu informieren.
i.Konsultation: Beide Parteien können vereinbaren, jede vorgeschlagene Anpassung vor ihrer Umsetzung zu besprechen, damit Don Trotti Rückmeldungen geben oder allfällige Bedenken äussern kann.
j.Transparenz: Der Kunde verpflichtet sich, Don Trotti alle relevanten Informationen über die Referenzindizes, die Berechnungsformeln und die vorgenommenen Anpassungen zur Verfügung zu stellen und so eine vollständige Transparenz im Indexierungsverfahren zu gewährleisten.
k.Rückwirkung: Bei Verzögerungen in der Umsetzung der Anpassung kann diese rückwirkend angewendet werden, um sicherzustellen, dass Don Trotti durch administrative Verzögerungen nicht benachteiligt wird.
l.Ausnahmen: Es können Bestimmungen aufgenommen werden, um bestimmte Arten der Vergütung oder deren Bestandteile von der Indexierung auszunehmen, sofern beide Parteien dies als angemessen erachten.
m.Periodische Überprüfungen: Die Indexierungsklausel wird periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit im sich wandelnden wirtschaftlichen Umfeld sicherzustellen.
n.Klausel zum Ausschluss einer Garantie: Diese Klausel hält fest, dass die Indexierung der Vergütung nicht garantiert ist und bei aussergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt ausgesetzt oder geändert werden kann.
o.Kündigungsklausel: Die Modalitäten der Indexierung werden in der Klausel zur Vertragsbeendigung festgelegt, die bestimmt, wie die Vergütung im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Booking-Vertrags angepasst wird.
10.Nicht-monetäre Vergütung: Zusätzlich zur finanziellen Vergütung kann der Vertrag nicht-monetäre Vorteile für Don Trotti vorsehen, wie Gratisprodukte, VIP-Zugang oder exklusive Networking-Möglichkeiten.
a.Definition der nicht-monetären Vergütung: Die nicht-monetäre Vergütung umfasst alle Formen der Entlöhnung ausser Bargeld, die Don Trotti als Gegenleistung für seine Auftritte oder künstlerischen Leistungen angeboten werden.
b.Zugang zu Einrichtungen: Der Kunde kann Don Trotti kostenlosen oder vergünstigten Zugang zu Einrichtungen wie Aufnahmestudios, Proberäumen oder gemeinschaftlichen Arbeitsräumen gewähren.
c.Musikausrüstung: Don Trotti kann von einer kostenlosen Bereitstellung oder von Vorzugskonditionen beim Kauf oder bei der Miete von Musikausrüstung wie Instrumenten, Verstärkern oder Studioausrüstung profitieren.
d.Kurse und Schulungen: Der Kunde kann für Don Trotti Kurse, Workshops oder Schulungen organisieren, die es ihm ermöglichen, seine musikalischen, künstlerischen oder beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
e.Promotionsunterstützung: Don Trotti kann kostenlose Promotionsunterstützung erhalten, wie Marketingkampagnen, Werbeanzeigen oder Presseberichterstattung, mit dem Ziel, seine Sichtbarkeit und seinen Ruf auf dem Markt zu steigern.
f.Networking-Möglichkeiten: Der Kunde kann Networking-Möglichkeiten mit anderen Künstlern, Produzenten, Veranstaltern und Branchenfachleuten erleichtern, die es Don Trotti ermöglichen, seinen beruflichen Kreis und seine Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu erweitern.
g.Zugang zu Veranstaltungen: Don Trotti kann kostenlose oder vergünstigte Tickets für den Besuch von Musikveranstaltungen, Festivals, Konferenzen oder Fachmessen erhalten, die ihn über die Trends der Branche auf dem Laufenden halten.
h.Dienstleistungen im Karrieremanagement: Der Kunde kann Don Trotti Dienstleistungen im Karrieremanagement anbieten, wie strategische Planung, Tourneemanagement, Vertragsverhandlungen und andere professionelle Dienstleistungen.
i.Persönlicher Concierge: Don Trotti kann von persönlichen Concierge-Diensten profitieren, die seine logistischen Bedürfnisse, Reisen und Buchungen verwalten und so seine beruflichen Verpflichtungen und Reisen erleichtern.
j.Zugang zu Vertriebsplattformen: Der Kunde kann Don Trotti einen bevorzugten oder exklusiven Zugang zu digitalen Vertriebsplattformen sichern, der es ihm ermöglicht, mit seiner Musik ein breiteres Publikum zu erreichen.
k.Möglichkeiten künstlerischer Zusammenarbeit: Don Trotti kann mit anderen Künstlern, Songwritern oder Produzenten in Kontakt gebracht werden, um Möglichkeiten einer künstlerischen, kreativen oder kommerziellen Zusammenarbeit zu erkunden.
l.Nutzungsrechte an der Marke: Don Trotti kann das Recht erhalten, die Marke des Kunden für seine eigenen Promotionsaktivitäten zu verwenden, was seine Verbindung mit einer in der Branche anerkannten Marke stärkt.
m.Zugang zu privaten Veranstaltungen: Don Trotti kann zu privaten Veranstaltungen, Launch-Partys oder besonderen Anlässen des Kunden eingeladen werden, die es ihm ermöglichen, Kontakte zu wichtigen Ansprechpersonen und Meinungsführern der Branche zu knüpfen.
n.Möglichkeiten zur Sichtbarkeit: Der Kunde kann Don Trotti Möglichkeiten zur Sichtbarkeit auf seinen eigenen Social-Media-Plattformen, seiner Website oder anderen Kommunikationskanälen bieten und so seine Online-Präsenz erhöhen.
o.Künstlerische Unterstützungsdienste: Don Trotti kann künstlerische Unterstützungsdienste erhalten, wie die Erstellung visueller Inhalte, die Betreuung sozialer Medien, Grafikdesign oder andere kreative Dienstleistungen, um seine Online- und Offline-Präsenz zu stärken.
11.Umsatzbeteiligung: Erzielt die Veranstaltung durch die Teilnahme von Don Trotti zusätzliche Einnahmen, kann der Vertrag festlegen, wie diese Einnahmen auf der Grundlage zuvor vereinbarter Bedingungen zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
a.Definition: Die Umsatzbeteiligung legt fest, wie die aus den Auftritten von Don Trotti erzielten Einnahmen zwischen ihm, dem Kunden und allen anderen beteiligten Parteien aufgeteilt werden.
b.Grundvergütung: Ein Teil der erzielten Einnahmen deckt die im Booking-Vertrag festgelegte Grundvergütung von Don Trotti, die in Form einer festen Gage pro Auftritt oder anderer vereinbarter Regelungen erfolgen kann.
c.Aufteilung der Einnahmen: Die aus den Auftritten von Don Trotti erzielten Nettoeinnahmen werden nach Abzug der mit der Veranstaltung verbundenen Kosten und Ausgaben zwischen ihm und dem Kunden nach einem vereinbarten Prozentsatz aufgeteilt.
d.Prozentuale Verteilung: Der Prozentsatz der Umsatzbeteiligung wird im Booking-Vertrag festgelegt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Beiträge von Don Trotti und des Kunden zum Erfolg der Veranstaltung.
e.Abzug von Kosten: Die direkt mit der Produktion der Veranstaltung verbundenen Kosten, wie Miete des Veranstaltungsorts, Promotion, Personal und andere damit verbundene Ausgaben, werden vor der Verteilung der Einnahmen von den Bruttoeinnahmen abgezogen.
f.Definition der Nettoeinnahmen: Die Nettoeinnahmen sind definiert als die Bruttoeinnahmen abzüglich der Produktionskosten und anderer direkter Ausgaben und stellen den tatsächlich zur Verteilung zwischen Don Trotti und dem Kunden verfügbaren Betrag dar.
g.Finanzielle Transparenz: Der Kunde verpflichtet sich, Don Trotti detaillierte und transparente Finanzberichte zur Verfügung zu stellen, welche die Bruttoeinnahmen, die abgezogenen Kosten und die aus jedem Auftritt erzielten Nettoeinnahmen ausweisen.
h.Zahlungsbedingungen: Die Zahlungen für die erzielten Einnahmen erfolgen gemäss einem im Booking-Vertrag festgelegten Plan mit klar definierten Zahlungsterminen, um eine regelmässige und fristgerechte Vergütung von Don Trotti zu gewährleisten.
i.Berechnung der Einnahmen: Es wird ein genauer Berechnungsmechanismus festgelegt, um die Brutto- und Nettoeinnahmen jedes Auftritts unter Berücksichtigung aller Einnahmequellen und der damit verbundenen Ausgaben zu bestimmen.
j.Aufteilung gemeinsamer Kosten: Bestimmte gemeinsame Kosten, wie gemeinsame Promotions- oder Produktionskosten, können gemäss vorab vereinbarten Bedingungen zwischen Don Trotti und dem Kunden aufgeteilt werden.
k.Anpassungsklausel: Es kann eine Anpassungsklausel aufgenommen werden, die eine periodische Überprüfung des Prozentsatzes der Umsatzbeteiligung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Umstände oder der Leistung von Don Trotti ermöglicht.
l.Beteiligung an Nebeneinnahmen: Nebeneinnahmen wie Merchandising-Verkäufe, Senderechte und andere indirekte Einnahmequellen werden gemäss den vereinbarten Bedingungen ebenfalls in die Umsatzbeteiligung einbezogen.
m.Finanzprüfung: Don Trotti kann das Recht haben, periodische Finanzprüfungen durchzuführen, um die Richtigkeit der vom Kunden vorgelegten Finanzberichte zu überprüfen und eine vollständige Transparenz bei der Verteilung der Einnahmen sicherzustellen.
n.Klausel zur gerechten Verteilung: Es kann eine Klausel aufgenommen werden, um eine gerechte Verteilung der Einnahmen zwischen Don Trotti und dem Kunden sicherzustellen, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Beiträge zum Erfolg der Veranstaltung.
o.Nicht-Exklusivitätsklausel: Bei Kooperationen mit anderen Labels, Veranstaltern oder Partnern werden die Bedingungen der Umsatzbeteiligung entsprechend angepasst, um den spezifischen Vereinbarungen mit jeder beteiligten Partei Rechnung zu tragen.
12.Leistungsbonus: Der Vertrag kann Leistungsbonusklauseln enthalten, die Don Trotti Boni oder finanzielle Anreize auf der Grundlage des Erfolgs der Veranstaltung oder der Erreichung bestimmter Ziele bieten.
a.Definition des Leistungsbonus: Ein Leistungsbonus ist eine zusätzliche Vergütung, die Don Trotti auf der Grundlage seiner Ergebnisse, Erfolge oder aussergewöhnlichen Beiträge bei seinen Auftritten oder beruflichen Verpflichtungen angeboten wird.
b.Zweck: Das Hauptziel des Leistungsbonus besteht darin, Don Trotti zu motivieren, bestimmte Ziele zu erreichen und sich bei seinen Auftritten auszuzeichnen, wobei seine Bemühungen und seine künstlerische Exzellenz belohnt werden.
c.Beurteilungskriterien: Die Beurteilungskriterien werden klar und transparent festgelegt und können Massstäbe wie künstlerische Qualität, Kreativität, Zufriedenheit des Publikums, Ticketverkäufe, Albumverkäufe oder andere Erfolgsindikatoren umfassen.
d.Festlegung der Ziele: Spezifische Ziele werden in Absprache mit Don Trotti festgelegt, unter Berücksichtigung seiner künstlerischen Prioritäten, seiner beruflichen Ambitionen und der Erwartungen des Kunden.
e.Höhe des Bonus: Die Höhe des Bonus wird auf der Grundlage der Leistungsergebnisse von Don Trotti im Vergleich zu den gesetzten Zielen bestimmt, mit vorab festgelegten Schwellenwerten für jede Leistungsstufe.
f.Fairness und Transparenz: Das Verfahren zur Vergabe von Boni ist fair und transparent, wobei sichergestellt wird, dass die Beurteilungskriterien objektiv sind und die Ergebnisse Don Trotti klar mitgeteilt werden.
g.Häufigkeit der Beurteilung: Leistungsbeurteilungen und Bonuszuteilungen können in regelmässigen Abständen erfolgen, wie monatlich, vierteljährlich oder jährlich, je nach den Bedürfnissen und Gepflogenheiten der Branche.
h.Mitteilung: Don Trotti wird proaktiv über die Ergebnisse seiner Leistungsbeurteilung und die entsprechenden Bonusbeträge, auf die er Anspruch hat, informiert, mit detaillierten Erläuterungen zu den angewandten Kriterien und Verfahren.
i.Konsultation: Die Ergebnisse der Leistungsbeurteilung werden mit Don Trotti besprochen, damit er Rückmeldungen geben, seine Eindrücke mitteilen und seinen beruflichen Entwicklungsbedarf erörtern kann.
j.Förderung der Exzellenz: Der Leistungsbonus soll Exzellenz und kontinuierliche Verbesserung fördern, indem die anhaltenden Bemühungen und aussergewöhnlichen Ergebnisse von Don Trotti anerkannt und belohnt werden.
k.Flexibilität: Das Bonussystem kann flexibel gestaltet werden, um sich an die sich ändernden Bedürfnisse der Musikbranche anzupassen, unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen, Markttrends und einmaliger Gelegenheiten für Don Trotti.
l.Einbindung in andere Vergütungsformen: Der Leistungsbonus kann mit anderen Formen der Vergütung wie Provisionen, Tantiemenvorschüssen oder Gewinnbeteiligungen kombiniert werden, um eine umfassende und ausgewogene Vergütungsstruktur zu schaffen.
m.Periodische Überprüfung: Das Bonussystem wird periodisch überprüft, um sicherzustellen, dass es weiterhin auf die strategischen Ziele des Kunden und die langfristigen Interessen von Don Trotti ausgerichtet ist.
n.Motivation und Engagement: Der Leistungsbonus soll Don Trotti motivieren und für die Erreichung der Ziele und Initiativen des Kunden gewinnen und so seine Loyalität und Hingabe gegenüber der Organisation stärken.
o.Klausel zum Ausschluss einer Garantie: Diese Klausel hält fest, dass der Leistungsbonus nicht garantiert ist und bei aussergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt ausgesetzt oder geändert werden kann, wobei dem Kunden eine gewisse Flexibilität gewahrt bleibt.
13.Zahlung von Tantiemen: Sind auf die Leistungserbringung von Don Trotti Urheberrechte, Senderechte oder andere Tantiemen anwendbar, legt der Vertrag die Modalitäten dieser Zahlungen und die damit verbundenen Berichtspflichten fest.
a.Definition der Tantiemen: Tantiemen sind Zahlungen an Don Trotti als Gegenleistung für die Nutzung seiner Musik oder seiner urheberrechtlich geschützten Werke, sei es für Albumverkäufe, Streaming, Radioausstrahlungen, die Verwendung in Filmen, Werbespots, Videospielen oder anderen Medien.
b.Arten von Tantiemen: Tantiemen können mechanische Vervielfältigungsvergütungen für physische oder digitale Albumverkäufe, Synchronisationsvergütungen für die Verwendung in Filmen oder Werbespots, Aufführungsvergütungen für öffentliche Ausstrahlungen, Streaming-Vergütungen für Online-Ausstrahlungen und andere auf dem Urheberrecht beruhende Formen der Vergütung umfassen.
c.Zahlungsbedingungen: Die Bedingungen für die Zahlung der Tantiemen werden zwischen Don Trotti und dem Kunden vereinbart und legen für jede Art von Tantiemen die Häufigkeit, die Zahlungsmethoden und die Zahlungsfristen fest.
d.Zahlungsrhythmus: Die Zahlung der Tantiemen kann in regelmässigen Abständen erfolgen, wie monatlich, vierteljährlich oder jährlich, je nach den Vereinbarungen zwischen den Parteien und den Gepflogenheiten der Branche.
e.Berechnung der Tantiemen: Die Tantiemen werden auf der Grundlage der tatsächlichen Verkäufe, Ausstrahlungen oder Nutzungen der Musik von Don Trotti berechnet, unter Anwendung der für jede Nutzungsart vereinbarten Tantiemensätze.
f.Tantiemenabrechnungen: Der Kunde verpflichtet sich, Don Trotti detaillierte Abrechnungen über die Verkäufe, Ausstrahlungen und Nutzungen seiner Musik zur Verfügung zu stellen, zusammen mit den entsprechenden Tantiemenberechnungen, um eine vollständige Transparenz im Zahlungsverfahren zu gewährleisten.
g.Überprüfung der Abrechnungen: Don Trotti hat das Recht, die vom Kunden vorgelegten Tantiemenabrechnungen zu überprüfen und bei Bedarf unabhängige Prüfungen zu verlangen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Daten sicherzustellen.
h.Einbehalte und Abzüge: Der Kunde kann von den Tantiemenzahlungen Beträge einbehalten oder abziehen, um Vertriebskosten, Promotionskosten, anwendbare Steuern oder andere zwischen den Parteien vereinbarte zulässige Ausgaben zu decken.
i.Internationale Tantiemen: Bei einer internationalen Nutzung der Musik von Don Trotti verpflichtet sich der Kunde, die Tantiemen aus den verschiedenen Rechtsordnungen gemäss den internationalen Urheberrechtsgesetzen und -gepflogenheiten einzuziehen und zu verteilen.
j.Kollektive Vertretung: Der Kunde kann als Beauftragter oder Vertreter von Don Trotti gegenüber Verwertungsgesellschaften und Organisationen der kollektiven Rechteverwertung auftreten und so den Einzug und die Verteilung der Don Trotti geschuldeten Tantiemen erleichtern.
k.Zahlungsmitteilungen: Don Trotti erhält bei jeder Tantiemenzahlung eine Mitteilung mit Angabe des Betrags, des abgedeckten Zeitraums und der Einzelheiten der Nutzungen, welche die Tantiemen ausgelöst haben.
l.Anpassungen und Korrekturen: Bei Fehlern oder Auslassungen bei den Tantiemenzahlungen verpflichtet sich der Kunde, umgehend Anpassungen oder Korrekturen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Don Trotti die ihm zustehende Vergütung erhält.
m.Weiterentwicklung der Bedingungen: Die Bedingungen für die Zahlung der Tantiemen können periodisch überarbeitet werden, um den Veränderungen in der Musikbranche, den Vertriebspraktiken und den spezifischen Bedürfnissen von Don Trotti Rechnung zu tragen.
n.Vertraulichkeit: Sämtliche finanziellen und geschäftlichen Informationen im Zusammenhang mit den Tantiemenzahlungen werden vertraulich behandelt und gemäss den Vertraulichkeitsbestimmungen des Vertrags nur befugten Parteien offengelegt.
o.Klausel zum Ausschluss einer Garantie: Diese Klausel hält fest, dass die Tantiemenzahlungen von den Nutzungsbedingungen und den durch die Musik von Don Trotti erzielten Einnahmen abhängen und bei ungenügendem kommerziellem Erfolg oder anderen Umständen, die ausserhalb der Kontrolle des Kunden liegen, nicht garantiert sind.
14.Prüfung der Zahlungen: Don Trotti hat das Recht, regelmässige Prüfungen zu verlangen, um die Richtigkeit der vom Kunden erhaltenen Zahlungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Vergütungspflichten gemäss den Bedingungen des Vertrags erfüllt werden.
a.Definition der Prüfung: Die Prüfung der Zahlungen ist ein Verfahren, das es Don Trotti ermöglicht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden für die Nutzung seiner Musik geleisteten Tantiemenzahlungen zu überprüfen.
b.Prüfungsrecht: Don Trotti hat das Recht, regelmässige Prüfungen der vom Kunden geleisteten Tantiemenzahlungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle ihm geschuldeten Beträge korrekt bezahlt wurden.
c.Häufigkeit der Prüfungen: Prüfungen können in regelmässigen Abständen, wie halbjährlich oder jährlich, oder nach Bedarf aufgrund besonderer, von Don Trotti festgestellter Erfordernisse durchgeführt werden.
d.Ankündigung der Prüfung: Der Kunde wird über die Absicht von Don Trotti, eine Prüfung durchzuführen, informiert, und beide Parteien vereinbaren die logistischen Einzelheiten und die Modalitäten der Prüfung.
e.Zugang zu Dokumenten: Don Trotti hat vollständigen und uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Aufzeichnungen, die für die Prüfung der Tantiemenzahlungen erforderlich sind, einschliesslich Finanzberichten, Verkaufsabrechnungen, Verträgen und Vertriebsvereinbarungen.
f.Unabhängiger Prüfer: Don Trotti kann einen unabhängigen Prüfer mit der Durchführung der Prüfung beauftragen, um die Objektivität und Unparteilichkeit des Verfahrens zu gewährleisten.
g.Kosten der Prüfung: Die mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Kosten werden von Don Trotti getragen, es sei denn, es werden erhebliche Fehler oder Unregelmässigkeiten festgestellt; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten.
h.Ziele der Prüfung: Die Prüfung soll die Richtigkeit der geleisteten Zahlungen überprüfen, allfällige Fehler oder Auslassungen bei den Zahlungen aufdecken und die Einhaltung der Bedingungen des Booking-Vertrags sicherstellen.
i.Umfang der Prüfung: Die Prüfung erstreckt sich auf alle Aspekte der Tantiemenzahlungen, einschliesslich Berechnungen, Abzügen, Zahlungsverzögerungen und aller anderen relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung von Don Trotti.
j.Vertraulichkeit der Informationen: Sämtliche während der Prüfung offengelegten finanziellen und geschäftlichen Informationen werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Zwecke der Prüfung verwendet.
k.Prüfbericht: Nach Abschluss der Prüfung wird ein detaillierter Bericht erstellt, der die Feststellungen, Schlussfolgerungen und allfälligen Empfehlungen des Prüfers zusammenfasst.
l.Stellungnahme des Labels: Der Kunde gibt eine angemessene Stellungnahme zu den Feststellungen der Prüfung ab und ergreift bei Bedarf Korrekturmassnahmen, um festgestellte Fehler oder Unregelmässigkeiten zu beheben.
m.Umsetzung der Empfehlungen: Der Kunde verpflichtet sich, die Empfehlungen der Prüfung in Absprache mit Don Trotti umgehend umzusetzen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Verfahren zur Zahlung der Tantiemen sicherzustellen.
n.Verbot von Vergeltungsmassnahmen: Der Kunde verpflichtet sich, gegen Don Trotti keine Vergeltungsmassnahmen wegen seines Entscheids zu ergreifen, eine Prüfung der Tantiemenzahlungen durchzuführen, und gewährleistet so die Unabhängigkeit und Integrität des Prüfverfahrens.
o.Klausel zum Ausschluss einer Garantie: Diese Klausel hält fest, dass die Prüfung der Tantiemenzahlungen keine absolute Garantie für die Richtigkeit der Zahlungen darstellt, sondern vielmehr darauf abzielt, allfällige festgestellte Fehler oder Abweichungen im Zahlungsverfahren zu erkennen und zu korrigieren.
15.Voraussetzungen für eine Revision: Der Vertrag kann Bestimmungen über eine Revision der Vergütung bei veränderten Umständen, aussergewöhnlichen Leistungen oder anderen relevanten Ereignissen enthalten und so bei Bedarf eine angemessene Anpassung der Entlöhnung von Don Trotti ermöglichen.
a.Definition der Revision: Die Revisionsbedingungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen der Booking-Vertrag zwischen Don Trotti und dem Kunden überprüft oder geändert werden kann.
b.Zweck: Der Hauptzweck der Revisionsbedingungen besteht darin, beiden Parteien zu ermöglichen, die Vertragsbedingungen an veränderte Umstände, Bedürfnisse oder gemeinsame Ziele anzupassen.
c.Häufigkeit der Revisionen: Die Revisionsbedingungen können bestimmte Zeiträume für die Überprüfung des Vertrags festlegen, wie jährlich, halbjährlich oder bei besonderen Umständen.
d.Mitteilung: Die Partei, die eine Revision des Vertrags einleiten möchte, muss die andere Partei innert angemessener Frist vor dem vorgesehenen Revisionsdatum benachrichtigen und dabei die Gründe und die vorgeschlagenen Änderungen angeben.
e.Konsultation: Beide Parteien verpflichten sich, bei der Revision des Vertrags Gespräche und Verhandlungen nach Treu und Glauben zu führen, mit dem Ziel, eine für beide Seiten annehmbare Einigung zu erzielen.
f.Gegenstand der Revision: Gegenstand einer Revision können die Vertragsdauer, die Pflichten der Parteien, die Zahlungsbedingungen, Rechte und Lizenzen oder andere relevante Aspekte des Vertrags sein.
g.Gründe für eine Revision: Häufige Gründe für eine Revision können Veränderungen in der künstlerischen Laufbahn von Don Trotti, Entwicklungen in der Musikbranche, wirtschaftliche Schwankungen oder andere Umstände sein, die eine Überprüfung des Vertrags rechtfertigen.
h.Transparenz: Die Revisionsgespräche werden transparent geführt, mit einem offenen Informationsaustausch und einer klaren Kommunikation über die Anliegen, Interessen und Ziele beider Parteien.
i.Mechanismen zur Streitbeilegung: Bei Uneinigkeit über vorgeschlagene Änderungen können die Parteien auf vereinbarte Mechanismen zur Streitbeilegung wie Mediation oder Schiedsverfahren zurückgreifen, um eine Lösung zu finden.
j.Leistungsbeurteilung: Revisionen können auf einer Beurteilung der Leistung von Don Trotti und des Kunden beruhen, unter Berücksichtigung der Erfolge, Beiträge und Ergebnisse im abgelaufenen Zeitraum.
k.Überprüfung der Ziele: Die ursprünglichen Vertragsziele werden bei der Revision neu beurteilt, damit die Parteien deren Relevanz im Lichte jüngster Entwicklungen und veränderter Umstände bewerten können.
l.Anpassungsfähigkeit: Die Revisionsbedingungen müssen flexibel genug sein, um den sich ändernden Bedürfnissen der Parteien und den Entwicklungen in der Musikbranche Rechnung zu tragen, und gleichzeitig eine gewisse Stabilität und Vorhersehbarkeit der Vertragsbeziehung gewährleisten.
m.Dokumentation: Alle bei der Revision vorgenommenen Vertragsänderungen werden schriftlich in Form einer Änderung oder eines Nachtrags zum ursprünglichen Vertrag festgehalten, um die Klarheit und Durchsetzbarkeit der geänderten Bestimmungen zu gewährleisten.
n.Genehmigung: Die Parteien müssen die Änderungen des revidierten Vertrags durch Unterzeichnung der Änderung oder des Nachtrags förmlich genehmigen, damit die neuen Bestimmungen in Kraft treten und rechtsverbindlich werden.
o.Klausel zum Ausschluss einer Garantie: Diese Klausel hält fest, dass die Revisionsbedingungen nicht automatisch Vertragsänderungen garantieren, sondern vielmehr einen Rahmen bieten, um bei Bedarf Anpassungen zu besprechen und auszuhandeln, wobei die Rechte und Pflichten beider Parteien gewahrt bleiben.
16.Klausel über höhere Gewalt: Für unvorhergesehene Ereignisse oder Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der Parteien liegen, kann der Vertrag eine Klausel über höhere Gewalt enthalten, die eine vorübergehende Aussetzung oder Änderung der Vergütungsbedingungen ermöglicht, um die Interessen beider Parteien in solchen Ausnahmesituationen zu schützen.
a.Definition der höheren Gewalt: Höhere Gewalt bezeichnet unvorhergesehene, vom Willen der Parteien unabhängige Ereignisse, welche die Erfüllung des Booking-Vertrags zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen unmöglich machen.
b.Beispiele für Ereignisse: Ereignisse höherer Gewalt können unter anderem Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Generalstreiks, Terroranschläge, Unterbrechungen des Verkehrs, behördliche Entscheide oder andere aussergewöhnliche Umstände umfassen.
c.Wirkungen der höheren Gewalt: Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Pflichten der Parteien vorübergehend ausgesetzt, und keine Partei gilt als in Verzug oder ist für die Folgen dieses Ereignisses verantwortlich.
d.Mitteilung: Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich über den Eintritt dieses Ereignisses benachrichtigen und alle relevanten Einzelheiten zu dessen voraussichtlichen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung mitteilen.
e.Nachweis: Die betroffene Partei muss einen angemessen zufriedenstellenden Nachweis über den Eintritt und die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt erbringen, wie amtliche Berichte, Bescheinigungen oder Aussagen zuständiger Dritter.
f.Angemessene Bemühungen: Die Parteien verpflichten sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu mindern und die Vertragserfüllung wieder aufzunehmen, sobald die Umstände es zulassen.
g.Anpassung der Pflichten: Dauert das Ereignis höherer Gewalt erheblich länger an, können die Parteien vereinbaren, die Pflichten und Fristen des Vertrags in fairer und angemessener Weise entsprechend anzupassen.
h.Schadensminderung: Die Parteien verpflichten sich, die aus dem Ereignis höherer Gewalt resultierenden Schäden und Verluste so gering wie möglich zu halten und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihre jeweiligen Interessen bestmöglich zu schützen.
i.Vorübergehende Aussetzung: Das Ereignis höherer Gewalt führt zur vorübergehenden Aussetzung der Vertragserfüllung ohne automatische Auflösung, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt rechtfertigt dies.
j.Wiederaufnahme der Erfüllung: Sobald das Ereignis höherer Gewalt endet, bemühen sich die Parteien, die Vertragserfüllung umgehend wieder aufzunehmen und allfällige aus der Aussetzung entstandene Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten auszugleichen.
k.Anpassung der Bedingungen: Falls erforderlich, können die Parteien die Vertragsbedingungen anpassen, um den Folgen des Ereignisses höherer Gewalt Rechnung zu tragen, indem sie Fristen, Zahlungsbedingungen oder andere Bedingungen entsprechend überarbeiten.
l.Ständige Kommunikation: Die Parteien vereinbaren, während der gesamten Dauer des Ereignisses höherer Gewalt eine ständige und offene Kommunikation zu pflegen, Informationen auszutauschen und die zur Minderung seiner Auswirkungen erforderlichen Massnahmen zu koordinieren.
m.Finanzielle Folgen: Die Parteien vereinbaren, dass vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen keine Partei Schadenersatz oder Vertragsstrafen für Verzögerungen oder Nichterfüllungen verlangen kann, die aus dem Ereignis höherer Gewalt resultieren.
n.Haftungsausschlussklausel: Diese Klausel hält fest, dass die Parteien nicht für Ereignisse höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden können, die ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren.
o.Auflösung: Dauert das Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum an und führt es zu einer dauerhaften Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, können die Parteien vereinbaren, den Vertrag aufzulösen, unter Vorbehalt ihrer zuvor entstandenen Rechte und Pflichten.
Nebenkosten
1.Reisekosten: Der Kunde übernimmt die Reisekosten von Don Trotti von seinem Wohnort bis zum Ort der Veranstaltung, einschliesslich Flugtickets, Bahn- oder Busbillette sowie gegebenenfalls Taxi- oder Mietwagenkosten.
2.Unterkunftskosten: Erfordert die Veranstaltung eine Übernachtung oder einen längeren Aufenthalt, übernimmt der Kunde die Unterkunftskosten von Don Trotti in einem Hotel angemessener Qualität, mindestens in einem Einzelzimmer mit inbegriffenen Mahlzeiten.
3.Tagespauschale: Don Trotti erhält eine Tagespauschale zur Deckung persönlicher Ausgaben wie Mahlzeiten, Getränke und kleinere Einkäufe während seines Aufenthalts für die Veranstaltung.
4.Technische Kosten: Der Kunde übernimmt die technischen Kosten im Zusammenhang mit dem Auftritt von Don Trotti, wie Mietkosten für zusätzliche audiovisuelle Ausrüstung, Honorare für Techniker oder jede andere für den Auftritt erforderliche spezifische Ausrüstung.
5.Versicherung: Der Kunde verpflichtet sich, für die gesamte Dauer des Aufenthalts und der Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung eine Versicherung zu seinen Gunsten abzuschliessen, einschliesslich einer Haftpflichtversicherung und einer Krankenversicherung.
6.Visagebühren und Reisedokumente: Falls erforderlich, übernimmt der Kunde die Visagebühren und die Kosten für alle anderen Reisedokumente, die Don Trotti für die Teilnahme an der Veranstaltung benötigt.
7.Promotionskosten: Der Kunde übernimmt die zusätzlichen Promotionskosten im Zusammenhang mit der Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung, wie Werbeanzeigen, Marketingkampagnen in den sozialen Medien und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.
8.Übersetzungskosten: Erfordert die Veranstaltung eine Übersetzung oder Verdolmetschung für Don Trotti, übernimmt der Kunde die mit diesen Dienstleistungen verbundenen Kosten.
9.Kautionskosten: Erfordert die Veranstaltung eine Hinterlegung oder Kaution für die Teilnahme von Don Trotti, stellt der Kunde die erforderlichen Mittel zur Verfügung und sorgt dafür, dass jeder Betrag nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung zurückerlangt wird.
10.Lizenzgebühren: Sind für die Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung besondere Lizenzen oder Bewilligungen erforderlich, übernimmt der Kunde die mit der Beschaffung dieser Dokumente verbundenen Gebühren.
11.Probenkosten: Sind für die Vorbereitung von Don Trotti auf die Veranstaltung zusätzliche Proben erforderlich, übernimmt der Kunde die mit diesen Sitzungen verbundenen Kosten, einschliesslich allfälliger Honorare für zusätzliche Musiker oder Chorsänger.
12.Urheberrechtsgebühren: Der Kunde übernimmt die Urheberrechtsgebühren oder Lizenzen für die Verwendung von Musik, Kompositionen oder urheberrechtlich geschütztem Material im Auftritt von Don Trotti.
13.Sicherheitskosten: Erfordert die Veranstaltung besondere Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Don Trotti und seiner Entourage, übernimmt der Kunde die mit diesen Dienstleistungen verbundenen Kosten, einschliesslich allfälliger zusätzlicher Leibwächter oder Sicherheitsleute.
14.Kosten für den lokalen Transport: Der Kunde übernimmt die Kosten für den lokalen Transport von Don Trotti während seines Aufenthalts für die Veranstaltung, einschliesslich Taxifahrten, Shuttledienste oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
15.Managementgebühren: Der Kunde übernimmt die Managementgebühren im Zusammenhang mit der Koordination und Planung der Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung, einschliesslich Verwaltungsgebühren, Koordinationsgebühren und Honoraren für an der Organisation der Veranstaltung beteiligte Agenten oder Manager.
Zahlung
Zahlungsbedingungen: Die Parteien vereinbaren die Zahlungsbedingungen, einschliesslich der Häufigkeit (z. B. einmalig, monatlich, vierteljährlich), der Zahlungsmethode (Banküberweisung, elektronische Zahlung, Online-Zahlung, QR-Code) und des Fälligkeitsdatums jeder Zahlung.
1.Definition der Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen legen die Voraussetzungen und Fristen fest, unter denen der vereinbarte Betrag vom Kunden an Don Trotti bezahlt wird.
a.Klarheit und Transparenz: Die Zahlungsbedingungen werden im Booking-Vertrag klar festgelegt, um jede Verwirrung oder jedes Missverständnis zwischen den Parteien zu vermeiden.
b.Zahlungsfristen: Die Termine, an denen die Zahlungen zu leisten sind, werden im Vertrag festgelegt und gewährleisten Vorhersehbarkeit und eine wirksame Verwaltung der Liquidität von Don Trotti.
c.Zahlungsrhythmus: Der Zahlungsrhythmus, ob einmalig, gestaffelt oder periodisch, wird nach den zwischen den Parteien vereinbarten Präferenzen festgelegt.
d.Bedingungen für vorzeitige Zahlungen: Werden vorzeitige Zahlungen vereinbart, werden die besonderen Bedingungen für diese Zahlungen im Vertrag im Einzelnen festgelegt, einschliesslich Beträgen, Terminen und entsprechender Vorteile für Don Trotti.
e.Zahlungsmethoden: Die akzeptierten Zahlungsmethoden wie Banküberweisungen, Schecks und elektronische Zahlungen werden im Vertrag festgelegt und bieten beiden Parteien Flexibilität.
f.Zahlungsbestätigung: Der Kunde bestätigt Don Trotti den Eingang jeder Zahlung innert der vereinbarten Fristen und gewährleistet so eine transparente Kommunikation und die Nachvollziehbarkeit der Finanztransaktionen.
g.Einbehalte und Abzüge: Allfällige Einbehalte oder Abzüge von Zahlungen müssen begründet sein und den Bedingungen des Booking-Vertrags entsprechen, mit vorgängiger Mitteilung an Don Trotti und einer klaren Erläuterung der Gründe.
h.Bedingungen der Rechnungsstellung: Die Zahlungen erfolgen auf der Grundlage von Rechnungen, die Don Trotti gemäss den Bedingungen des Vertrags ausstellt, mit geeigneten Unterlagen zur Begründung der geforderten Beträge.
i.Änderungen der Bedingungen: Jede Änderung der ursprünglich vereinbarten Zahlungsbedingungen muss von beiden Parteien mitgeteilt und genehmigt werden, bevor sie in den Booking-Vertrag aufgenommen wird.
j.Indexierung: Sofern vorgesehen, können die Zahlungsbedingungen indexiert werden, um der Inflation oder anderen wirtschaftlichen Schwankungen Rechnung zu tragen und die Angemessenheit der Zahlungen über die Zeit zu gewährleisten.
k.Zahlungsverzug: Die Folgen eines Zahlungsverzugs, wie Verzugszinsen oder Vertragsstrafen, werden im Vertrag festgelegt, um den Kunden zur Einhaltung der vereinbarten Fristen anzuhalten.
l.Folgen der Nichtzahlung: Bei Nichtzahlung gemäss den vereinbarten Bedingungen behält sich Don Trotti das Recht vor, geeignete Massnahmen zur Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte zu ergreifen, einschliesslich der Auflösung des Vertrags.
m.Kommunikation zu Zahlungen: Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit Zahlungen werden von beiden Parteien umgehend und professionell behandelt, um eine harmonische berufliche Beziehung zu gewährleisten.
n.Schriftliche Bestätigung: Die Zahlungsbedingungen werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Verpflichtungen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
2.Betrag: Der Vertrag legt den Gesamtbetrag fest, der Don Trotti für seine Leistungen geschuldet ist, sowie gegebenenfalls den Betrag jeder periodischen Zahlung.
a.Festlegung des Betrags: Der an Don Trotti zu zahlende Betrag wird von den Parteien bei der Aushandlung des Booking-Vertrags vereinbart, unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der Bekanntheit des Künstlers, der Art der Veranstaltung, der Dauer des Auftritts usw.
b.Transparenz: Der vereinbarte Betrag ist transparent und im Booking-Vertrag klar festgelegt, sodass jede Mehrdeutigkeit oder jedes Missverständnis zwischen Don Trotti und dem Kunden vermieden wird.
c.Künstlergage: Ein Teil des Gesamtbetrags entfällt auf die Künstlergage von Don Trotti, die seinen beruflichen Wert und seine künstlerischen Fähigkeiten widerspiegelt.
d.Nebenkosten: Der Betrag kann Nebenkosten wie Reisekosten, Unterkunftskosten, Produktionskosten usw. umfassen, die im Booking-Vertrag im Einzelnen aufgeführt werden.
e.Steuern und Abgaben: Die anwendbaren Steuern und Abgaben werden bei der Berechnung des Gesamtbetrags gemäss den geltenden Steuergesetzen berücksichtigt.
f.Verhandlung: Der Betrag kann das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Parteien sein, mit dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen und Erwartungen von Don Trotti und den verfügbaren Mitteln des Kunden zu finden.
g.Angemessenheit und Begründung: Der Betrag wird angemessen festgelegt und begründet, unter Berücksichtigung des Werts der Arbeit von Don Trotti und der mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Kosten.
h.Einhaltung des Budgets: Der Betrag entspricht dem verfügbaren Budget des Kunden und stellt sicher, dass dieser seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Don Trotti erfüllen kann.
i.Änderungen des Betrags: Jede Änderung des vereinbarten Betrags wird von beiden Parteien mitgeteilt und genehmigt, bevor sie in den Booking-Vertrag aufgenommen wird, um künftige Überraschungen oder Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.
j.Begründung der Kosten: Die Bestandteile des Gesamtbetrags werden im Booking-Vertrag begründet und erläutert, sodass vollständige Transparenz darüber besteht, wie die Don Trotti zugewiesenen Mittel aufgeteilt werden.
k.Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen für den vereinbarten Betrag werden im Booking-Vertrag festgelegt und bestimmen die Fristen, die akzeptierten Zahlungsmethoden und andere relevante Einzelheiten.
l.Anpassung an die Leistungen: Der Betrag kann entsprechend den von Don Trotti verlangten spezifischen Leistungen angepasst werden, wie zusätzlichen Auftritten, zusätzlichen Leistungen oder besonderen Wünschen des Kunden.
m.Indexierung: Gegebenenfalls kann der Betrag indexiert werden, um der Inflation oder anderen wirtschaftlichen Schwankungen Rechnung zu tragen und seine Angemessenheit über die Zeit zu gewährleisten.
n.Vertragliche Flexibilität: Die Parteien können besondere Bestimmungen zum Betrag vereinbaren, die bei besonderen Umständen oder unvorhergesehenen Änderungen der Veranstaltungsbedingungen eine gewisse Flexibilität ermöglichen.
o.Schriftliche Bestätigung: Der vereinbarte Betrag wird im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Verpflichtungen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
3.Anzahlung: Vor Beginn der Leistungen von Don Trotti kann eine Vorauszahlung verlangt werden, deren Betrag im Vertrag festgelegt ist.
a.Definition der Anzahlung: Eine Anzahlung ist eine erste Zahlung, die der Kunde vor dem künstlerischen Auftritt an Don Trotti leistet, um die Buchung des Künstlers und die vertraglichen Verpflichtungen abzusichern.
b.Zweck der Anzahlung: Die Anzahlung soll Don Trotti eine finanzielle Sicherheit bieten, um seine Teilnahme an der Veranstaltung sicherzustellen und die anfänglichen Kosten im Zusammenhang mit dem Auftritt, wie Reise- und Produktionskosten, zu decken.
c.Höhe der Anzahlung: Die Höhe der Anzahlung wird zwischen Don Trotti und dem Kunden einvernehmlich festgelegt, auf der Grundlage der Bedingungen des Booking-Vertrags und der Branchenstandards, und entspricht in der Regel einem Teil der Künstlergage.
d.Zahlungsbedingungen: Die besonderen Zahlungsbedingungen für die Anzahlung werden im Booking-Vertrag festgelegt, mit Angabe des Zahlungsdatums, des genauen Betrags und der Einzelheiten der Mittelüberweisung.
e.Buchungsbestätigung: Die Leistung der Anzahlung bestätigt die Buchung von Don Trotti für die im Booking-Vertrag bezeichnete Veranstaltung und markiert den Beginn der vertraglichen Pflichten zwischen den Parteien.
f.Risikoverteilung: Die Anzahlung verteilt die Risiken zwischen den Parteien, indem sie den Kunden finanziell zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verpflichtet und Don Trotti bei einer Stornierung oder Verletzung der Vertragsbedingungen eine finanzielle Sicherheit bietet.
g.Anrechnung der Anzahlung: Der Betrag der Anzahlung wird von der nach Abschluss des Auftritts an Don Trotti geschuldeten Schlusszahlung abgezogen, wodurch sich die Restzahlung gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bedingungen verringert.
h.Nicht rückerstattbare Anzahlung: Grundsätzlich ist die Anzahlung nicht rückerstattbar, ausser in Fällen, in denen der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, wie bei einer Absage der Veranstaltung oder anderen wesentlichen Vertragsverletzungen.
i.Bedingungen für die Rückerstattung: Wird der Vertrag aus Gründen aufgelöst, die ausserhalb der Kontrolle von Don Trotti liegen, kann der Betrag der Anzahlung gemäss den besonderen Bedingungen rückerstattet werden, die in einer eigens dafür vorgesehenen Klausel des Booking-Vertrags vereinbart sind.
j.Verwendung der Anzahlung: Don Trotti kann die Anzahlung zur Deckung der anfänglichen Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verwenden, einschliesslich Reise-, Unterkunfts- und Produktionskosten sowie anderer begründeter Ausgaben.
k.Verbuchung der Anzahlung: Der Betrag der Anzahlung wird in der Buchhaltung von Don Trotti als erhaltene Zahlung verbucht, was eine vollständige Nachvollziehbarkeit und Transparenz hinsichtlich ihrer Verwendung und Verwaltung gewährleistet.
l.Einbehaltungsklausel: Erfüllt Don Trotti seine vertraglichen Pflichten nicht, kann der Kunde die Anzahlung ganz oder teilweise als Entschädigung für den erlittenen Schaden einbehalten, gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bestimmungen.
m.Kommunikation zur Anzahlung: Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Anzahlung werden von Don Trotti umgehend und professionell behandelt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Kunden zu gewährleisten.
n.Schriftliche Bestätigung: Die Leistung der Anzahlung und die damit verbundenen Bedingungen werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Verpflichtungen zwischen den Parteien zu gewährleisten.
o.Folgen der Nichtzahlung: Wird die Anzahlung nicht gemäss den vereinbarten Bedingungen geleistet, behält sich Don Trotti das Recht vor, den Booking-Vertrag aufzulösen oder andere geeignete Massnahmen zur Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte zu ergreifen.
4.Rechnungsstellung: Der Kunde verpflichtet sich, Don Trotti für jede fällige Zahlung detaillierte Rechnungen zur Verfügung zu stellen, in denen Betrag, Fälligkeitsdatum und erbrachte Leistungen klar angegeben sind.
a.Ablauf der Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt durch Don Trotti gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bedingungen und den anwendbaren rechtlichen und steuerlichen Anforderungen.
b.Rechnungsangaben: Jede von Don Trotti ausgestellte Rechnung enthält umfassende Angaben zu den erbrachten Leistungen, einschliesslich Künstlergage, zusätzlicher Kosten, anwendbarer Steuern und aller anderen relevanten Informationen.
c.Rechnungsnummer: Jede Rechnung wird durch eine eindeutige Rechnungsnummer gekennzeichnet, um die Nachverfolgung und Verwaltung von Zahlungen und Transaktionen zu erleichtern.
d.Rechnungsdaten: Die Daten, an denen die Rechnungen ausgestellt werden, werden im Booking-Vertrag festgelegt, um Regelmässigkeit und Einheitlichkeit im Ablauf der Rechnungsstellung zu gewährleisten.
e.Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen werden auf jeder Rechnung klar angegeben, einschliesslich der Zahlungsfristen, der akzeptierten Zahlungsmethoden und der Kontaktangaben für Fragen zur Rechnungsstellung.
f.Zahlungsfristen: Die Zahlungsfristen entsprechen den im Booking-Vertrag vereinbarten Bedingungen und ermöglichen es dem Kunden, die Zahlungen rechtzeitig zu planen und auszuführen.
g.Gesetzlich vorgeschriebene Angaben: Jede Rechnung enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, wie Steuerinformationen, MWST-Nummern und alle anderen Angaben, die zur Einhaltung der örtlichen Vorschriften erforderlich sind.
h.Format der Rechnungen: Die Rechnungen können je nach den zwischen den Parteien vereinbarten Präferenzen in elektronischer Form oder auf Papier ausgestellt werden, was eine effiziente Zustellung und eine ordnungsgemässe Aufbewahrung der Dokumente gewährleistet.
i.Zusammenfassung der Leistungen: Um das Verständnis und die Überprüfung der erbrachten Leistungen zu erleichtern, enthält jede Rechnung eine detaillierte Zusammenfassung der von Don Trotti erbrachten Leistungen.
j.Angaben zu zusätzlichen Kosten: Zusätzliche Kosten wie Reise-, Unterkunfts- und Produktionskosten werden auf der Rechnung klar ausgewiesen, zusammen mit den entsprechenden Belegen für jede Ausgabe.
k.Steuern und Abgaben: Die anwendbaren Steuern und Abgaben werden gemäss den geltenden Steuervorschriften in den Gesamtbetrag der Rechnung einbezogen und im Sinne vollständiger Transparenz einzeln aufgeführt.
l.Bestimmungen bei Revisionen: Bei einer Revision der Bedingungen des Booking-Vertrags werden die Rechnungen entsprechend angepasst, um die neu vereinbarten Beträge widerzuspiegeln, mit den erforderlichen Erläuterungen zu jeder Änderung.
m.Nachverfolgung der Zahlungen: Don Trotti führt genaue Aufzeichnungen über die erhaltenen Zahlungen und erleichtert so die Nachverfolgung und Verwaltung der Finanztransaktionen mit dem Kunden.
n.Kommunikation zur Rechnungsstellung: Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung werden von Don Trotti umgehend und professionell behandelt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Kunden zu gewährleisten.
o.Empfangsbestätigung: Der Kunde bestätigt den Empfang jeder Rechnung innert der vereinbarten Fristen und gewährleistet so einen ordnungsgemässen Informationsfluss und eine wirksame Verwaltung der finanziellen Pflichten.
5.Einbehalte: Der Vertrag legt fest, ob auf die Zahlungen Einbehalte anwendbar sind, wie Steuern, Bearbeitungsgebühren oder andere gesetzlich zulässige Abzüge.
a.Definition der Einbehalte: Einbehalte bezeichnen Beträge, die der Kunde von den Don Trotti geschuldeten Zahlungen zurückbehält, um bestimmte vertragliche Pflichten abzudecken oder die Erfüllung der Bedingungen des Booking-Vertrags sicherzustellen.
b.Zweck der Einbehalte: Einbehalte können dazu dienen, die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen sicherzustellen, mögliche Kosten oder Ausgaben zu decken oder bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen eine finanzielle Sicherheit zu bieten.
c.Modalitäten der Einbehalte: Die Modalitäten der Einbehalte werden im Booking-Vertrag festgelegt, mit Angabe der Voraussetzungen, unter denen Einbehalte vorgenommen werden können, der Beträge, die einbehalten werden können, und der Gründe, die diese Einbehalte rechtfertigen.
d.Berechtigte Gründe: Einbehalte dürfen nur aus berechtigten Gründen gemäss den Bedingungen des Vertrags vorgenommen werden, wie Produktionskosten, Sachschäden, Verspätungen beim Auftritt oder andere Vertragsverletzungen.
e.Vorgängige Mitteilung: Vor jedem Einbehalt teilt der Kunde Don Trotti die Gründe für den vorgesehenen Einbehalt mit und gibt ihm so die Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder allfällige Probleme zu lösen, bevor der Einbehalt vorgenommen wird.
f.Transparenz der Kosten: Die Einzelheiten der durch Einbehalte gedeckten Kosten oder Ausgaben werden Don Trotti transparent und umfassend mitgeteilt, damit er die Begründung jedes vorgesehenen Einbehalts nachvollziehen kann.
g.Begrenzung der Einbehalte: Die Einbehalte sind auf die Beträge beschränkt, die zur Deckung der im Vertrag festgelegten Kosten oder Ausgaben erforderlich sind, und übersteigen die zwischen den Parteien vereinbarten finanziellen Pflichten nicht.
h.Verwendung der Einbehalte: Die einbehaltenen Beträge werden zur Deckung der gemäss den Bedingungen des Booking-Vertrags vereinbarten Kosten oder Ausgaben verwendet und ohne vorgängige Zustimmung von Don Trotti nicht für andere Zwecke eingesetzt.
i.Sorgfältige Verwaltung: Der Kunde ist dafür verantwortlich, die einbehaltenen Beträge umsichtig und sorgfältig zu verwalten und sicherzustellen, dass sie angemessen und gemäss den vertraglichen Bestimmungen verwendet werden.
j.Dauer des Einbehalts: Die Einbehalte werden während eines im Vertrag festgelegten Zeitraums zurückbehalten und danach gemäss den vereinbarten Bedingungen freigegeben oder verwendet, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung rechtfertigen.
k.Buchführung und Berichterstattung: Der Kunde führt genaue Aufzeichnungen über die vorgenommenen Einbehalte und stellt Don Trotti regelmässig Berichte über die Verwendung der einbehaltenen Beträge und den allenfalls verbleibenden Saldo zur Verfügung.
l.Freigabeklausel: Sobald die Voraussetzungen, welche die Einbehalte rechtfertigen, erfüllt sind, gibt der Kunde die einbehaltenen Beträge gemäss den vertraglichen Bestimmungen umgehend an Don Trotti frei.
m.Gesetzliche Bestimmungen: Die Modalitäten der Einbehalte entsprechen den in der betreffenden Rechtsordnung anwendbaren Gesetzen und Vorschriften, was ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit im Fall einer Streitigkeit oder Anfechtung gewährleistet.
n.Offene Kommunikation: Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Einbehalte werden durch einen offenen Dialog und eine offene Kommunikation zwischen Don Trotti und dem Kunden beigelegt, mit dem Ziel, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
o.Schriftliche Bestätigung: Alle vorgenommenen Einbehalte werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, was die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Finanztransaktionen zwischen den Parteien gewährleistet und eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit schafft.
6.Bedingungen für vorzeitige Zahlungen: Werden vorzeitige Zahlungen vereinbart, legt der Vertrag die Voraussetzungen für diese vorzeitigen Zahlungen sowie die damit verbundenen Vorteile oder Sanktionen fest.
a.Definition der vorzeitigen Zahlungen: Vorzeitige Zahlungen sind Zahlungen, die der Kunde vor dem im Booking-Vertrag festgelegten Fälligkeitsdatum an Don Trotti leistet.
b.Angebotene Vorteile: Der Kunde kann Anreize für vorzeitige Zahlungen anbieten, wie Preisnachlässe, finanzielle Boni, Promotionsvorteile oder andere zwischen den Parteien vereinbarte Anreize.
c.Finanzielle Einsparungen: Vorzeitige Zahlungen können dem Kunden finanzielle Vorteile bieten, wie Einsparungen bei Dienstleistungsgebühren, Rabatte auf Standardtarife oder bevorzugte Geschäftsbedingungen.
d.Förderung der Liquidität: Vorzeitige Zahlungen können die Liquidität von Don Trotti fördern, indem sie früher als erwartet flüssige Mittel bereitstellen, was für die Finanzverwaltung des Künstlers besonders vorteilhaft sein kann.
e.Risikominderung: Für den Kunden können vorzeitige Zahlungen dazu beitragen, die mit Zahlungsverzögerungen, wirtschaftlichen Schwankungen oder anderen finanziellen Unsicherheiten verbundenen Risiken zu mindern und eine rasche und sichere Transaktion zu gewährleisten.
f.Budgetäre Flexibilität: Vorzeitige Zahlungen bieten Don Trotti eine grössere budgetäre Flexibilität, indem sie eine bessere Planung künftiger Ausgaben und Investitionen auf der Grundlage der verfügbaren Mittel ermöglichen.
g.Finanzplanung: Vorzeitige Zahlungen verschaffen Don Trotti einen besseren Überblick über die bevorstehenden Einnahmen und erleichtern so die langfristige Finanzverwaltung und Karriereplanung.
h.Geringere Verwaltungskosten: Für Don Trotti können vorzeitige Zahlungen auch zu Einsparungen bei den Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit wiederkehrenden Zahlungen führen und so den administrativen Aufwand und die Transaktionskosten verringern.
i.Förderung der Beziehung: Vorzeitige Zahlungen können die Beziehung zwischen Don Trotti und dem Kunden stärken, indem sie gegenseitiges Vertrauen und ein langfristiges Engagement zum Ausdruck bringen und so eine harmonische und fruchtbare Zusammenarbeit fördern.
j.Besondere Bedingungen: Die besonderen Bedingungen für vorzeitige Zahlungen werden im Booking-Vertrag im Einzelnen festgelegt, einschliesslich Beträgen, Terminen, Zahlungsbedingungen und entsprechender Vorteile für Don Trotti und den Kunden.
k.Vertragliche Flexibilität: Die Parteien können besondere Bedingungen für vorzeitige Zahlungen vereinbaren, wie flexible Fristen, Ratenzahlungen oder andere auf die Bedürfnisse und Präferenzen jeder Partei zugeschnittene Modalitäten.
l.Schriftliche Bestätigung: Alle Bedingungen im Zusammenhang mit vorzeitigen Zahlungen werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der vertraglichen Verpflichtungen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
m.Folgen der Nichteinhaltung: Bei Nichteinhaltung der Bedingungen für vorzeitige Zahlungen werden die Folgen und verfügbaren Rechtsbehelfe im Vertrag festgelegt, einschliesslich anwendbarer Vertragsstrafen oder Massnahmen zur Eintreibung bei Vertragsverletzungen.
n.Kommunikation und Transparenz: Die Bedingungen für vorzeitige Zahlungen werden zwischen den Parteien transparent kommuniziert, mit einer offenen Diskussion über die mit diesen finanziellen Regelungen verbundenen Vorteile, Pflichten und Erwartungen.
o.Wert des Engagements: Vorzeitige Zahlungen können als Zeichen des Engagements und der gegenseitigen Anerkennung zwischen Don Trotti und dem Kunden wahrgenommen werden und so das Vertrauen und die Harmonie in ihrer beruflichen Zusammenarbeit stärken.
7.Verzugszinsen: Der Vertrag kann festlegen, welche Verzugszinsen bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung durch den Kunden anwendbar sind, sowie die Voraussetzungen für ihre Berechnung und Erhebung.
a.Definition der Verzugszinsen: Verzugszinsen sind zusätzliche Kosten, die dem Kunden bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung der Don Trotti gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bedingungen geschuldeten Beträge auferlegt werden.
b.Anwendbarer Zinssatz: Der auf verspätete Zahlungen anwendbare Zinssatz wird im Booking-Vertrag gemäss den in der betreffenden Rechtsordnung geltenden Gesetzen und Vorschriften festgelegt, was die Rechtmässigkeit und Anwendbarkeit der Verzugszinsen gewährleistet.
c.Berechnung der Zinsen: Die Verzugszinsen werden auf der Grundlage des unbezahlten Betrags und des vereinbarten Zinssatzes für die Dauer des Verzugs vom Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum berechnet.
d.Mitteilung des Verzugs: Bei verspäteter Zahlung teilt Don Trotti dem Kunden umgehend den geschuldeten Betrag, die anwendbaren Verzugszinsen und alle anderen relevanten Informationen zum Zahlungsstand mit.
e.Vorgängige Mitteilung: Bevor er Verzugszinsen erhebt, kann Don Trotti dem Kunden eine angemessene Frist zur Begleichung der überfälligen Zahlung einräumen, indem er ihm eine schriftliche Mitteilung zustellt und eine neue Zahlungsfrist ansetzt.
f.Verzicht auf Zinsen: In Ausnahmefällen kann Don Trotti beschliessen, gegenüber dem Kunden auf Verzugszinsen zu verzichten, insbesondere bei unvorhergesehenen Umständen oder vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten, sofern eine stichhaltige Begründung vorliegt.
g.Folgen des Verzugs: Die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Don Trotti geschuldeten Beträge löst gemäss den Bedingungen des Booking-Vertrags automatisch die Anwendung von Verzugszinsen aus, unbeschadet anderer verfügbarer Rechtsbehelfe.
h.Zusätzliche Sanktionen: Zusätzlich zu den Verzugszinsen kann Don Trotti dem Kunden bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen zusätzliche Sanktionen auferlegen, wie Verwaltungsgebühren oder Inkassokosten.
8.Zahlungsplan: Der Vertrag enthält einen detaillierten Zahlungsplan, der die an jedem Zahlungstermin fälligen Beträge und die Folgen der Nichtzahlung festlegt.
a.Definition des Zahlungsplans: Der Zahlungsplan legt im Einzelnen die bestimmten Termine fest, bis zu denen der Kunde gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bedingungen Zahlungen an Don Trotti leisten muss.
b.Zahlungsrhythmus: Der Plan legt den Zahlungsrhythmus fest, sei es monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Plan.
c.Zahlungstermine: Für jede Rate wird das genaue Datum angegeben, an dem die Zahlung fällig ist, was Klarheit und Vorhersehbarkeit darüber schafft, wann Don Trotti mit dem Eingang der Mittel rechnen kann.
d.Zahlungsweise: Die Zahlungsmodalitäten werden festgelegt, mit Angabe, ob die Zahlungen per Banküberweisung, Scheck, elektronischer Überweisung oder einer anderen von den Parteien vereinbarten Methode erfolgen.
e.Zu zahlende Beträge: Für jede Rate wird der genaue zu zahlende Betrag festgelegt, einschliesslich Künstlergage, Nebenkosten, anwendbarer Steuern und aller anderen Don Trotti gemäss dem Booking-Vertrag geschuldeten Beträge.
f.Einzelheiten der Teilzahlungen: Werden die Zahlungen auf mehrere Raten aufgeteilt, werden die Beträge und die entsprechenden Termine jeder Teilzahlung festgelegt, was eine klare Aufschlüsselung der finanziellen Pflichten gewährleistet.
g.Anzahlungen: Der Plan kann Bestimmungen über Anzahlungen enthalten, welche die Termine und Beträge der Vorauszahlungen festlegen, die vor dem eigentlichen Auftritt an Don Trotti geleistet werden.
h.Zahlungsetappen: Sind die Zahlungen an bestimmte Etappen des Auftrittsablaufs gebunden, wie die Buchungsbestätigung, den Abschluss der Proben oder die Durchführung des Auftritts, werden diese Etappen im Plan zusammen mit den entsprechenden Beträgen aufgeführt.
i.Einbehalte: Gegebenenfalls legt der Zahlungsplan allfällige Einbehalte oder Abzüge fest, die auf die Don Trotti geschuldeten Zahlungen angewendet werden, mit Angabe der Beträge und der Gründe für diese Einbehalte.
j.Angaben zu den Nebenkosten: Der Plan kann auch Angaben zu den an Don Trotti zu zahlenden Nebenkosten enthalten, wie Reisekosten, Unterkunftskosten, Produktionskosten und andere vom Kunden übernommene Ausgaben.
k.Bedingungen für zusätzliche Zahlungen: Sind zusätzliche Zahlungen ausserhalb des Hauptplans vorgesehen, werden auch diese Bedingungen festgelegt, einschliesslich der Termine, der Beträge und der entsprechenden Zahlungsbedingungen.
l.Berechnung variabler Zahlungen: Variieren die Zahlungen je nach bestimmten Parametern, wie der Anzahl der Auftritte oder den erzielten Einnahmen, werden die verwendeten Formeln oder Berechnungsmethoden im Plan im Einzelnen dargelegt.
m.Zahlungsrückbehalt: Sind Zahlungsrückbehalte vorgesehen, um die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Don Trotti sicherzustellen, werden die Modalitäten dieser Rückbehalte festgelegt, einschliesslich der Voraussetzungen für die Freigabe der zurückbehaltenen Mittel.
n.Bedingungen für vorzeitige Zahlungen: Werden Anreize für vorzeitige Zahlungen angeboten, wie Preisnachlässe oder Boni, werden diese Bedingungen zusammen mit den entsprechenden Vorteilen für den Kunden in den Plan aufgenommen.
o.Klausel bei Nichtzahlung: Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung werden die Folgen und verfügbaren Rechtsbehelfe im Plan festgelegt, einschliesslich anwendbarer Vertragsstrafen oder Massnahmen zur Eintreibung bei Verletzung der Vertragsbedingungen.
9.Kaution: Falls erforderlich, kann der Vertrag vom Kunden eine Kaution verlangen, die am Ende der Leistungserbringung unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet wird.
a.Definition der Kaution: Die Kaution ist ein Geldbetrag, den der Kunde im Voraus an Don Trotti leistet und der dazu bestimmt ist, die Erfüllung der Bedingungen des Booking-Vertrags zu sichern und allfällige Kosten oder Schäden zu decken, die aus deren Nichteinhaltung entstehen.
b.Höhe der Kaution: Die Höhe der Kaution wird zwischen Don Trotti und dem Kunden einvernehmlich festgelegt, unter Berücksichtigung der Art der Veranstaltung, des Rufs des Künstlers und der möglichen mit dem Auftritt verbundenen Risiken.
c.Zahlungsbedingungen: Die Kaution wird vom Kunden gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten besonderen Bedingungen an Don Trotti geleistet, mit Angabe des Zahlungsdatums, der Art der Mittelüberweisung und aller anderen relevanten Bedingungen.
d.Verwendung der Kaution: Die Kaution kann zur Deckung verschiedener Kosten oder vertraglicher Pflichten verwendet werden, wie der Gage von Don Trotti, Reisekosten, Unterkunftskosten, Sachschäden oder anderer durch die Vertragsbedingungen gerechtfertigter Ausgaben.
e.Behandlung der Zinsen: Allfällige Zinsen, welche die Kaution während ihrer Hinterlegungsdauer abwirft, kommen Don Trotti zugute, sofern im Booking-Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
f.Rückerstattung der Kaution: Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen des Booking-Vertrags eingehalten werden, wird die Kaution am Ende der Vertragsdauer oder gemäss den für ihre Freigabe vereinbarten besonderen Bedingungen vollständig an Don Trotti zurückerstattet.
g.Voraussetzungen der Nichtrückerstattung: Unter bestimmten Umständen wird die Kaution möglicherweise nicht an Don Trotti zurückerstattet, insbesondere bei Verletzungen der Vertragsbedingungen, Sachschäden, kurzfristigen Absagen oder anderen schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
h.Verwaltung der Kaution: Die Kaution wird von Don Trotti auf einem sicheren und von anderen Mitteln getrennten Bankkonto verwahrt, um ihre Verfügbarkeit für die Rückerstattung oder die vereinbarte Verwendung sicherzustellen.
i.Finanzielle Verantwortung: Don Trotti ist für die umsichtige Verwaltung der Kaution verantwortlich, stellt sicher, dass sie gemäss den Vertragsbedingungen verwendet wird, und legt dem Kunden wie vereinbart Rechenschaft über ihre Verwendung ab.
j.Mitteilung des Einbehalts: Wird die Kaution zur Deckung von Kosten oder Schäden verwendet, stellt Don Trotti dem Kunden eine schriftliche Mitteilung zu, in der er die Gründe für den Einbehalt erläutert und die angefallenen Kosten im Einzelnen aufführt.
k.Haftungsbeschränkung: Die Haftung von Don Trotti in Bezug auf die Kaution ist auf den vom Kunden tatsächlich geleisteten Betrag beschränkt und kann die im Booking-Vertrag vereinbarten vertraglichen Pflichten nicht übersteigen.
l.Gesetzliche Bestimmungen: Die Bestimmungen über die Kaution entsprechen den in der betreffenden Rechtsordnung anwendbaren Gesetzen und Vorschriften, was ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit im Fall von Streitigkeiten oder Anfechtungen gewährleistet.
m.Kündigungsklausel: Bei vorzeitiger Beendigung des Booking-Vertrags werden die Bedingungen für die Rückerstattung der Kaution in einer eigenen Klausel festgelegt, welche die Rechte und Pflichten jeder Partei im Fall der Vertragsbeendigung umschreibt.
n.Rückerstattungsabrechnung: Am Ende der Vertragsdauer oder im Fall einer Beendigung stellt Don Trotti dem Kunden eine detaillierte Rückerstattungsabrechnung zu, welche die aus der Kaution verwendeten Beträge und gegebenenfalls den verbleibenden Saldo zusammenfasst.
o.Schriftliche Bestätigung: Alle Finanztransaktionen im Zusammenhang mit der Kaution werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Transaktionen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
10.Besondere Bedingungen der Rechnungsstellung: Der Vertrag kann besondere Bedingungen der Rechnungsstellung festlegen, wie zusätzliche Gebühren für bestimmte Leistungen oder Rabatte für vorzeitige Zahlungen.
a.Rechnungsstellung pro Veranstaltung: Die Auftritte von Don Trotti werden für jede Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe einzeln in Rechnung gestellt, wobei für jeden Auftritt eine separate Rechnung ausgestellt wird.
b.Pauschalpaket: Für bestimmte Veranstaltungen kann ein Pauschalpaket gelten, bei dem ein fester Betrag zur Deckung aller Auftritte von Don Trotti im Rahmen dieser Veranstaltung vereinbart wird, was die Rechnungsstellung vereinfacht.
c.Abrechnung nach Stunden: In bestimmten Fällen kann die Abrechnung auf einem Stundensatz beruhen, wobei die Gage von Don Trotti nach der Gesamtdauer seiner Auftritte während der Veranstaltung berechnet wird.
d.Abrechnung nach Leistungen: Neben den künstlerischen Auftritten können andere von Don Trotti erbrachte Leistungen, wie Workshops, Fantreffen oder Autogrammstunden, zu vereinbarten Tarifen separat in Rechnung gestellt werden.
e.Tarifanpassungen: Für bestimmte Veranstaltungen oder besondere Umstände können spezifische Tarifanpassungen vereinbart werden, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Ort, Grösse des Publikums oder Art des Auftritts.
f.Bedingungen für vorzeitige Zahlungen: In bestimmten Fällen können Bedingungen für vorzeitige Zahlungen gelten, wobei vor dem Auftritt von Don Trotti Anzahlungen oder Teilzahlungen verlangt werden.
g.Flexible Zahlungspläne: Die Zahlungspläne können auf die spezifischen Bedürfnisse jeder Veranstaltung zugeschnitten werden, mit flexiblen, zwischen Don Trotti und dem Kunden vereinbarten Zahlungsterminen, um Liquiditätserfordernissen und Budgetvorgaben Rechnung zu tragen.
h.Verzugsgebühren: Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Rechnungen können Verzugsgebühren erhoben werden, mit festgelegten Vertragsstrafen, um die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen zu fördern.
i.Bedingungen für die Rückerstattung: Die Bedingungen für die Rückerstattung im Fall einer Absage oder Änderung eines Auftritts können besonders festgelegt werden, mit Angabe der rückerstattbaren Beträge und der Modalitäten der Abwicklung von Rückerstattungen.
j.Gestaffelte Rechnungsstellung: Bei Veranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann eine gestaffelte Rechnungsstellung erfolgen, bei der Rechnungen in regelmässigen Abständen während der gesamten Dauer der Veranstaltung ausgestellt werden.
k.Rechnungsstellung in Fremdwährung: Bei internationalen Auftritten kann die Rechnungsstellung in einer bestimmten Fremdwährung erfolgen, mit vereinbarten Wechselkursen, um unerwartete Währungsschwankungen abzufedern.
l.Abrechnung spezifischer Leistungen: Die Rechnungen können aufgeschlüsselt werden, um spezifische von Don Trotti erbrachte Leistungen auszuweisen, wie Reisekosten, Unterkunftskosten, technische Kosten oder Produktionskosten.
m.Kostenaufteilung: Auftrittsbezogene Kosten wie Produktionskosten oder Promotionsgebühren können zwischen Don Trotti und dem Kunden nach vereinbarten Prozentsätzen oder im Voraus getroffenen besonderen Regelungen aufgeteilt werden.
n.Kostentransparenz: Alle besonderen Bedingungen der Rechnungsstellung werden im Booking-Vertrag klar festgelegt, was eine vollständige Transparenz hinsichtlich der Kosten, Tarife und anwendbaren Zahlungsbedingungen gewährleistet.
o.Vorgängige Konsultation: Bevor die Bedingungen der Rechnungsstellung für eine bestimmte Veranstaltung festgelegt werden, können Don Trotti und der Kunde eine vorgängige Konsultation durchführen, um die Bedürfnisse, Erwartungen und finanziellen Anforderungen jeder Partei zu besprechen.
11.Revisionsmechanismus: Der Vertrag kann einen Mechanismus zur Revision der Tarife oder Zahlungsbedingungen bei veränderten Umständen vorsehen, mit einem klaren Verfahren zur Umsetzung dieser Revisionen.
a.Rhythmus der Revisionen: Der Booking-Vertrag legt fest, in welchem Rhythmus Revisionen durchgeführt werden, sei es jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder nach einem anderen vereinbarten Plan.
b.Leistungsbeurteilung: Die Revisionen beruhen auf einer Beurteilung der Auftritte von Don Trotti, unter Berücksichtigung von Kriterien wie der Beteiligung des Publikums, der künstlerischen Qualität, der wachsenden Bekanntheit und aller anderen vereinbarten Erfolgsindikatoren.
c.Gegenseitige Konsultation: Vor jeder Revision konsultieren sich Don Trotti und der Kunde gegenseitig, um die bisherigen Leistungsergebnisse, die künftigen Ziele und mögliche Anpassungen der Vertragsbedingungen zu besprechen.
d.Überprüfung der Bedingungen: Die Vertragsbedingungen, einschliesslich Gagen, zusätzlicher Kosten, Promotionspflichten und anderer Bedingungen, werden bei jeder Revision überprüft, um ihre Relevanz und Angemessenheit gegenüber den Marktgegebenheiten sicherzustellen.
e.Vergleichende Analyse: Die Revisionen können eine vergleichende Analyse der Gepflogenheiten der Unterhaltungsbranche, der Standardtarife, der Markttrends und der Leistungen vergleichbarer Künstler umfassen, um sicherzustellen, dass die Vertragsbedingungen wettbewerbsfähig und fair bleiben.
f.Anpassung an Entwicklungen: Die Revisionen können Gelegenheit bieten, die Vertragsbedingungen an Entwicklungen in der Karriere von Don Trotti, Veränderungen in der Unterhaltungsbranche, wirtschaftliche Schwankungen oder andere relevante Umstände anzupassen.
g.Vorankündigung: Den Revisionen geht eine zwischen den Parteien vereinbarte Vorankündigungsfrist voraus, die Don Trotti und dem Kunden eine angemessene Vorbereitung auf mögliche Änderungen und die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Massnahmen ermöglicht.
h.Objektive Beurteilung: Die Revisionen stützen sich auf eine objektive Beurteilung der Auftritte von Don Trotti, auf der Grundlage greifbarer Daten wie Ticketverkäufe, Rückmeldungen des Publikums, Medienkritiken und anderer Erfolgsindikatoren.
i.Berücksichtigung der Kosten: Die Revisionen berücksichtigen die mit dem Auftritt von Don Trotti verbundenen Kosten, einschliesslich Reise-, Unterkunfts-, Produktions- und Promotionskosten sowie anderer relevanter Ausgaben.
j.Transparenz: Die Revisionen werden transparent und offen durchgeführt, mit einer aufrichtigen Kommunikation zwischen Don Trotti und dem Kunden über die Gründe für die vorgeschlagenen Anpassungen und deren Auswirkungen auf alle Beteiligten.
k.Faire Verhandlung: Die Revisionen bieten Gelegenheit zu einer fairen Verhandlung zwischen Don Trotti und dem Kunden, mit dem Ziel, unter Wahrung der Interessen und Prioritäten jeder Partei einen Konsens über Anpassungen der Vertragsbedingungen zu erzielen.
l.Schriftliche Bestätigung: Jede Revision der Vertragsbedingungen wird schriftlich festgehalten, mit entsprechenden Aktualisierungen des Booking-Vertrags, um die vereinbarten Änderungen widerzuspiegeln und die Klarheit und Durchsetzbarkeit der Vereinbarung zwischen den Parteien zu gewährleisten.
m.Überprüfung der allgemeinen Bedingungen: Zusätzlich zu den spezifischen Revisionen im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti können die Parteien auch eine Überprüfung der allgemeinen Vertragsbedingungen in Betracht ziehen, wie Vertraulichkeitsklauseln, Kündigungsklauseln und andere vertragliche Bestimmungen.
n.Revision der Ziele: Die Revisionen können Gelegenheit bieten, die Ziele und Erwartungen von Don Trotti neu zu beurteilen und sie entsprechend der Karriereentwicklung, neu entstehenden Möglichkeiten und neuen Herausforderungen anzupassen.
o.Kontinuität der Zusammenarbeit: Ungeachtet der periodischen Revisionen verpflichten sich Don Trotti und der Kunde, eine nachhaltige und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten und unter Einhaltung der Vertragsbedingungen gemeinsam auf die Erreichung gemeinsamer Ziele hinzuarbeiten.
12.Berechnungsmethode: Der Vertrag legt die Methode zur Berechnung der Zahlungen fest, sei es ein Festpreis, ein Stundensatz oder ein Prozentsatz der erzielten Einnahmen.
a.Festlegung der Gage: Die Gage von Don Trotti wird auf der Grundlage mehrerer Faktoren berechnet, darunter die Dauer des Auftritts, das aufgeführte Repertoire, der Ruf des Künstlers und die Besonderheiten der Veranstaltung.
b.Festpreis: Der Kunde kann sich für eine feste Gage für jeden Auftritt von Don Trotti entscheiden, die im Voraus bestimmt und im Booking-Vertrag festgelegt wird, was allen Beteiligten finanzielle Planbarkeit gewährleistet.
c.Variable Preisgestaltung: In bestimmten Fällen kann die Gage von Don Trotti je nach Parametern wie der Grösse der Veranstaltung, dem geografischen Standort, der Nachfrage des Publikums oder anderen vorab ausgehandelten Kriterien variieren.
d.All-inclusive-Paket: Der Kunde kann für die Auftritte von Don Trotti ein All-inclusive-Paket vorschlagen, das die künstlerische Gage, Reisekosten, Unterkunftskosten und andere mit der Veranstaltung verbundene Ausgaben abdeckt.
e.Leistungsabhängige Gagen: Bestimmte Verträge können leistungsabhängige Gagen vorsehen, bei denen Don Trotti nach der Anzahl der Auftritte oder der verkauften Tickets vergütet wird, was seinen Beitrag zum Erfolg der Veranstaltung direkt widerspiegelt.
f.Leistungsboni: Der Kunde kann Leistungsboni in die Berechnung der Gage von Don Trotti einbeziehen und so zusätzliche Anreize für herausragende Ergebnisse, positive Kritiken oder das Erreichen bestimmter Ziele bieten.
g.Periodische Überprüfung: Die Gage von Don Trotti kann periodisch überprüft werden, entsprechend seiner Karriereentwicklung, seiner Popularität und den Marktbedingungen, um eine faire und wettbewerbsfähige Vergütung sicherzustellen.
h.Benchmarking: Der Kunde kann Vergleichswerte wie branchenübliche Tarife, Marktgepflogenheiten oder frühere Leistungen von Don Trotti heranziehen, um eine objektive und transparente Grundlage für die Berechnung der Gage zu schaffen.
i.Individuelle Verhandlung: Jeder Booking-Vertrag kann zwischen Don Trotti und dem Kunden individuell ausgehandelt werden, wobei die Bedingungen der Gagenberechnung an die Bedürfnisse und Präferenzen beider Parteien angepasst werden.
j.Klare Bedingungen: Die Bedingungen der Gagenberechnung werden im Booking-Vertrag klar festgelegt, mit Angabe der Beträge, der Zahlungsbedingungen, der Voraussetzungen für allfällige Anpassungen und aller anderen relevanten Informationen, um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden.
k.Transparenz der zusätzlichen Kosten: Zusätzlich zur künstlerischen Gage legt der Booking-Vertrag auch fest, wie zusätzliche Kosten berechnet werden, wie Reisekosten, Unterkunftskosten, Tagespauschalen und andere mögliche Ausgaben.
l.Berücksichtigung indirekter Kosten: Der Kunde berücksichtigt die mit dem Auftritt von Don Trotti verbundenen indirekten Kosten, wie Produktionskosten, Promotionskosten, Agenturprovisionen und andere für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Ausgaben.
m.Anpassung an Veränderungen: Die Methoden der Gagenberechnung können angepasst werden, um Veränderungen in der Karriere von Don Trotti, Markttrends oder Entwicklungen der Gepflogenheiten der Unterhaltungsbranche Rechnung zu tragen und langfristig eine faire und wettbewerbsfähige Vergütung sicherzustellen.
n.Vorgängige Konsultation: Bevor die Bedingungen der Gagenberechnung abschliessend festgelegt werden, können Don Trotti und der Kunde eine vorgängige Konsultation durchführen, um die verfügbaren Optionen, die gegenseitigen Erwartungen und die zu erreichenden Ziele zu besprechen.
o.Schriftliche Bestätigung: Sobald die Bedingungen vereinbart sind, wird die Gagenberechnung im Booking-Vertrag förmlich schriftlich bestätigt, was eine förmliche und verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien sicherstellt und eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit schafft.
13.Elektronische Rechnungsstellung: Die Parteien können eine elektronische Rechnungsstellung vereinbaren, mit der Möglichkeit, Rechnungen per E-Mail oder über eine sichere Online-Plattform zuzustellen.
a.Verwendung sicherer Systeme: Der Kunde verwendet sichere und zuverlässige Systeme der elektronischen Rechnungsstellung, um Don Trotti Rechnungen auszustellen, und gewährleistet so die Vertraulichkeit und Integrität der Finanzdaten.
b.Standardisiertes Format: Die vom Kunden ausgestellten elektronischen Rechnungen entsprechen einem standardisierten Format, was ihre Bearbeitung und Archivierung durch Don Trotti und sein Team erleichtert.
c.Vollständige Angaben: Jede elektronische Rechnung enthält alle erforderlichen Angaben wie Einzelheiten zum Auftritt, in Rechnung gestellte Beträge, Fälligkeitsdaten und relevante Kontaktangaben.
d.Nachvollziehbarkeit: Jede elektronische Rechnung wird mit einer eindeutigen Seriennummer oder einem Rückverfolgungscode versehen, um eine genaue Nachverfolgung der Zahlungen und der damit verbundenen Finanztransaktionen zu ermöglichen.
e.Automatisierung der Abläufe: Der Kunde setzt automatisierte Abläufe für eine rechtzeitige und effiziente Ausstellung elektronischer Rechnungen ein und verringert so Verzögerungen und mögliche Fehler.
f.Sichere Zustellung: Die elektronischen Rechnungen werden Don Trotti über verschlüsselte Kommunikationskanäle sicher übermittelt, die gegen Cyberbedrohungen und Datenschutzverletzungen geschützt sind.
g.Empfangsbestätigung: Don Trotti erhält für jede vom Kunden versandte elektronische Rechnung eine Bestätigung, die deren Zustellung und Empfang bestätigt.
h.Zugänglichkeit: Die elektronischen Rechnungen sind für Don Trotti jederzeit leicht zugänglich, sodass er die für seine Finanzverwaltung erforderlichen Dokumente einsehen und herunterladen kann.
i.Administrative Erleichterung: Die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht die administrative Verwaltung von Don Trotti, indem sie eine einfache Kategorisierung, Archivierung und Wiederauffindung der Rechnungen in digitaler Form ermöglicht.
j.Verringerung der Umweltbelastung: Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung trägt zur Verringerung des ökologischen Fussabdrucks bei, indem der Verbrauch von Papier, Tinte und anderen mit herkömmlichen Abrechnungsmethoden verbundenen Ressourcen minimiert wird.
k.Kosteneinsparungen: Die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht es dem Kunden, Kosten einzusparen, indem die Ausgaben für Druck, Postversand und manuelle Rechnungsbearbeitung verringert werden.
l.Einhaltung der Gesetze: Die vom Kunden ausgestellten elektronischen Rechnungen entsprechen den in der betreffenden Rechtsordnung geltenden steuerlichen und gesetzlichen Vorschriften, was ihre Gültigkeit und Anerkennung für buchhalterische Zwecke gewährleistet.
m.Datensicherheit: Der Kunde setzt robuste Sicherheitsmassnahmen um, um die in den elektronischen Rechnungen enthaltenen Finanzdaten vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen.
n.Langfristige Archivierung: Die elektronischen Rechnungen werden vom Kunden gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumente archiviert, was ihre Verfügbarkeit während eines bestimmten Zeitraums gewährleistet.
o.Rückmeldungen und kontinuierliche Verbesserung: Der Kunde holt regelmässig Rückmeldungen von Don Trotti zum Ablauf der elektronischen Rechnungsstellung ein, ermittelt Verbesserungsmöglichkeiten und ergreift bei Bedarf Korrekturmassnahmen.
14.Erforderliche Unterlagen: Der Vertrag kann die Dokumente oder Nachweise festlegen, die zur Auslösung einer Zahlung erforderlich sind, wie Tätigkeitsberichte, Stundenzettel oder Spesenabrechnungen.
a.Rechnungen: Der Kunde muss für alle Finanztransaktionen im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti detaillierte und genaue Rechnungen vorlegen, einschliesslich Beträgen, Daten und Beschreibungen der erbrachten Leistungen.
b.Unterzeichnete Verträge: Der Kunde muss für jede Veranstaltung Kopien der zwischen Don Trotti und den Organisatoren der Veranstaltung unterzeichneten Verträge aufbewahren, welche die vereinbarten Bedingungen, die gegenseitigen Verpflichtungen und die finanziellen Pflichten bestätigen.
c.Zahlungsquittungen: Don Trotti muss für alle vom Kunden bezahlten Beträge Zahlungsquittungen erhalten, die den Eingang der Mittel und ihre Zuordnung zu bestimmten Auftritten gemäss den Vertragsbedingungen bestätigen.
d.Gagenabrechnungen: Der Kunde muss für jeden Auftritt von Don Trotti eine detaillierte Abrechnung der vereinbarten Gagen vorlegen, mit Angabe der Bruttobeträge, allfälliger Abzüge und der an den Künstler ausbezahlten Nettobeträge.
e.Zahlungspläne: Der Kunde muss klare und genaue Zahlungspläne erstellen, welche die vorgesehenen Zahlungstermine für jeden Auftritt sowie die Zahlungsbedingungen und vereinbarten Voraussetzungen im Einzelnen festlegen.
f.Finanzberichte: Der Kunde muss Don Trotti regelmässig Finanzberichte vorlegen, welche die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit seinen Auftritten sowie allfällige Restsaldi oder finanzielle Anpassungen zusammenfassen.
g.Nachweis der Durchführung: Don Trotti kann für jeden Auftritt einen Nachweis der Durchführung verlangen, wie Fotos, Videos oder Aussagen von Augenzeugen, um die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und der vereinbarten Bühnenbedingungen zu bestätigen.
h.Teilnahmebescheinigungen: Der Kunde kann Don Trotti für jeden durchgeführten Auftritt eine Teilnahmebescheinigung ausstellen, die seine Anwesenheit und die Einhaltung der Bedingungen des Booking-Vertrags bestätigt.
i.Zahlungsbescheinigungen: Der Kunde kann Don Trotti für jeden bezahlten Betrag eine Zahlungsbescheinigung ausstellen, die den Abschluss der Finanztransaktionen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflichten bestätigt.
j.Steuerbescheinigungen: Der Kunde muss Don Trotti für alle bezahlten Beträge genaue und vollständige Steuerbescheinigungen zur Verfügung stellen, um die Deklaration seiner Einkünfte und die Erfüllung der anwendbaren steuerlichen Pflichten zu erleichtern.
k.Rechtliche Dokumente: Der Kunde muss alle relevanten rechtlichen Dokumente im Zusammenhang mit den Finanztransaktionen mit Don Trotti, wie Verträge, Rechnungen, Quittungen und Zahlungsnachweise, während eines bestimmten Zeitraums gemäss den geltenden Vorschriften aufbewahren.
l.Schriftliche Korrespondenz: Sämtliche schriftliche Korrespondenz zwischen dem Kunden und Don Trotti zu finanziellen Angelegenheiten muss zur künftigen Bezugnahme aufbewahrt werden, um die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Austauschs zu gewährleisten.
m.Sichere Archivierung: Der Kunde muss eine sichere Archivierung aller Finanz- und Buchhaltungsunterlagen im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti sicherstellen und deren Vertraulichkeit und Integrität gemäss den Datenschutzstandards gewährleisten.
n.Verfügbarkeit für Prüfungen: Don Trotti kann Zugang zu den Finanzunterlagen des Kunden verlangen, um die Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit der erhaltenen Zahlungen zu überprüfen, und bei Bedarf eine unabhängige Prüfung veranlassen.
o.Übermittlung von Dokumenten: Der Kunde muss Don Trotti alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und vollständig übermitteln, um einen einfachen Zugang zu den für eine wirksame und transparente Finanzverwaltung erforderlichen Informationen und deren Verfügbarkeit zu gewährleisten.
15.Klausel über den Zahlungsrückbehalt: Bei einer Streitigkeit oder Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch Don Trotti kann der Kunde die Zahlung zurückbehalten, bis die Angelegenheit zufriedenstellend gelöst ist.
a.Definition der Klausel: Die Klausel über den Zahlungsrückbehalt legt die Voraussetzungen fest, unter denen der Kunde die für die Leistungen von Don Trotti vereinbarte Zahlung ganz oder teilweise zurückbehalten kann.
b.Gründe für den Rückbehalt: Ein Zahlungsrückbehalt kann bei Verletzung der Vertragsbedingungen, Leistungsausfall, Beschädigung von Ausrüstung oder Eigentum oder jeder anderen Verletzung der vertraglichen Pflichten von Don Trotti angewendet werden.
c.Vorgängige Mitteilung: Bevor er einen Zahlungsrückbehalt vornimmt, muss der Kunde Don Trotti die konkreten Gründe für den Rückbehalt mitteilen und ihm Gelegenheit geben, die Situation innert angemessener Frist zu beheben.
d.Zurückbehaltener Betrag: Der zurückbehaltene Betrag darf den tatsächlichen Schaden, den der Kunde aufgrund der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch Don Trotti erlitten hat, nicht übersteigen und muss fair und verhältnismässig zur festgestellten Verletzung berechnet werden.
e.Dauer des Rückbehalts: Die Dauer, während der die Zahlung zurückbehalten wird, wird nach Art und Schwere der Verletzung festgelegt, mit einer angemessenen Dauer, die es Don Trotti ermöglicht, die Situation zu bereinigen oder die Streitigkeit beizulegen.
f.Dokumentation der Gründe: Der Kunde muss eine detaillierte Dokumentation zur Begründung des Zahlungsrückbehalts führen, einschliesslich greifbarer Nachweise wie Vorfallberichte, schriftliche Korrespondenz oder gegebenenfalls Aussagen Dritter.
g.Kommunikation mit Don Trotti: Der Kunde verpflichtet sich zu einer klaren und direkten Kommunikation mit Don Trotti in Bezug auf den Zahlungsrückbehalt, stellt alle relevanten Informationen zur Verfügung und geht auf allfällige Fragen oder Bedenken ein.
h.Möglichkeit der Anfechtung: Don Trotti hat die Möglichkeit, den Zahlungsrückbehalt anzufechten, wenn er mit den vom Kunden angeführten Gründen nicht einverstanden ist, und kann Erklärungen oder Gegenargumente zur Verteidigung seines Standpunkts vorbringen.
i.Verfahren zur Streitbeilegung: Bei anhaltender Uneinigkeit über den Zahlungsrückbehalt vereinbaren Don Trotti und der Kunde, ein faires und unparteiisches Verfahren zur Streitbeilegung anzuwenden, um die Streitigkeit angemessen beizulegen.
j.Auswirkung auf künftige Zahlungen: Der Zahlungsrückbehalt darf sich nicht auf künftige Zahlungen auswirken, die Don Trotti für andere Auftritte oder Leistungen geschuldet sind, ausser bei wiederholter Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten.
k.Auswirkung auf die berufliche Beziehung: Ungeachtet des Zahlungsrückbehalts verpflichtet sich der Kunde, eine professionelle und respektvolle Beziehung zu Don Trotti aufrechtzuerhalten, den Wert seines künstlerischen Beitrags anzuerkennen und Streitigkeiten konstruktiv zu lösen.
l.Einhaltung der anwendbaren Gesetze: Der Zahlungsrückbehalt erfolgt gemäss den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften über Verträge, Zahlungen und Künstlerrechte, unter Wahrung der durch die geltende Gesetzgebung gewährten Rechte und Schutzbestimmungen.
m.Überprüfung und Neubeurteilung: Der Entscheid über den Zahlungsrückbehalt wird periodisch überprüft und neu beurteilt, je nach Entwicklung der Situation und den Bemühungen von Don Trotti, die festgestellten Probleme zu beheben.
n.Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Das Verfahren des Zahlungsrückbehalts wird transparent und nachvollziehbar durchgeführt, wobei alle Schritte und Entscheide dokumentiert werden, um die Fairness und Rechtmässigkeit des Verfahrens zu gewährleisten.
o.Abschluss und Erledigung: Sobald die Gründe für den Zahlungsrückbehalt zufriedenstellend gelöst oder behoben sind, wird der zurückbehaltene Betrag freigegeben und der Vertrag als abgeschlossen betrachtet, sodass Don Trotti die Zusammenarbeit mit dem Kunden in einem Umfeld gegenseitigen Vertrauens fortsetzen kann.
Bildrechte
Definition: «Bildrechte» bezeichnen das ausschliessliche Recht des Kunden, das Bild von Don Trotti zu Promotions- und Werbezwecken im Zusammenhang mit der im Vertrag bezeichneten Veranstaltung zu verwenden.
1.Einwilligung: Don Trotti willigt ein, dem Kunden die erforderlichen Bildrechte einzuräumen, um die Veranstaltung gemäss den Bedingungen des Vertrags zu bewerben und zu vermarkten.
a.Definition der Einwilligung: Die Einwilligung bezeichnet die ausdrückliche und freiwillige Zustimmung des Künstlers zu Handlungen, Entscheidungen oder Verwendungen seines Bildes, seines Namens oder seines Werks im Rahmen des Booking-Vertrags.
b.Art der Einwilligung: Eine Einwilligung kann für verschiedene Handlungen erforderlich sein, wie die Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers, die Änderung seines Werks, die Teilnahme an Promotionsveranstaltungen usw.
c.Vorgängige Einwilligung: Sofern nichts anderes festgelegt ist, ist die Einwilligung des Künstlers vor jeder Verwendung oder Darstellung seines Bildes, seines Namens oder seines Werks erforderlich, damit er die Kontrolle über seine Darstellung und seinen Ruf behält.
d.Spezifische Einwilligung: Die Einwilligung kann für jede beabsichtigte Handlung oder Verwendung spezifisch sein und für jeden Fall eine gesonderte Zustimmung erfordern, um eine unbefugte oder missbräuchliche Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers zu verhindern.
e.Schriftliche Einwilligung: In bestimmten Fällen muss die Einwilligung zu Beweis- und Klarheitszwecken schriftlich erteilt werden, insbesondere bei bedeutenden kommerziellen Verwendungen oder wesentlichen Änderungen seines Werks.
f.Informierte Einwilligung: Der Künstler muss vollständig über die Tragweite und die Folgen seiner Einwilligung informiert sein, einschliesslich der Rechte, die er einräumt, oder der Verpflichtungen, die er mit seiner Zustimmung eingeht.
g.Widerrufliche Einwilligung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Einwilligung des Künstlers jederzeit widerrufen werden, sodass er die Erlaubnis für eine bestimmte Verwendung oder Darstellung seines Bildes, seines Namens oder seines Werks zurückziehen kann.
h.Beschränkte Einwilligung: Die Einwilligung kann auf bestimmte Zwecke oder einen festgelegten Zeitraum beschränkt sein und nur die im Rahmen des Booking-Vertrags ausdrücklich genehmigten Verwendungen oder Handlungen umfassen.
i.Aufgezwungene Einwilligung: Ohne seine vorgängige Einwilligung darf keine Verwendung oder Darstellung des Bildes, des Namens oder des Werks des Künstlers aufgezwungen werden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
j.Individuelle Einwilligung: Die Einwilligung des Künstlers ist für jede Handlung oder Verwendung einzeln erforderlich, auch wenn er durch einen Agenten oder Manager vertreten wird, damit seine Wünsche und Interessen gewahrt bleiben.
k.Einwilligung bei Änderungen: Die Einwilligung des Künstlers ist für jede wesentliche Änderung seines Werks oder seiner Darstellung erforderlich, einschliesslich Änderungen seines Erscheinungsbilds, Bearbeitungen seines Werks oder Abänderungen seines Namens.
l.Einwilligung für bestimmte Anlässe: Eine Einwilligung kann für die Teilnahme des Künstlers an bestimmten Anlässen wie Interviews, Fotoshootings, öffentlichen Auftritten usw. ausserhalb der vertraglichen Auftritte erforderlich sein.
m.Einwilligung für kommerzielle Verwendungen: Für kommerzielle Verwendungen des Bildes oder des Namens des Künstlers, wie Werbekampagnen, Produktplatzierungen, Markenlizenzen usw., können gesonderte Einwilligungen erforderlich sein.
n.Einwilligung für nicht-kommerzielle Verwendungen: Auch für nicht-kommerzielle Verwendungen wie Medienauftritte oder Wohltätigkeitsveranstaltungen kann die Einwilligung des Künstlers erforderlich sein, um eine getreue und respektvolle Darstellung seiner Person und seines Werks zu gewährleisten.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über die Einwilligung des Künstlers ist als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten auszulegen, die nicht mit der Einwilligung zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
2.Erlaubte Verwendung: Der Kunde ist berechtigt, das Bild von Don Trotti, einschliesslich Fotografien, Videoaufnahmen, Tonaufnahmen und aller anderen visuellen oder audiovisuellen Materialien, zum Zweck der Promotion der Veranstaltung zu verwenden.
a.Definition der erlaubten Verwendung: Die erlaubte Verwendung bezeichnet die spezifischen Tätigkeiten, für die das Label das Bild oder den Namen des Künstlers gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bedingungen verwenden darf.
b.Umfang der Verwendung: Die Parteien vereinbaren den genauen Umfang der erlaubten Verwendung, einschliesslich der Medienarten, Vertriebskanäle, geografischen Gebiete, der Dauer und der spezifischen Zwecke, für die das Bild oder der Name des Künstlers verwendet werden darf.
c.Vorgängige Genehmigungen: Jede erlaubte Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers bedarf seiner vorgängigen Genehmigung, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
d.Verwendung zu Promotionszwecken: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers gemäss den vereinbarten Richtlinien zu Promotionszwecken im Zusammenhang mit seinen Auftritten, Veranstaltungen, Produkten oder damit verbundenen Dienstleistungen zu verwenden.
e.Kommerzielle Verwendung: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers vorbehaltlich der vereinbarten Einschränkungen zu kommerziellen Zwecken zu verwenden, wie für den Verkauf von Merchandising-Artikeln, die Bewerbung von Produkten oder die Promotion von Marken.
f.Verwendung in der Werbung: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers mit dessen vorgängiger Einwilligung in Werbekampagnen, Printanzeigen, Fernsehwerbespots, Online-Werbung usw. zu verwenden.
g.Verwendung in den Medien: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers unter Wahrung seines Rufs und seiner Privatsphäre in den Medien zu verwenden, einschliesslich Interviews, Presseartikeln, Nachrichtenberichten, Fernsehsendungen, Podcasts usw.
h.Digitale Verwendung: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers gemäss den vereinbarten Richtlinien auf digitalen Plattformen wie sozialen Medien, Websites, mobilen Apps, Online-Videos usw. zu verwenden.
i.Verwendung bei Veranstaltungen: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers für Promotionsveranstaltungen, Produktlancierungen, Pressekonferenzen, besondere Anlässe, öffentliche Auftritte usw. zu verwenden.
j.Verwendung für Merchandising: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers mit dessen vorgängiger Genehmigung auf Merchandising-Artikeln wie Kleidung, Accessoires, Souvenirs, Schönheitsprodukten usw. zu verwenden.
k.Redaktionelle Verwendung: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers in redaktionellen Publikationen wie Büchern, Zeitschriften, Broschüren, Konzertprogrammen usw. zu verwenden, um seine künstlerischen Tätigkeiten zu fördern.
l.Institutionelle Verwendung: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers zu institutionellen Zwecken wie Jahresberichten, Medienmitteilungen, Unternehmenspräsentationen usw. im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit zu verwenden.
m.Verwendung in Partnerschaften: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers mit dessen Zustimmung im Rahmen von Partnerschaften, Sponsorings, wohltätigen Kooperationen oder Sensibilisierungskampagnen zu verwenden.
n.Verwendung in Film und Fernsehen: Das Label ist berechtigt, das Bild oder den Namen des Künstlers gemäss besonderen vereinbarten Bedingungen in Film-, Fernseh- oder Videoproduktionen zu verwenden, einschliesslich Musikvideos, Dokumentarfilmen, Spielfilmen, Reality-TV-Sendungen usw.
o.Überprüfung der Genehmigungen: Die Bedingungen der erlaubten Verwendung können periodisch entsprechend den sich wandelnden Bedürfnissen des Künstlers oder den Marktchancen überprüft werden, mit der Möglichkeit, die Vertragsbedingungen anzupassen.
3.Einschränkungen: Die dem Kunden eingeräumten Bildrechte sind auf die spezifische Verwendung zur Promotion der Veranstaltung beschränkt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Don Trotti nicht auf andere Verwendungen ausgedehnt werden.
a.Definition der Einschränkungen: Einschränkungen bezeichnen die spezifischen Beschränkungen oder Bedingungen, welche die Rechte und Verantwortlichkeiten der Parteien im Rahmen des Booking-Vertrags regeln.
b.Art der Einschränkungen: Einschränkungen können verschiedene Aspekte des Vertrags betreffen, wie den Umfang der Verpflichtungen des Künstlers, Senderechte, Promotionspflichten, Zahlungen usw.
c.Geografische Einschränkungen: Es können geografische Einschränkungen auferlegt werden, welche die Auftritte des Künstlers auf bestimmte Gebiete beschränken oder bestimmte Orte oder Regionen je nach den Bedürfnissen oder Präferenzen der Parteien ausschliessen.
d.Zeitliche Einschränkungen: Es können zeitliche Einschränkungen festgelegt werden, die den Zeitraum bestimmen, während dessen die Verpflichtungen des Künstlers gelten, oder die Termine, bis zu denen bestimmte Pflichten erfüllt sein müssen.
e.Mengenmässige Einschränkungen: Es können mengenmässige Einschränkungen festgelegt werden, um die Anzahl der Auftritte, öffentlichen Erscheinungen oder anderen Engagements zu bestimmen, die der Künstler im Rahmen des Vertrags wahrnehmen muss.
f.Finanzielle Einschränkungen: Es können finanzielle Einschränkungen festgelegt werden, welche Höchst- oder Mindestbeträge für Zahlungen, Ausgaben oder Tantiemen im Zusammenhang mit den Auftritten des Künstlers bestimmen.
g.Haftungsbeschränkungen: Es können Haftungsbeschränkungen aufgenommen werden, um die Haftung jeder Partei bei Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten oder bei Schäden aus der Vertragserfüllung zu begrenzen.
h.Einschränkungen bei Änderungen: Es können Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit auferlegt werden, die Vertragsbedingungen zu ändern, mit Angabe der Voraussetzungen, unter denen Änderungen vorgenommen werden können, und der zu ihrer Gültigkeit erforderlichen Zustimmungen.
i.Wettbewerbsbeschränkungen: Es können Wettbewerbsbeschränkungen festgelegt werden, um zu verhindern, dass der Künstler während der Vertragsdauer oder in bestimmten geografischen Gebieten an ähnlichen oder konkurrierenden Veranstaltungen teilnimmt.
j.Einschränkungen betreffend geistiges Eigentum: Es können Einschränkungen festgelegt werden, welche die Nutzung und das Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums regeln, wie Urheberrechte, Marken, Bildrechte usw.
k.Einschränkungen bei der Promotion: Es können Einschränkungen in Bezug auf die Promotionsaktivitäten des Künstlers festgelegt werden, wie Beschränkungen hinsichtlich der zu bewerbenden Marken oder Produkte, der einzusetzenden Promotionsmethoden usw.
l.Einschränkungen bei der Änderung des Bildes: Es können Bestimmungen über die Änderung des Bildes oder des Namens des Künstlers im Rahmen von Promotions- oder Vertretungsaktivitäten festgelegt werden.
m.Einschränkungen der Kommunikation: Es können Einschränkungen in Bezug auf die Kommunikation zwischen den Parteien, die Methoden der Informationsübermittlung oder die bevollmächtigten Vertreter jeder Partei festgelegt werden.
n.Einschränkungen bei der Auflösung: Es können Einschränkungen hinsichtlich der Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen der Vertrag aufgelöst werden kann, einschliesslich der Angabe berechtigter Auflösungsgründe und der einzuhaltenden Verfahren.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über Einschränkungen kann als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten ausgelegt werden, die nicht mit den Einschränkungen zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
4.Dauer: Die dem Kunden eingeräumten Bildrechte gelten für die im Vertrag festgelegte Dauer, die in der Regel auf den Zeitraum vor und nach der Veranstaltung beschränkt ist.
a.Dauer: Die Dauer bezeichnet den Zeitraum, während dessen der Booking-Vertrag in Kraft ist und die Verpflichtungen der Parteien verbindlich sind.
b.Anfängliche Laufzeit: Der Vertrag legt eine anfängliche Laufzeit fest, während der die Pflichten der Parteien gelten und die in der Regel mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung beginnt.
c.Verlängerung: Der Vertrag kann eine Klausel über die automatische Verlängerung enthalten, welche die anfängliche Laufzeit um einen zusätzlichen Zeitraum verlängert, sofern nichts anderes festgelegt ist oder der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird.
d.Vorzeitige Beendigung: Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung des Booking-Vertrags werden festgelegt, einschliesslich der Umstände, unter denen eine Partei den Vertrag vor Ablauf der anfänglichen oder verlängerten Laufzeit beenden kann.
e.Kündigungsfrist: Die Parteien vereinbaren eine für die Beendigung des Booking-Vertrags erforderliche Kündigungsfrist, die es beiden Parteien ermöglicht, sich auf die Folgen der Beendigung vorzubereiten.
f.Wirkung der Beendigung: Die Wirkung der Beendigung auf laufende Verpflichtungen, wie geplante Auftritte oder ausstehende Zahlungen, wird festgelegt.
g.Dauer der Auftrittsverpflichtungen: Die Dauer, während der der Künstler aufgrund des Vertrags zu Auftritten verpflichtet ist, wird mit bestimmten Daten oder einem festgelegten Zeitraum bestimmt.
h.Nachvertragliche Verpflichtungen: Die Pflichten der Parteien nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags, wie die Zahlung von Tantiemen, die Verwaltung der Bildrechte oder die fortlaufende Promotion, werden festgelegt.
i.Fortbestand der Verpflichtungen: Die Parteien vereinbaren, die während der Vertragsdauer eingegangenen Verpflichtungen auch nach dessen Ablauf aufrechtzuerhalten, sofern nichts anderes angegeben ist.
j.Folgen der Nichterfüllung: Die Folgen der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen während der Vertragsdauer werden festgelegt, einschliesslich möglicher Vertragsstrafen oder Schadenersatzforderungen.
k.Festlegung der Dauer: Die Vertragsdauer kann nach der Art der Verpflichtungen, den Zielen der Zusammenarbeit und den Markttrends festgelegt werden, mit der Flexibilität, die Dauer entsprechend anzupassen.
l.Optionale Verlängerungen: Der Vertrag kann Optionen zur Verlängerung der anfänglichen oder verlängerten Laufzeit um einen zusätzlichen Zeitraum vorsehen, vorbehaltlich des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien und der vereinbarten Bedingungen.
m.Überprüfung der Dauer: Die Bedingungen der Vertragsdauer können periodisch entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen der Parteien oder den sich wandelnden Umständen überprüft werden, mit möglichen Anpassungen der Vertragsbedingungen.
n.Wahrung der Integrität: Die Vertragsdauer wird so festgelegt, dass die Integrität der Verpflichtungen und Beziehungen zwischen den Parteien gewahrt bleibt und die ursprünglichen Ziele der Zusammenarbeit eingehalten werden.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über die Vertragsdauer ist als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten auszulegen, die nicht mit der Vertragsdauer zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
5.Gebiet: Die dem Kunden eingeräumten Bildrechte sind in der Regel auf das geografische Gebiet beschränkt, in dem die Veranstaltung stattfindet, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
a.Definition des Gebiets: Das Gebiet bezeichnet den geografischen Raum, in dem die Auftritte des Künstlers stattfinden und in dem die Rechte und Pflichten aus dem Booking-Vertrag gelten.
b.Geografische Abgrenzung: Die Parteien vereinbaren eine genaue Abgrenzung des Gebiets, in dem der Künstler auftreten wird, sei es auf lokaler, nationaler, regionaler oder internationaler Ebene.
c.Geografische Beschränkungen: Es können geografische Beschränkungen auferlegt werden, welche die Auftritte des Künstlers auf bestimmte Regionen begrenzen oder bestimmte Gebiete je nach den Bedürfnissen oder Präferenzen der Parteien ausschliessen.
d.Geltungsbereich der Rechte: Die Rechte und Pflichten aus dem Booking-Vertrag gelten ausschliesslich innerhalb des festgelegten Gebiets und bestimmen so die Verantwortlichkeiten der Parteien in Bezug auf Promotion, Vertretung, Ausstrahlung und Verwaltung der Auftritte.
e.Exklusivität: Es können Exklusivitätsklauseln aufgenommen werden, welche die Auftritte des Künstlers auf bestimmte Gebiete beschränken oder die Teilnahme an gleichzeitigen Veranstaltungen in denselben Regionen verhindern.
f.Erstoptionsrecht: Der Vertrag kann ein Erstoptionsrecht für das Label oder andere betroffene Parteien vorsehen, um während eines bestimmten Zeitraums zusätzliche Auftritte im selben Gebiet zu organisieren.
g.Abstimmung mit den Senderechten: Geografische Beschränkungen müssen mit den Senderechten abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass die Auftritte des Künstlers exklusive Senderechte in bestimmten Regionen nicht beeinträchtigen.
h.Erweiterung des Gebiets: Falls erforderlich, kann der Vertrag die Möglichkeit vorsehen, das Auftrittsgebiet auf andere Regionen auszudehnen, vorbehaltlich des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien und allfälliger Anpassungen der Vertragsbedingungen.
i.Kommunikation mit lokalen Organisatoren: Bei Auftritten in mehreren Gebieten ist das Label dafür verantwortlich, sich wirksam mit den lokalen Organisatoren abzustimmen, um eine reibungslose und harmonische Erfüllung der Verpflichtungen des Künstlers sicherzustellen.
j.Rechtliche Bewilligungen: Das Label ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Auftritte des Künstlers im festgelegten Gebiet den örtlichen Gesetzen in Bezug auf Arbeit, Sicherheit, Bewilligungen und Steuern entsprechen.
k.Umgang mit kulturellen Unterschieden: Bei Auftritten in ausländischen Gebieten hat das Label kulturelle, sprachliche und logistische Unterschiede zu berücksichtigen, um den Erfolg des Künstlers und den Respekt ihm gegenüber in diesem Umfeld sicherzustellen.
l.Kooperationsvereinbarungen: Der Vertrag kann Kooperationsvereinbarungen mit lokalen Partnern oder Veranstaltern im festgelegten Gebiet vorsehen, um die Sichtbarkeit und Promotion des Künstlers in diesen Regionen zu stärken.
m.Lokale Promotion: Das Label ist dafür verantwortlich, wirksame, auf jedes Gebiet zugeschnittene Promotionsstrategien umzusetzen, um die Wirkung und den Erfolg der Auftritte des Künstlers in diesen Regionen zu maximieren.
n.Tourneemanagement: Bei Tourneen durch mehrere Gebiete ist das Label dafür verantwortlich, die Reisen, die Unterkunft und die Logistik des Künstlers zu planen und wirksam zu koordinieren, um erfolgreiche und reibungslose Auftritte sicherzustellen.
o.Überprüfung und Anpassung: Die Bedingungen in Bezug auf das Gebiet können periodisch entsprechend den sich wandelnden Bedürfnissen des Künstlers oder den Marktchancen überprüft und angepasst werden, vorbehaltlich des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien.
6.Online-Verwendung: Der Kunde ist berechtigt, das Bild von Don Trotti im Rahmen der Promotion der Veranstaltung auf seinen Websites, in sozialen Medien, Newslettern und auf allen anderen Online-Plattformen zu verwenden.
a.Definition der Online-Verwendung: Die Online-Verwendung bezeichnet die Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers auf digitalen Plattformen wie Websites, sozialen Medien, mobilen Anwendungen, Online-Videos usw.
b.Vorgängige Genehmigung: Jede Online-Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers bedarf gemäss dem Booking-Vertrag seiner vorgängigen Genehmigung.
c.Umfang der Verwendung: Die Parteien vereinbaren den genauen Umfang der Online-Verwendung, einschliesslich der spezifischen Plattformen, der Dauer, der Häufigkeit, der zulässigen Formate und allfälliger Einschränkungen hinsichtlich Änderung oder Weiterverbreitung.
d.Einwilligung für jede Verwendung: Sofern nichts anderes festgelegt ist, muss jede einzelne Online-Verwendung vom Künstler genehmigt werden, damit er die angemessene Kontrolle über die Darstellung seines Bildes oder seines Namens im Internet behält.
e.Wahrung der Integrität: Alle Online-Inhalte, die das Bild oder den Namen des Künstlers verwenden, müssen seine künstlerische, persönliche und berufliche Integrität respektieren und jede missbräuchliche, entstellende oder schädigende Verwendung vermeiden.
f.Namensnennung: Der Künstler muss auf allen Online-Inhalten, in denen sein Bild oder sein Name verwendet wird, gemäss den im Internet üblichen Praktiken der Namensnennung und Würdigung klar bezeichnet und genannt werden.
g.Qualität der Inhalte: Das Label ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Online-Inhalte den im Booking-Vertrag und in den vereinbarten Richtlinien festgelegten Qualitätsstandards und Präsentationsanforderungen entsprechen.
h.Einschränkungen: Für die Online-Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers können besondere Einschränkungen auferlegt werden, wie geografische, sprachliche oder thematische Beschränkungen.
i.Exklusivität: Es können Exklusivitätsklauseln aufgenommen werden, um die Online-Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers auf bestimmte Partner oder auf von beiden Parteien genehmigte Projekte zu beschränken.
j.Verantwortung: Das Label ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Online-Inhalte den Bedingungen des Booking-Vertrags und den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Urheberrecht, Bildrechte und Werbung entsprechen.
k.Schadloshaltung: Das Label verpflichtet sich, den Künstler für jede unbefugte Online-Verwendung oder Verletzung seiner Rechte durch Dritte schadlos zu halten, einschliesslich der mit der Verteidigung seiner Rechte verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.
l.Dauer der Verwendung: Die Dauer der Online-Verwendung wird im Booking-Vertrag festgelegt und kann auf den Zeitraum der Promotion der Veranstaltung beschränkt oder bei Bedarf auf spätere Zeiträume ausgedehnt werden.
m.Kontrolle: Der Künstler hat das Recht, alle Online-Inhalte vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen und zu genehmigen, um die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen sicherzustellen.
n.Revision: Die Bedingungen der Online-Verwendung können periodisch entsprechend den sich wandelnden Bedürfnissen des Künstlers oder den Anforderungen des Marktes revidiert werden, vorbehaltlich des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Online-Verwendung gilt als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten, die nicht mit der Online-Verwendung zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
7.Verwendung in Druckerzeugnissen: Der Kunde ist berechtigt, das Bild von Don Trotti in Druckerzeugnissen wie Plakaten, Flyern, Programmen und Inseraten zur Promotion der Veranstaltung zu verwenden.
a.Verwendung in Druckerzeugnissen: Die Verwendung in Druckerzeugnissen bezeichnet die Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers in Druckerzeugnissen wie Plakaten, Flyern, Konzertprogrammen, Zeitschriften, Presseartikeln usw.
b.Vorgängige Genehmigung: Jede Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers in Druckerzeugnissen bedarf gemäss den im Booking-Vertrag vereinbarten Bestimmungen seiner vorgängigen Genehmigung.
c.Umfang der Verwendung: Die Parteien vereinbaren den genauen Umfang der Verwendung in Druckerzeugnissen, einschliesslich der spezifischen Träger, der Dauer, der Grösse, des geografischen Raums und allfälliger Einschränkungen hinsichtlich Änderung oder Weiterverbreitung.
d.Genehmigung der Inhalte: Der Künstler hat das Recht, den Inhalt und die Gestaltung jedes Druckerzeugnisses, das sein Bild oder seinen Namen verwendet, zu genehmigen, um eine zutreffende und respektvolle Darstellung sicherzustellen.
e.Wahrung der Integrität: Die Verwendung in Druckerzeugnissen muss die künstlerische und persönliche Integrität des Künstlers respektieren und jede missbräuchliche, entstellende oder nachteilige Verwendung seines Bildes oder seines Namens vermeiden.
f.Druckqualität: Druckerzeugnisse müssen in professioneller Qualität hergestellt werden und den Branchenstandards entsprechen, um eine positive Darstellung des Künstlers zu gewährleisten.
g.Namensnennung: Der Künstler muss auf allen Druckerzeugnissen, in denen sein Bild oder sein Name verwendet wird, gemäss den üblichen Praktiken der Namensnennung und Würdigung klar bezeichnet und genannt werden.
h.Einschränkungen: Die Parteien können besondere Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers in Druckerzeugnissen vereinbaren, wie territoriale Beschränkungen oder Verbote der Verbindung mit bestimmten Marken oder Unternehmen.
i.Exklusivität: Es können Exklusivitätsklauseln aufgenommen werden, um die Verwendung des Bildes oder des Namens des Künstlers in Druckerzeugnissen auf bestimmte Partner oder auf von beiden Parteien genehmigte Projekte zu beschränken.
j.Verantwortung: Das Label ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jede Verwendung in Druckerzeugnissen den Bedingungen des Booking-Vertrags und den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Urheberrecht, Bildrechte und Werbung entspricht.
k.Schadloshaltung: Das Label verpflichtet sich, den Künstler für jede unbefugte Verwendung in Druckerzeugnissen oder Verletzung seiner Rechte durch Dritte schadlos zu halten, einschliesslich der mit der Verteidigung seiner Rechte verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.
l.Dauer der Verwendung: Die Dauer der Verwendung in Druckerzeugnissen wird im Booking-Vertrag festgelegt und kann auf den Zeitraum der Promotion der Veranstaltung beschränkt oder bei Bedarf auf spätere Zeiträume ausgedehnt werden.
m.Kontrolle: Der Künstler hat das Recht, alle Druckerzeugnisse vor ihrer Verbreitung zu prüfen und zu genehmigen, um die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen sicherzustellen.
n.Revision: Die Bedingungen der Verwendung in Druckerzeugnissen können periodisch entsprechend den sich wandelnden Bedürfnissen des Künstlers oder den Anforderungen des Marktes revidiert werden, vorbehaltlich des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Verwendung in Druckerzeugnissen gilt als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten, die nicht mit der Verwendung in Druckerzeugnissen zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
8.Änderungen: Der Kunde verpflichtet sich, das Bild von Don Trotti nicht in einer Weise zu verändern, die seine Darstellung entstellt oder verfälscht, es sei denn, Don Trotti hat vorgängig seine Einwilligung erteilt.
a.Definition der Änderungen: Änderungen bezeichnen jede Abänderung, Anpassung oder Ergänzung der Bestimmungen und Bedingungen des ursprünglichen Booking-Vertrags.
b.Art der Änderungen: Änderungen können unterschiedlicher Art sein, wie Anpassungen der Auftrittsdaten, Änderungen der Zahlungsbedingungen, Revisionen der Pflichten der Parteien usw.
c.Änderungsverfahren: Jede vorgeschlagene Änderung muss schriftlich mitgeteilt und zwischen den Vertragsparteien besprochen werden, um eine Einigung über die geänderten Bedingungen zu erzielen.
d.Zustimmung der Parteien: Änderungen können nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung aller am Booking-Vertrag beteiligten Parteien vorgenommen werden.
e.Formvorschriften: Änderungen müssen die im ursprünglichen Vertrag vorgeschriebenen Formvorschriften einhalten, wie die Unterschriften der Parteien oder andere festgelegte Validierungsverfahren.
f.Dokumentation: Alle vereinbarten Änderungen müssen in einem Nachtrag oder einem separaten schriftlichen Dokument festgehalten werden, das integrierender Bestandteil des ursprünglichen Booking-Vertrags wird.
g.Klarheit und Genauigkeit: Änderungen müssen klar, genau und vollständig formuliert werden, um jede Mehrdeutigkeit oder jedes Missverständnis zu vermeiden.
h.Datum des Inkrafttretens: Das Datum des Inkrafttretens der Änderungen muss im Änderungsdokument angegeben werden, mit dem Hinweis, ob die Änderungen rückwirkend oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.
i.Kommunikation: Nach ihrer Genehmigung müssen die Änderungen allen betroffenen Parteien mitgeteilt und in die entsprechenden betrieblichen Abläufe integriert werden.
j.Überwachung: Änderungen des Vertrags müssen genau überwacht werden, um ihre wirksame Umsetzung und die Übereinstimmung mit den Absichten der Parteien sicherzustellen.
k.Spätere Revisionen: Falls erforderlich, können Änderungen später entsprechend veränderten Umständen oder Bedürfnissen der Parteien revidiert oder angepasst werden.
l.Folgen von Änderungen: Die Folgen von Änderungen, wie Veränderungen bei Verantwortlichkeiten, Kosten oder Fristen, müssen von den Parteien beurteilt und berücksichtigt werden.
m.Wahrung der Vertragsintegrität: Änderungen sollten die Gesamtintegrität oder das Gleichgewicht des Booking-Vertrags nicht beeinträchtigen, sondern ihn vielmehr stärken oder an neue Umstände anpassen.
n.Rechtsberatung: Bei bedeutenden oder komplexen Änderungen kann den Parteien empfohlen werden, rechtlichen Rat einzuholen, um die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und den Schutz ihrer Interessen sicherzustellen.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Änderung gilt als Verzicht auf andere, im Rahmen des Booking-Vertrags nicht geänderte Rechte oder Pflichten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
9.Namensnennung: Der Kunde verpflichtet sich, Don Trotti bei jeder Verwendung seines Bildes zur Promotion der Veranstaltung gemäss den Branchenstandards angemessen zu nennen.
a.Definition des Bildschutzes: Der Bildschutz bezeichnet die Massnahmen, die ergriffen werden, um den Ruf, das öffentliche Image und die Integrität des Künstlers im Rahmen seiner Auftrittsverpflichtungen zu wahren.
b.Zweck: Der Hauptzweck des Bildschutzes besteht darin, ein positives und kohärentes Image des Künstlers zu bewahren, das seine Glaubwürdigkeit, die Nachfrage am Markt und seine Beziehung zu Fans und Partnern beeinflussen kann.
c.Kontrolle: Der Künstler und das Label verpflichten sich, eine strenge Kontrolle über die Verwendung und Darstellung des Bildes des Künstlers in Promotion, Werbung, Medien und auf Online-Plattformen auszuüben.
d.Vorgängige Genehmigung: Jede Verwendung des Bildes des Künstlers zu Promotions- oder Werbezwecken bedarf seiner vorgängigen Genehmigung, sofern im Booking-Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
e.Rechtlicher Schutz: Die Parteien vereinbaren, die erforderlichen rechtlichen Massnahmen zu ergreifen, um die mit dem Bild des Künstlers verbundenen Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, wie Urheberrechte, Marken und das Recht am eigenen Bild.
f.Informierte Einwilligung: Der Künstler wird klar und vollständig über die beabsichtigten Verwendungen seines Bildes, die damit verbundenen Auswirkungen und seine Rechte nach den anwendbaren Gesetzen informiert.
g.Qualitätskontrolle: Der Künstler hat das Recht, die Qualität der Materialien und Produkte, die sein Bild verwenden, zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie seinen beruflichen und künstlerischen Standards entsprechen.
h.Exklusivität: Der Vertrag kann Exklusivitätsklauseln enthalten, welche die Verwendung des Bildes des Künstlers auf bestimmte Partner oder auf von beiden Parteien genehmigte Projekte beschränken.
i.Öffentliche Veranstaltungen: Die Parteien vereinbaren Protokolle für öffentliche Veranstaltungen, bei denen das Bild des Künstlers aufgenommen oder ausgestrahlt werden kann, um eine zutreffende und respektvolle Darstellung sicherzustellen.
j.Schutz vor Veränderung: Der Künstler hat das Recht, sich jeder Veränderung, Manipulation oder irreführenden Verwendung seines Bildes zu widersetzen, die seinem Ruf oder seiner Integrität schaden könnte.
k.Vorbehaltene Rechte: Alle Rechte am Bild des Künstlers, die im Vertrag nicht ausdrücklich übertragen oder lizenziert werden, bleiben ausschliessliches Eigentum des Künstlers.
l.Schadloshaltung: Das Label verpflichtet sich, den Künstler für jede unbefugte Verwendung oder Verletzung seiner Bildrechte durch Dritte schadlos zu halten, vorbehaltlich der im Vertrag festgelegten Einschränkungen.
m.Dauer des Schutzes: Der Bildschutz für den Künstler gilt während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags und kann im gegenseitigen Einvernehmen oder nach Bedarf verlängert werden.
n.Überprüfung und Aktualisierung: Die Bestimmungen über den Bildschutz können periodisch überprüft und aktualisiert werden, um Veränderungen in der Karriere des Künstlers, seinen Präferenzen und den Markttrends Rechnung zu tragen.
o.Verzichtsausschlussklausel: Auf den Bildschutz für den Künstler kann nur schriftlich und ausdrücklich verzichtet werden, und ein Verzicht ist nur gültig, wenn er von beiden Parteien ordnungsgemäss unterzeichnet ist.
10.Bildschutz: Der Kunde verpflichtet sich, das Bild von Don Trotti vor jeder missbräuchlichen oder unbefugten Verwendung durch Dritte zu schützen und bei Bedarf geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.
a.Definition des Bildschutzes: Der Bildschutz bezeichnet die Massnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Bild des Künstlers gewahrt, respektiert und angemessen sowie im Einklang mit den Interessen des Künstlers und des Labels verwendet wird.
b.Eigentum am Bild: Die Rechte am Bild des Künstlers können durch das Urheberrecht, das Markenrecht, den Schutz der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt sein.
c.Kontrolle der Verwendung: Der Booking-Vertrag kann festlegen, dass das Label die vorgängige Genehmigung des Künstlers einholen muss, um dessen Bild zu Promotions-, Marketing- oder Werbezwecken zu verwenden.
d.Erlaubte Verwendung: Die Vertragsbedingungen können die Umstände festlegen, unter denen das Bild des Künstlers verwendet werden darf, wie in Werbekampagnen, auf Plakaten, in sozialen Medien, in Medienmitteilungen usw.
e.Informierte Einwilligung: Der Künstler muss vollständig über die beabsichtigte Verwendung seines Bildes informiert werden und seine informierte Einwilligung erteilen, bevor es zu Promotions- oder kommerziellen Zwecken verwendet wird.
f.Qualitätskontrolle: Der Vertrag kann Bestimmungen enthalten, wonach der Künstler das Recht hat, die Qualität und Integrität seines Bildes bei dessen Verwendung durch das Label zu kontrollieren, um seinen Ruf und sein öffentliches Image zu schützen.
g.Schutz vor Entstellung: Der Künstler kann verlangen, dass sein Bild nicht entstellt, verändert oder in einer Weise verwendet wird, die seinem Ruf, seiner Würde oder seiner persönlichen Integrität schaden könnte.
h.Recht auf Rückzug: Der Vertrag kann vorsehen, dass der Künstler das Recht hat, den sofortigen Rückzug seines Bildes aus jeder Verwendung zu verlangen, die den vereinbarten Bedingungen nicht entspricht oder einen Schaden verursacht.
i.Schadloshaltung: Der Vertrag kann Klauseln zur Schadloshaltung enthalten, wonach das Label für alle Ansprüche oder Schäden verantwortlich ist, die aus einer unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung des Bildes des Künstlers entstehen.
j.Verwendung durch Dritte: Die Vertragsbedingungen können die Verwendung des Bildes des Künstlers durch Dritte wie Sponsoren, Partner oder Mitwirkende regeln, um sicherzustellen, dass die Verwendung mit den Interessen des Künstlers im Einklang steht.
k.Dauer der Verwendung: Der Vertrag kann den Zeitraum festlegen, während dessen das Label berechtigt ist, das Bild des Künstlers zu verwenden, sowie die Voraussetzungen für die Erneuerung oder Beendigung dieser Berechtigung.
l.Gebiet der Verwendung: Der Vertrag kann die Verwendung des Bildes des Künstlers je nach den Bedürfnissen und Zielen des Labels auf bestimmte Gebiete beschränken oder ihren Geltungsbereich weltweit ausdehnen.
m.Überprüfung und Neuverhandlung: Die Bedingungen für die Verwendung des Bildes des Künstlers können periodisch überprüft und neu verhandelt werden, um Veränderungen in der Karriere oder den Präferenzen des Künstlers Rechnung zu tragen oder auf veränderte Umstände zu reagieren.
n.Vertraulichkeit: Vertragsbestimmungen können verlangen, dass alle Informationen über die Verwendung des Bildes des Künstlers vertraulich behandelt und nur befugten Parteien offengelegt werden.
o.Nicht-Exklusivitätsklausel: Der Vertrag kann festlegen, dass der Künstler das Recht behält, sein Bild ausserhalb der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag für persönliche oder berufliche Zwecke zu verwenden, vorbehaltlich vereinbarter Einschränkungen.
11.Verzicht: Don Trotti verzichtet auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte oder Ansprüche aus geistigem Eigentum an seinem Bild, soweit dies erforderlich ist, damit der Kunde sein Bild gemäss den Bedingungen des Vertrags verwenden kann.
a.Definition des Verzichts: Der Verzicht bezeichnet die Handlung, mit der eine Partei des Booking-Vertrags zugunsten der anderen Partei auf die Ausübung eines Rechts oder die Durchsetzung einer im Vertrag festgelegten Pflicht verzichtet.
b.Art des Verzichts: Ein Verzicht kann ausdrücklich erfolgen, wenn die Parteien ihn in einem schriftlichen Dokument festhalten, oder stillschweigend, wenn eine Partei ohne Widerspruch entgegen ihren Rechten handelt.
c.Umfang des Verzichts: Ein Verzicht kann vollständig oder teilweise sein, ein bestimmtes Recht oder eine Reihe von Rechten betreffen und je nach den Umständen vorübergehend oder dauerhaft sein.
d.Einwilligung: Damit ein Verzicht gültig ist, muss er frei und in Kenntnis der Sachlage erklärt werden, ohne Zwang, Täuschung oder Irrtum, und er darf keine unverzichtbaren gesetzlichen Rechte verletzen.
e.Formvorschriften: Bei einem ausdrücklichen Verzicht müssen die Parteien die vom Vertrag oder vom Gesetz vorgeschriebenen Formvorschriften einhalten, wie die Abfassung eines schriftlichen, von den betroffenen Parteien unterzeichneten Dokuments.
f.Bestätigung: Es empfiehlt sich, dass die Parteien jeden Verzicht schriftlich bestätigen, um Mehrdeutigkeiten oder künftige Streitigkeiten über ihre Absicht und den Umfang des Verzichts zu vermeiden.
g.Grenzen: Ein Verzicht kann nur gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden und kann nicht auf Dritte ausgedehnt werden, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen oder gesetzlich zulässig ist.
h.Widerruf: Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, kann ein Verzicht jederzeit vor der Ausübung der entsprechenden Rechte widerrufen werden, sofern dies in angemessener Weise geschieht.
i.Wirkung: Sobald der Verzicht erklärt ist, gelten die entsprechenden Rechte der verzichtenden Partei für die Dauer und im Umfang des Verzichts als ausgesetzt oder aufgegeben.
j.Keine Präjudizwirkung: Der Verzicht auf ein bestimmtes Recht oder eine bestimmte Pflicht stellt keinen allgemeinen Verzicht auf andere, im Verzicht nicht erwähnte Rechte oder Pflichten dar.
k.Folgen: Die Folgen eines Verzichts müssen von den Parteien klar verstanden werden, da er sich auf ihre künftigen Rechte und Pflichten aus dem Booking-Vertrag auswirken kann.
l.Mitteilung: Beschliesst eine Partei, auf ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag zu verzichten, muss sie die andere Partei in angemessener Weise informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
m.Wahrung der Rechte: Der Verzicht auf ein bestimmtes Recht in einer gegebenen Situation hindert eine Partei nicht daran, dieses Recht unter ähnlichen Umständen künftig geltend zu machen.
n.Auslegung: Verzichtsklauseln sind eng auszulegen, unter Berücksichtigung der tatsächlichen, im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Absichten der Parteien.
o.Salvatorische Klausel: Es kann eine salvatorische Klausel aufgenommen werden, die festhält, dass ein für ungültig oder unwirksam befundener Verzicht die übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt und dass Rechte, auf die nicht verzichtet wurde, in Kraft bleiben.
12.Vergütung: Als Gegenleistung für die Vereinbarung über die Bildrechte kann der Kunde Don Trotti eine zusätzliche Vergütung anbieten, sei es in Geldform oder in Form einer promotionellen Gegenleistung.
a.Definition der Vergütung: Die Vergütung bezeichnet die finanzielle oder nicht-finanzielle Entlöhnung, die dem Künstler als Gegenleistung für seine Auftrittsleistungen gemäss den Bedingungen des Booking-Vertrags gewährt wird.
b.Form der Vergütung: Die Vergütung kann verschiedene Formen annehmen, wie Geldzahlungen, Prozentsätze der Einnahmen, Dienstleistungen, Waren, Nutzungsrechte an Aufnahmen oder Werken, Naturalleistungen usw.
c.Aushandlung der Vergütung: Die Bedingungen der Vergütung werden in der Regel zwischen dem Künstler und dem Label ausgehandelt und vereinbart, unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Popularität des Künstlers, der Nachfrage am Markt, der Dauer des Auftritts, der damit verbundenen Kosten usw.
d.Transparenz: Die Einzelheiten der Vergütung, einschliesslich Betrag, Form und Zahlungsbedingungen, werden im Booking-Vertrag transparent festgelegt, um jede Mehrdeutigkeit oder künftige Streitigkeit zu vermeiden.
e.Höhe der Vergütung: Die Höhe der Vergütung kann fest sein, auf besonderen Auftrittsvereinbarungen beruhen oder an die durch die Veranstaltung erzielten Einnahmen gebunden sein und wird in der Regel im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien festgelegt.
f.Erste Zahlung: Eine erste Zahlung oder Anzahlung kann vereinbart und dem Künstler im Voraus geleistet werden, um sein Engagement für die Veranstaltung zu sichern, wobei die Restzahlung gemäss den vereinbarten Bedingungen zu leisten ist.
g.Zahlungsplan: Der Zahlungsplan legt die Termine fest, bis zu denen die Zahlungen zu leisten sind, in der Regel auf der Grundlage im Voraus festgelegter Etappen oder des Abschlusses bestimmter Vertragsphasen.
h.Zahlungsmodalitäten: Die Zahlungsmodalitäten, wie die akzeptierten Zahlungsmethoden und die Bearbeitungsfristen, werden festgelegt, um eine reibungslose und fristgerechte Erfüllung der Zahlungspflichten sicherzustellen.
i.Zusätzliche Vergütung: Es können Klauseln über eine zusätzliche Vergütung für die Übertreffung der Leistungserwartungen, unvorhergesehene Kosten oder andere aussergewöhnliche Umstände aufgenommen werden.
j.Abzüge: Mögliche Abzüge von der Vergütung, wie Steuern, Verwaltungsgebühren oder Lizenzgebühren, werden gemäss den Steuergesetzen und den vertraglichen Bestimmungen abgezogen.
k.Schadloshaltung: Es können Klauseln zur Schadloshaltung aufgenommen werden, um die Parteien vor Ansprüchen oder Verlusten aus der Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten zu schützen, die sich auf die Vergütung auswirken können.
l.Vertragliche Revisionen: Die Bedingungen der Vergütung können während der Vertragsdauer bei wesentlichen Veränderungen der Umstände oder der Anforderungen der Parteien revidiert werden, vorbehaltlich des gegenseitigen Einverständnisses.
m.Prüfung der Zahlungen: Vertragliche Bestimmungen können es dem Künstler ermöglichen, periodische Prüfungen der erhaltenen Zahlungen durchzuführen, um deren Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen zu überprüfen.
n.Folgen der Nichtzahlung: Die Folgen der Nichtzahlung der Vergütung, wie Vertragsstrafen, Verzugszinsen oder rechtliche Schritte, werden festgelegt, um von der Nichterfüllung der Zahlungspflichten abzuschrecken.
o.Abschluss der Vergütung: Sobald alle Zahlungspflichten erfüllt sind, kann eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss der Vergütung ausgestellt werden, um den Abschluss der finanziellen Verpflichtungen zwischen den Parteien förmlich festzuhalten.
13.Prüfungen: Don Trotti hat das Recht, regelmässige Prüfungen zu verlangen, um die korrekte Verwendung seines Bildes durch den Kunden zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Bedingungen des Vertrags eingehalten werden.
a.Definition der Prüfungen: Prüfungen sind systematische und unabhängige Untersuchungen der Abläufe, Tätigkeiten, Konten oder Leistungen einer Vertragspartei, um deren Übereinstimmung mit den Bedingungen des Booking-Vertrags und den festgelegten Standards zu beurteilen.
b.Zweck: Der Hauptzweck von Prüfungen besteht darin, Transparenz, Regelkonformität und Qualität der Tätigkeiten und Leistungen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag sicherzustellen und Lücken, Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln.
c.Arten von Prüfungen: Prüfungen können unterschiedlicher Art sein, einschliesslich Finanz-, Betriebs-, Compliance-, Leistungs-, Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen, zugeschnitten auf die spezifischen Bedürfnisse des Vertrags.
d.Verantwortung für die Prüfung: Die Vertragsparteien können Prüfungsverantwortliche bestimmen, die für die Planung, Durchführung und Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse zuständig sind, in der Regel unabhängige Sachverständige oder qualifizierte interne Vertreter.
e.Häufigkeit der Prüfungen: Die Häufigkeit der Prüfungen wird im Vertrag festgelegt und richtet sich nach der Komplexität des Vertrags, den damit verbundenen Risiken und den regulatorischen Anforderungen.
f.Planung der Prüfungen: Prüfungen werden im Voraus geplant, unter Berücksichtigung der Prioritäten, der verfügbaren Ressourcen und der vertraglichen Fristen, und können periodisch oder nach Bedarf durchgeführt werden.
g.Zugang zu Informationen: Die Prüfer benötigen zur Durchführung der Prüfungen Zugang zu den relevanten Informationen, Dokumenten, Einrichtungen und Mitarbeitenden der Vertragsparteien, im Einklang mit den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
h.Umfang der Prüfungen: Der durch die Vertragsbedingungen festgelegte Umfang der Prüfungen kann umfassende Überprüfungen der vertraglichen Tätigkeiten, betrieblichen Abläufe, internen Kontrollsysteme, Finanztransaktionen usw. umfassen.
i.Prüfungsmethodik: Die Prüfer wenden standardisierte Methoden an, um Risiken zu beurteilen, Nachweise zu sammeln, Tests durchzuführen und objektive Schlussfolgerungen zu ziehen.
j.Prüfberichte: Die Prüfungsergebnisse werden in förmlichen Prüfberichten festgehalten, die in der Regel eine Analyse der Feststellungen, Verbesserungsempfehlungen, Schlussfolgerungen und Pläne für Korrekturmassnahmen enthalten.
k.Weitergabe der Ergebnisse: Die Prüfberichte werden den betroffenen Vertragsparteien zur Verfügung gestellt, die Antworten, Rückmeldungen oder Aktionspläne zur Behandlung der Prüfungsfeststellungen vorlegen.
l.Umsetzung der Empfehlungen: Die Vertragsparteien sind für die Umsetzung der bei den Prüfungen ermittelten Verbesserungsempfehlungen verantwortlich, gemäss einem vereinbarten Aktionsplan und mit regelmässigen Berichten über den Fortschritt.
m.Vertraulichkeit: Die bei Prüfungen erlangten Informationen werden vertraulich behandelt und nur den am Booking-Vertrag beteiligten befugten Parteien offengelegt, sofern im Vertrag oder durch gesetzliche Anforderungen nichts anderes bestimmt ist.
n.Unabhängigkeit der Prüfer: Die Prüfer halten bei der Ausübung ihrer Aufgaben die Grundsätze der Unabhängigkeit, Integrität und Objektivität ein, vermeiden Interessenkonflikte und handeln unparteiisch.
o.Überwachung und Beurteilung: Die Prüfungsprozesse werden laufend überwacht und beurteilt, um ihre Wirksamkeit und ihre Ausrichtung auf die Vertragsziele sicherzustellen, wobei bei Bedarf Anpassungen oder Verbesserungen vorgenommen werden.
14.Beendigung: Im Fall der Beendigung des Vertrags werden die dem Kunden eingeräumten Bildrechte automatisch widerrufen, und jede weitere Verwendung des Bildes von Don Trotti ist sofort einzustellen.
a.Definition der Bildrechte: Bildrechte bezeichnen das gesetzliche Recht einer Person, die Verwendung ihres Bildes, ihrer Stimme oder ihres Erscheinungsbilds in öffentlichen oder kommerziellen Zusammenhängen zu kontrollieren.
b.Zweck: Der Hauptzweck der Bildrechte besteht darin, die Privatsphäre und die Würde von Personen zu schützen, indem ihnen ermöglicht wird zu kontrollieren, wie ihr Bild von Dritten verwendet und verbreitet wird.
c.Vorgängige Genehmigung: Grundsätzlich erfordert die Verwendung des Bildes einer Person zu kommerziellen oder Werbezwecken deren vorgängige schriftliche Genehmigung, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.
d.Informierte Einwilligung: Informierte Einwilligung bedeutet, dass die Person die Tragweite der Verwendung ihres Bildes vollständig versteht und ihre Einwilligung in Kenntnis der Sachlage erteilt.
e.Umfang der Bildrechte: Bildrechte können verschiedene Verwendungen umfassen, wie Fotografie, Video, Fernsehausstrahlung, Werbung, Promotion und soziale Medien.
f.Ausnahmen: Bestimmte Verwendungen des Bildes einer Person können von der Einwilligung ausgenommen sein, wenn sie als im öffentlichen Interesse liegend gelten, wie die Nachrichtenberichterstattung oder künstlerische Werke.
g.Schutz Minderjähriger: Auch Minderjährige geniessen den Schutz der Bildrechte, der in der Regel von ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern ausgeübt wird.
h.Kommerzielle Verwendung: Die Verwendung des Bildes einer Person zu kommerziellen Zwecken, wie Werbung oder Marketing, unterliegt strengen Regeln und kann eine Vergütung oder Nutzungsrechte erfordern.
i.Abtretungsverträge: Im Rahmen eines Booking-Vertrags werden die Bestimmungen über die Bildrechte in der Regel in einer separaten Vertragsklausel festgelegt, welche die Rechte und Verantwortlichkeiten jeder Partei umschreibt.
j.Kollektive Einwilligung: Bei Gruppen oder Ensembles von Künstlern kann für die gemeinsame Verwendung ihres Bildes zu Promotions- oder kommerziellen Zwecken eine kollektive Einwilligung erforderlich sein.
k.Dauer: Bildrechte können für eine bestimmte Dauer eingeräumt werden, nach deren Ablauf sie erlöschen oder gemäss den vereinbarten Bedingungen erneuert werden müssen.
l.Veränderung des Bildes: Das verwendete Bild einer Person darf nicht in einer Weise verändert werden, die ihrem Ruf oder ihrer Würde schadet, und jede Veränderung muss den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
m.Schadloshaltung: Booking-Verträge können Klauseln über die Schadloshaltung bei einer Verletzung der Bildrechte einer Partei enthalten, einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten sowie Schadenersatz.
n.Anwendbare Rechtsordnung: Die Bestimmungen über die Bildrechte unterliegen den in der betreffenden Rechtsordnung geltenden Gesetzen und Vorschriften und können von Land zu Land unterschiedlich sein.
o.Haftungsausschlussklausel: Es kann eine Haftungsausschlussklausel aufgenommen werden, die festhält, dass das Label nicht für unbefugte Verwendungen des Bildes des Künstlers durch Dritte verantwortlich gemacht werden kann, ausser bei eigenem Verschulden.
Promotion und Marketing
1.Ankündigungen in den sozialen Medien: Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung auf seinen eigenen Social-Media-Konten zu bewerben und regelmässig Beiträge mit relevanten Informationen wie Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung zu veröffentlichen.
2.Veröffentlichungen auf der Website: Der Kunde veröffentlicht Artikel und Ankündigungen auf seiner offiziellen Website sowie auf anderen Musik- und Veranstaltungsplattformen, um Fans und potenzielle Besucher über den Auftritt von Don Trotti zu informieren.
3.Partnerschaften mit Influencern: Der Kunde arbeitet mit relevanten Influencern und Persönlichkeiten der Musik- und Unterhaltungsbranche zusammen, um die Veranstaltung und die Teilnahme von Don Trotti über deren soziale Netzwerke und Online-Plattformen zu bewerben.
4.E-Mail-Kampagnen: Newsletter und Werbe-E-Mails werden an die Verteilerliste des Kunden versandt, um die Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung hervorzuheben und die Abonnenten zum Besuch zu ermutigen.
5.Online-Werbung: Der Kunde lanciert gezielte Online-Werbekampagnen auf Plattformen wie Google Ads, Facebook Ads oder Instagram Ads, um ein breiteres Publikum zu erreichen und Interesse an der Veranstaltung zu wecken.
6.Medieninterviews und -auftritte: Der Kunde organisiert Interviews mit lokalen, nationalen und internationalen Medien sowie Fernseh- und Radioauftritte, um die Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung zu bewerben und mediale Aufmerksamkeit für seinen Auftritt zu erzeugen.
7.Wettbewerbe und Verlosungen: In den sozialen Medien und auf der Website werden Wettbewerbe und Spiele organisiert, um den Fans die Möglichkeit zu geben, Gratistickets oder exklusive Erlebnisse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Don Trotti zu gewinnen.
8.Markenpartnerschaften: Der Kunde sucht für die Veranstaltung Partnerschaften mit relevanten Marken, etwa aus den Bereichen Getränke, Bekleidung oder Kosmetik, um Markenaktivierungen und Möglichkeiten zur gegenseitigen Promotion zu schaffen.
9.Erstellung von Inhalten: Es werden exklusive Inhalte wie Promotionsvideos, Teaser, Interviews hinter den Kulissen und Aufnahmen von den Vorbereitungen von Don Trotti auf die Veranstaltung produziert, um das Publikum zu begeistern und zu fesseln.
10.Verwendung von Hashtags: Für die Veranstaltung und die Teilnahme von Don Trotti werden einzigartige und relevante Hashtags geschaffen, um Fans und Teilnehmende zu ermutigen, eigene Inhalte in den sozialen Medien zu teilen und sich an der Online-Diskussion zu beteiligen.
11.Medienpartnerschaften: Es wird eine Zusammenarbeit mit lokalen und nationalen Medien, einschliesslich Radiosendern, Zeitschriften und Blogs, angestrebt, um eine umfassende Medienberichterstattung über die Veranstaltung und den Auftritt von Don Trotti sicherzustellen.
12.Aktivierung von Sponsoring: Der Kunde arbeitet mit potenziellen Sponsoren der Veranstaltung zusammen und handelt Sponsoringvereinbarungen aus, welche die Bewerbung der Teilnahme von Don Trotti über verschiedene Werbe- und Marketingkanäle umfassen können.
13.Gemeinsame Erstellung von Inhalten: Mitwirkende Künstler und andere Teilnehmende der Veranstaltung werden ermutigt, Inhalte zur Veranstaltung und zum Auftritt von Don Trotti zu erstellen und zu teilen, um so die Reichweite der Promotion zu vergrössern.
14.Influencer-Marketing: Der Kunde arbeitet mit relevanten Influencern der Musik- und Veranstaltungsbranche zusammen, um die Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung über deren eigene Plattformen und Online-Communities zu bewerben.
15.Networking und Öffentlichkeitsarbeit: Es wird an Networking-Anlässen und Abenden der Öffentlichkeitsarbeit teilgenommen, um die Veranstaltung zu bewerben und strategische Partnerschaften mit anderen Akteuren der Branche und den Medien aufzubauen.
Stornierung
Stornierung durch den Kunden: Der Kunde behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Don Trotti an der Veranstaltung aus Gründen, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, zu stornieren, wie unvorhergesehene Umstände, behördliche Einschränkungen, Sicherheitsprobleme oder Ereignisse höherer Gewalt.
Mitteilung: Im Fall einer Stornierung durch den Kunden verpflichtet sich dieser, Don Trotti so rasch wie möglich zu informieren und eine detaillierte Erklärung der Gründe für die Stornierung abzugeben.
1.Rückerstattung: Im Fall einer Stornierung durch den Kunden erstattet dieser Don Trotti alle bereits im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung geleisteten Zahlungen, einschliesslich Reisekosten, Unterkunft und anderer angefallener Kosten.
a.Definition der Rückerstattung: Die Rückerstattung bezeichnet das Verfahren, mit dem für die Teilnahme an einer Veranstaltung geleistete Zahlungen unter bestimmten, im Booking-Vertrag festgelegten Umständen an die Teilnehmenden zurückerstattet werden.
b.Voraussetzungen der Rückerstattung: Die Voraussetzungen, unter denen eine Rückerstattung verlangt werden kann, sind im Vertrag klar festgelegt, einschliesslich Fällen höherer Gewalt, Stornierungen, wesentlicher Änderungen der Veranstaltung usw.
c.Verfahren für Rückerstattungsanträge: Das genaue Verfahren für die Beantragung einer Rückerstattung wird im Einzelnen festgelegt, einschliesslich der Fristen, der erforderlichen Unterlagen und der zu verwendenden Kommunikationskanäle.
d.Verantwortung für Rückerstattungen: Die Verantwortung für die Bearbeitung von Rückerstattungsanträgen liegt in der Regel beim Veranstalter oder Organisator der Veranstaltung, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
e.Modalitäten der Rückerstattung: Die Modalitäten der Rückerstattung werden festgelegt, einschliesslich des rückerstattbaren Betrags, allfälliger anwendbarer Abzüge, der Art der Rückerstattung (Gutschrift auf die Kreditkarte, Banküberweisung, Scheck usw.) und der Bearbeitungsfristen.
f.Ausnahmen von der Rückerstattung: Es können Ausnahmen festgelegt werden, wie nicht rückerstattbare Gebühren (Servicegebühren, Transaktionsgebühren, Bearbeitungsgebühren usw.) oder Situationen, in denen keine Rückerstattung erfolgt.
g.Kommunikation mit den Teilnehmenden: Die Teilnehmenden werden proaktiv über die Voraussetzungen und Verfahren der Rückerstattung informiert, um Frustrationen und Missverständnisse auf ein Minimum zu beschränken.
h.Rasche Bearbeitung: Rückerstattungsanträge werden so rasch wie möglich bearbeitet, unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Fristen und mit transparenter Kommunikation über den Stand des Verfahrens.
i.Schutz der Rechte der Teilnehmenden: Die Rechte der Teilnehmenden in Bezug auf Rückerstattungen werden gemäss den anwendbaren Gesetzen und den vereinbarten vertraglichen Bestimmungen geschützt.
j.Teilweise oder vollständige Rückerstattung: Je nach den Umständen kann eine teilweise oder vollständige Rückerstattung gewährt werden, auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten besonderen Bedingungen und der geltenden Rückerstattungsrichtlinien.
k.Abstimmung mit Lieferanten: Sind an der Veranstaltung Leistungen Dritter beteiligt (Hotels, Transportunternehmen, Dienstleister usw.), erfolgt eine Abstimmung, um sicherzustellen, dass die Rückerstattungen an die Teilnehmenden mit den Rückerstattungsrichtlinien der Lieferanten übereinstimmen.
l.Transparenz der abgezogenen Gebühren: Jede vom rückerstatteten Betrag abgezogene Gebühr wird den Teilnehmenden klar ausgewiesen und erläutert, was eine vollständige Transparenz im Rückerstattungsverfahren gewährleistet.
m.Bearbeitung von Beanstandungen: Beanstandungen oder Streitigkeiten in Bezug auf Rückerstattungsentscheide werden fair und transparent behandelt, wobei den Teilnehmenden detaillierte Erklärungen und die Möglichkeit geboten werden, zusätzliche Nachweise oder Argumente vorzubringen.
n.Fortlaufende Kommunikation: Während des gesamten Rückerstattungsverfahrens wird eine fortlaufende Kommunikation mit den Teilnehmenden gepflegt, wobei auf ihre Fragen oder Anliegen umgehend eingegangen und sie über den Fortschritt informiert werden.
o.Prüfung und Überwachung: Es werden regelmässige Prüfungen durchgeführt, um die Übereinstimmung des Rückerstattungsverfahrens mit den Vertragsbedingungen und den festgelegten Richtlinien zu überprüfen und Möglichkeiten zur kontinuierlichen Verbesserung zu ermitteln.
2.Entschädigung: Zusätzlich zur Rückerstattung kann der Kunde Don Trotti eine zusätzliche Entschädigung für jeden finanziellen Verlust oder Schaden anbieten, der ihm durch die Stornierung seiner Teilnahme an der Veranstaltung entstanden ist.
a.Definition der Vergütung: Die Vergütung bezeichnet die monetäre oder nicht-monetäre Entlöhnung, die ein Künstler als Gegenleistung für seine im Booking-Vertrag festgelegten Auftrittsleistungen erhält.
b.Vereinbarter Betrag: Der konkrete Betrag oder Satz der Vergütung wird bei den Vertragsverhandlungen bestimmt und vereinbart, unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Popularität des Künstlers, der Dauer und Art des Auftritts, der marktüblichen Tarife usw.
c.Zahlungsplan: Es wird ein detaillierter Zeitplan erstellt, der festlegt, wann Zahlungen an den Künstler erfolgen. Dieser Plan klärt, ob die Zahlungen vor, während oder nach dem Auftritt erfolgen, und legt die akzeptierten Zahlungsmethoden fest.
d.Vorauszahlung (Anzahlung): Dem Künstler kann bei Vertragsunterzeichnung eine Vorauszahlung geleistet werden, um sein Engagement für die Veranstaltung zu sichern. Vorauszahlungen sind üblich, um sicherzustellen, dass Künstler für die Reservierung ihrer Zeit und ihrer Leistungen entschädigt werden.
e.Reise- und Unterkunftskosten: Der Vertrag legt in der Regel fest, ob der Veranstalter zusätzlich zur vereinbarten Vergütung für den Auftritt die Reise- und Unterkunftskosten des Künstlers übernimmt.
f.Nebenkosten: In die Vergütung können Nebenkosten einbezogen werden, um zusätzliche Ausgaben wie Mahlzeiten, lokalen Transport, technische Kosten usw. zu decken.
g.Zusätzliche Vergütung: Für zusätzliche Auftritte, zusätzliche Leistungen oder besondere Wünsche des Veranstalters können zusätzliche Vergütungen vorgesehen werden.
h.Indexierungsklausel: Es kann eine Indexierungsklausel aufgenommen werden, um den Betrag der Vergütung automatisch an die Inflation oder andere wirtschaftliche Faktoren anzupassen.
i.Nicht-monetäre Vergütung: Neben der monetären Vergütung können im Vertrag nicht-monetäre Vorteile wie VIP-Pässe, Werbeartikel, Marketingmöglichkeiten usw. vorgesehen werden.
j.Umsatzbeteiligung: Erzielt die Veranstaltung zusätzliche Einnahmen (Ticketverkäufe, Merchandising usw.), kann eine besondere Klausel festlegen, wie diese Einnahmen zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
k.Leistungsbonus: Für die Übertreffung der Erwartungen oder eine aussergewöhnliche Zufriedenheit des Publikums kann ein Leistungsbonus vorgesehen werden.
l.Zahlung von Tantiemen: Sind Tantiemen an Dritte (Komponisten, Autoren, Interpreten usw.) zu entrichten, werden die Verantwortung für die Zahlung und die Modalitäten der Verteilung im Vertrag festgelegt.
m.Prüfung der Zahlungen: Beide Parteien haben das Recht, die Zahlungen zu prüfen, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen sicherzustellen und zu überprüfen, dass keine Fehler oder Auslassungen vorgekommen sind.
n.Revisionsbedingungen: Es können Bedingungen für die Revision der Vergütung aufgenommen werden, um eine periodische Neubeurteilung auf der Grundlage veränderter Umstände oder der Leistung des Künstlers zu ermöglichen.
o.Trennungsklausel: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags werden die Bedingungen für die Vergütung des abgelaufenen Zeitraums sowie allfällige anwendbare Vertragsstrafen oder Entschädigungen festgelegt.
3.Verhandlung: Der Kunde verpflichtet sich, im Fall einer Stornierung mit Don Trotti nach Treu und Glauben zu verhandeln, um eine faire Lösung zu finden, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und der finanziellen Auswirkungen für beide Parteien.
a.Definition der Verhandlung: Die Verhandlung bezeichnet den Prozess, in dem die an einem Booking-Vertrag beteiligten Parteien die Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags besprechen und versuchen, eine für beide Seiten annehmbare Einigung zu erzielen.
b.Ziele der Verhandlung: Die Ziele jeder Partei werden vor Beginn der Verhandlung klar festgelegt, sei es in Bezug auf die Vergütung, die Auftrittsbedingungen, die Bildrechte oder andere Aspekte des Vertrags.
c.Vorbereitung: Jede Partei bereitet sich sorgfältig vor, indem sie relevante Informationen sammelt, Prioritäten festlegt und die Grenzen der Verhandlung bestimmt, bevor sie in die Gespräche eintritt.
d.Aktives Zuhören: Die Parteien verpflichten sich, während der Verhandlung aktiv zuzuhören, die Anliegen und Interessen der jeweils anderen Partei zu berücksichtigen und gleichzeitig ihre eigenen Standpunkte zu vertreten.
e.Transparenz: Während des gesamten Verhandlungsprozesses wird vollständige Transparenz gewahrt, indem genaue und umfassende Informationen über die Anforderungen, Einschränkungen und Erwartungen jeder Partei bereitgestellt werden.
f.Flexibilität: Die Parteien zeigen Flexibilität und Kreativität, um verschiedene Optionen zu prüfen und innovative Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen und Zielen aller Beteiligten entsprechen.
g.Kompromiss: Die Suche nach für beide Seiten vorteilhaften Kompromissen wird gefördert, unter Berücksichtigung gemeinsamer Interessen und unter Wahrung der Prioritäten und Grenzen jeder Partei.
h.Respektvolle Kommunikation: Die Gespräche werden in gegenseitigem Respekt und im Geist der Zusammenarbeit geführt, wobei Konfrontationen vermieden und ein konstruktiver und offener Dialog gefördert wird.
i.Konfliktbewältigung: Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten verpflichten sich die Parteien, die Probleme konstruktiv anzugehen und Wege zu suchen, sie in einer für beide Seiten annehmbaren Weise zu lösen.
j.Ethische Verhandlung: Die Parteien verpflichten sich, während der Verhandlung ethische Grundsätze und Standards professionellen Verhaltens einzuhalten und jede unlautere oder täuschende Praxis zu vermeiden.
k.Überlegte Zugeständnisse: Zugeständnisse werden überlegt und strategisch gemacht, wobei die Vor- und Nachteile jedes vorgeschlagenen Kompromisses sorgfältig abgewogen werden.
l.Nachverfolgung: Die während der Verhandlung erzielten vorläufigen Einigungen werden dokumentiert und nachverfolgt, um ihre fristgerechte und vereinbarungsgemässe Umsetzung sicherzustellen.
m.Laufende Beurteilung: Der Verhandlungsprozess wird regelmässig beurteilt und neu beurteilt, um Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und die erzielten Ergebnisse zu optimieren.
n.Pflege der Beziehung: Die Verhandlung wird unter Rücksichtnahme auf die langfristigen Beziehungen zwischen den Parteien geführt, mit dem Ziel, das Vertrauen und die gegenseitige Zusammenarbeit zu stärken.
o.Fairer Abschluss: Die Verhandlung wird fair und ausgewogen abgeschlossen, wobei sichergestellt wird, dass die Interessen aller Parteien im endgültigen Vertrag gerecht und angemessen berücksichtigt werden.
4.Verschiebung der Veranstaltung: Wenn möglich, kann der Kunde in Absprache mit Don Trotti und den anderen betroffenen Parteien vorschlagen, die Veranstaltung auf ein späteres Datum zu verschieben, anstatt sie ganz abzusagen.
a.Definition der Verschiebung: Die Verschiebung der Veranstaltung bezeichnet das Verfahren, mit dem ein im Rahmen des Booking-Vertrags geplanter Auftritt oder eine geplante Veranstaltung aus bestimmten Gründen auf ein späteres Datum verlegt wird.
b.Voraussetzungen für eine Verschiebung: Die Voraussetzungen, unter denen eine Verschiebung in Betracht gezogen werden kann, sind im Vertrag festgelegt, einschliesslich Fällen höherer Gewalt, technischer Probleme, gesundheitlicher Probleme usw.
c.Vorgängige Mitteilung: Wird eine Verschiebung erforderlich, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich, erläutert die Gründe für die Verschiebung im Einzelnen und schlägt alternative Lösungen vor.
d.Gegenseitiges Einverständnis: Die Verschiebung der Veranstaltung bedarf des gegenseitigen Einverständnisses beider Parteien, ausser in Fällen höherer Gewalt, für die eine besondere Klausel das Vorgehen bei fehlender Erreichbarkeit regelt.
e.Neues Datum: Für den verschobenen Auftritt wird zwischen den Parteien ein neues Datum vereinbart, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit des Künstlers, der Verfügbarkeit des Veranstaltungsorts und anderer vertraglicher Verpflichtungen.
f.Fortbestand der Verpflichtungen: Die vertraglichen Verpflichtungen wie der Betrag der Vergütung, die Auftrittsbedingungen usw. bleiben für das neue Datum der verschobenen Veranstaltung in Kraft, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
g.Kommunikation mit den Beteiligten: Die an der Organisation der Veranstaltung Beteiligten werden über die Verschiebung informiert und erhalten die erforderlichen Informationen zum neuen Datum und zu den praktischen Vorkehrungen.
h.Ticketverwaltung: Wurden für die verschobene Veranstaltung Tickets verkauft, werden Massnahmen ergriffen, um die Käufer zu informieren und Rückerstattungen oder den Umtausch der Tickets für das neue Datum zu erleichtern.
i.Bekanntmachung der Verschiebung: Es wird eine Kommunikationskampagne lanciert, um die Verschiebung der Veranstaltung öffentlich bekannt zu machen, wobei die Gründe für die Verschiebung hervorgehoben und die Vorfreude auf das neue Datum aufrechterhalten werden.
j.Logistische Koordination: Die logistischen Einzelheiten der verschobenen Veranstaltung, wie Ausrüstungsbedarf, Personal, Sicherheit usw., werden auf der Grundlage des neuen Datums neu beurteilt und koordiniert.
k.Vertragliche Revisionen: Falls erforderlich, werden vertragliche Revisionen vorgenommen, um der Verschiebung der Veranstaltung Rechnung zu tragen, indem Fristen, Auftrittsbedingungen oder andere relevante Klauseln angepasst werden.
l.Kostenmanagement: Die für die ursprüngliche Veranstaltung bereits angefallenen Kosten werden beurteilt und angemessen verwaltet, wobei nach Lösungen gesucht wird, um die aus der Verschiebung resultierenden finanziellen Verluste zu minimieren.
m.Versicherung: Gegebenenfalls werden die Auswirkungen der Verschiebung der Veranstaltung auf die Versicherungspolicen beurteilt, und es werden Anstrengungen unternommen, um einen angemessenen Versicherungsschutz für das neue Datum zu erhalten.
n.Fortlaufende Kommunikation: Während des gesamten Verschiebungsprozesses wird eine fortlaufende Kommunikation zwischen den Parteien gepflegt, mit regelmässigen Updates und Antworten auf Anliegen oder Fragen.
o.Auswertung nach der Verschiebung: Nach der Verschiebung wird eine Auswertung durchgeführt, um die Auswirkungen der Verschiebung auf alle Beteiligten zu analysieren und Lehren für die Organisation künftiger Veranstaltungen zu ziehen.
5.Kommunikation mit Dritten: Der Kunde verpflichtet sich, alle an der Organisation der Veranstaltung beteiligten Dritten, wie Veranstalter, Sponsoren, Medien und andere Künstler, sobald der Entscheid gefallen ist, über die Stornierung der Teilnahme von Don Trotti zu informieren.
a.Definition der Kommunikation mit Dritten: Die Kommunikation mit Dritten bezeichnet das Verfahren, mit dem die am Booking-Vertrag beteiligten Parteien relevante Informationen mit betroffenen Dritten wie Lieferanten, Partnern, Sponsoren usw. teilen.
b.Bestimmung der Dritten: Die beteiligten Dritten werden bestimmt und aufgelistet, unter Berücksichtigung ihrer Rolle und ihrer möglichen Beteiligung an der Erfüllung des Booking-Vertrags.
c.Geteilte Informationen: Die mit Dritten geteilten Informationen umfassen Vertragsdetails, Auftrittspläne, technische Anforderungen, logistische Bedürfnisse, Promotionspläne usw.
d.Vorgängige Einwilligung: Wenn möglich, wird die vorgängige Einwilligung der betroffenen Parteien eingeholt, bevor vertrauliche oder sensible Informationen mit externen Dritten geteilt werden.
e.Vertraulichkeit: Die mit Dritten geteilten Informationen werden vertraulich behandelt und nur befugten Personen und im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang offengelegt.
f.Vertraulichkeitsvereinbarungen: Mit Dritten können Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen werden, um den Schutz der geteilten Informationen sicherzustellen und die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Vertraulichkeit festzulegen.
g.Koordination: Die Kommunikation mit Dritten wird koordiniert, um Kohärenz und Effizienz bei der Informationsübermittlung und bei der Gestaltung der Interaktionen mit externen Parteien sicherzustellen.
h.Klare Verantwortlichkeiten: Die Verantwortlichkeiten jeder Partei bei der Kommunikation mit Dritten sind klar festgelegt, einschliesslich der Einleitung von Mitteilungen, der Bearbeitung von Antworten und der Nachverfolgung von Interaktionen.
i.Häufigkeit: Die Häufigkeit der Kommunikation mit Dritten wird nach den Bedürfnissen des Projekts und der Bedeutung der zu teilenden Informationen bestimmt, wobei sowohl übermässige Kommunikation als auch Auslassungen vermieden werden.
j.Kommunikationskanal: Geeignete Kommunikationskanäle werden nach den Bedürfnissen der jeweiligen Situation ausgewählt; dazu können persönliche Treffen, Telefonate, E-Mails, Online-Kollaborationsplattformen usw. gehören.
k.Rückmeldungen: Rückmeldungen von Dritten werden eingeholt und berücksichtigt, um die Qualität und Effizienz der Kommunikation zu verbessern und eine engere und harmonischere Zusammenarbeit zu fördern.
l.Transparenz: In der Kommunikation mit Dritten wird vollständige Transparenz gewahrt, indem genaue und relevante Informationen ohne Verschweigen oder Verfälschung bereitgestellt werden.
m.Umgang mit Erwartungen: Die Erwartungen Dritter werden proaktiv gesteuert, indem Fristen, Verantwortlichkeiten und erwartete Ergebnisse klar kommuniziert werden, um Verwirrung oder Missverständnisse zu vermeiden.
n.Laufende Überprüfung: Die Praktiken der Kommunikation mit Dritten werden regelmässig überprüft und beurteilt, um Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und die Kommunikationsstrategien auf der Grundlage von Rückmeldungen anzupassen.
o.Anpassungsfähigkeit: Die Pläne für die Kommunikation mit Dritten sind flexibel und können entsprechend veränderten Umständen oder besonderen Bedürfnissen der Beteiligten angepasst werden, was eine agile Reaktion auf auftretende Herausforderungen gewährleistet.
6.Sicherung der Rückerstattungen: Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Don Trotti zugesagten Rückerstattungen innert der vereinbarten Fristen und auf sichere Weise erfolgen.
a.Sicherung der Rückerstattungen: Die Sicherung der Rückerstattungen umfasst die Umsetzung von Massnahmen, die sicherstellen, dass im Rahmen des Booking-Vertrags geleistete Zahlungen geschützt sind und unter bestimmten Umständen zurückerstattet werden können.
b.Voraussetzungen der Rückerstattung: Die Voraussetzungen, unter denen eine Rückerstattung verlangt werden kann, sind im Booking-Vertrag klar festgelegt, einschliesslich Fällen höherer Gewalt, Stornierung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten.
c.Betrag und Modalitäten: Betrag und Modalitäten der Rückerstattung werden festgelegt, einschliesslich des Prozentsatzes der ursprünglichen Zahlung, der zurückerstattet werden kann, und der Fristen, innert derer die Rückerstattung abzuwickeln ist.
d.Reservefonds: Es kann ein Reservefonds eingerichtet werden, um die Verfügbarkeit der für Rückerstattungen erforderlichen Mittel sicherzustellen, insbesondere bei unerwarteten Stornierungen oder Verzögerungen.
e.Verwaltung der Zahlungen: Die im Rahmen des Booking-Vertrags erhaltenen Zahlungen werden sicher verwaltet und von anderen Mitteln getrennt gehalten, damit sie bei Bedarf für Rückerstattungen zur Verfügung stehen.
f.Klausel über die vollständige Rückerstattung: In bestimmten Fällen kann eine Klausel über die vollständige Rückerstattung aufgenommen werden, die es dem Käufer ermöglicht, den gesamten bezahlten Betrag bei Stornierung oder Nichterbringung der geplanten Leistungen zurückzuerhalten.
g.Versicherung: Es können geeignete Versicherungen abgeschlossen werden, um die mit Rückerstattungen verbundenen Risiken abzudecken und einen finanziellen Schutz bei unvorhergesehenen Umständen zu bieten, die zu erheblichen Rückerstattungsforderungen führen.
h.Mitteilung der Bedingungen: Die Voraussetzungen der Rückerstattung werden dem Käufer bei Vertragsabschluss klar mitgeteilt, was eine vollständige Transparenz hinsichtlich seiner Rechte und Rechtsbehelfe im Bedarfsfall gewährleistet.
i.Verfahren für Rückerstattungsanträge: Es wird ein klares Verfahren für die Beantragung von Rückerstattungen festgelegt, das die zu befolgenden Schritte und die erforderlichen Unterlagen für eine effiziente Bearbeitung der Rückerstattungsanträge beschreibt.
j.Bearbeitungsfristen: Für die Bearbeitung von Rückerstattungsanträgen werden Fristen festgelegt, was eine rasche und wirksame Antwort an den Käufer gewährleistet.
k.Rechtlicher Schutz: In den Vertrag werden geeignete rechtliche Bestimmungen aufgenommen, um die Rechte des Käufers in Bezug auf Rückerstattungen gemäss der anwendbaren Gesetzgebung zu schützen.
l.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über Rückerstattungen ist als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten auszulegen, die nicht mit Rückerstattungen zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
m.Finanzielle Transparenz: In Bezug auf die Verwaltung der Mittel und die Rückerstattungsentscheide wird vollständige Transparenz gewahrt, was das Vertrauen und die Zufriedenheit des Käufers sicherstellt.
n.Gütliche Einigung: Die Parteien vereinbaren, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rückerstattungen nach Möglichkeit gütlich beizulegen, um kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
o.Laufende Beurteilung: Die Rückerstattungsrichtlinie wird regelmässig beurteilt und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie angesichts der Marktentwicklungen und der Bedürfnisse der Beteiligten wirksam und relevant bleibt.
7.Koordination der Massnahmen: Der Kunde arbeitet eng mit Don Trotti zusammen, um alle nach der Stornierung erforderlichen zusätzlichen Massnahmen zu koordinieren, einschliesslich der Kommunikation mit Fans, Partnern und Lieferanten.
a.Definition der Koordination: Die Koordination der Massnahmen umfasst die Planung, Organisation und abgestimmte Umsetzung der Tätigkeiten, die für die erfolgreiche Erfüllung des Booking-Vertrags erforderlich sind.
b.Strategische Planung: Die Parteien verpflichten sich, einen detaillierten strategischen Plan zu erstellen, der Ziele, Verantwortlichkeiten und Fristen für jede Phase der Vertragserfüllung festlegt.
c.Festlegung der Aufgaben: Die konkret zu erledigenden Aufgaben werden für jede Partei klar festgelegt, unter Berücksichtigung ihrer Kompetenzen, Ressourcen und vertraglichen Pflichten.
d.Zuteilung der Ressourcen: Die für die Erledigung der Aufgaben erforderlichen Ressourcen werden angemessen zugeteilt, wobei ihre Verfügbarkeit und ihre Eignung im Hinblick auf die Vertragsanforderungen sichergestellt werden.
e.Offene Kommunikation: Zwischen den Parteien wird eine offene und regelmässige Kommunikation gepflegt, um Informationen auszutauschen, Probleme zu lösen und die Tätigkeiten wirksam zu koordinieren.
f.Koordinationssitzungen: Es finden regelmässige Koordinationssitzungen statt, um den Fortschritt zu beurteilen, aufgetretene Herausforderungen zu besprechen und gemeinsam Entscheidungen zur Lösung von Problemen zu treffen.
g.Leistungsüberwachung: Die Leistung jeder Partei wird genau überwacht, um die Einhaltung der Fristen, die Qualität der Arbeit und die Erfüllung der Vertragsanforderungen sicherzustellen.
h.Risikomanagement: Mögliche Risiken werden erkannt, beurteilt und proaktiv bewältigt, um ihre Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu minimieren.
i.Flexibilität: In die Planung der Tätigkeiten wird eine gewisse Flexibilität eingebaut, um eine rasche Anpassung an unvorhergesehene Änderungen oder Eventualitäten zu ermöglichen.
j.Funktionsübergreifende Zusammenarbeit: Die verschiedenen an der Vertragserfüllung beteiligten Funktionen, wie Künstlermanagement, Logistik, Promotion und Finanzen, arbeiten eng zusammen, um eine wirksame Koordination sicherzustellen.
k.Einhaltung der Vereinbarungen: Jede Partei verpflichtet sich, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen, und trägt proaktiv zur Erreichung der vereinbarten Ziele bei.
l.Konfliktbewältigung: Bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten verpflichten sich die Parteien, die Probleme konstruktiv anzugehen und für beide Seiten annehmbare Lösungen zu finden, um die Kontinuität der Zusammenarbeit sicherzustellen.
m.Transparenz: Relevante Informationen über den Arbeitsfortschritt, aufgetretene Probleme oder getroffene Entscheidungen werden zwischen den Parteien transparent geteilt.
n.Kontinuierliche Verbesserung: Auf der Grundlage gewonnener Erkenntnisse und Rückmeldungen werden Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung umgesetzt, um die Koordination der Massnahmen zu optimieren und die Gesamtleistung zu steigern.
o.Überprüfung und Beurteilung: In regelmässigen Abständen wird die Koordination der Massnahmen überprüft und beurteilt, um Stärken, Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für künftige Verträge zu ermitteln.
8.Klausel über höhere Gewalt: Der Vertrag zwischen dem Kunden und Don Trotti enthält eine Klausel über höhere Gewalt, welche die Umstände festlegt, unter denen eine Stornierung ohne vertragliche Haftung zulässig ist.
a.Klausel über höhere Gewalt: Der Vertrag zwischen dem Kunden und Don Trotti enthält eine Klausel über höhere Gewalt, welche die Umstände festlegt, unter denen eine Stornierung ohne vertragliche Haftung zulässig ist.
b.Definition der höheren Gewalt: Höhere Gewalt bezeichnet jedes unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis ausserhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien, das die Erfüllung des Booking-Vertrags verhindert oder verzögert.
c.Haftungsbefreiung: Bei einem Ereignis höherer Gewalt sind beide Parteien von der Haftung für jede Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten befreit.
d.Liste der erfassten Ereignisse: Die Ereignisse, die als höhere Gewalt gelten können, sind im Vertrag abschliessend aufgeführt, einschliesslich Naturkatastrophen, bewaffneter Konflikte, Streiks, Epidemien usw.
e.Obligatorische Mitteilung: Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich und schriftlich über den Eintritt dieses Ereignisses benachrichtigen und alle relevanten Einzelheiten mitteilen.
f.Nachweis des Ereignisses: Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss in der Regel ausreichende Nachweise über das Vorliegen des Ereignisses und seine Auswirkungen auf die Vertragserfüllung erbringen, wie Gutachten oder amtliche Bescheinigungen.
g.Folgen der höheren Gewalt: Während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sind die vertraglichen Pflichten der Parteien ausgesetzt, und es können keine Vertragsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Fristen geltend gemacht werden.
h.Pflicht zur Schadensminderung: Die Parteien vereinbaren, alle angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern und die Vertragserfüllung so rasch wie möglich wieder aufzunehmen.
i.Revision der Bedingungen: Verlängert sich der durch höhere Gewalt verursachte Verhinderungszeitraum erheblich, können die Parteien vereinbaren, die Vertragsbedingungen zu revidieren, um dieser Ausnahmesituation Rechnung zu tragen.
j.Vorübergehende Aussetzung: Die Vertragserfüllung kann für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ohne nachteilige Folgen für die Parteien vorübergehend ausgesetzt werden.
k.Ständige Kommunikation: Die Parteien verpflichten sich, während der gesamten Dauer des Ereignisses höherer Gewalt eine offene und ständige Kommunikation zu pflegen und Informationen über ergriffene Massnahmen und Prognosen zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten auszutauschen.
l.Rückkehr zur Normalität: Sobald die Umstände es zulassen, bemühen sich die Parteien, die Vertragserfüllung umgehend wieder aufzunehmen und nachfolgende Verzögerungen oder Störungen auf ein Minimum zu beschränken.
m.Ausschluss der Auflösung: Keine Partei kann den Vertrag wegen eines Ereignisses höherer Gewalt auflösen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist oder eine absolute Unmöglichkeit der Fortsetzung der Vertragserfüllung vorliegt.
n.Risikoverteilung: Die Klausel über höhere Gewalt soll die Risiken fair zwischen den Parteien verteilen, indem sie die Grenzen der Kontrolle und unvorhergesehene Ereignisse anerkennt, die während der Vertragsdauer eintreten können.
o.Ausschliesslichkeitsklausel: Die im Vertrag aufgeführten Ereignisse höherer Gewalt sind abschliessend, und kein anderes Ereignis kann als höhere Gewalt geltend gemacht werden, sofern die Parteien dies nicht schriftlich vereinbaren.
p.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung der Klausel über höhere Gewalt ist als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten auszulegen, die nicht mit dieser Klausel zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
9.Risikobeurteilung: Der Kunde verpflichtet sich, regelmässig die möglichen Risiken zu beurteilen, die zu einer Stornierung führen könnten, und soweit möglich Präventionsmassnahmen zur Minderung dieser Risiken umzusetzen.
a.Risikobeurteilung: Die Risikobeurteilung umfasst die Ermittlung, Bewertung und Bewältigung möglicher Risiken, welche die Erfüllung der im Booking-Vertrag festgelegten Verpflichtungen und Ziele beeinträchtigen könnten.
b.Ermittlung der Risiken: Die Parteien verpflichten sich, alle möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zu ermitteln, wie Verzögerungen, Stornierungen, Rechtsstreitigkeiten, technische Probleme usw.
c.Analyse der Folgen: Jedes ermittelte Risiko wird hinsichtlich seiner möglichen Folgen für den Vertragsverlauf und die Leistungsziele des Künstlers und des Labels beurteilt.
d.Eintrittswahrscheinlichkeit: Die Risiken werden nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, von gering bis hoch, beurteilt, um die geeigneten Präventions- und Minderungsmassnahmen zu bestimmen.
e.Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen jedes Risikos werden beurteilt, einschliesslich der mit seiner Bewältigung verbundenen Kosten und der möglichen Verluste aus seinem Eintritt, um seine Kritikalität und Priorität zu bestimmen.
f.Risikomanagementplan: Es wird ein Risikomanagementplan erstellt, der die konkreten Massnahmen zur Verringerung, Übertragung oder Inkaufnahme der ermittelten Risiken sowie die Verantwortlichkeiten jeder Partei bei seiner Umsetzung im Einzelnen festlegt.
g.Klare Verantwortlichkeiten: Die Verantwortlichkeiten jeder Partei im Risikomanagement werden klar festgelegt und dokumentiert, um eine wirksame Koordination und bei Bedarf eine rasche Entscheidungsfindung sicherzustellen.
h.Regelmässige Überwachung: Die Entwicklung der Risiken wird während der gesamten Vertragsdauer regelmässig überwacht, mit periodischen Überprüfungen, um die Wirksamkeit der Präventionsmassnahmen zu beurteilen und den Risikomanagementplan bei Bedarf anzupassen.
i.Transparente Kommunikation: Die Parteien verpflichten sich, transparent über die ermittelten Risiken, die zu ihrer Bewältigung ergriffenen Massnahmen und alle Veränderungen ihrer Auswirkungen oder Eintrittswahrscheinlichkeit zu kommunizieren.
j.Schulung und Sensibilisierung: Die an der Vertragserfüllung beteiligten Teammitglieder werden zu möglichen Risiken geschult und sensibilisiert, um ihre Fähigkeit zu stärken, diese zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
k.Rückstellung für Eventualitäten: Es kann eine Rückstellung für Eventualitäten gebildet werden, um unerwartete Risiken oder unvorhergesehene Ereignisse zu bewältigen und finanziellen Spielraum zur Bewältigung der Folgen eingetretener Risiken zu schaffen.
l.Versicherung: Der Abschluss geeigneter Versicherungen zur Deckung bestimmter ermittelter Risiken kann in Betracht gezogen werden, um bei Schäden oder Verlusten einen finanziellen Schutz zu bieten.
m.Tests und Simulationen: Es können Tests und Simulationen durchgeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit des Vertrags gegenüber den ermittelten Risiken zu beurteilen und die Wirksamkeit der Risikomanagementpläne in realistischen Szenarien zu prüfen.
n.Auswertung nach der Veranstaltung: Nach Abschluss des Vertrags wird eine Auswertung durchgeführt, um die erzielten Ergebnisse, die gewonnenen Erkenntnisse und die Wirksamkeit der umgesetzten Präventionsmassnahmen zu analysieren.
o.Kontinuierliche Verbesserung: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikobeurteilung werden Korrekturmassnahmen und Bemühungen zur kontinuierlichen Verbesserung umgesetzt, um das Risikomanagement in künftigen Verträgen zu stärken.
10.Transparente Kommunikation: Der Kunde verpflichtet sich, während des gesamten Stornierungsprozesses eine transparente Kommunikation mit Don Trotti zu pflegen, alle relevanten Informationen zu teilen und umgehend auf Fragen oder Anliegen einzugehen.
a.Transparente Kommunikation: Transparente Kommunikation umfasst einen offenen, ehrlichen und klaren Informationsaustausch zwischen den am Booking-Vertrag beteiligten Parteien.
b.Grundsatz der Transparenz: Die Parteien verpflichten sich, in allen ihren Interaktionen den Grundsatz der Transparenz zu wahren und proaktiv umfassende Informationen zu teilen, die für den Vertrag und die Auftrittsverpflichtungen relevant sind.
c.Zugang zu Informationen: Beide Parteien haben das Recht auf Zugang zu allen relevanten Informationen über den Booking-Vertrag, einschliesslich der Vertragsbedingungen, der Pflichten jeder Partei, der Auftrittspläne usw.
d.Häufige Kommunikation: Die Parteien vereinbaren, während der gesamten Vertragsdauer eine regelmässige und häufige Kommunikation zu pflegen und Informationen über Fortschritte, Änderungen oder aufgetretene Herausforderungen auszutauschen.
e.Kommunikationskanal: Es werden klare und wirksame Kommunikationskanäle wie regelmässige Sitzungen, E-Mails, Telefonate oder Online-Kollaborationsplattformen vereinbart, um den Informationsaustausch zu erleichtern.
f.Transparenz bei Entscheidungen: Bedeutende Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag, wie Terminänderungen, Änderungen der Vertragsbedingungen oder die Beilegung von Streitigkeiten, werden transparent getroffen und dokumentiert.
g.Austausch finanzieller Informationen: Beide Parteien verpflichten sich, relevante finanzielle Informationen, einschliesslich Budgets, Ausgaben, erzielter Einnahmen und Finanzprognosen, im Einklang mit den bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen transparent zu teilen.
h.Mitteilung von Änderungen: Jede wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen oder Auftrittsverpflichtungen wird der anderen Partei im Voraus transparent mitgeteilt, um eine angemessene Prüfung und Diskussion zu ermöglichen.
i.Rasche Antworten: Die Parteien verpflichten sich zu raschen und transparenten Antworten auf Informations- oder Klärungsanfragen der anderen Partei, um eine effiziente Lösung offener Fragen zu erleichtern.
j.Tätigkeitsberichte: Das Label verpflichtet sich, regelmässig Berichte über die Promotions- und Booking-Aktivitäten für den Künstler vorzulegen, einschliesslich der Ergebnisse der Auftritte, der Medienberichterstattung, der erzielten Einnahmen usw.
k.Vorgängige Konsultation: Bevor es wichtige Entscheidungen in Bezug auf den Vertrag oder die Auftrittsverpflichtungen trifft, konsultiert das Label den Künstler transparent, um seine fundierte Meinung und seine Zustimmung einzuholen.
l.Aktive Mitwirkung: Der Künstler verpflichtet sich, aktiv an den Kommunikationsprozessen mitzuwirken und dem Label alle verlangten Informationen transparent und vollständig zur Verfügung zu stellen.
m.Konfliktbewältigung: Bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten vereinbaren die Parteien, aufgetretene Probleme offen und transparent anzugehen und für beide Seiten annehmbare Lösungen zu suchen.
n.Laufende Beurteilung: Die Parteien vereinbaren, die Qualität ihrer Kommunikation laufend zu beurteilen und Massnahmen zu ergreifen, um die Transparenz ihrer Interaktionen zu verbessern und zu stärken.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über transparente Kommunikation ist als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten auszulegen, die nicht mit dieser Kommunikation zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
11.Rechtsbeistand: Im Fall einer Streitigkeit aufgrund der Stornierung gewährt der Kunde Don Trotti Rechtsbeistand, um die Einhaltung der vertraglichen Rechte und Pflichten jeder Partei sicherzustellen.
a.Rechtsbeistand: Rechtsbeistand bezeichnet die Erbringung von Rechtsberatung und Rechtsdienstleistungen durch Rechtsfachleute zur Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag.
b.Zugang zu Rechtsfachleuten: Beide Parteien haben das Recht auf Zugang zu qualifizierten Rechtsfachleuten für Beratung und rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten oder rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag.
c.Verantwortung des Labels: Das Label verpflichtet sich, dem Künstler bei Bedarf Rechtsbeistand zu gewähren, einschliesslich der Übernahme der Rechtskosten aus Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Auftrittsverpflichtungen.
d.Verantwortung des Künstlers: Der Künstler erklärt sich bereit, uneingeschränkt mit den vom Label beauftragten Rechtsfachleuten zusammenzuarbeiten, um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag zu lösen, und zu diesem Zweck alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
e.Vertraulichkeit der Kommunikation: Sämtliche Kommunikation zwischen dem Künstler und den vom Label beauftragten Rechtsfachleuten ist vertraulich und darf ohne vorgängige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, ausser wenn das Gesetz dies verlangt.
f.Unabhängigkeit der Anwälte: Die vom Label beauftragten Anwälte handeln unabhängig und im besten Interesse des Labels, wobei sie die Rechte und berechtigten Interessen des Künstlers gemäss den anwendbaren Standesregeln respektieren.
g.Qualitätssicherung: Das Label verpflichtet sich, dem Künstler einen qualitativ hochwertigen Rechtsbeistand zu gewähren, indem es kompetente und erfahrene Rechtsfachleute mit der Bearbeitung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag betraut.
h.Häufige Kommunikation: Das Label verpflichtet sich, den Künstler über den Fortgang der in seinem Namen eingeleiteten rechtlichen Schritte auf dem Laufenden zu halten und ihn regelmässig über relevante Entwicklungen zu informieren.
i.Koordination rechtlicher Schritte: Das Label ist dafür verantwortlich, bei Streitigkeiten oder behaupteten Vertragsverletzungen alle erforderlichen rechtlichen Schritte in Absprache mit dem Künstler und den beauftragten Rechtsfachleuten zu koordinieren.
j.Rechtliche Dokumentation: Das Label hat alle erforderlichen rechtlichen Unterlagen zu erstellen, um die Rechte des Künstlers zu verteidigen und die Bedingungen des Booking-Vertrags durchzusetzen, einschliesslich Antworten auf Beschwerden, Vergleichsforderungen und gegebenenfalls Gerichtsverfahren.
k.Rechtskosten: Grundsätzlich ist das Label für die Übernahme der bei der Vertretung des Künstlers anfallenden Rechtskosten verantwortlich, einschliesslich Anwaltshonoraren, Gerichtskosten und damit verbundener Ausgaben, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
l.Verfahren bei Ansprüchen: Bei Streitigkeiten oder Ansprüchen aus dem Booking-Vertrag muss der Künstler das Label umgehend benachrichtigen und mit dessen Anwälten zusammenarbeiten, um die Streitigkeit rasch und effizient beizulegen.
m.Vertragliche Verpflichtung: Die Pflichten in Bezug auf den Rechtsbeistand können im Booking-Vertrag im Einzelnen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Rechte und Verantwortlichkeiten jeder Partei klar definiert sind und eingehalten werden.
n.Beistand nach Bedarf: Das Label verpflichtet sich, dem Künstler jederzeit nach Bedarf Rechtsbeistand zu gewähren, auch nach Ablauf oder Beendigung des Booking-Vertrags, soweit die rechtlichen Fragen mit früheren vertraglichen Verpflichtungen zusammenhängen.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über den Rechtsbeistand kann als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten ausgelegt werden, die nicht mit diesem Beistand zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
12.Haftungsausschluss: Der Kunde und Don Trotti verzichten gegenseitig auf jede Haftung im Fall einer Stornierung aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, zivile Unruhen oder behördliche Entscheide.
a.Definition der Haftungsbefreiung: Die Haftungsbefreiung bezeichnet vertragliche Klauseln, welche die Haftung einer Partei bei Nichteinhaltung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten beschränken oder ausschliessen.
b.Art der Haftungsbefreiung: Die Parteien vereinbaren, dass bestimmte Umstände zu einer Haftungsbefreiung führen können, einschliesslich unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt oder Handlungen Dritter.
c.Umfang der Haftungsbefreiung: Die Haftungsbefreiung kann auf verschiedene Situationen Anwendung finden, wie Verzögerungen, Stornierungen, ungenügende Leistungen oder unvorhergesehene Folgen aus dem Booking-Vertrag.
d.Berechtigte Gründe für eine Haftungsbefreiung: Die Parteien bestimmen berechtigte Gründe, die zu einer Haftungsbefreiung führen können, wie Umstände ausserhalb der Kontrolle der Parteien oder Situationen, welche die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
e.Höhere Gewalt: Die Haftungsbefreiung kann Ereignisse höherer Gewalt umfassen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Streiks oder behördliche Massnahmen, welche die Vertragserfüllung unmöglich machen.
f.Handlungen Dritter: Die Parteien vereinbaren, dass Handlungen Dritter, wie Sabotage, Cyberangriffe oder behördliche Eingriffe, vorbehaltlich eines Nachweises ebenfalls zu einer Haftungsbefreiung führen können.
g.Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbefreiung kann eine Beschränkung der finanziellen Haftung einer Partei bei Nichterfüllung des Vertrags umfassen und so eine Höchstgrenze für den ersatzfähigen Schaden festlegen.
h.Obligatorische Mitteilung: Bei einem Ereignis, das möglicherweise zu einer Haftungsbefreiung führen kann, verpflichtet sich die betroffene Partei, die andere Partei umgehend zu benachrichtigen und alle relevanten Einzelheiten mitzuteilen.
i.Nachweis der Haftungsbefreiung: Die Partei, die sich auf eine Haftungsbefreiung beruft, muss ausreichende Nachweise zur Stützung ihres Anspruchs erbringen und darlegen, dass die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
j.Folgen der Haftungsbefreiung: Die Parteien vereinbaren, dass die Haftungsbefreiung die betroffene Partei vorbehaltlich der vertraglichen Bestimmungen von jeder Pflicht oder Haftung aus dem befreienden Ereignis entbindet.
k.Fortbestand der Verpflichtungen: Ungeachtet der Haftungsbefreiung verpflichten sich die Parteien, alle verbleibenden vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und nach alternativen Lösungen zu suchen, um negative Auswirkungen auf die Vertragsbeziehung zu minimieren.
l.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über die Haftungsbefreiung kann als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten ausgelegt werden, die nicht mit dieser Haftungsbefreiung zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
m.Haftung bei grober Fahrlässigkeit: Die Parteien vereinbaren, dass die Haftungsbefreiung nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung der Vertragsbedingungen gilt, die weiterhin rechtlich verfolgt werden können.
n.Risikoverteilung: Die Haftungsbefreiung soll die Risiken zwischen den Parteien ausgleichen und unvorhergesehene oder unvermeidbare Folgen abfedern, die im Rahmen der Vertragsbeziehung entstehen können.
o.Rechtsberatung: Den Parteien wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Klauseln über die Haftungsbefreiung angemessen formuliert sind und den anwendbaren Gesetzen entsprechen.
13.Kontinuität der Beziehung: Ungeachtet der Absage der Veranstaltung verpflichten sich der Kunde und Don Trotti, eine professionelle und konstruktive Beziehung aufrechtzuerhalten, andere Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu prüfen und gemeinsam die aufgetretenen Herausforderungen zu bewältigen.
a.Definition der Kontinuität: Die Kontinuität der Beziehung bezeichnet die Verpflichtung der Parteien, auch im Fall einer Stornierung oder Beendigung des Booking-Vertrags eine nachhaltige berufliche Beziehung aufrechtzuerhalten.
b.Aufrechterhaltung der Kommunikation: Die Parteien vereinbaren, auch im Fall einer Stornierung eine offene und transparente Kommunikation aufrechtzuerhalten, um die Gründe für die Stornierung und allfällige in Betracht kommende alternative Lösungen zu besprechen.
c.Ziel einer künftigen Zusammenarbeit: Die Kontinuität der Beziehung soll ungeachtet der aktuellen Umstände die Möglichkeit einer künftigen erneuten Zusammenarbeit wahren und eine positive Beziehung zwischen den Parteien aufrechterhalten.
d.Einhaltung früherer Verpflichtungen: Die Parteien verpflichten sich, alle vor der Stornierung eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und allfällige offene Fragen auf professionelle und faire Weise zu klären.
e.Umgang mit Auswirkungen: Im Fall einer Stornierung verpflichten sich die Parteien, die Auswirkungen dieser Stornierung offen zu besprechen, insbesondere auf finanzielle Verpflichtungen, Promotionspflichten und den Ruf der beteiligten Parteien.
f.Prüfung alternativer Lösungen: Die Parteien bemühen sich, im Fall einer Stornierung alternative Lösungen oder Kompromisse zu finden, wie die Neuansetzung der Veranstaltung, die Änderung der Vertragsbedingungen oder die Prüfung anderer Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
g.Kommunikation mit betroffenen Dritten: Im Fall einer Stornierung vereinbaren die Parteien, betroffene Dritte wie Organisatoren der Veranstaltung, Sponsoren oder die Öffentlichkeit umgehend und professionell zu informieren, um Unannehmlichkeiten und negative Auswirkungen zu minimieren.
h.Wahrung des Vertrauens: Die Kontinuität der Beziehung soll ungeachtet der Stornierung das Vertrauen zwischen den Parteien wahren und das gemeinsame Engagement zeigen, Probleme konstruktiv zu lösen und getroffene Vereinbarungen einzuhalten.
i.Schadensbegrenzung: Die Parteien verpflichten sich, allfällige durch die Stornierung verursachte Schäden professionell zu behandeln und Massnahmen zu ergreifen, um diese Schäden so weit wie möglich zu mindern.
j.Neubeurteilung der Vertragsbedingungen: Im Fall einer Stornierung können die Parteien eine Neubeurteilung der Bedingungen des Booking-Vertrags in Betracht ziehen, um den neuen Umständen und den aus dieser Erfahrung gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
k.Verpflichtung zur Lösung: Die Parteien verpflichten sich, guten Willen zu zeigen und proaktiv zusammenzuarbeiten, um allfällige aus der Stornierung entstehende Streitigkeiten beizulegen und für beide Seiten annehmbare Lösungen zu finden.
l.Schutz des Rufs: Die Parteien verpflichten sich, auch im Fall einer Stornierung den Ruf der jeweils anderen Partei zu schützen, indem sie ehrverletzende Äusserungen oder Handlungen vermeiden, die dem Image der anderen Partei schaden.
m.Klarheit der Kommunikation: Die Kontinuität der Beziehung erfordert eine klare und genaue Kommunikation über die nächsten Schritte nach der Stornierung, einschliesslich der Verantwortlichkeiten und künftigen Verpflichtungen der Parteien.
n.Wahrung des professionellen Engagements: Die Parteien verpflichten sich, in allen Interaktionen ein hohes Mass an professionellem Engagement und Höflichkeit zu wahren, auch bei Meinungsverschiedenheiten oder Schwierigkeiten.
o.Verzichtsausschlussklausel: Keine Bestimmung über die Kontinuität der Beziehung ist als Verzicht auf andere Rechte oder Pflichten auszulegen, die nicht mit dieser Kontinuität zusammenhängen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
Höhere Gewalt
Definition: «Höhere Gewalt» bezeichnet unvorhergesehene Umstände ausserhalb der Kontrolle der Parteien, welche die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Terroranschläge, behördliche Einschränkungen, schwere Unfälle usw.
1.Mitteilung: Im Fall höherer Gewalt muss die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich informieren und eine detaillierte Beschreibung des Ereignisses und seiner Auswirkungen auf die Vertragserfüllung liefern.
a.Definition der Mitteilung: Die Mitteilung ist ein Verfahren, mit dem die Vertragsparteien Informationen, Entscheide oder relevante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag förmlich und offiziell kommunizieren.
b.Zweck: Der Hauptzweck der Mitteilung besteht darin, während der gesamten Vertragsdauer eine klare, transparente und wirksame Kommunikation zwischen den Vertragsparteien sicherzustellen und einen rechtzeitigen Informationsaustausch zu erleichtern.
c.Form der Mitteilung: Die Mitteilung kann schriftlich, elektronisch, per eingeschriebenem Brief mit Rückschein, per Fax oder über jedes andere zwischen den Parteien vereinbarte Mittel erfolgen.
d.Inhalt der Mitteilung: Eine Mitteilung enthält in der Regel Angaben wie die Identität von Absender und Empfänger, Datum und Uhrzeit der Mitteilung sowie die relevanten Einzelheiten der übermittelten Informationen.
e.Arten von Mitteilungen: Übliche Arten von Mitteilungen im Rahmen eines Booking-Vertrags umfassen Mitteilungen über Vertragsänderungen, Verzögerungen, Aussetzungen, Beendigungen, Ansprüche, Gesuche um Neuverhandlung usw.
f.Fristen für Mitteilungen: Der Vertrag kann bestimmte Fristen für die Mitteilung gewisser Ereignisse oder Entscheide festlegen, um eine angemessene Reaktionsfähigkeit sicherzustellen und den Parteien zu ermöglichen, die erforderlichen Massnahmen rasch zu ergreifen.
g.Empfänger von Mitteilungen: Empfänger von Mitteilungen können die bevollmächtigten Vertreter der Vertragsparteien sowie alle anderen im Vertrag bezeichneten betroffenen Parteien sein.
h.Empfang der Mitteilung: Eine Mitteilung gilt gemäss den vertraglichen Bestimmungen oder den gesetzlichen Anforderungen am Tag der tatsächlichen Zustellung als von der empfangenden Partei erhalten.
i.Empfangsbestätigung: Es kann erforderlich sein, dass die absendende Partei von der empfangenden Partei eine Bestätigung des Empfangs der Mitteilung verlangt, insbesondere wenn im Gegenzug eine Antwort oder Handlung erforderlich ist.
j.Nachverfolgung der Mitteilungen: Die Parteien können während der gesamten Vertragsdauer ein Register oder eine Nachverfolgung der versandten und erhaltenen Mitteilungen führen, zur künftigen Bezugnahme und zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Kommunikation.
k.Vertraulichkeit: Die in einer Mitteilung enthaltenen Informationen können Vertraulichkeitspflichten unterliegen, und ihre Offenlegung kann auf die Vertragsparteien und alle anderen befugten Parteien beschränkt sein.
l.Aufbewahrung der Mitteilungen: Alle Mitteilungen und zugehörigen Dokumente werden während der Vertragsdauer und nach deren Beendigung gemäss den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen angemessen aufbewahrt.
m.Antworten auf Mitteilungen: Erfordert eine Mitteilung eine Antwort oder Handlung der empfangenden Partei, ist diese verpflichtet, innert der festgelegten Fristen und gemäss den erteilten Anweisungen zu antworten.
n.Einhaltung der Gesetze: Mitteilungen müssen den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschliesslich der Anforderungen an Form und Inhalt sowie der Mitteilungsfristen.
o.Massgebende Bestimmungen: Die Bestimmungen über Mitteilungen sind in der Regel in einer besonderen Klausel des Vertrags enthalten, welche die Modalitäten und Verfahren für den Versand und Empfang von Mitteilungen während der gesamten Vertragsdauer festlegt.
2.Vorübergehende Aussetzung: Die Pflichten der Parteien werden für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt, und die Parteien bemühen sich, die Vertragserfüllung wieder aufzunehmen, sobald die Umstände es zulassen.
a.Definition der vorübergehenden Aussetzung: Die vorübergehende Aussetzung ist eine vertragliche Bestimmung, die es einer Partei ermöglicht, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten für einen bestimmten und begründeten Zeitraum vorübergehend auszusetzen.
b.Zweck: Der Hauptzweck der vorübergehenden Aussetzung besteht darin, einer Partei unter aussergewöhnlichen Umständen zu ermöglichen, ihre vertraglichen Pflichten vorübergehend einzustellen, unter Wahrung der Rechte und Interessen der Vertragsparteien.
c.Voraussetzungen der Aussetzung: Die Voraussetzungen und Modalitäten der vorübergehenden Aussetzung werden in der Regel in einer besonderen Klausel des Vertrags festgelegt, welche die Umstände umschreibt, unter denen eine Aussetzung in Betracht gezogen werden kann.
d.Gründe für die Aussetzung: Übliche Gründe für eine vorübergehende Aussetzung können Ereignisse höherer Gewalt, entschuldbare Verzögerungen, Arbeitskonflikte, Finanzierungsprobleme oder andere unvorhergesehene oder aussergewöhnliche Umstände sein.
e.Mitteilung: Muss die Erfüllung vertraglicher Pflichten vorübergehend ausgesetzt werden, ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über ihren Entscheid zu benachrichtigen, unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Aussetzung.
f.Begründung: Die Partei, welche die vorübergehende Aussetzung verlangt, kann verpflichtet sein, eine angemessene Begründung und Nachweise zu liefern, um die Notwendigkeit und Rechtmässigkeit der Aussetzung darzulegen.
g.Dauer der Aussetzung: Die Dauer der vorübergehenden Aussetzung wird in der Regel in der Aussetzungsmitteilung im Voraus festgelegt und kann verlängert werden, wenn dies begründet ist und von allen betroffenen Parteien vereinbart wird.
h.Wirkungen der Aussetzung: Während der vorübergehenden Aussetzung sind die vertraglichen Pflichten der aussetzenden Partei eingefroren, und sie ist vorübergehend von jeder Verantwortung für die Erfüllung dieser Pflichten befreit.
i.Fortbestand der Rechte: Die vorübergehende Aussetzung berührt nicht die vertraglichen Rechte und Pflichten der anderen Parteien als der aussetzenden Partei, die während der Dauer der Aussetzung in Kraft bleiben.
j.Berichterstattung: Die Parteien können vereinbaren, regelmässig über den Stand der vorübergehenden Aussetzung zu berichten, einschliesslich der erzielten Fortschritte und der Prognosen für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten.
k.Konsultation: Während der Dauer der Aussetzung können die Parteien verpflichtet sein, sich regelmässig zu konsultieren, um die Lage zu beurteilen, Minderungsmassnahmen zu besprechen und die Bedingungen für die Wiederaufnahme zu vereinbaren.
l.Wiederaufnahmeklausel: Der Vertrag kann eine Klausel enthalten, welche die Voraussetzungen und Modalitäten für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten nach Ende der vorübergehenden Aussetzung festlegt, einschliesslich der Fristen für die Wiederaufnahme und der zu befolgenden Schritte.
m.Vertragliche Revisionen: Bei einer längeren oder wiederholten vorübergehenden Aussetzung können die Parteien eine Revision der Vertragsbedingungen in Betracht ziehen, um veränderten Bedingungen oder den damit verbundenen Risiken Rechnung zu tragen.
n.Folgen der Nichteinhaltung: Die Folgen der Nichteinhaltung der Bedingungen der vorübergehenden Aussetzung werden im Vertrag festgelegt, einschliesslich der verfügbaren Rechtsbehelfe bei Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten.
o.Gesetzliche Bestimmungen: Die Bestimmungen über die vorübergehende Aussetzung entsprechen den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und können im Streitfall der Auslegung durch die Gerichte unterliegen.
3.Entschuldbare Verzögerung: Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden, gelten nicht als Vertragsverletzungen und führen nicht zu Ansprüchen oder Vertragsstrafen wegen Nichteinhaltung von Fristen.
a.Definition der entschuldbaren Verzögerung: Eine entschuldbare Verzögerung ist eine vertragliche Bestimmung, welche die Umstände festlegt, unter denen eine Verzögerung bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten als gerechtfertigt und entschuldbar gilt.
b.Zweck: Der Hauptzweck einer entschuldbaren Verzögerung besteht darin, aussergewöhnliche oder unvorhergesehene Situationen anzuerkennen und zu regeln, die eine Partei daran hindern können, vereinbarte Fristen einzuhalten, ohne nachteilige Folgen zu erleiden.
c.Entschuldbare Umstände: Entschuldbare Umstände können Ereignisse höherer Gewalt umfassen, wie Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte, zivile Unruhen, flächendeckende Streiks, Pandemien usw.
d.Mitteilung: Im Fall einer entschuldbaren Verzögerung ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt des entschuldbaren Ereignisses und seine Auswirkungen auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu benachrichtigen.
e.Nachweis der entschuldbaren Verzögerung: Die Partei, die sich auf eine entschuldbare Verzögerung beruft, muss gegebenenfalls ausreichende Nachweise erbringen, um darzulegen, dass die Verzögerung tatsächlich durch entschuldbare Umstände verursacht wurde und ausserhalb ihrer Kontrolle lag.
f.Folgen der entschuldbaren Verzögerung: Vorbehaltlich besonderer Vertragsbestimmungen kann eine entschuldbare Verzögerung zu Anpassungen der Lieferfristen oder vertraglichen Fristen führen, um der verlorenen Zeit Rechnung zu tragen.
g.Keine Vertragsstrafen: Grundsätzlich führt eine entschuldbare Verzögerung nicht zu Vertragsstrafen oder Sanktionen wegen Nichteinhaltung von Fristen, sofern die betroffene Partei sorgfältig gehandelt hat, um die Auswirkungen der Verzögerung zu minimieren.
h.Berichterstattung: Die Parteien können vereinbaren, regelmässig über den Stand der entschuldbaren Ereignisse und die Bemühungen zur Minderung der damit verbundenen Verzögerungen zu berichten.
i.Grenzen der entschuldbaren Verzögerung: Die Parteien können bestimmte Grenzen oder Bedingungen für die Anwendung der entschuldbaren Verzögerung vereinbaren, wie die maximale Dauer der Verzögerung oder bestimmte Ereignisse, die als entschuldbare Umstände geltend gemacht werden können.
j.Konsultation: Im Fall einer entschuldbaren Verzögerung können die Parteien verpflichtet sein, sich zu konsultieren und zusammenzuarbeiten, um alternative Lösungen zu finden, Störungen zu minimieren und die normale Vertragserfüllung so rasch wie möglich wiederherzustellen.
k.Mitteilung über das Ende der entschuldbaren Verzögerung: Sobald die entschuldbaren Umstände weggefallen sind, muss die betroffene Partei die andere Partei umgehend über das Ende der entschuldbaren Verzögerung benachrichtigen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ohne unnötigen Verzug wieder aufnehmen.
l.Dokumentation: Sämtliche Mitteilungen, Entscheide und Handlungen im Zusammenhang mit einer entschuldbaren Verzögerung werden zur künftigen Bezugnahme und zum Nachweis der Sorgfalt der betroffenen Partei angemessen dokumentiert.
m.Vertragliche Revisionen: Bei längeren oder wiederholten entschuldbaren Verzögerungen können die Parteien eine Revision der Vertragsbedingungen in Betracht ziehen, um veränderten Bedingungen oder den damit verbundenen Risiken Rechnung zu tragen.
n.Haftungsausschlussklausel: Die Parteien können eine Haftungsausschlussklausel aufnehmen, die festhält, dass vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Einschränkungen keine Partei für entschuldbare Verzögerungen haftbar gemacht wird.
o.Gesetzliche Bestimmungen: Die Bestimmungen über die entschuldbare Verzögerung entsprechen den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und können im Streitfall der Auslegung durch die Gerichte unterliegen.
4.Beurteilung der Auswirkungen: Die Parteien verpflichten sich, nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf die Vertragserfüllung zu beurteilen und nach alternativen Lösungen zu suchen, um diese Auswirkungen soweit möglich zu mindern.
a.Definition der Beurteilung der Auswirkungen: Die Beurteilung der Auswirkungen umfasst die Analyse der möglichen Folgen und Wirkungen von Entscheidungen, Handlungen oder Ereignissen auf die Beteiligten, die Abläufe und die Ergebnisse des Booking-Vertrags.
b.Zweck: Das Hauptziel der Beurteilung der Auswirkungen besteht darin, die erwarteten oder möglichen Wirkungen einer Handlung oder eines Ereignisses vorausschauend zu verstehen und zu bewerten, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Risiken zu minimieren.
c.Umfang der Beurteilung: Die Beurteilung der Auswirkungen kann ein breites Spektrum von Bereichen abdecken, einschliesslich finanzieller, betrieblicher, ökologischer, sozialer und rechtlicher Aspekte des Booking-Vertrags.
d.Ermittlung der Auswirkungen: Das Verfahren umfasst die Ermittlung möglicher positiver wie negativer Auswirkungen auf die Beteiligten, die Ressourcen, die Umwelt, den Ruf und andere relevante Aspekte des Vertrags.
e.Risikoanalyse: Die Beurteilung der Auswirkungen umfasst oft eine Risikoanalyse jeder ermittelten Auswirkung, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmass der Folgen bewertet werden.
f.Konsultation der Beteiligten: Die betroffenen Beteiligten werden während der Beurteilung der Auswirkungen konsultiert, um ihre Sichtweisen, Anliegen und Beiträge zur Analyse einzuholen.
g.Beurteilungsmethoden: Es können verschiedene Beurteilungsmethoden eingesetzt werden, wie quantitative und qualitative Analysen, Prognosemodelle, Fallstudien und Konsultationen von Sachverständigen.
h.Finanzielle Beurteilung: Die Beurteilung der Auswirkungen kann eine Finanzanalyse umfassen, um die mit jeder ermittelten Auswirkung verbundenen Kosten, Vorteile und finanziellen Folgen zu bewerten.
i.Betriebliche Beurteilung: Die Auswirkungen auf den Betrieb und die betrieblichen Abläufe werden beurteilt, um zu verstehen, wie sich Entscheidungen oder Ereignisse auf die täglichen Tätigkeiten und die gesamte Vertragserfüllung auswirken.
j.Ökologische Beurteilung: Die Umweltauswirkungen, einschliesslich ökologischer, klimabezogener und nachhaltigkeitsbezogener Aspekte, werden beurteilt, um die ökologischen Folgen der geplanten Handlungen oder Ereignisse zu ermitteln.
k.Soziale Beurteilung: Die Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Mitarbeitende, Kunden und andere soziale Beteiligte werden untersucht, um die sozialen und gesellschaftlichen Folgen des Booking-Vertrags zu verstehen.
l.Rechtliche Beurteilung: Die rechtlichen Auswirkungen, einschliesslich Prozessrisiken, Nichteinhaltung von Vorschriften und rechtlicher Haftung, werden beurteilt, um sicherzustellen, dass der Vertrag den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entspricht.
m.Prognosen und Szenarien: Die Beurteilung der Auswirkungen kann die Erarbeitung von Prognosen und Szenarien umfassen, um mögliche Ergebnisse unter unterschiedlichen künftigen Bedingungen oder in unterschiedlichen Kontexten vorwegzunehmen.
n.Aktionsplan: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen wird ein Aktionsplan erstellt, um Risiken zu mindern, Chancen zu maximieren und die Gesamtverwaltung des Booking-Vertrags zu verbessern.
o.Überwachung und laufende Beurteilung: Die Beurteilung der Auswirkungen ist ein fortlaufender Prozess, der eine regelmässige Überwachung und laufende Beurteilung erfordert, um sicherzustellen, dass die Minderungsmassnahmen wirksam sind und die erwarteten Ergebnisse erreicht werden.
5.Neuverhandlung des Vertrags: Dauert das Ereignis höherer Gewalt erheblich länger an, können die Parteien vereinbaren, bestimmte Vertragsbedingungen wie Fristen, Pflichten oder Zahlungsbedingungen neu zu verhandeln, um den neuen Umständen Rechnung zu tragen.
a.Neuverhandlung des Vertrags: Die Neuverhandlung des Vertrags bezeichnet das Verfahren, mit dem Don Trotti und der Kunde die Bestimmungen und Bedingungen des Booking-Vertrags nach dessen ursprünglichem Abschluss überprüfen und anpassen.
b.Zweck: Der Hauptzweck der Neuverhandlung des Vertrags besteht darin, die vertraglichen Bestimmungen an veränderte Umstände, die Bedürfnisse der Parteien oder unvorhergesehene Entwicklungen seit der Unterzeichnung des ursprünglichen Vertrags anzupassen.
c.Voraussetzungen der Neuverhandlung: Die Voraussetzungen und Modalitäten der Neuverhandlung des Vertrags werden in der Regel in einer besonderen Klausel des ursprünglichen Vertrags festgelegt, welche die Umstände bestimmt, unter denen eine Neuverhandlung in Betracht gezogen werden kann.
d.Gründe für eine Neuverhandlung: Übliche Gründe für eine Neuverhandlung des Vertrags können veränderte Bedürfnisse der Parteien, gesetzliche oder regulatorische Änderungen, Veränderungen des Geschäftsumfelds oder bedeutende unvorhergesehene Ereignisse sein.
e.Gesuch um Neuverhandlung: Das Gesuch um Neuverhandlung des Vertrags kann von jeder Partei ausgehen, in der Regel durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei unter Angabe der Gründe und Ziele der Neuverhandlung.
f.Besprechung und Verhandlung: Nach Eingang des Gesuchs um Neuverhandlung nehmen die Parteien Gespräche auf, um die neu zu verhandelnden Punkte zu bestimmen, die vorgeschlagenen Änderungen zu besprechen und eine Einigung über die revidierten Vertragsbedingungen zu erzielen.
g.Transparenz: Die Parteien verpflichten sich zu Transparenz während des gesamten Neuverhandlungsprozesses, teilen alle relevanten Informationen und verhandeln nach Treu und Glauben, um eine für beide Seiten annehmbare Einigung zu erzielen.
h.Rechtsberatung: Es kann ratsam sein, dass die Parteien während des Neuverhandlungsprozesses ihre jeweiligen Rechtsberater beiziehen, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Änderungen rechtskonform sind und ihre Interessen schützen.
i.Genehmigung: Sobald die Parteien eine Einigung über die revidierten Vertragsbedingungen erzielt haben, wird diese schriftlich genehmigt und von den Parteien unterzeichnet, um die Vereinbarung förmlich festzuhalten.
j.Vertragsänderungen: Alle Änderungen des ursprünglichen Vertrags werden schriftlich festgehalten und in Form eines Nachtrags oder einer Vertragsänderung in den revidierten Vertrag aufgenommen.
k.Datum des Inkrafttretens: Das Datum des Inkrafttretens der revidierten Vertragsbedingungen wird im Nachtrag oder in der Vertragsänderung festgelegt und kann rückwirkend auf das Datum des Gesuchs um Neuverhandlung oder auf ein anderes vereinbartes Datum gelten.
l.Mitteilung an Dritte: Falls erforderlich, können die Parteien verpflichtet sein, wesentliche Vertragsänderungen anderen betroffenen Parteien wie Lieferanten, Subunternehmern oder Aufsichtsbehörden mitzuteilen.
m.Aufbewahrung von Dokumenten: Sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Neuverhandlung des Vertrags, einschliesslich Gesuchen, Vorschlägen, Korrespondenz und endgültigen Vereinbarungen, werden zur künftigen Bezugnahme angemessen aufbewahrt.
n.Fortgesetztes Engagement: Auch nach der Neuverhandlung des Vertrags verpflichten sich die Parteien, die vereinbarten Bestimmungen und Bedingungen einzuhalten und ihre Zusammenarbeit in einer für beide Seiten vorteilhaften Weise fortzusetzen.
o.Periodische Überprüfung: Neu verhandelte Verträge können einer periodischen Überprüfung unterliegen, um weiteren Veränderungen der Umstände oder der Bedürfnisse der Parteien im Laufe der Zeit Rechnung zu tragen.
6.Haftungsbefreiung: Keine Partei haftet für Schäden, Verluste oder Nachteile aus einem Ereignis höherer Gewalt, sofern sie alle angemessenen Massnahmen ergriffen hat, um dessen Auswirkungen zu mindern.
a.Definition der Haftungsbefreiung: Die Haftungsbefreiung ist eine vertragliche Bestimmung, mit der Don Trotti und der Kunde vereinbaren, ihre Haftung unter bestimmten, im Booking-Vertrag festgelegten Umständen zu beschränken oder auszuschliessen.
b.Zweck: Der Hauptzweck der Haftungsbefreiung besteht darin, die Grenzen der Haftung jeder Partei klar festzulegen, mögliche Prozessrisiken zu verringern und die Interessen der Parteien zu schützen.
c.Umfang der Befreiung: Der Umfang der Haftungsbefreiung wird durch die besonderen Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags bestimmt und kann verschiedene Arten von Schäden, Verlusten oder Ansprüchen betreffen.
d.Haftungsausschlussklausel: Der Vertrag kann eine ausdrückliche Haftungsausschlussklausel enthalten, mit der Don Trotti und der Kunde sich gegenseitig von der Haftung für bestimmte festgelegte Risiken oder Ereignisse befreien.
e.Haftungsbeschränkung: Zusätzlich zur Befreiung kann der Vertrag auch eine Haftungsbeschränkung vorsehen, die einen Höchstbetrag festlegt, für den eine Partei bei Schäden oder Verlusten haftbar gemacht werden kann.
f.Befreiende Umstände: Die Umstände, unter denen die Haftungsbefreiung gilt, sind im Vertrag klar festgelegt und können Ereignisse wie höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Unfälle oder unvorhergesehene Ereignisse umfassen.
g.Indirekte Haftung: Die Haftungsbefreiung kann auch die indirekte Haftung umfassen, wie entgangene Einnahmen, Folgeschäden oder indirekte finanzielle Verluste.
h.Vertragliche Pflichten: Die Haftungsbefreiung entbindet die Parteien nicht von der Erfüllung ihrer im Booking-Vertrag festgelegten vertraglichen Pflichten.
i.Enge Auslegung: Klauseln über die Haftungsbefreiung werden eng ausgelegt, und jede Mehrdeutigkeit wird in der Regel zugunsten der weniger geschützten Partei ausgelegt.
j.Folgen der Befreiung: Die Haftungsbefreiung kann im Streitfall erhebliche Folgen für die Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien haben, weshalb es entscheidend ist, ihre Tragweite vollständig zu verstehen.
k.Mitteilung: Die Parteien können verpflichtet sein, sich gemäss den Vertragsbestimmungen gegenseitig über alle möglichen Ansprüche zu benachrichtigen, die zu einer Haftungsbefreiung führen könnten.
l.Teilbarkeit: Wird ein Teil der Klausel über die Haftungsbefreiung als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet, bleiben der Rest der Klausel und der Vertrag im gesetzlich zulässigen Umfang in Kraft.
m.Streitbeilegung: Bei Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Haftungsbefreiung können die Parteien verpflichtet sein, auf alternative Methoden der Streitbeilegung wie Mediation oder Schiedsverfahren zurückzugreifen.
n.Informierte Einwilligung: Es ist wichtig, dass die Parteien der Haftungsbefreiung in Kenntnis der Sachlage zustimmen und die Risiken und die Tragweite dieser vertraglichen Bestimmung vollständig verstehen.
o.Periodische Überprüfung: Klauseln über die Haftungsbefreiung sollten periodisch überprüft werden, um veränderten Umständen, anwendbaren Gesetzen und Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen und ihre fortdauernde Relevanz und Wirksamkeit sicherzustellen.
7.Versicherung: Die Parteien vereinbaren, dass jede Partei dafür verantwortlich ist, entsprechend den Bedürfnissen und Gepflogenheiten ihrer jeweiligen Branche eine angemessene Versicherung zur Deckung der mit einem Ereignis höherer Gewalt verbundenen Risiken abzuschliessen.
a.Definition der Versicherung: Die Versicherung bezeichnet den Vertrag, mit dem sich eine Versicherungsgesellschaft verpflichtet, gegen Bezahlung einer Prämie bestimmte Risiken für Don Trotti und den Kunden zu decken.
b.Arten von Versicherungen: Im Rahmen des Booking-Vertrags können verschiedene Arten von Versicherungen relevant sein, einschliesslich Haftpflichtversicherung, Annullierungsversicherung, Unfallversicherung usw.
c.Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung schützt Don Trotti und den Kunden vor Ansprüchen Dritter wegen Körperverletzung, Sachschäden oder Verlusten, die bei Auftritten oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag entstehen.
d.Annullierungsversicherung: Die Annullierungsversicherung deckt die Kosten, die bei Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung aus Gründen ausserhalb der Kontrolle der Parteien entstehen, wie Krankheit, extreme Wetterbedingungen oder soziale Konflikte.
e.Unfallversicherung: Diese Versicherung bietet Deckung bei Unfällen oder Verletzungen, die Don Trotti oder Teammitglieder bei Auftritten oder Reisen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag erleiden.
f.Sachversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden an oder den Verlust von Ausrüstung oder Material, das bei Auftritten oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag verwendet wird.
g.Deckungssumme: Die Parteien bestimmen die erforderliche Deckungssumme der Versicherung nach den bestehenden Risiken und den vertraglichen Anforderungen und stellen sicher, dass sie zur Deckung möglicher Verluste ausreicht.
h.Versicherungsprämie: Die Versicherungsprämie ist der Betrag, der der Versicherungsgesellschaft für die gewährte Deckung bezahlt wird und der in der Regel nach Risikoniveau, Versicherungswert und anderen Faktoren bemessen wird.
i.Dauer der Deckung: Die Dauer der Versicherungsdeckung wird im Vertrag festgelegt, unter Berücksichtigung der Dauer der gedeckten Auftritte oder Veranstaltungen.
j.Bedingungen und Ausschlüsse: Die Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolice werden im Vertrag klar festgelegt, und es ist wichtig, dass die Parteien ihre Rechte und Pflichten aus der Police vollständig verstehen.
k.Schadenmeldung: Im Schadenfall sind die Parteien verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft alle möglichen Ansprüche innert der festgelegten Fristen zu melden, um eine ordnungsgemässe Deckung sicherzustellen.
l.Verfahren im Schadenfall: Die Parteien müssen die von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Verfahren im Schadenfall befolgen, um im Schadenfall eine rasche und faire Entschädigung zu erhalten.
m.Abstimmung mit anderen Versicherungen: Sind Don Trotti oder der Kunde bereits durch andere relevante Versicherungspolicen gedeckt, ist es wichtig, die Deckungen aufeinander abzustimmen, um Doppelversicherungen oder Deckungslücken zu vermeiden.
n.Erneuerung der Versicherung: Es liegt in der Verantwortung der Parteien, für eine rechtzeitige Erneuerung der Versicherung zu sorgen, um jede Unterbrechung der Deckung während der Dauer des Booking-Vertrags zu vermeiden.
o.Beurteilung des Bedarfs: Die Parteien müssen ihren Versicherungsbedarf periodisch neu beurteilen, um sicherzustellen, dass die Deckung angesichts veränderter Umstände und Risiken ausreichend und angemessen bleibt.
8.Nachweise: Bei einer Streitigkeit aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt muss die Partei, die sich auf das Ereignis beruft, ausreichende Nachweise erbringen, um darzulegen, dass die Voraussetzungen höherer Gewalt erfüllt waren und ihre Unfähigkeit zur Vertragserfüllung angemessen begründet war.
a.Definition der Beweismittel: Beweismittel bezeichnen Dokumente, Aufzeichnungen, Aussagen oder andere Elemente, die zur Untermauerung von Tatsachen oder Behauptungen im Rahmen des Booking-Vertrags verwendet werden.
b.Bedeutung der Beweismittel: Beweismittel sind entscheidend, um die Wahrheit von Behauptungen festzustellen, Streitigkeiten beizulegen und die Rechte und Interessen der Parteien im Streitfall zu verteidigen.
c.Arten von Beweismitteln: Beweismittel können verschiedene Formen annehmen, wie schriftliche Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, E-Mails, Ton- oder Videoaufnahmen, Aussagen Dritter usw.
d.Echtheit: Beweismittel müssen echt und zuverlässig sein, um zulässig zu sein, was oft eine Überprüfung ihrer Herkunft und Unversehrtheit erfordert.
e.Aufbewahrung von Beweismitteln: Die Parteien sind verpflichtet, alle relevanten Beweismittel im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag sorgfältig aufzubewahren und sicherzustellen, dass sie bei Bedarf zugänglich und verwendbar bleiben.
f.Ordnungsgemässe Dokumentation: Es ist entscheidend, alle Transaktionen, Mitteilungen und Entscheide angemessen zu dokumentieren, um eine klare und vollständige Prüfspur zu schaffen.
g.Datum und Uhrzeit: Soweit relevant, sollten Beweismittel mit Datum und Uhrzeit versehen werden, um den genauen zeitlichen Ablauf der Ereignisse festzuhalten.
h.Unversehrtheit: Beweismittel müssen in ihrem ursprünglichen Zustand, ohne Veränderung oder Manipulation, aufbewahrt werden, um ihre Unversehrtheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
i.Einwilligung: Die Verwendung von Beweismitteln erfordert manchmal die Einwilligung der beteiligten Parteien, insbesondere bei Ton- oder Videoaufnahmen oder vertraulichen Mitteilungen.
j.Zulässigkeit: Beweismittel müssen relevant und zulässig sein, um in einem Rechtsstreit oder Gerichtsverfahren gemäss den anwendbaren Beweisregeln verwendet werden zu können.
k.Vertraulichkeit: Enthalten Beweismittel vertrauliche oder sensible Informationen, ist es wichtig, deren Vertraulichkeit gemäss den Vertragsbestimmungen und den anwendbaren Gesetzen zu schützen.
l.Zeugenaussagen: Aussagen Dritter können in bestimmten Fällen bedeutende Beweismittel sein, sie müssen jedoch ordnungsgemäss erhoben und sorgfältig dokumentiert werden.
m.Sachverständige: In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, technische oder fachliche Sachverständige beizuziehen, um spezialisierte Beweismittel zu liefern oder als sachverständige Zeugen auszusagen.
n.Zulassung: Beweismittel müssen in zulässiger Weise und unter Einhaltung der Verfahrensregeln vorgelegt werden, damit sie vom Gericht oder Schiedsrichter in einer Streitigkeit berücksichtigt werden.
o.Würdigung: Beweismittel werden nach ihrer Glaubwürdigkeit, Relevanz und Beweiskraft gewürdigt, um ihren Einfluss auf den Ausgang der Streitigkeit zu bestimmen.
9.Angemessene Sorgfalt: Die Parteien verpflichten sich, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, um die Auswirkungen von Ereignissen höherer Gewalt zu mindern, und alle angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um daraus resultierende Verluste oder Schäden zu minimieren.
a.Definition der angemessenen Sorgfalt: Angemessene Sorgfalt bezeichnet das Mass an Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Einsatz, das Don Trotti und der Kunde bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aufwenden müssen.
b.Verhaltensmassstab: Angemessene Sorgfalt verlangt, dass die Parteien mit dem Mass an Umsicht und Kompetenz handeln, das von qualifizierten Fachleuten unter ähnlichen Umständen erwartet wird.
c.Verantwortung: Die Parteien sind dafür verantwortlich, bei allen ihren Interaktionen und Transaktionen im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag angemessene Sorgfalt walten zu lassen und sicherzustellen, dass ihr Handeln den anwendbaren beruflichen und ethischen Standards entspricht.
d.Pflicht zur Wachsamkeit: Angemessene Sorgfalt beinhaltet eine ständige Pflicht zur Wachsamkeit, um mögliche Risiken, Fehler oder Vertragsverletzungen zu erkennen und zu verhindern.
e.Risikobeurteilung: Die Parteien müssen die mit ihren vertraglichen Tätigkeiten verbundenen Risiken sorgfältig beurteilen und geeignete Minderungsmassnahmen umsetzen, um diese Risiken auf ein annehmbares Mass zu verringern.
f.Verständnis der Vertragsbedingungen: Mit angemessener Sorgfalt zu handeln bedeutet, die Bestimmungen und Bedingungen des Booking-Vertrags sowie die eigenen Pflichten und Verantwortlichkeiten daraus vollständig zu verstehen.
g.Beizug von Sachverständigen: Falls erforderlich, können die Parteien verpflichtet sein, den Rat qualifizierter Sachverständiger einzuholen, um ein Verhalten sicherzustellen, das den Standards der angemessenen Sorgfalt entspricht.
h.Dokumentation: Eine ordnungsgemässe Dokumentation aller Entscheide, Handlungen und Mitteilungen ist entscheidend, um die Ausübung angemessener Sorgfalt nachzuweisen und künftige Streitigkeiten zu verhindern.
i.Reaktionsfähigkeit: Die Parteien müssen auf mögliche Probleme oder Informationsanfragen der anderen Partei rasch reagieren und innert der festgelegten Fristen geeignete Massnahmen ergreifen.
j.Ausbildung und Entwicklung: Investitionen in die Ausbildung des Personals und die Entwicklung seiner Fähigkeiten sind ein wesentlicher Bestandteil angemessener Sorgfalt und stellen sicher, dass die Mitarbeitenden über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur erfolgreichen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
k.Leistungsüberprüfung: Eine regelmässige Überprüfung der Leistungen und der betrieblichen Praktiken hilft, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen, und stärkt das Bekenntnis zu angemessener Sorgfalt.
l.Umgang mit Interessenkonflikten: Die Parteien müssen wachsam sein, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, bei der Vertragserfüllung mit angemessener Sorgfalt zu handeln.
m.Transparenz: Transparenz ist bei der Ausübung angemessener Sorgfalt unerlässlich, indem der anderen Partei genaue und umfassende Informationen zur Verfügung gestellt und allfällige Interessenkonflikte oder relevante Informationen offengelegt werden.
n.Persönliche Verantwortung: Jede an der Vertragserfüllung beteiligte Person ist persönlich dafür verantwortlich, bei der Wahrnehmung ihrer Rollen und Verantwortlichkeiten angemessene Sorgfalt walten zu lassen.
o.Kontinuierliche Verbesserung: Die Ausübung angemessener Sorgfalt ist ein fortlaufender Prozess, der eine regelmässige Beurteilung und kontinuierliche Verbesserung der Praktiken und Abläufe erfordert, um sich wandelnden Umständen und beruflichen Standards gerecht zu werden.
10.Ständige Kommunikation: Die Parteien verpflichten sich, während der gesamten Dauer des Ereignisses höherer Gewalt eine offene und ständige Kommunikation zu pflegen, alle relevanten Informationen zu teilen und zusammenzuarbeiten, um Lösungen für aufgetretene Probleme zu finden.
a.Ständige Kommunikation: Ständige Kommunikation bezeichnet die Aufrechterhaltung eines regelmässigen und offenen Informationsaustauschs zwischen Don Trotti und dem Kunden während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags.
b.Zweck: Der Hauptzweck der ständigen Kommunikation besteht darin, eine wirksame Zusammenarbeit und eine vorausschauende Steuerung der vertragsbezogenen Tätigkeiten zu fördern, eine rasche Problemlösung zu ermöglichen und Chancen bestmöglich zu nutzen.
c.Kommunikationskanäle: Die Parteien bestimmen geeignete Kommunikationskanäle, um eine rasche und zuverlässige Übermittlung von Informationen zu erleichtern, einschliesslich persönlicher Treffen, Telefonaten, E-Mails und Instant-Messaging-Plattformen.
d.Häufigkeit der Kommunikation: Die Häufigkeit der Kommunikation richtet sich nach Art und Komplexität der vom Vertrag erfassten Tätigkeiten, mit geplantem regelmässigem Austausch und Updates nach Bedarf.
e.Verantwortliche Personen: Bezeichnete Personen sind gemäss dem Vertrag für die Kommunikation verantwortlich, wobei für jede Partei klar bestimmte Ansprechpersonen eine wirksame Koordination sicherstellen.
f.Austausch von Informationen: Die Parteien verpflichten sich, alle relevanten vertragsbezogenen Informationen zu teilen, einschliesslich Updates zu den Leistungen, Terminänderungen, logistischer Bedürfnisse und aufgetretener Herausforderungen.
g.Transparenz: Transparenz ist bei der ständigen Kommunikation entscheidend und fördert einen offenen und ehrlichen Informationsaustausch, der gegenseitiges Vertrauen und ein gemeinsames Verständnis begünstigt.
h.Vertraulichkeit: Bei aller Förderung der Transparenz respektieren die Parteien auch die Vertraulichkeit sensibler oder geschäftlich vertraulicher Informationen, die im Rahmen der Kommunikation geteilt werden.
i.Reaktionsfähigkeit: Die Parteien verpflichten sich, auf eingehende Mitteilungen rasch zu reagieren und Informationsanfragen oder Anliegen der anderen Partei umgehend zu behandeln.
j.Dokumentation: Wichtige Mitteilungen werden angemessen dokumentiert, um während der gesamten Vertragsdauer eine schriftliche Aufzeichnung der Vereinbarungen, Entscheide und des Informationsaustauschs sicherzustellen.
k.Nachverfolgung von Massnahmen: Die im Rahmen der Kommunikation vereinbarten Massnahmen werden nachverfolgt und dokumentiert, um ihre wirksame Umsetzung und bei Bedarf ihre Weiterverfolgung sicherzustellen.
l.Problemlösung: Die ständige Kommunikation erleichtert die vorausschauende Lösung von Problemen und Streitigkeiten, indem mögliche Probleme rasch erkannt und geeignete Aktionspläne erarbeitet werden.
m.Strategische Ausrichtung: Die ständige Kommunikation trägt dazu bei, die strategische Übereinstimmung zwischen den Zielen von Don Trotti und jenen des Kunden aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten auf die vereinbarten Geschäftsziele ausgerichtet sind.
n.Leistungsbeurteilung: Die Leistung wird im Rahmen der ständigen Kommunikation regelmässig beurteilt und besprochen, wobei Erfolgsbereiche und Verbesserungsmöglichkeiten ermittelt werden.
o.Kontinuierliche Verbesserung: Die ständige Kommunikation fördert eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung und ermutigt die Parteien, ständig nach Wegen zur Optimierung ihrer Zusammenarbeit und ihrer betrieblichen Effizienz zu suchen.
11.Aussetzungsklausel: Der Vertrag kann eine besondere Klausel enthalten, welche die vorübergehende Aussetzung seiner Bestimmungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ermöglicht, mit genauen Mechanismen für deren Umsetzung und Aufhebung.
a.Aussetzungsklausel: Die Aussetzungsklausel ermöglicht es einer Partei, die Erfüllung bestimmter vertraglicher Pflichten unter besonderen, im Vertrag festgelegten Umständen vorübergehend auszusetzen.
b.Zweck: Der Hauptzweck der Aussetzungsklausel besteht darin, den Parteien zu ermöglichen, ihre vertraglichen Pflichten in Ausnahmesituationen, in denen die Vertragserfüllung unmöglich oder undurchführbar wird, vorübergehend auszusetzen.
c.Voraussetzungen der Aussetzung: Die Voraussetzungen, welche die Aussetzung auslösen, sind im Vertrag klar festgelegt und können Ereignisse wie höhere Gewalt, unvorhergesehene Umstände oder schwerwiegende Vertragsverletzungen umfassen.
d.Mitteilung: Die Partei, die das Recht auf Aussetzung ausüben möchte, muss die andere Partei über ihren Entscheid zur Aussetzung der Vertragserfüllung benachrichtigen, unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Aussetzung.
e.Wirkungen der Aussetzung: Während der Dauer der Aussetzung werden die ausgesetzten Pflichten nicht erfüllt, der Vertrag bleibt jedoch in Kraft, und die übrigen, nicht ausgesetzten Pflichten bleiben wirksam.
f.Dauer der Aussetzung: Die Dauer der Aussetzung wird von den Parteien im Vertrag festgelegt und kann entsprechend veränderten Umständen revidiert werden.
g.Finanzielle Folgen: Die finanziellen Folgen der Aussetzung, wie ausstehende Zahlungen oder Anpassungen des Zeitplans, werden im Vertrag festgelegt.
h.Pflicht zur Schadensminderung: Während der Dauer der Aussetzung sind die Parteien verpflichtet, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um die Folgen der Aussetzung zu mindern und die Vertragserfüllung wieder aufzunehmen, sobald die Umstände es zulassen.
i.Konsultation: Die Parteien können verpflichtet sein, sich während der Dauer der Aussetzung gegenseitig zu konsultieren, um Minderungsmassnahmen und Wiederaufnahmepläne zu besprechen.
j.Wiederaufnahme der Erfüllung: Sobald die Umstände, die zur Aussetzung geführt haben, weggefallen sind, sind die Parteien verpflichtet, die Vertragserfüllung umgehend wieder aufzunehmen.
k.Mitteilung über das Ende der Aussetzung: Die Partei, die das Recht auf Aussetzung ausübt, muss die andere Partei über das Ende der Aussetzung benachrichtigen, sobald die Umstände es zulassen.
l.Folgen unterlassener Mitteilung: Die Nichteinhaltung der Pflicht zur Mitteilung der Aussetzung kann für die säumige Partei Folgen haben, wie Schadenersatz oder vertragliche Sanktionen.
m.Ausschliesslichkeit der Aussetzung: Die Aussetzungsklausel betrifft nur die im Vertrag ausdrücklich genannten Pflichten und berührt keine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, die nach dem Vertrag zur Verfügung stehen.
n.Folgen bei Missbrauch: Ein Missbrauch des Rechts auf Aussetzung kann als Vertragsverletzung gelten und Folgen wie die Auflösung des Vertrags oder Schadenersatz nach sich ziehen.
o.Revision der Klausel: Die Aussetzungsklausel kann periodisch revidiert werden, um veränderten Umständen Rechnung zu tragen oder die Rechte und Pflichten der Parteien im Fall einer Aussetzung weiter zu präzisieren.
12.Schutz der Interessen: Die Parteien verpflichten sich, während der gesamten Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ihre berechtigten Interessen gegenseitig zu wahren und jede Handlung oder Unterlassung zu vermeiden, welche die Vertragsbeziehung gefährden könnte.
a.Definition des Schutzes der Interessen: Der Schutz der Interessen soll sicherstellen, dass die Rechte, Vermögenswerte und Geschäftsziele von Don Trotti und des Kunden während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags gewahrt und verteidigt werden.
b.Zweck: Der Hauptzweck des Schutzes der Interessen besteht darin, sicherzustellen, dass die Parteien die Vorteile des Vertrags voll ausschöpfen können und mögliche Risiken und Verluste minimiert werden.
c.Bestimmung der Interessen: Die Parteien bestimmen und definieren zu Beginn des Vertrags klar ihre jeweiligen Interessen, unter Berücksichtigung der Geschäftsziele, der vertraglichen Pflichten und der gegenseitigen Erwartungen.
d.Interessenausgleich: Es ist unerlässlich, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Don Trotti und jenen des Kunden anzustreben, um eine harmonische und für beide Seiten vorteilhafte Arbeitsbeziehung sicherzustellen.
e.Transparenz: Eine transparente Kommunikation ist für den Schutz der Interessen entscheidend, da sie den Parteien ermöglicht, die Tragweite ihrer Handlungen und Entscheide vollständig zu verstehen.
f.Risikomanagement: Der Schutz der Interessen umfasst ein vorausschauendes Risikomanagement, das mögliche Bedrohungen für die Ziele und Vermögenswerte der Parteien erkennt, bewertet und mindert.
g.Dokumentation: Alle wesentlichen Transaktionen und Vereinbarungen werden angemessen dokumentiert, um eine schriftliche Aufzeichnung der getroffenen Entscheide und eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen.
h.Einhaltung der Gesetze: Die Tätigkeiten und Entscheide im Rahmen des Booking-Vertrags entsprechen den anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und beruflichen Standards, um die rechtlichen Interessen der Parteien zu schützen.
i.Vertraulichkeit: Der Schutz der Interessen umfasst auch die Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Informationen und strategischer Geschäftsdaten, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden.
j.Faire Verhandlung: Die Vertragsklauseln werden fair und ausgewogen ausgehandelt, um die Interessen jeder Partei zu schützen, ohne die andere zu benachteiligen.
k.Konfliktbewältigung: Für Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten werden Mechanismen zur Konfliktlösung festgelegt, um die Interessen der Parteien zu schützen und gleichzeitig eine rasche und wirksame Streitbeilegung zu fördern.
l.Überwachung: Eine regelmässige Überwachung der Leistungen und Fortschritte stellt sicher, dass die vereinbarten Ziele und Interessen während der gesamten Vertragsdauer gewahrt bleiben.
m.Anpassung an Veränderungen: Die Interessen können sich im Laufe der Zeit verändern, und der Booking-Vertrag muss sich diesen Veränderungen anpassen können, um die Parteien weiterhin wirksam zu schützen.
n.Beizug von Sachverständigen: Bei Bedarf kann rechtlicher, finanzieller oder fachlicher Rat eingeholt werden, um einen angemessenen Schutz der Interessen sicherzustellen.
o.Fortdauerndes Engagement: Der Schutz der Interessen ist eine fortdauernde Verpflichtung während der gesamten Vertragsdauer, die ständige Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit gegenüber veränderten Umständen oder Marktbedingungen erfordert.
13.Definition der schrittweisen Wiederherstellung: Nach dem Ende des Ereignisses höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, die Vertragserfüllung schrittweise wieder aufzunehmen und allfällige daraus resultierende zusätzliche Verzögerungen oder Störungen zu minimieren.
a.Definition der schrittweisen Wiederaufnahme: Die schrittweise Wiederaufnahme bezeichnet die etappenweise Wiederaufnahme geschäftlicher oder künstlerischer Tätigkeiten nach einer Unterbrechung aufgrund unvorhergesehener Umstände wie höherer Gewalt.
b.Zweck: Der Hauptzweck der schrittweisen Wiederaufnahme besteht darin, Don Trotti und dem Kunden nach einer Unterbrechung eine schrittweise und sichere Rückkehr zum Normalbetrieb zu ermöglichen.
c.Wiederaufnahmeplan: Der Booking-Vertrag kann einen detaillierten Plan für die schrittweise Wiederaufnahme enthalten, der die konkreten Schritte zur schrittweisen Wiederaufnahme der Tätigkeiten festlegt.
d.Risikobeurteilung: Vor der Umsetzung des Plans für die schrittweise Wiederaufnahme müssen die Parteien mögliche Risiken beurteilen und geeignete Minderungsmassnahmen umsetzen.
e.Prioritäten: Der Plan für die schrittweise Wiederaufnahme kann Prioritäten für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten setzen, wobei kritischen Aspekten wie Sicherheit, Einhaltung von Vorschriften und Kundenzufriedenheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
f.Kommunikation: Eine klare und transparente Kommunikation ist während der schrittweisen Wiederaufnahme entscheidend, um alle Beteiligten über die ergriffenen Massnahmen und die erwarteten Fristen zu informieren.
g.Koordination: Die schrittweise Wiederaufnahme erfordert eine enge Koordination zwischen Don Trotti, dem Kunden und anderen beteiligten Geschäftspartnern oder Lieferanten.
h.Flexibilität: Der Plan für die schrittweise Wiederaufnahme sollte flexibel genug sein, um sich an unvorhergesehene Änderungen oder sich wandelnde Umstände anzupassen, die während seiner Umsetzung auftreten können.
i.Überwachung und Beurteilung: Eine regelmässige Überwachung und Beurteilung der Fortschritte im Verhältnis zum Plan für die schrittweise Wiederaufnahme hilft, mögliche Hindernisse zu erkennen und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
j.Unterstützung der Mitarbeitenden: Die schrittweise Wiederaufnahme kann auch Massnahmen zur Unterstützung der Mitarbeitenden umfassen, wie Schulungen oder Wiedereingliederungsprogramme, um einen reibungslosen Übergang zum Vollbetrieb zu erleichtern.
k.Ressourcenmanagement: Ein wirksames Management der Ressourcen, einschliesslich Finanzen, Personal und Ausrüstung, ist unerlässlich, um den Erfolg der schrittweisen Wiederaufnahme sicherzustellen.
l.Rückkehr zur Normalität: Das endgültige Ziel der schrittweisen Wiederaufnahme ist die möglichst rasche Rückkehr zum Normalbetrieb, unter Minimierung der Störungen für Don Trotti, den Kunden und ihre Partner.
m.Gewonnene Erkenntnisse: Der Prozess der schrittweisen Wiederaufnahme bietet Gelegenheit, aus vergangenen Erfahrungen zu lernen und die Widerstandsfähigkeit von Don Trotti und des Kunden gegenüber künftigen Krisen zu stärken.
n.Externe Kommunikation: Zusätzlich zur internen Kommunikation ist eine transparente Kommunikation mit Kunden, Partnern und anderen externen Beteiligten entscheidend, um während der schrittweisen Wiederaufnahme Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu wahren.
o.Zukunftsplanung: Die schrittweise Wiederaufnahme kann auch als Grundlage für eine langfristige strategische Planung dienen, indem Verbesserungsmöglichkeiten und Präventionsmassnahmen zur Minimierung künftiger Risiken ermittelt werden.
14.Verzicht: Ein Verzicht in Bezug auf ein Ereignis höherer Gewalt nach dem Vertrag bedeutet keinen Verzicht in Bezug auf später eintretende andere Ereignisse höherer Gewalt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes erklären.
a.Definition des Verzichts: Der Verzicht bezeichnet die Handlung, mit der eine Partei auf die Ausübung eines Rechts oder Anspruchs aus dem Booking-Vertrag verzichtet, obwohl die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.
b.Art des Verzichts: Ein Verzicht kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen und je nach den Umständen und Absichten der Parteien vorübergehend oder dauerhaft sein.
c.Verzichtbare Rechte: Auf alle Rechte und Ansprüche aus dem Booking-Vertrag kann verzichtet werden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
d.Ausdrücklicher Wille: Damit ein Verzicht gültig ist, muss er auf dem ausdrücklichen Willen der verzichtenden Partei beruhen und klar und bestimmt formuliert sein.
e.Gegenleistung: Grundsätzlich ist für die Gültigkeit eines Verzichts keine zusätzliche Gegenleistung erforderlich, sofern der Booking-Vertrag dies nicht ausdrücklich verlangt.
f.Grenzen des Verzichts: Ein Verzicht kann sich nicht über die Rechte oder Ansprüche hinaus erstrecken, auf die ausdrücklich verzichtet wurde, und kann nicht als Verzicht auf andere, nicht erwähnte Rechte oder Ansprüche ausgelegt werden.
g.Teilverzicht: Ein Verzicht kann teilweise erfolgen und nur einen Teil der Rechte oder Ansprüche der verzichtenden Partei betreffen, ohne andere Rechte oder Ansprüche zu berühren, auf die nicht verzichtet wurde.
h.Widerruflicher Verzicht: Grundsätzlich kann ein Verzicht widerruflich sein, sofern die verzichtende Partei nicht im Vertrauen auf den Verzicht zu ihrem Nachteil gehandelt hat.
i.Wirkung auf die Pflichten: Der Verzicht berührt die übrigen Pflichten der Parteien aus dem Booking-Vertrag nicht, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
j.Verzichtsausschlussklausel: Unterlässt es eine Partei, ein Recht oder einen Anspruch auszuüben, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Anspruch dar, es sei denn, eine Verzichtsausschlussklausel ist ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen.
k.Schutz der Rechte: Die Möglichkeit, auf ein Recht oder einen Anspruch zu verzichten, schränkt die Möglichkeit der Parteien nicht ein, ihre Rechte künftig bei fortgesetzter Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten durchzusetzen.
l.Gütliche Einigung: Die Parteien können im Rahmen einer gütlichen Beilegung von Streitigkeiten vereinbaren, auf Rechte oder Ansprüche zu verzichten, um die Geschäftsbeziehung zu erhalten und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
m.Schriftliche Dokumentation: Jeder Verzicht auf Rechte oder Ansprüche muss schriftlich festgehalten werden, um Mehrdeutigkeiten oder künftige Streitigkeiten zu vermeiden.
n.Rechtsberatung: Vor einem Verzicht auf Rechte oder Ansprüche wird den Parteien empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um die rechtlichen und geschäftlichen Folgen ihres Entscheids vollständig zu verstehen.
o.Periodische Überprüfung: Die Parteien können gewährte Verzichte periodisch überprüfen, um ihre fortdauernde Relevanz angesichts veränderter Umstände und geschäftlicher Bedürfnisse sicherzustellen.
Vertraulichkeit
Definition: Die Parteien anerkennen und vereinbaren, dass bestimmte im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschte Informationen als vertraulich gelten können, was bedeutet, dass sie vor unbefugter Offenlegung geschützt werden müssen.
1.Zweck der Definition: Der Abschnitt mit den Definitionen legt die im Booking-Vertrag verwendeten Begriffe und Ausdrücke fest und klärt ihre Bedeutung, um jede Verwirrung oder Fehlinterpretation zu vermeiden.
a.Auslegung: Die in diesem Abschnitt definierten Begriffe werden mit der ihnen zugewiesenen Bedeutung ausgelegt, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
b.Anwendbarkeit: Die in diesem Abschnitt festgelegten Definitionen gelten für den gesamten Booking-Vertrag, einschliesslich aller Anhänge und späteren, von den Parteien vereinbarten Änderungen.
c.Definierte Begriffe: Dieser Abschnitt bestimmt und definiert die im Vertrag verwendeten Schlüsselbegriffe, wie «Künstler», «Veranstalter», «Auftritt», «Veranstaltung», «Gage», «Zahlung», «Stornierung» usw.
d.Spezifische Terminologie: Auch spezifische Begriffe der Musik- und Unterhaltungsbranche werden definiert, wie «Technical Rider», «Hospitality», «Merchandising» usw.
e.Klarheit und Kohärenz: Die Definition der Begriffe soll Klarheit und Kohärenz im gesamten Vertrag gewährleisten und so das gegenseitige Verständnis der Parteien erleichtern.
f.Einheitliche Verwendung: Die definierten Begriffe müssen im gesamten Vertrag einheitlich und kohärent verwendet werden, um jede Mehrdeutigkeit oder jeden Widerspruch zu vermeiden.
g.Rechtliche Vereinbarkeit: Die Definitionen entsprechen den anwendbaren Rechtsgrundsätzen und -standards und gewährleisten so ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit.
h.Veranschaulichende Beispiele: Wo dies hilfreich ist, können veranschaulichende Beispiele angeführt werden, um die Bedeutung der definierten Begriffe weiter zu verdeutlichen.
i.Einzahl und Mehrzahl: Gegebenenfalls legen die Definitionen fest, ob ein bestimmter Begriff in der Einzahl oder in der Mehrzahl gilt, was eine einheitliche Verwendung ermöglicht.
j.Querverweise: Auf definierte Begriffe kann in anderen Teilen des Vertrags verwiesen werden, was die Orientierung im Dokument und dessen Verständnis als Ganzes erleichtert.
k.Vertragssprache: Die Definitionen werden in der Hauptsprache des Vertrags abgefasst, können jedoch bei Bedarf in andere Sprachen übersetzt werden, wobei bei Abweichungen die Originalfassung massgebend ist.
l.Haftungsbeschränkung: Der Abschnitt mit den Definitionen kann Haftungsbeschränkungen in Bezug auf die Verwendung der definierten Begriffe enthalten, wobei betont wird, dass deren Auslegung stets dem Gesamtzusammenhang des Vertrags unterliegt.
m.Periodische Revision: Die Definitionen können periodisch revidiert werden, um Entwicklungen in der Branche oder in den Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen und ihre fortdauernde Relevanz sicherzustellen.
n.Verzichtsausschlussklausel: Schliesslich kann eine Verzichtsausschlussklausel aufgenommen werden, die festhält, dass die Nichtausübung eines Rechts oder einer Bestimmung keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung darstellt.
2.Geltungsbereich: Die Vertraulichkeit gilt für alle Informationen, Daten, Dokumente und Gespräche, die zwischen dem Kunden und Don Trotti im Rahmen ihrer beruflichen Beziehung ausgetauscht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Promotionsstrategien, Finanzen und künftige Projekte.
a.Definition des Geltungsbereichs: Der Geltungsbereich des Booking-Vertrags bezeichnet die Grenzen und den Umfang der Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten jeder Partei während der Vertragsdauer.
b.Zweck des Geltungsbereichs: Der Hauptzweck der Festlegung des Geltungsbereichs des Vertrags besteht darin, die Erwartungen und Verpflichtungen jeder Partei zu klären und so eine wirksame und harmonische Erfüllung des Booking-Vertrags zu erleichtern.
c.Geltungsbereich des Booking-Vertrags: Der Geltungsbereich des Booking-Vertrags umfasst alle Aspekte im Zusammenhang mit der Organisation, Promotion und Durchführung der Auftritte von Don Trotti sowie die Pflichten des Kunden als Veranstalter.
d.Leistungen von Don Trotti: Der Geltungsbereich umfasst die spezifischen Leistungen von Don Trotti, wie Live-Auftritte, Aufnahmesessions, Interviews und alle anderen im Vertrag vereinbarten Leistungen.
e.Promotion und Marketing: Der Geltungsbereich umfasst auch die Promotions- und Marketingbemühungen, die Don Trotti oder der Kunde unternehmen müssen, um die Sichtbarkeit und Attraktivität der Auftritte zu maximieren.
f.Logistische Organisation: Tätigkeiten der logistischen Organisation, wie die Tourneeplanung, die Koordination der Reisen und die Organisation der Unterkunft, sind ebenfalls im Geltungsbereich des Vertrags enthalten.
g.Rechte des geistigen Eigentums: Der Geltungsbereich umfasst Fragen der Rechte des geistigen Eigentums, einschliesslich der Verwendung der Marken, Logos und Werke von Don Trotti für die Promotion und Vermarktung der Auftritte.
h.Verantwortlichkeiten des Kunden: Der Geltungsbereich legt die Verantwortlichkeiten des Kunden als Veranstalter fest, wie die Bereitstellung technischer Ausrüstung, die Verwaltung des Ticketings und die Gewährleistung optimaler Auftrittsbedingungen.
i.Leistungsstandards: Die Erwartungen an Qualität, Sicherheit und Einhaltung beruflicher Standards während der Auftritte von Don Trotti sind im Geltungsbereich des Vertrags enthalten.
j.Cross-Promotion: Bestimmungen über Cross-Promotion zwischen Don Trotti und anderen verbundenen Künstlern oder Veranstaltungen können ebenfalls in den Geltungsbereich des Vertrags aufgenommen werden.
k.Dauer und Zahlungsbedingungen: Der Geltungsbereich legt die Dauer des Booking-Vertrags und die vereinbarten Zahlungsbedingungen fest, einschliesslich Zahlungsplänen, Anzahlungen und Revisionsbedingungen.
l.Risikomanagement: Bestimmungen zum Risikomanagement, wie Klauseln über höhere Gewalt und erforderliche Versicherungen, können im Geltungsbereich ebenfalls ausdrücklich festgelegt werden.
m.Kommunikation und Berichterstattung: Der Geltungsbereich kann Anforderungen an die Kommunikation und Berichterstattung zwischen den Parteien enthalten, einschliesslich der Häufigkeit, Formate und Empfänger der Berichte.
n.Beurteilung und Überprüfung: Mechanismen zur Leistungsbeurteilung und -überprüfung sowie Verfahren zur Lösung von Problemen oder Meinungsverschiedenheiten können im Geltungsbereich ebenfalls festgelegt werden.
o.Verzichtsausschlussklausel: Schliesslich kann der Geltungsbereich eine Verzichtsausschlussklausel enthalten, die festhält, dass die Nichtausübung eines Rechts oder einer Bestimmung durch eine der Parteien keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung darstellt.
3.Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, zu denen sie während der Dauer ihrer Zusammenarbeit und nach Beendigung dieser Vereinbarung Zugang haben, zu wahren.
a.Definition der Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bezeichnet die Pflicht der Parteien, im Rahmen des Booking-Vertrags ausgetauschte sensible und vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen.
b.Zweck der Verpflichtung: Der Hauptzweck der Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht darin, die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der ausgetauschten Informationen zu gewährleisten und so ihren geschäftlichen Wert und Nutzen zu erhalten.
c.Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für alle sensiblen und vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien während der Dauer des Booking-Vertrags offengelegt werden, unabhängig von Format oder Träger.
d.Definition sensibler Informationen: Sensible Informationen umfassen alle geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder technischen Informationen, die von den Parteien offengelegt und als vertraulich bezeichnet werden.
e.Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu wahren und diese ohne vorgängige Zustimmung keinem Dritten offenzulegen, ausser soweit der Booking-Vertrag dies ausdrücklich erlaubt.
f.Eingeschränkte Verwendung: Sensible Informationen dürfen nur für die im Booking-Vertrag festgelegten spezifischen Tätigkeiten verwendet und Dritten nur in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang offengelegt werden.
g.Schutz vor unbefugter Offenlegung: Die Parteien ergreifen alle angemessenen Massnahmen, um sensible Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen, indem sie den Zugang zu den Informationen beschränken und geeignete Sicherheitsmassnahmen einsetzen.
h.Verantwortung: Jede Partei ist für den Schutz der von ihr erhaltenen sensiblen Informationen verantwortlich und kann für eine unbefugte Offenlegung oder eine Verletzung der Verpflichtung zur Vertraulichkeit haftbar gemacht werden.
i.Subunternehmer und Mitarbeitende: Die Parteien stellen sicher, dass auch ihre Subunternehmer und Mitarbeitenden die Vertraulichkeitspflichten einhalten, und ergreifen Massnahmen, um die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu gewährleisten.
j.Fortbestand der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit sensibler Informationen bleibt auch nach Beendigung des Booking-Vertrags bestehen, es sei denn, die Informationen werden auf anderem Weg als durch eine Vertragsverletzung öffentlich bekannt.
k.Beschränkte Ausnahmen: Ausnahmen von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit sind beschränkt und müssen von den Parteien ausdrücklich genehmigt werden, um sicherzustellen, dass sensible Informationen so weit wie möglich geschützt sind.
l.Bekanntgabe der Verpflichtung: Die Parteien teilen allen Mitarbeitenden und Subunternehmern mit Zugang zu sensiblen Informationen die Vertraulichkeitspflichten klar mit und stellen sicher, dass diese ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Vertraulichkeit verstehen.
m.Fortgeltungsklausel: Die Vertraulichkeitspflichten gelten über die Beendigung oder den Ablauf des Booking-Vertrags hinaus fort und stellen sicher, dass sensible Informationen auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung geschützt bleiben.
n.Verzichtsausschlussklausel: Eine Verzögerung oder ein Verzicht bei der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts aus der Verpflichtung zur Vertraulichkeit stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar, sodass die Rechte der Parteien auch dann geschützt bleiben, wenn sie nicht sofort ausgeübt werden.
o.Periodische Überprüfung: Die Bedingungen der Verpflichtung zur Vertraulichkeit werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit beim Schutz sensibler Informationen während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags sicherzustellen.
4.Geheimhaltung: Die Parteien vereinbaren, vertrauliche Informationen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, ausser wenn dies durch Gesetz oder eine zuständige Behörde verlangt wird.
a.Definition der Geheimhaltung: Die Geheimhaltung bezeichnet die Verpflichtung jeder Partei, im Rahmen des Booking-Vertrags ausgetauschte vertrauliche Informationen nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
b.Zweck der Geheimhaltung: Der Hauptzweck der Geheimhaltung besteht darin, die Vertraulichkeit der zwischen den Parteien ausgetauschten sensiblen Informationen zu schützen und so ihren geschäftlichen Wert und Nutzen zu erhalten.
c.Geltungsbereich der Geheimhaltung: Die Geheimhaltung gilt für alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen des Booking-Vertrags ausgetauscht werden, unabhängig von Format oder Träger.
d.Definition vertraulicher Informationen: Vertrauliche Informationen umfassen alle geschäftlichen, technischen, finanziellen oder persönlichen Informationen, die eine Partei der anderen offenlegt und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich bezeichnet werden.
e.Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zu wahren und diese ohne vorgängige Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, ausser soweit der Booking-Vertrag dies ausdrücklich gestattet.
f.Eingeschränkte Verwendung: Vertrauliche Informationen dürfen nur für die im Booking-Vertrag vereinbarten Tätigkeiten verwendet und Dritten nur in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang offengelegt werden.
g.Schutz vor unbefugter Offenlegung: Die Parteien ergreifen alle angemessenen Massnahmen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen, indem sie den Zugang zu den Informationen beschränken und geeignete Sicherheitsmassnahmen einsetzen.
h.Verantwortung: Jede Partei ist für den Schutz der von ihr erhaltenen vertraulichen Informationen verantwortlich und kann für eine unbefugte Offenlegung oder eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung haftbar gemacht werden.
i.Subunternehmer und Mitarbeitende: Die Parteien stellen sicher, dass auch ihre Subunternehmer und Mitarbeitenden die Geheimhaltungspflichten einhalten, und ergreifen Massnahmen, um die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zu gewährleisten.
j.Fortbestand der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen bleibt auch nach Beendigung des Booking-Vertrags bestehen, es sei denn, die Informationen werden auf anderem Weg als durch eine Vertragsverletzung öffentlich.
k.Beschränkte Ausnahmen: Ausnahmen von der Geheimhaltung sind beschränkt und müssen von den Parteien ausdrücklich genehmigt werden, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen so weit wie möglich geschützt sind.
l.Bekanntgabe der Geheimhaltung: Die Parteien teilen allen Mitarbeitenden und Subunternehmern mit Zugang zu vertraulichen Informationen die Geheimhaltungspflichten klar mit und stellen sicher, dass diese ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Vertraulichkeit verstehen.
m.Fortgeltungsklausel: Die Geheimhaltungspflichten gelten über die Beendigung oder den Ablauf des Booking-Vertrags hinaus fort und stellen sicher, dass vertrauliche Informationen auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung geschützt bleiben.
n.Verzichtsausschlussklausel: Eine Verzögerung oder ein Verzicht bei der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts aus der Geheimhaltung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar, sodass die Rechte der Parteien auch dann geschützt bleiben, wenn sie nicht sofort ausgeübt werden.
o.Periodische Überprüfung: Die Bedingungen der Geheimhaltung werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit beim Schutz vertraulicher Informationen während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags sicherzustellen.
5.Eingeschränkte Verwendung: Vertrauliche Informationen dürfen nur im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung verwendet werden und dürfen nicht für unbefugte persönliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden.
a.Definition der eingeschränkten Verwendung: Die eingeschränkte Verwendung bezeichnet die Beschränkung der Verwendung von Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen des Booking-Vertrags ausgetauscht werden, auf bestimmte und vorab vereinbarte Zwecke.
b.Zweck der eingeschränkten Verwendung: Der Hauptzweck der eingeschränkten Verwendung besteht darin, sicherzustellen, dass ausgetauschte Informationen nur im Rahmen des Booking-Vertrags und für die festgelegten Bedürfnisse verwendet werden, wodurch ihre Vertraulichkeit und ihr Wert erhalten bleiben.
c.Umfang der Verwendung: Die von jeder Partei bereitgestellten Informationen dürfen nur im Rahmen der im Booking-Vertrag vereinbarten Tätigkeiten verwendet werden, wie Promotion, Veranstaltungsmanagement und logistische Koordination.
d.Keine Verwendung zu anderen Zwecken: Informationen dürfen zu keinen anderen als den im Booking-Vertrag ausdrücklich erlaubten Zwecken verwendet werden, wodurch ein Missbrauch oder eine unbefugte Verwendung ausgetauschter Informationen vermieden wird.
e.Vorgängige Zustimmung: Jede Verwendung von Informationen über den im Booking-Vertrag festgelegten Umfang hinaus bedarf der vorgängigen Zustimmung des Inhabers der Informationen, was die Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums und der Vertraulichkeit gewährleistet.
f.Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit der von der anderen Partei bereitgestellten Informationen zu wahren und diese ohne vorgängige Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, ausser soweit dies für die Erfüllung des Booking-Vertrags erforderlich ist.
g.Beschränkung der Offenlegung: Informationen dürfen nur Mitarbeitenden oder Subunternehmern offengelegt werden, die im Rahmen ihrer Aufgaben Zugang benötigen und ähnlichen Vertraulichkeitspflichten unterliegen, wodurch das Risiko einer unbefugten Offenlegung minimiert wird.
h.Schutz des geistigen Eigentums: Die Parteien respektieren gegenseitig ihre Rechte des geistigen Eigentums und unterlassen jede unbefugte Verwendung von Marken, Logos, urheberrechtlich geschützten Werken oder anderen Vermögenswerten des geistigen Eigentums.
i.Aufbewahrung von Informationen: Informationen werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung des Booking-Vertrags erforderlich ist, und danach gemäss den vereinbarten Bestimmungen vernichtet oder dem rechtmässigen Inhaber zurückgegeben.
j.Schutz vor Verlust: Informationen werden durch geeignete Sicherheitsmassnahmen wie sichere Aufbewahrung und regelmässige Datensicherungen vor Verlust, Diebstahl oder versehentlicher Vernichtung geschützt.
k.Verantwortungsvolle Verwendung: Informationen werden verantwortungsvoll und ethisch verwendet, wobei jede missbräuchliche, täuschende oder unethische Verwendung, welche der anderen Partei oder Dritten schaden könnte, vermieden wird.
l.Spezifische Zustimmung: Jede weitere Bearbeitung von Informationen bedarf der spezifischen Zustimmung des Inhabers der Informationen, was sicherstellt, dass Informationen nur entsprechend dem Willen der betroffenen Partei verwendet werden.
m.Mitteilung von Änderungen: Jede wesentliche Änderung der beabsichtigten Verwendung von Informationen muss vor ihrer Umsetzung von beiden Parteien mitgeteilt und genehmigt werden, was eine fortdauernde Transparenz und Zusammenarbeit gewährleistet.
n.Verantwortung bei Verletzungen: Bei einer Verletzung der Bedingungen der eingeschränkten Verwendung haftet die verantwortliche Partei für die aus der Verletzung entstehenden Schäden oder Verluste und kann gemäss den Bestimmungen des Booking-Vertrags sanktioniert werden.
o.Periodische Überprüfung: Die Bedingungen der eingeschränkten Verwendung werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit beim Schutz der zwischen den Parteien ausgetauschten Informationen während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags sicherzustellen.
6.Schutz von Informationen: Die Parteien verpflichten sich, alle angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Verwendung oder Offenlegung zu schützen, einschliesslich der Umsetzung geeigneter Sicherheitsmassnahmen.
a.Definition des Informationsschutzes: Der Informationsschutz bezeichnet die Massnahmen, die ergriffen werden, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der zwischen den Parteien ausgetauschten Informationen zu gewährleisten.
b.Zweck des Informationsschutzes: Der Hauptzweck des Informationsschutzes besteht darin, unbefugten Zugriff auf vertrauliche Informationen sowie deren unbefugte Offenlegung oder Veränderung zu verhindern und so ihre Sicherheit und ordnungsgemässe Verwendung zu gewährleisten.
c.Kategorien geschützter Informationen: Geschützte Informationen können Personendaten, Geschäftsgeheimnisse, Finanzinformationen, strategische Pläne, Werke des geistigen Eigentums und alle anderen zwischen den Parteien ausgetauschten sensiblen Informationen umfassen.
d.Verantwortung für den Schutz: Die Parteien übernehmen die Verantwortung für den Schutz der Informationen, die sie im Rahmen des Booking-Vertrags erhalten oder zu denen sie Zugang haben, und stellen deren ordnungsgemässe Verwendung und Vertraulichkeit sicher.
e.Sicherheitsmassnahmen: Die Parteien setzen geeignete Sicherheitsmassnahmen um, um Informationen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Offenlegung oder Veränderung zu schützen, und verwenden dazu physische, elektronische und verfahrensmässige Schutzvorkehrungen.
f.Eingeschränkter Zugang: Der Zugang zu sensiblen Informationen ist auf befugtes Personal beschränkt, das im Rahmen seiner Aufgaben Zugang benötigt, wodurch das Risiko einer unbefugten Offenlegung minimiert wird.
g.Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit geschützter Informationen zu wahren, sie nur befugten Personen offenzulegen und die erforderlichen Massnahmen zur Verhinderung von Informationslecks zu ergreifen.
h.Physischer Schutz: Physische Informationen wie gedruckte Dokumente oder Speichermedien werden mit geeigneten Mitteln wie Tresoren, abschliessbaren Schränken oder Sicherheitsvorrichtungen vor Diebstahl, Verlust oder Vernichtung geschützt.
i.Elektronischer Schutz: Elektronische Informationen werden mit technischen Mitteln wie Firewalls, Antivirensoftware, Verschlüsselung und sicherem, passwortgeschütztem Zugang geschützt, wodurch das Risiko von Hacking oder unbefugtem Zugriff minimiert wird.
j.Sicherheitsschulung: Die Mitarbeitenden werden in bewährten Praktiken der Informationssicherheit geschult, für mögliche Risiken sensibilisiert und darin unterstützt, Anzeichen von Sicherheitsbedrohungen zu erkennen.
k.Umgang mit Bedrohungen: Die Parteien legen Verfahren für den Umgang mit Bedrohungen fest, um Bedrohungen der Informationssicherheit zu erkennen, zu beurteilen und darauf zu reagieren, wodurch mögliche Auswirkungen auf geschützte Informationen minimiert werden.
l.Sicherer Austausch: Beim Austausch sensibler Informationen verwenden die Parteien sichere Übertragungsmethoden wie Datenverschlüsselung, virtuelle private Netzwerke (VPN) oder sichere Plattformen zum Teilen von Dateien.
m.Prüfung und Überwachung: Die Praktiken des Informationsschutzes werden regelmässig geprüft und überwacht, um die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsrichtlinien und -standards sicherzustellen und allfällige Schwachstellen zu erkennen und zu beheben.
n.Einhaltung der Gesetze: Die Praktiken des Informationsschutzes entsprechen den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften über den Schutz von Personendaten und die Informationssicherheit, wodurch mögliche Verstösse und Sanktionen vermieden werden.
o.Periodische Überprüfung: Die Richtlinien und Verfahren des Informationsschutzes werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit beim Schutz sensibler Informationen während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags sicherzustellen.
7.Dauer der Vertraulichkeit: Die Dauer der Vertraulichkeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und dauert nach Beendigung dieser Vereinbarung unbefristet fort, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
a.Definition der Dauer der Vertraulichkeit: Die Dauer der Vertraulichkeit bezeichnet den Zeitraum, während dessen zwischen den Parteien ausgetauschte vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung geschützt werden müssen.
b.Zweck der Dauer der Vertraulichkeit: Der Hauptzweck der Dauer der Vertraulichkeit besteht darin, sicherzustellen, dass sensible Informationen während eines bestimmten Zeitraums vertraulich bleiben, und so ihren Wert und Nutzen zu erhalten.
c.Länge der Dauer: Die Parteien bestimmen, wie lange die Dauer der Vertraulichkeit gilt, unter Berücksichtigung der Art der vertraulichen Informationen und der geschäftlichen Anforderungen.
d.Beginn der Dauer: In der Regel beginnt die Dauer der Vertraulichkeit, wie von den Parteien vereinbart, mit dem Datum der Unterzeichnung des Booking-Vertrags oder mit dem Datum, an dem vertrauliche Informationen offengelegt werden.
e.Ende der Dauer: Die Dauer der Vertraulichkeit endet mit Ablauf der im Booking-Vertrag festgelegten Dauer oder wenn die vertraulichen Informationen auf anderem Weg als durch eine Vertragsverletzung öffentlich werden.
f.Verlängerung der Dauer: Die Parteien können vereinbaren, die Dauer der Vertraulichkeit nach ihrem Ablauf um eine zusätzliche Dauer zu verlängern, je nach dem fortbestehenden Bedarf am Schutz vertraulicher Informationen.
g.Ausnahmen von der Dauer: Bestimmte Informationen können von der Dauer der Vertraulichkeit ausgenommen sein, einschliesslich Informationen, die der Öffentlichkeit bereits bekannt sind, Informationen, die rechtmässig aus einer anderen Quelle erlangt wurden, und Informationen, die mit schriftlicher Zustimmung der Partei, der sie gehören, offengelegt wurden.
h.Schutz nach Ablauf der Dauer: Auch nach Ablauf der Dauer der Vertraulichkeit können die Parteien weiterhin verpflichtet sein, vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen, insbesondere wenn diese Informationen ihren geschäftlichen Wert behalten.
i.Pflichten der Parteien: Während der Dauer der Vertraulichkeit verpflichten sich die Parteien, alle angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen, einschliesslich der Beschränkung des Zugangs und des Einsatzes physischer und elektronischer Schutzvorkehrungen.
j.Bekanntgabe der Dauer: Die Parteien teilen allen Personen mit Zugang zu vertraulichen Informationen die Länge der Dauer der Vertraulichkeit klar mit und stellen sicher, dass diese ihre Vertraulichkeitspflichten verstehen.
k.Folgen einer Verletzung: Die Parteien legen die Folgen einer Verletzung der Dauer der Vertraulichkeit fest, einschliesslich der verfügbaren Rechtsbehelfe bei unbefugter Offenlegung vertraulicher Informationen.
l.Meldung nicht konformer Informationen: Werden vertrauliche Informationen während der Dauer der Vertraulichkeit unbefugt offengelegt, verpflichten sich die Parteien, die andere Partei umgehend zu informieren und Korrekturmassnahmen zur Minderung des Schadens zu ergreifen.
m.Vertraulichkeit nach Beendigung: Auch nach Ablauf der Dauer der Vertraulichkeit halten sich die Parteien weiterhin an die im Booking-Vertrag festgelegten Vertraulichkeitspflichten und wahren den Schutz vertraulicher Informationen.
n.Periodische Überprüfung: Die Bedingungen der Dauer der Vertraulichkeit werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit beim Schutz vertraulicher Informationen sicherzustellen, unter Berücksichtigung veränderter geschäftlicher und rechtlicher Umstände.
o.Verzichtsausschlussklausel: Eine Verzögerung oder Unterlassung bei der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts aus der Dauer der Vertraulichkeit stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar, sodass die Rechte der Parteien auch dann geschützt bleiben, wenn sie nicht sofort durchgesetzt werden.
8.Ausnahmen: Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich zugänglich sind, die von einem von den Parteien unabhängigen Dritten rechtmässig erlangt werden oder die von einer Partei ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei unabhängig entwickelt werden.
a.Definition der Ausnahmen: Ausnahmen sind besondere Situationen oder Umstände, die von den üblichen Bestimmungen oder den im Booking-Vertrag festgelegten Regeln abweichen.
b.Arten von Ausnahmen: Die Parteien bestimmen verschiedene Arten möglicher Ausnahmen, wie Situationen höherer Gewalt, kurzfristige Änderungen, besondere Wünsche der Parteien oder unvorhergesehene Umstände.
c.Höhere Gewalt: Klauseln über höhere Gewalt legen unvorhergesehene und unvermeidbare Ereignisse fest, die Ausnahmen von den vertraglichen Pflichten darstellen können, wenn die Erfüllung aufgrund von Umständen ausserhalb der Kontrolle der Parteien unmöglich ist.
d.Mitteilungsverfahren: Die Parteien legen ein besonderes Mitteilungsverfahren fest, um der anderen Partei jede Ausnahme umgehend zu melden und alle relevanten Informationen über Art und Folgen der Ausnahme mitzuteilen.
e.Beurteilung der Ausnahme: Sobald eine Ausnahme gemeldet ist, beurteilen die Parteien gemeinsam ihre Auswirkungen auf die Erfüllung des Booking-Vertrags und besprechen Korrekturmassnahmen oder erforderliche Anpassungen, um die Folgen zu mindern.
f.Folgen von Ausnahmen: Die Parteien bestimmen die Folgen von Ausnahmen auf die vertraglichen Pflichten, wie zusätzliche Fristen, Budgetanpassungen oder Änderungen der Leistungsanforderungen.
g.Vertragliche Revisionen: Bei bedeutenden Ausnahmen können die Parteien vereinbaren, die Bedingungen des Booking-Vertrags zu revidieren, um den eingetretenen Veränderungen Rechnung zu tragen und die Erwartungen beider Parteien neu aufeinander abzustimmen.
h.Fortlaufende Kommunikation: Die Parteien verpflichten sich, im Fall einer Ausnahme eine offene und transparente Kommunikation zu pflegen und eng zusammenzuarbeiten, um geeignete Lösungen zu finden und negative Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu minimieren.
i.Dokumentation: Jede Ausnahme und die zu ihrer Bewältigung ergriffenen Massnahmen werden sorgfältig dokumentiert, einschliesslich der ausgetauschten Korrespondenz, der getroffenen Entscheide und der Änderungen des Booking-Vertrags.
j.Streitbeilegung: Bei Meinungsverschiedenheiten über den Umgang mit einer Ausnahme greifen die Parteien auf die im Booking-Vertrag vorgesehenen Mechanismen der Streitbeilegung zurück, um eine faire und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu erzielen.
k.Flexibilität: Ausnahmeklauseln ermöglichen eine gewisse Flexibilität bei der Erfüllung des Booking-Vertrags und anerkennen, dass unvorhergesehene Situationen auftreten und vorübergehende Anpassungen oder Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen erfordern können.
l.Rechtliche Überlegungen: Die Parteien berücksichtigen die rechtlichen Auswirkungen jeder Ausnahme vom Booking-Vertrag und stellen sicher, dass die getroffenen Entscheide den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
m.Risikomanagement: Ausnahmen gelten als fester Bestandteil des Managements der mit der Erfüllung des Booking-Vertrags verbundenen Risiken, wobei mögliche Risiken ermittelt und geeignete Minderungspläne erarbeitet werden.
n.Organisationales Lernen: Ausnahmen dienen auch als Quelle organisationalen Lernens und ermöglichen es den Parteien, mögliche Herausforderungen und innovative Lösungen zur Bewältigung ähnlicher Situationen in Zukunft besser zu verstehen.
o.Periodische Überprüfung: Ausnahmeklauseln werden regelmässig überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit bei der Bewältigung unvorhergesehener Umstände und Herausforderungen bei der Erfüllung des Booking-Vertrags sicherzustellen.
9.Interne Kommunikation: Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitenden oder Subunternehmern offenlegen, die diese Informationen zur Erfüllung dieser Vereinbarung kennen müssen, sofern diese Mitarbeitenden oder Subunternehmer ähnlichen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
a.Interne Kommunikation: Die interne Kommunikation bezeichnet den Austausch von Informationen und Nachrichten innerhalb einer Organisation mit dem Ziel, die Teammitglieder zu informieren, zu koordinieren und zu mobilisieren.
b.Ziele der internen Kommunikation: Zu den Zielen gehören die wirksame Übermittlung von Informationen, die Stärkung der Unternehmenskultur, die Förderung des Engagements der Mitarbeitenden und die Verbesserung der Koordination der Tätigkeiten.
c.Kommunikationskanäle: Zu den Kanälen der internen Kommunikation gehören persönliche Besprechungen, E-Mails, Instant-Messaging-Plattformen, Firmen-Intranets, Newsletter und physische Anschlagbretter.
d.Kommunikationsrichtlinie: Die Parteien legen eine Richtlinie für die interne Kommunikation fest, welche die Vorgaben, Standards und Erwartungen dafür bestimmt, wie Informationen innerhalb der Organisation geteilt und behandelt werden sollen.
e.Transparenz: Transparenz ist in der internen Kommunikation entscheidend, da sie sicherstellt, dass relevante Informationen allen Teammitgliedern zugänglich sind, und so Vertrauen und Zusammenarbeit fördert.
f.Kommunikation von oben nach unten: Die Kommunikation von oben nach unten umfasst die Weitergabe von Informationen von höheren an tiefere Hierarchiestufen der Organisation, mit Weisungen, Zielen und strategischen Updates.
g.Kommunikation von unten nach oben: Die Kommunikation von unten nach oben ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Ideen, Anliegen und Vorschläge mit der Geschäftsleitung zu teilen, und fördert so ihre Beteiligung und ihr Engagement.
h.Horizontale Kommunikation: Die horizontale Kommunikation findet zwischen Personen oder Abteilungen derselben Hierarchiestufe statt und erleichtert die Koordination der Tätigkeiten, den Austausch bewährter Praktiken und die gemeinsame Problemlösung.
i.Häufigkeit der Kommunikation: Die Parteien bestimmen die Häufigkeit der internen Kommunikation nach den Bedürfnissen der Organisation und sorgen für ein Gleichgewicht zwischen regelmässiger Informationsverbreitung und möglichst wenigen Unterbrechungen.
j.Inhalt der Kommunikation: Der Inhalt der internen Kommunikation kann Updates zu laufenden Projekten, Organisationsziele, Richtlinien und Verfahren, bevorstehende Anlässe, Erfolge des Teams und Anerkennungsbotschaften umfassen.
k.Kommunikation in Krisen: Für die interne Kommunikation in Krisen werden besondere Kommunikationsprotokolle festgelegt, die eine rasche und einheitliche Verbreitung wichtiger Informationen an alle Mitglieder der Organisation sicherstellen.
l.Rückmeldungen und Beurteilung: Die Kanäle der internen Kommunikation ermöglichen es, regelmässig Rückmeldungen und Beurteilungen der Mitarbeitenden einzuholen, die wertvolle Hinweise zur Ermittlung von Problemen, Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten liefern.
m.Kommunikationsschulung: Die Mitarbeitenden werden in interner Kommunikation geschult, was ihre Fähigkeiten in schriftlicher und mündlicher Kommunikation sowie ihre Fähigkeit stärkt, die verfügbaren Kommunikationsmittel wirksam zu nutzen.
n.Vertraulichkeit: Vertrauliche Informationen werden in der internen Kommunikation mit äusserster Sorgfalt behandelt, wobei ihre Vertraulichkeit und ihr Schutz vor unbefugter Offenlegung sichergestellt werden.
o.Weiterentwicklung und Verbesserung: Die Praktiken der internen Kommunikation werden regelmässig beurteilt und verbessert, um den sich ändernden Bedürfnissen der Organisation gerecht zu werden und sich an neue Technologien, Rückmeldungen der Mitarbeitenden und Markttrends anzupassen.
10.Verantwortung: Jede Partei ist für jede unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre Mitarbeitenden, Beauftragten oder Subunternehmer verantwortlich und muss geeignete Massnahmen ergreifen, um solche Offenlegungen zu verhindern.
a.Verantwortung: Die Verantwortung bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Pflicht, die Folgen von Handlungen oder Unterlassungen zu tragen, einschliesslich der Schäden, die der anderen Partei oder Dritten verursacht werden.
b.Vertragliche Verantwortung: Die Parteien legen die Verantwortlichkeiten fest, die sich unmittelbar aus den Bestimmungen und Bedingungen des Booking-Vertrags ergeben, und bestimmen die spezifischen Pflichten jeder Partei gegenüber der anderen.
c.Gesetzliche Verantwortung: Zusätzlich zu den vertraglichen Pflichten anerkennen die Parteien ihre Verantwortlichkeiten nach den anwendbaren Gesetzen, einschliesslich der Gesetze über den Konsumentenschutz, die Arbeitssicherheit und die zivilrechtliche Haftung.
d.Haftungsbeschränkung: Die Parteien können Klauseln aufnehmen, die den Umfang des ersatzfähigen Schadens bei Verletzung vertraglicher Pflichten beschränken und unter bestimmten Umständen Höchstbeträge für den Ersatz festlegen.
e.Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung: Haftungsbeschränkungen gelten unter Umständen nicht in besonderen Fällen wie Betrug, grober Fahrlässigkeit oder Körperverletzung, in denen die Haftung über die vertraglichen Grenzen hinausgeht.
f.Finanzielle Verantwortung: Die Parteien legen die finanziellen Folgen bei Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten fest, einschliesslich Schadenersatz, Vertragsstrafen und Anwalts- und Gerichtskosten.
g.Haftpflichtversicherung: Die Parteien können verpflichtet sein, eine angemessene Haftpflichtversicherung zu unterhalten, um die mit der Erfüllung des Booking-Vertrags verbundenen Risiken abzudecken und im Schadenfall einen finanziellen Schutz sicherzustellen.
h.Schadloshaltung: Die Parteien legen die Voraussetzungen fest, unter denen eine Partei verpflichtet sein kann, die andere Partei für Verluste oder Schäden schadlos zu halten, die infolge der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten entstanden sind.
i.Verteilung der Verantwortung: Die Parteien bestimmen die Verteilung der Verantwortlichkeiten nach ihren jeweiligen Rollen bei der Erfüllung des Booking-Vertrags, unter Berücksichtigung der Kompetenzen, Ressourcen und Beiträge jeder Partei.
j.Gemeinsame Verantwortung: In bestimmten Fällen können die Parteien für bestimmte vertragliche Pflichten gemeinsam verantwortlich sein, was bedeutet, dass sie für verursachte Schäden solidarisch haften.
k.Haftungsverzicht: Die Parteien können unter besonderen Umständen Klauseln über einen Haftungsverzicht aufnehmen, die ihre Haftung für bestimmte Arten von Schäden oder Verlusten beschränken oder ausschliessen.
l.Meldung von Ansprüchen: Die Parteien legen die Verfahren für die Meldung von Haftungsansprüchen fest, einschliesslich der Meldefristen und der für einen gültigen Anspruch erforderlichen Angaben.
m.Bearbeitung von Ansprüchen: Sobald ein Haftungsanspruch gemeldet ist, verpflichten sich die Parteien, bei der Untersuchung des Anspruchs zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und gemeinsam auf eine faire und wirksame Beilegung der Streitigkeit hinzuarbeiten.
n.Vertraulichkeit der Ansprüche: Die Parteien stellen sicher, dass Haftungsansprüche und die damit verbundenen Gespräche vertraulich behandelt und ohne vorgängige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
o.Periodische Überprüfung: Die Haftungsklauseln werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit beim Schutz der Interessen der Parteien sicherzustellen, unter Berücksichtigung veränderter Umstände und Geschäftspraktiken.
11.Mitteilung: Bei einer Verletzung oder einer vermuteten Verletzung der Vertraulichkeit verpflichtet sich die betroffene Partei, die andere Partei umgehend zu informieren und bei jeder Untersuchung oder Korrekturmassnahme mitzuwirken.
a.Mitteilung: Im Rahmen des Booking-Vertrags bezeichnet die Mitteilung die förmliche Kommunikation zwischen den Parteien über wichtige Angelegenheiten.
b.Formen der Mitteilung: Die Parteien legen die zulässigen Formen der Mitteilung fest, wie schriftlich (eingeschriebener Brief, E-Mail), telefonisch oder persönlich.
c.Kontaktangaben für Mitteilungen: Die Parteien geben genaue Kontaktangaben für den Empfang von Mitteilungen an, einschliesslich Postadressen, E-Mail-Adressen und geeigneter Telefonnummern.
d.Sprache der Mitteilung: Die Parteien legen die Sprache fest, in der Mitteilungen abzufassen und zu übermitteln sind, um ein klares Verständnis der übermittelten Informationen sicherzustellen.
e.Mitteilungsfrist: Die Parteien bestimmen Fristen für die Zustellung von Mitteilungen und geben die Zeiträume an, innert derer Mitteilungen eingehen müssen, um als gültig zu gelten.
f.Gegenstand der Mitteilung: Die Parteien bestimmen die Gegenstände, die eine Mitteilung erfordern, wie Änderungen der Leistungen, Verzögerungen, mögliche Streitigkeiten oder Gesuche um Vertragsänderungen.
g.Empfänger der Mitteilung: Die Parteien bezeichnen die Personen oder Abteilungen, die für den Empfang und die Bearbeitung von Mitteilungen zuständig sind, um eine wirksame Kommunikation und eine angemessene Entscheidungsfindung sicherzustellen.
h.Empfangsbestätigung: Die Parteien können für wichtige Mitteilungen eine Empfangsbestätigung verlangen, um sicherzustellen, dass die Nachrichten von den Empfängern tatsächlich erhalten und zur Kenntnis genommen werden.
i.Mitteilung in Notfällen: Für Mitteilungen in Notfällen oder bei unvorhergesehenen Umständen, die sofortiges Handeln erfordern, werden besondere Verfahren festgelegt.
j.Mitteilung geänderter Kontaktangaben: Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig über jede Änderung ihrer Kontaktangaben für Mitteilungen zu informieren, um während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags eine wirksame Kommunikation aufrechtzuerhalten.
k.Vertraulichkeit der Mitteilungen: Die Parteien stellen sicher, dass die in Mitteilungen enthaltenen Informationen vertraulich behandelt und ohne vorgängige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
l.Nachverfolgung der Mitteilungen: Die Parteien führen ein Verzeichnis der versandten und erhaltenen Mitteilungen und bewahren eine schriftliche Aufzeichnung aller wichtigen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Booking-Vertrag auf.
m.Mitteilung im Streitfall: Bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien können besondere Mitteilungsverfahren angewendet werden, um die andere Partei umgehend über die Situation zu informieren und Gespräche zur Lösung einzuleiten.
n.Mitteilung bei höherer Gewalt: Bei einem Ereignis höherer Gewalt, das die Erfüllung des Booking-Vertrags beeinträchtigt, benachrichtigen sich die Parteien gegenseitig umgehend, um die andere Partei zu informieren und die zu ergreifenden geeigneten Massnahmen zu besprechen.
o.Periodische Überprüfung: Die Mitteilungsverfahren werden periodisch überprüft, um ihre Wirksamkeit und Relevanz während der gesamten Dauer des Booking-Vertrags sicherzustellen, unter Berücksichtigung veränderter Bedürfnisse der Parteien und regulatorischer Anforderungen.
12.Rechtsbehelfe: Bei einer Verletzung der Vertraulichkeit kann die geschädigte Partei alle verfügbaren Rechtsbehelfe ergreifen, einschliesslich vorsorglicher Massnahmen und Schadenersatzforderungen.
a.Rechtsbehelfe: Im Rahmen eines Vertrags bezeichnen Rechtsbehelfe die Möglichkeiten, die einer Partei zur Verfügung stehen, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, und die es ermöglichen, verletzte Rechte wiederherzustellen oder erlittenen Schaden zu beheben.
b.Arten von Rechtsbehelfen: Die Parteien bestimmen verschiedene Arten von Rechtsbehelfen, die nach dem Booking-Vertrag zur Verfügung stehen, wie Schadenersatzforderungen, Realerfüllung und das Recht zur Auflösung des Vertrags.
c.Schadenersatz: Die Parteien legen die Voraussetzungen fest, unter denen bei Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten Schadenersatz verlangt werden kann, einschliesslich der Berechnungskriterien und der Haftungsgrenzen.
d.Realerfüllung: Die Parteien können Rechtsbehelfe auf Realerfüllung vereinbaren, wie die Durchsetzung vertraglicher Pflichten oder die Rückgabe unrechtmässig erlangter Güter oder Vorteile.
e.Auflösung: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen der Bedingungen des Booking-Vertrags können die Parteien berechtigt sein, den Vertrag aufzulösen und zusätzliche Rechtsbehelfe wie Schadenersatz geltend zu machen.
f.Mitteilung von Rechtsbehelfen: Die Verfahren für die Mitteilung bei der Geltendmachung von Rechtsbehelfen werden festgelegt, um eine klare und transparente Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien sicherzustellen.
g.Verjährung: Die Parteien legen die Verjährungsfristen für die Ausübung von Rechtsbehelfen fest und bestimmen die Zeiträume, innert derer Ansprüche gültig geltend gemacht werden können.
h.Vorbedingungen: Bestimmte Klauseln über Rechtsbehelfe können die Einhaltung von Vorbedingungen verlangen, wie Versuche einer gütlichen Streitbeilegung, bevor förmliche Verfahren eingeleitet werden.
i.Verzichtsausschlussklausel: Die Parteien halten fest, dass die Ausübung eines bestimmten Rechtsbehelfs keinen Verzicht auf andere nach dem Booking-Vertrag verfügbare Rechtsbehelfe darstellt, sodass alle Rechte und Möglichkeiten zur Abhilfe gewahrt bleiben.
j.Haftungsbeschränkung: Haftungsbeschränkende Klauseln können den Umfang des ersatzfähigen Schadens begrenzen und unter bestimmten Umständen Höchstbeträge für den Ersatz festlegen.
k.Arglistige Täuschung: Rechtsbehelfe wegen Betrugs können ausdrücklich für Fälle vorsätzlicher Falschdarstellung oder Verschweigung relevanter Tatsachen durch eine der Parteien vorgesehen werden, um eine angemessene Wiedergutmachung für betrügerische Handlungen sicherzustellen.
l.Verfügbare Rechtsbehelfe: Die Parteien erstellen eine Liste der nach dem Booking-Vertrag verfügbaren Rechtsbehelfe, um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten zur Abhilfe für jede Partei klar bezeichnet sind.
m.Verfahren zur Geltendmachung: Es werden detaillierte Verfahren für die Einleitung von Rechtsbehelfen festgelegt, einschliesslich der Mitteilungsanforderungen, der Verjährungsfristen und der Schritte zur Streitbeilegung.
n.Angemessene Entschädigung: Die verfügbaren Rechtsbehelfe sollen eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden bieten und sicherstellen, dass die Parteien so gestellt werden, wie sie stünden, wenn die Verletzung der vertraglichen Pflichten nicht eingetreten wäre.
o.Periodische Überprüfung: Die Klauseln über Rechtsbehelfe werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit beim Schutz der Interessen der Parteien sicherzustellen, unter Berücksichtigung veränderter Umstände und Geschäftspraktiken.
13.Fortgeltung: Die Vertraulichkeitsbestimmungen gelten über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort und bleiben so lange in Kraft, wie es zum Schutz der vertraulichen Informationen erforderlich ist.
a.Fortgeltung: Die Fortgeltungsklausel bestimmt die Bestimmungen des Booking-Vertrags, die auch nach dessen Ablauf oder Beendigung weiterhin gelten.
b.Dauer der Fortgeltung: Die Parteien bestimmen die Dauer, während der die verschiedenen Klauseln des Booking-Vertrags nach dessen Beendigung oder Ablauf in Kraft bleiben.
c.Wesentliche fortgeltende Klauseln: Die Parteien bestimmen die wesentlichen Klauseln des Booking-Vertrags, die über seine Beendigung hinaus fortgelten sollen, wie Vertraulichkeitsbestimmungen, ausstehende Zahlungspflichten und Rechte des geistigen Eigentums.
d.Einhaltung der Gesetze: Die Fortgeltungsklauseln werden so formuliert, dass die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an die Dauer vertraglicher Pflichten sichergestellt ist.
e.Wille der Parteien: Die Parteien bringen ihren Willen hinsichtlich der Bestimmungen, die über die Beendigung des Booking-Vertrags hinaus fortgelten sollen, klar zum Ausdruck, um eine einheitliche Auslegung der fortbestehenden Pflichten sicherzustellen.
f.Finanzielle Pflichten: Die Fortgeltungsklauseln können ausstehende finanzielle Pflichten umfassen, wie verbleibende Zahlungen, Kündigungsentschädigungen und nachvertragliche Tantiemen.
g.Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitspflichten bleiben auch nach Beendigung des Booking-Vertrags in Kraft, um die zwischen den Parteien ausgetauschten vertraulichen Informationen zu schützen.
h.Geistiges Eigentum: Die Rechte des geistigen Eigentums und die eingeräumten Lizenzen gelten nach Beendigung des Booking-Vertrags gemäss den im Vertrag festgelegten Bedingungen weiter.
i.Laufende Streitigkeiten: Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Booking-Vertrags hängig sind, können in die Fortgeltungsklauseln aufgenommen werden und die Verfahren sowie die Pflichten der Parteien festlegen.
j.Schadloshaltung: Pflichten zur Schadloshaltung und Haftungsbeschränkungen können nach Beendigung des Booking-Vertrags fortbestehen und die Parteien vor möglichen Ansprüchen aus früheren Ereignissen schützen.
k.Höhere Gewalt: Klauseln über höhere Gewalt können die Pflichten der Parteien bei unvorhergesehenen Ereignissen festlegen, die nach Beendigung des Booking-Vertrags eintreten, und die Rechte und Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien bestimmen.
l.Mitteilung und Kommunikation: Die Parteien legen die Modalitäten der Mitteilung und Kommunikation fest, die nach Beendigung des Booking-Vertrags in Kraft bleiben, um eine fortlaufende Kommunikation zur Bewältigung fortbestehender Pflichten sicherzustellen.
m.Periodische Überprüfung: Die Fortgeltungsklauseln werden periodisch überprüft, um ihre Relevanz und ihre Übereinstimmung mit sich ändernden geschäftlichen Bedürfnissen und sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
n.Aufbewahrung von Unterlagen: Die Parteien vereinbaren, relevante Unterlagen nach Beendigung des Booking-Vertrags aufzubewahren, um den Zugang zu den für eine allfällige Streitbeilegung erforderlichen Informationen sicherzustellen.
o.Allgemeine Fortgeltungsklausel: Es kann eine allgemeine Klausel aufgenommen werden, die festhält, dass alle zur Wahrung der Rechte und Interessen der Parteien erforderlichen Pflichten über die Beendigung des Booking-Vertrags hinaus fortgelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
14.Vernichtung von Informationen: Auf Verlangen der anderen Partei oder bei Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet sich jede Partei, alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen, einschliesslich Kopien und abgeleiteter Dokumente, zu vernichten oder zurückzugeben.
a.Definition der Vernichtung von Informationen: Die Vernichtung von Informationen bezeichnet die dauerhafte und unwiderrufliche Löschung vertraulicher Daten, um eine unbefugte Verwendung oder weitere Offenlegung zu verhindern.
b.Vernichtungsverfahren: Die Parteien legen besondere Verfahren für die sichere Vernichtung vertraulicher Informationen fest und bestimmen geeignete Methoden wie Schreddern, elektronische Zerstörung oder Zerkleinern.
c.Verantwortung für die Vernichtung: Bezeichnete Personen sind für die Überwachung des Vernichtungsprozesses vertraulicher Informationen verantwortlich und stellen sicher, dass alle Schritte ordnungsgemäss befolgt und dokumentiert werden.
d.Überwachung der Vernichtung: Über alle Vorgänge zur Vernichtung vertraulicher Informationen werden detaillierte Aufzeichnungen geführt, einschliesslich der Daten, der angewandten Methoden und der am Prozess beteiligten Personen.
e.Vernichtungsbescheinigung: Nach Abschluss des Vernichtungsprozesses können die Parteien eine Bescheinigung eines unabhängigen Dritten einholen, welche die Einhaltung der festgelegten Vernichtungsverfahren bestätigt.
f.Vertragliche Bestimmungen: Besondere vertragliche Bestimmungen über die Vernichtung vertraulicher Informationen legen die Pflichten jeder Partei und die Folgen ihrer Nichteinhaltung fest.
g.Häufigkeit der Vernichtung: Die Parteien bestimmen, wie häufig vertrauliche Informationen vernichtet werden sollen, unter Berücksichtigung der Sensibilität der Daten und der anwendbaren gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen.
h.Bestimmung der zu vernichtenden Informationen: Vor der Vernichtung stellt eine sorgfältige Bestimmung der zur Vernichtung vorgesehenen vertraulichen Informationen sicher, dass keine relevanten Daten ausgelassen oder vergessen werden.
i.Trennung der Abfälle: Die bei der Vernichtung vertraulicher Informationen anfallenden Abfälle werden ordnungsgemäss getrennt und entsorgt, um jeden Versuch einer Rekonstruktion vernichteter Daten zu verhindern.
j.Zugangskontrolle: Während des Vernichtungsprozesses ist der Zugang zu vertraulichen Informationen streng kontrolliert und auf das befugte Personal beschränkt, das die Vernichtung überwacht oder durchführt.
k.Vertraulichkeit der Vernichtung: Die Parteien stellen sicher, dass die Vernichtung vertraulicher Informationen in einer sicheren und vertraulichen Umgebung erfolgt, die eine unbefugte Beobachtung oder ein Abfangen verhindert.
l.Schulung des Personals: Das an der Vernichtung vertraulicher Informationen beteiligte Personal wird angemessen in den Verfahren und Praktiken der sicheren Vernichtung geschult, damit es die möglichen Risiken und gesetzlichen Pflichten versteht.
m.Einhaltung von Standards: Die Verfahren zur Vernichtung vertraulicher Informationen entsprechen den Branchenstandards und den bewährten Praktiken im Datenschutzmanagement und gewährleisten ein hohes Mass an Sicherheit und Regelkonformität.
15.Änderung: Eine Änderung einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Verzicht darauf ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist.
a.Definition vertraulicher Informationen: Die Parteien legen klar fest, was im Rahmen des Booking-Vertrags als vertrauliche Information gilt, einschliesslich finanzieller Einzelheiten, Geschäftsstrategien, Tourneepläne und aller anderen sensiblen Informationen.
b.Vertraulichkeitspflicht: Die Parteien verpflichten sich, alle im Booking-Vertrag als vertraulich bezeichneten Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorgängige Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
c.Geltungsbereich der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitsklausel gilt nicht nur während der Dauer des Booking-Vertrags, sondern auch nach dessen Ablauf oder Beendigung, um die langfristigen Interessen beider Parteien zu schützen.
d.Schutz von Informationen: Die Parteien ergreifen angemessene Massnahmen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen, einschliesslich des Einsatzes geeigneter Sicherheitsmassnahmen und der Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Informationen.
e.Eingeschränkter Zugang: Nur befugtes Personal, das für die Erfüllung des Booking-Vertrags Zugang zu vertraulichen Informationen benötigt, darf darauf zugreifen, wodurch der Zugang auf die beteiligten Personen beschränkt wird.
f.Verpflichtung der Mitarbeitenden: Die Mitarbeitenden und Vertreter der Parteien unterliegen Vertraulichkeitspflichten, die jenen der Parteien selbst entsprechen, sodass alle an der Vertragserfüllung beteiligten Personen die Vertraulichkeitsanforderungen verstehen und einhalten.
g.Ausnahmen von der Vertraulichkeit: Die Parteien legen die Umstände fest, unter denen vertrauliche Informationen offengelegt werden dürfen, etwa wenn die Offenlegung durch Gesetz oder eine zuständige Behörde verlangt wird.
h.Folgen unbefugter Offenlegung: Die Parteien vereinbaren Disziplinarmassnahmen oder Rechtsbehelfe bei unbefugter Offenlegung vertraulicher Informationen, einschliesslich des Rechts auf Schadenersatz, wenn ein Schaden entsteht.
i.Interne Kommunikation: Die Parteien stellen sicher, dass vertrauliche Informationen nur internem Personal mitgeteilt werden, das sie für berechtigte geschäftliche Zwecke kennen muss, wodurch die Verbreitung sensibler Informationen innerhalb ihrer jeweiligen Organisationen beschränkt wird.
j.Datensicherheit: Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Daten mit vertraulichen Informationen durch geeignete Sicherheitsmassnahmen geschützt sind, wie Datenverschlüsselung und den Einsatz von Firewalls und Antivirensoftware.
k.Verantwortung: Bezeichnete Personen sind für die Verwaltung und den Schutz vertraulicher Informationen verantwortlich, was eine klare Verantwortlichkeit für jede Partei sicherstellt.
l.Dauer der Vertraulichkeit: Die Parteien legen die Dauer fest, während der vertrauliche Informationen geschützt werden müssen, und bestimmen eine angemessene Vertraulichkeitsdauer unter Berücksichtigung der Art der Informationen und der geschäftlichen Bedürfnisse der Parteien.
m.Mitteilung bei Verletzungen: Bei Verdacht auf eine Verletzung der Vertraulichkeit verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig umgehend zu benachrichtigen und zusammenzuarbeiten, um die Verletzung zu beheben und mögliche Schäden zu minimieren.
n.Dokumentation: Die Parteien dokumentieren alle Mitteilungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit und führen schriftliche Aufzeichnungen über die ausgetauschten vertraulichen Informationen und die zu ihrem Schutz ergriffenen Massnahmen.
o.Periodische Überprüfung: Die Parteien überprüfen die Vertraulichkeitsbestimmungen des Booking-Vertrags regelmässig, um sicherzustellen, dass sie relevant und wirksam bleiben, unter Berücksichtigung veränderter geschäftlicher Bedürfnisse und gesetzlicher Anforderungen.
Anwendbares Recht
Definition: Die Klausel «Anwendbares Recht» legt den Gerichtsstand und das Recht fest, die für den vorliegenden Vertrag sowie für alle daraus entstehenden Streitigkeiten oder Konflikte massgebend sind.
1.Rechtswahl: Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag dem schweizerischen Recht untersteht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
a.Rechtswahl: Die Parteien vereinbaren, dass der Booking-Vertrag und jede daraus entstehende Streitigkeit einem im Vertrag bezeichneten bestimmten Recht unterstehen und nach diesem ausgelegt werden.
b.Rechtswahlklausel: Die Parteien nehmen in den Booking-Vertrag eine Klausel auf, die das anwendbare Recht festlegt und klar angibt, welche Gesetzgebung zur Auslegung der Vertragsbestimmungen herangezogen wird.
c.Recht am Sitz: Die Parteien können das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz hat, als anwendbares Recht wählen und damit die nationalen Gesetze dieser Rechtsordnung für den Booking-Vertrag massgebend erklären.
d.Recht am Erfüllungsort: Finden die Auftritte von Don Trotti in mehreren Rechtsordnungen statt, können die Parteien das Recht des hauptsächlichen Erfüllungsorts als anwendbares Recht für den Booking-Vertrag wählen.
e.Recht des Wohnsitzstaats des Künstlers: Hat Don Trotti seinen Sitz in der Schweiz, können die Parteien das Recht dieses Landes als anwendbares Recht wählen, unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze, welche die Tätigkeiten des Künstlers regeln.
f.Kollisionsrechtliche Überlegungen: Die Parteien können mögliche Kollisionen zwischen den Rechtsordnungen der verschiedenen am Booking-Vertrag beteiligten Staaten berücksichtigen und ein Recht wählen, das Konflikte und Rechtsunsicherheiten minimiert.
g.Wahl eines vereinbarten Rechts: Die Parteien können ein auf den Booking-Vertrag anwendbares vereinbartes Recht festlegen, indem sie ein neutrales Recht wählen oder auf internationale Übereinkommen über das auf internationale Verträge anwendbare Recht verweisen.
h.Rechtsberatung: Die Parteien können Rechtsberater beiziehen, um das am besten geeignete Recht für den Booking-Vertrag zu bestimmen, unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse beider Parteien und der massgebenden gesetzlichen Anforderungen.
i.Rechtliche Stabilität: Die Parteien wählen für den Booking-Vertrag ein stabiles und gefestigtes Recht und vermeiden Gesetzgebungen, die sich häufig ändern oder Rechtsunsicherheiten schaffen können.
j.Schutz der Interessen: Die Parteien wählen ein Recht, das ihre jeweiligen Interessen am besten schützt, unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen, die im Rahmen des Booking-Vertrags die eine oder andere Partei begünstigen.
k.Internationales Vertragsrecht: Umfasst der Booking-Vertrag internationale Transaktionen, können die Parteien die Anwendung eines besonderen Rechts für internationale Verträge wählen, wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
l.Sprache des Rechts: Die Parteien legen im Booking-Vertrag die Sprache fest, in der das anwendbare Recht abgefasst wird, um sicherzustellen, dass die Rechtsbegriffe für beide Parteien klar und verständlich sind.
m.Vereinbarkeit mit anderen Klauseln: Die Parteien stellen sicher, dass das gewählte Recht mit den anderen Klauseln des Booking-Vertrags vereinbar ist, und vermeiden Widersprüche oder Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen vertraglichen Bestimmungen.
n.Verweis auf Rechtsgrundsätze: Die Parteien können im Booking-Vertrag auf bestimmte Rechtsgrundsätze des gewählten Rechts verweisen und so zusätzliche Hinweise zur Auslegung und Anwendung der Vertragsbestimmungen geben.
o.Klarheit und Genauigkeit: Die Rechtswahlklausel wird im Booking-Vertrag klar und genau formuliert, um eine einheitliche und harmonische Auslegung der vertraglichen Bestimmungen durch beide Parteien sicherzustellen.
2.Zuständiger Gerichtsstand: Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte von Nyon, Schweiz, unterliegen, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist.
a.Bestimmung des Gerichtsstands: Im Fall einer Streitigkeit aus dem Booking-Vertrag vereinbaren die Parteien, dass der für die Beilegung der Streitigkeit zuständige Gerichtsstand gemäss den Bestimmungen dieses Vertrags bestimmt wird.
b.Gerichtsstandsklausel: Die Parteien können eine Gerichtsstandsklausel vereinbaren, die ein bestimmtes Gericht als zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Booking-Vertrag bezeichnet.
c.Überlegungen zur Nähe: Die Parteien können bei der Bestimmung des zuständigen Gerichtsstands Faktoren wie die geografische Nähe und die Zweckmässigkeit berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Gerichtsverfahren effizient und praktikabel ablaufen.
d.Ausschliesslicher Gerichtsstand: Die Parteien können vereinbaren, dass nur ein bestimmter Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Booking-Vertrag zuständig ist, und damit die Zuständigkeit anderer Gerichte ausschliessen.
e.Massgebender Gerichtsstand: Fehlt eine Gerichtsstandsklausel, wird der zuständige Gerichtsstand nach den Gesetzen bestimmt, die in der Rechtsordnung gelten, in welcher der Booking-Vertrag abgeschlossen wurde oder in der die Auftritte stattfinden sollen.
f.Gesetzlich vorgeschriebene Zuständigkeit: Sieht das anwendbare Recht besondere Regeln über die Zuständigkeit der Gerichte vor, sind diese Regeln zur Bestimmung des zuständigen Gerichtsstands zu berücksichtigen.
g.Beachtung internationaler Übereinkommen: Die Parteien stellen sicher, dass die Gerichtsstandsklausel den einschlägigen internationalen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen entspricht.
h.Beurteilung der Zuständigkeit: Die Parteien können rechtlichen Rat einholen, um die Zuständigkeit möglicher Gerichte für die Streitigkeit zu beurteilen, unter Berücksichtigung der Gesetze und der Rechtsprechung.
i.Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit: Die Parteien können die Zuständigkeit von Schiedsgerichten für Streitigkeiten aus dem Booking-Vertrag ausschliessen und sich stattdessen für die staatliche Gerichtsbarkeit zur Beilegung von Streitigkeiten entscheiden.
j.Beschränkung der Zuständigkeit: Die Parteien können die Zuständigkeit der Gerichte auf bestimmte Kategorien von Streitigkeiten oder bestimmte Beträge im Rahmen des Booking-Vertrags beschränken und so klare Parameter für die Streitbeilegung festlegen.
k.Verzicht auf die Unzuständigkeitseinrede: Die Parteien können vereinbaren, auf ihr Recht zu verzichten, vor einem zuständigen Gericht die Einrede der Unzuständigkeit zu erheben, und die Zuständigkeit des im Booking-Vertrag bezeichneten Gerichts anerkennen.
l.Gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen: Die Parteien vereinbaren, die vom zuständigen Gericht gefällten Entscheidungen gemäss den Gesetzen und internationalen Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen anzuerkennen und zu vollstrecken.
m.Übermittlung von Rechtsdokumenten: Die Parteien verpflichten sich, zusammenzuarbeiten, um die Übermittlung von Rechtsdokumenten und Mitteilungen zwischen Anwälten und zuständigen Gerichten zu erleichtern, und gewährleisten so eine wirksame und transparente Kommunikation.
n.Mitteilung von Gerichtsverfahren: Die Parteien stellen sicher, dass alle Gerichtsverfahren und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Streitigkeit ordnungsgemäss zugestellt werden und die vom zuständigen Gericht vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.
o.Gütliche Einigung: Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens können die Parteien Möglichkeiten einer gütlichen Einigung wie Mediation oder Verhandlung prüfen, um die Streitigkeit effizient und kostengünstig beizulegen.
3.Bestimmung der Zuständigkeit: Die Parteien verpflichten sich, diesen Vertrag nach Treu und Glauben und gemäss dem anwendbaren schweizerischen Recht auszulegen und zu erfüllen.
a.Zweck der Auslegung: Die Bestimmungen und Bedingungen des Booking-Vertrags sind so auszulegen, dass der Wille der Parteien gewahrt wird, im Einklang mit den Grundsätzen von Treu und Glauben und der Gerechtigkeit.
b.Auslegungsgrundsätze: Die Auslegung der Klauseln des Booking-Vertrags richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts, unter Berücksichtigung des übereinstimmenden Willens der Parteien und der mit dem Vertrag verfolgten Ziele.
c.Klare und genaue Sprache: Die Bestimmungen des Booking-Vertrags sind in ihrem klarsten und genauesten Sinn auszulegen, wobei jede Mehrdeutigkeit oder Fehlinterpretation zu vermeiden ist.
d.Zusammenhang und Absichten: Bei der Auslegung der Bestimmungen des Booking-Vertrags sind der allgemeine Zusammenhang, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, sowie die im Vertrag und in den zugehörigen Dokumenten zum Ausdruck gebrachten Absichten der Parteien zu berücksichtigen.
e.Berücksichtigung der Geschäftsgepflogenheiten: Bei der Auslegung der Klauseln des Booking-Vertrags sind die üblichen Geschäftsgepflogenheiten in der Unterhaltungsbranche zu berücksichtigen, damit die Vertragsbestimmungen den Branchenstandards entsprechen.
f.Einschränkende Auslegung: Bei Zweifeln oder Mehrdeutigkeiten in der Auslegung einer Klausel des Booking-Vertrags ist diese einschränkend zugunsten der Partei auszulegen, welche die Klausel nicht verfasst hat.
g.Wahrung des vertraglichen Gleichgewichts: Die Auslegung der Bestimmungen des Booking-Vertrags soll das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien wahren und jede Auslegung vermeiden, die zu einem ungerechtfertigten Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten führen könnte.
h.Einhaltung gesetzlicher Normen: Die Auslegung der Bestimmungen des Booking-Vertrags muss den anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Normen entsprechen, wobei jede gesetzeswidrige Auslegung zu vermeiden ist.
i.Heranziehung gesetzlicher Bestimmungen: Bei Mehrdeutigkeiten oder Widersprüchen in der Auslegung der Bestimmungen des Booking-Vertrags können die Parteien die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen heranziehen, um ihren Willen und ihre jeweiligen Rechte zu klären.
j.Auslegung im Gesamtzusammenhang: Die Bestimmungen des Booking-Vertrags sind in ihrem Gesamtzusammenhang auszulegen, unter Berücksichtigung aller Vertragsbestimmungen sowie der Umstände seines Abschlusses und seiner Erfüllung.
k.Berücksichtigung der Ziele: Bei der Auslegung der Klauseln des Booking-Vertrags sind die von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten Ziele zu berücksichtigen, damit die Vertragsbestimmungen so ausgelegt werden, dass diese Ziele soweit möglich erreicht werden.
l.Verwendung definierter Begriffe: Die im Booking-Vertrag definierten Begriffe sind gemäss ihrer besonderen Definition im Vertrag auszulegen, damit ihre Bedeutung im gesamten Vertrag gewahrt bleibt.
m.Berücksichtigung örtlicher Gebräuche: Bei der Auslegung der Bestimmungen des Booking-Vertrags sind die örtlichen Gebräuche und Gepflogenheiten in den Regionen, in denen Auftritte geplant sind, zu berücksichtigen, unter Beachtung der kulturellen und rechtlichen Besonderheiten jedes Orts.
n.Grundsatz der Gegenseitigkeit: Die Auslegung der Klauseln des Booking-Vertrags erfolgt gemäss dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, damit die Rechte und Pflichten der Parteien ausgewogen und für beide Seiten vorteilhaft sind.
o.Beizug von Sachverständigen: Bei Streitigkeiten über die Auslegung der Bestimmungen des Booking-Vertrags können die Parteien rechtliche oder technische Sachverständige beiziehen, um ihr Verständnis zu klären und zu einer fairen und effizienten Beilegung der Streitigkeit beizutragen.
4.Vorrang der Gesetze: Bei einem Widerspruch zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und den anwendbaren Gesetzen gehen die Gesetze in dem zur Lösung des Widerspruchs erforderlichen Umfang vor.
a.Normenhierarchie: Bei einem Widerspruch zwischen nationalen Gesetzen und regionalen oder lokalen Gesetzen gehen die nationalen Gesetze vor, sofern im Booking-Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
b.Einhaltung der anwendbaren Gesetze: Die Parteien vereinbaren, bei der Erfüllung des Booking-Vertrags alle massgebenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten, wobei der Rechtskonformität Vorrang zukommt.
c.Gesetzeskonforme Auslegung: Alle Bestimmungen des Booking-Vertrags sind soweit möglich so auszulegen, dass sie mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften im Einklang stehen.
d.Beachtung internationaler Normen: Bei Streitigkeiten, die nationales und internationales Recht betreffen, sind bei der Beilegung der Streitigkeit die internationalen Normen gemäss den Grundsätzen des Völkerrechts zu berücksichtigen.
e.Besondere Gesetzgebung: Regeln besondere Gesetze bestimmte Teile des Booking-Vertrags, gehen diese Gesetze, soweit sie anwendbar sind, den allgemeinen Bestimmungen des Vertrags vor.
f.Vorrang der Vertragsklauseln: Sofern keine entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, gehen die Klauseln des Booking-Vertrags allen anderen zwischen den Parteien geltenden vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen vor.
g.Einhaltung der Branchenstandards: Die Parteien verpflichten sich, bei der Erfüllung des Booking-Vertrags die Branchenstandards einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Geschäftspraktiken den festgelegten Standards entsprechen.
h.Wahrung der Rechte: Keine Bestimmung des Booking-Vertrags ist als Verzicht auf die Rechte oder Rechtsbehelfe der Parteien nach dem anwendbaren Recht auszulegen.
i.Rechtsberatung: Bei Unsicherheiten über die Auslegung oder Anwendung von Gesetzen können die Parteien rechtlichen Rat einholen, um fachkundige Beratung über die verfügbaren Optionen und die rechtlichen Folgen zu erhalten.
j.Verweis auf die Gesetze: Der Booking-Vertrag verweist auf die anwendbaren Gesetze und Vorschriften und gibt ausdrücklich die zuständigen Gerichtsstände und die einzuhaltenden rechtlichen Normen an.
k.Vorrang gerichtlicher Entscheidungen: Bei Streitigkeiten vor Gericht gehen gerichtliche Entscheidungen den Bestimmungen des Booking-Vertrags vor, soweit sie den anwendbaren Gesetzen entsprechen.
l.Vereinbarkeit mit den Grundrechten: Keine Bestimmung des Booking-Vertrags darf die durch die Verfassung oder das internationale Recht gewährleisteten Grundrechte der Parteien einschränken.
m.Revision bei Gesetzesänderungen: Bei Gesetzesänderungen, welche die Gültigkeit oder Anwendung des Booking-Vertrags berühren, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechend zu revidieren.
n.Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen: Die Parteien verpflichten sich, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, soweit diese mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften vereinbar sind.
o.Klarheit und Genauigkeit: Die Bestimmungen des Booking-Vertrags sind klar und genau zu formulieren, damit sie im Rahmen der anwendbaren Gesetzgebung leicht verständlich und auslegbar sind.
5.Internationales Recht: Haben die Parteien ihren Sitz in verschiedenen Rechtsordnungen, vereinbaren sie, die für diesen Vertrag massgebenden internationalen Gesetze und einschlägigen Staatsverträge einzuhalten.
a.Beachtung von Staatsverträgen und internationalen Abkommen: Der Kunde verpflichtet sich, bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti die einschlägigen internationalen Staatsverträge, Abkommen und Übereinkommen zu beachten.
b.Einhaltung internationaler Normen: Der Kunde stellt die Einhaltung der anwendbaren internationalen Normen und Grundsätze sicher, einschliesslich der Menschenrechte, menschenwürdiger Arbeit, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung.
c.Künstlerische Freiheit: Der Kunde anerkennt und respektiert das Recht auf künstlerische Freiheit gemäss den Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderer internationaler Menschenrechtsinstrumente.
d.Recht auf Ausübung der Tätigkeiten: Don Trotti und der Kunde haben das Recht, ihre künstlerischen und geschäftlichen Tätigkeiten unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, auszuüben, wobei die Meinungsäusserungs- und die Vereinigungsfreiheit gewährleistet sind.
e.Schutz der Rechte des geistigen Eigentums: Der Kunde schützt die Rechte des geistigen Eigentums von Don Trotti gemäss den internationalen Normen und beachtet die Gesetze über Urheberrecht, Marken und andere Rechte des geistigen Eigentums.
f.Internationale Konflikte: Bei Widersprüchen zwischen nationalen Gesetzen und internationalen Verpflichtungen gibt der Kunde der Einhaltung der internationalen Verpflichtungen Vorrang, unter Berücksichtigung der Grundsätze des Völkerrechts.
g.Internationales Vertragsrecht: Internationale Verträge zwischen Don Trotti und dem Kunden unterstehen den Grundsätzen des internationalen Vertragsrechts, unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Übereinkommen wie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
h.Internationale Zuständigkeit: Bei internationalen Streitigkeiten können die Parteien wählen, die Streitigkeit einem internationalen Schiedsverfahren oder anderen Mechanismen der Streitbeilegung gemäss internationalen Standards zu unterbreiten.
i.Beachtung von Sanktionen und Embargos: Der Kunde hält alle Sanktionen und Embargos ein, die von internationalen Organisationen wie der UNO, der EU, der CH und anderen zuständigen Stellen verhängt werden, und vermeidet jede geschäftliche oder künstlerische Tätigkeit, die gegen internationale Vorschriften verstösst.
j.Freizügigkeit der Künstler: Der Kunde erleichtert die Freizügigkeit von Künstlern, einschliesslich Don Trotti, gemäss den Abkommen und Übereinkommen über den internationalen Personen- und Warenverkehr und stellt die Einhaltung der Visums- und Arbeitsbewilligungsvorschriften sicher.
k.Beachtung kultureller Übereinkommen: Der Kunde fördert die Achtung und Förderung der kulturellen Vielfalt gemäss den Grundsätzen des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und anderer einschlägiger internationaler Instrumente.
l.Internationale Sicherheit: Der Kunde ergreift Massnahmen, um die Sicherheit und das Wohlergehen von Don Trotti bei internationalen Reisen zu gewährleisten, unter Berücksichtigung möglicher Sicherheitsrisiken in bestimmten Regionen der Welt.
m.Schutz grenzüberschreitender Daten: Der Kunde hält bei der Übermittlung von Personendaten über Landesgrenzen hinweg die Gesetze und Vorschriften über den Schutz grenzüberschreitender Daten ein und gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau.
n.Einhaltung internationaler Arbeitsnormen: Der Kunde verpflichtet sich, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten internationalen Arbeitsnormen einzuhalten und faire und sichere Arbeitsbedingungen für Don Trotti und alle Teammitglieder zu gewährleisten.
o.Soziale und ökologische Verantwortung: Der Kunde integriert die Grundsätze der sozialen und ökologischen Verantwortung in seine internationalen Tätigkeiten und trägt in allen Regionen, in denen er tätig ist, zur nachhaltigen Entwicklung und zur Achtung der Menschenrechte bei.
6.Einhaltung der Gesetze: Die Parteien vereinbaren, bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten.
a.Beachtung der anwendbaren Gesetze: Der Kunde verpflichtet sich, alle in sämtlichen Rechtsordnungen, in denen er tätig ist, anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Normen einzuhalten, einschliesslich jener, welche die künstlerischen Auftritte von Don Trotti betreffen.
b.Arbeitsrecht: Der Kunde beachtet das Arbeitsrecht, indem er für Don Trotti und alle Teammitglieder faire und sichere Arbeitsbedingungen gemäss den nationalen und internationalen Normen gewährleistet.
c.Urheberrecht und geistiges Eigentum: Der Kunde stellt sicher, dass alle Auftritte von Don Trotti die Urheberrechte und Rechte des geistigen Eigentums Dritter respektieren, und holt alle erforderlichen Bewilligungen für die Verwendung geschützten Materials ein.
d.Rechte des Künstlers: Der Kunde gewährleistet die Achtung der Rechte des Künstlers, einschliesslich der Urheberpersönlichkeitsrechte und des Rechts auf eine angemessene Vergütung, gemäss den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
e.Datenschutz: Der Kunde schützt die Privatsphäre und die Personendaten gemäss den Datenschutzgesetzen und -vorschriften und stellt sicher, dass die Informationen über Kunden und Künstler sicher sind und angemessen behandelt werden.
f.Sicherheitsnormen: Der Kunde stellt bei allen Auftritten von Don Trotti die Einhaltung der Normen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicher und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen und die erforderliche Schutzausrüstung.
g.Werbung und Promotion: Der Kunde verpflichtet sich, die Gesetze und Vorschriften über Werbung und Promotion einzuhalten, irreführende oder täuschende Werbung zu vermeiden und die ethischen Standards der Branche zu beachten.
h.Verträge und Vereinbarungen: Der Kunde stellt sicher, dass alle Verträge und Vereinbarungen im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen, und gewährleistet Klarheit, Transparenz und die Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen.
i.Umweltnormen: Der Kunde wendet umweltfreundliche Praktiken an und stellt sicher, dass seine Tätigkeiten und jene von Don Trotti den Umweltnormen und -vorschriften entsprechen.
j.Steuern und Abgaben: Der Kunde hält die Steuer- und Abgabengesetze in allen Rechtsordnungen, in denen er tätig ist, ein, erfüllt seine steuerlichen Pflichten und reicht genaue und vollständige Steuererklärungen ein.
k.Lizenzen und Bewilligungen: Der Kunde holt alle für die Auftritte von Don Trotti erforderlichen Lizenzen, Bewilligungen und Genehmigungen ein und stellt die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sicher.
l.Risikomanagement: Der Kunde setzt Richtlinien und Verfahren des Risikomanagements um, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit den Auftritten von Don Trotti zu erkennen, zu beurteilen und zu mindern, und gewährleistet so die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten.
m.Schulung und Sensibilisierung: Der Kunde informiert sein Personal und die Künstler über die massgebenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen und bietet die für eine fortlaufende Regelkonformität erforderlichen Schulungen an.
n.Prüfung und Überwachung: Der Kunde führt regelmässige Prüfungen durch, um die Übereinstimmung seiner Tätigkeiten mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu beurteilen, und ergreift Korrekturmassnahmen, wenn Abweichungen festgestellt werden.
o.Bekenntnis zur Ethik: Der Kunde fördert in allen seinen Tätigkeiten eine Kultur der Ethik und Integrität, unterstützt die soziale Verantwortung und hält sich an die Grundsätze guter Unternehmensführung.
7.Konsumentenschutz: Untersteht dieser Vertrag den Gesetzen über den Konsumentenschutz, verpflichten sich die Parteien, die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten zu beachten.
a.Konsumentenschutz: Der Konsumentenschutz soll sicherstellen, dass die Rechte und Interessen der Kunden oder Zuschauer, welche die Auftritte von Don Trotti besuchen, respektiert und gewahrt werden.
b.Transparenz der Informationen: Der Kunde verpflichtet sich, umfassende, genaue und transparente Informationen über die Auftritte von Don Trotti bereitzustellen, einschliesslich der Zeitpläne, Veranstaltungsorte, Ticketpreise und Zutrittsbedingungen.
c.Einhaltung der Sicherheitsnormen: Der Kunde stellt sicher, dass die Auftrittsorte die geeigneten Sicherheitsnormen einhalten, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Zuschauer zu gewährleisten.
d.Rückerstattungsrichtlinie: Der Kunde legt eine klare und faire Rückerstattungsrichtlinie für gekaufte Tickets im Fall der Absage oder Verschiebung eines Auftritts fest und schützt so die Rechte der Konsumenten.
e.Schutz vor Betrug: Der Kunde setzt Sicherheitsmassnahmen um, um Betrug im Zusammenhang mit Tickets zu verhindern und die Konsumenten vor betrügerischen Machenschaften zu schützen.
f.Zugang zu Informationen: Der Kunde erleichtert den Konsumenten den Zugang zu Informationen über die Auftritte von Don Trotti über seine Website, die sozialen Medien und andere Kommunikationskanäle.
g.Kundendienst: Der Kunde bietet einen reaktionsschnellen und gut erreichbaren Kundendienst, um Fragen, Anliegen und Beschwerden der Konsumenten zu den Auftritten von Don Trotti zu behandeln.
h.Einhaltung der Zusagen: Der Kunde verpflichtet sich, die gegenüber den Konsumenten gemachten Zusagen in Bezug auf die Qualität der Auftritte, die Zutrittsbedingungen und die angebotenen Leistungen einzuhalten.
i.Schutz von Personendaten: Der Kunde schützt die Privatsphäre und die Personendaten der Konsumenten gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften.
j.Zugänglichkeit: Der Kunde stellt sicher, dass die Auftritte von Don Trotti für alle zugänglich sind, einschliesslich Menschen mit Behinderungen, indem er geeignete Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellt.
k.Aufklärung der Konsumenten: Der Kunde führt Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen durch, um die Konsumenten über ihre Rechte zu informieren und einen verantwortungsvollen Konsum der Auftritte von Don Trotti zu fördern.
l.Behandlung von Beschwerden: Der Kunde legt Verfahren zur Behandlung von Beschwerden fest, um auf Anliegen der Konsumenten einzugehen und Probleme wirksam und fair zu lösen.
m.Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Der Kunde hält alle massgebenden Gesetze und Vorschriften über den Konsumentenschutz ein und stellt die Einhaltung der höchsten Standards ethischer Geschäftspraktiken sicher.
n.Schulung des Personals: Der Kunde schult sein Personal, damit es einen qualitativ hochwertigen Kundendienst erbringt und die Einhaltung der Richtlinien und Verfahren zum Konsumentenschutz sicherstellt.
o.Laufende Beurteilung und Verbesserung: Der Kunde beurteilt seine Praktiken zum Konsumentenschutz regelmässig und ist bestrebt, sie auf der Grundlage von Rückmeldungen und Kundenerfahrungen zu verbessern.
8.Rechte der Parteien: Die Parteien anerkennen und respektieren die ihnen nach den anwendbaren Gesetzen zustehenden Rechte und verpflichten sich, diese Rechte im Rahmen dieses Vertrags nicht zu verletzen.
a.Recht auf Erfüllung: Jede Partei hat das Recht, die Erfüllung der von der anderen Partei gemäss den Bedingungen des Booking-Vertrags eingegangenen Verpflichtungen zu verlangen.
b.Recht auf Vergütung: Don Trotti hat das Recht, für seine künstlerischen Auftritte die vereinbarte Vergütung gemäss den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu erhalten.
c.Recht am eigenen Bild: Don Trotti behält die ausschliesslichen Rechte an seinem Bild und seinem Namen, und der Kunde muss für jede Verwendung seines Bildes zu Promotionszwecken seine vorgängige Einwilligung einholen.
d.Recht auf Vertraulichkeit: Beide Parteien haben das Recht, die vertrauliche Behandlung sensibler Informationen zu verlangen, die im Rahmen des Booking-Vertrags ausgetauscht werden.
e.Recht auf künstlerische Integrität: Don Trotti hat das Recht, seine künstlerische Integrität zu wahren und den Inhalt und die Präsentation seiner Auftritte zu bestimmen, vorbehaltlich der vertraglichen Verpflichtungen.
f.Recht auf Schadloshaltung: Beide Parteien haben das Recht, wegen Verletzung der Vertragsbedingungen oder eines von der anderen Partei verursachten Schadens Schadloshaltung zu verlangen.
g.Recht auf einen qualitativ hochwertigen Auftritt: Der Kunde hat das Recht zu erwarten, dass Don Trotti Auftritte von einer Qualität erbringt, die den im Vertrag vereinbarten Standards entspricht.
h.Recht auf transparente Kommunikation: Beide Parteien haben das Recht, während der gesamten Vertragsdauer transparent und offen zu kommunizieren, relevante Informationen zu teilen und Anfragen innert der vereinbarten Fristen zu beantworten.
9.Nicht ausschliesslicher Gerichtsstand: Nichts in diesem Vertrag schränkt das Recht der Parteien ein, rechtliche Schritte vor anderen zuständigen Gerichten einzuleiten, sofern die anwendbaren Gesetze dies zulassen.
a.Definition des nicht ausschliesslichen Gerichtsstands: Der nicht ausschliessliche Gerichtsstand legt fest, dass die Parteien das Recht behalten, vor jedem zuständigen Gericht rechtliche Schritte einzuleiten, ohne auf andere im Booking-Vertrag vorgesehene Rechtsbehelfe zu verzichten.
b.Grundsatz der freien Wahl: Jede Partei behält die Freiheit, den Gerichtsstand zu wählen, an dem sie rechtliche Schritte einleitet, je nach Art der Streitigkeit und ihrer Präferenz für ein bestimmtes Gericht.
c.Wahrung der Rechtsbehelfe: Die Bezeichnung eines nicht ausschliesslichen Gerichtsstands schränkt die den Parteien zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe nicht ein, die sich weiterhin dafür entscheiden können, rechtliche Schritte vor anderen Gerichten einzuleiten, wenn sie dies für erforderlich halten.
d.Umfang der Zuständigkeit: Der nicht ausschliessliche Gerichtsstand kann für alle Ansprüche aus dem Booking-Vertrag gelten, einschliesslich Vertragsverletzungen, Zahlungsstreitigkeiten, Fragen des geistigen Eigentums usw.
e.Achtung der Zuständigkeit: Die Parteien anerkennen, dass jedes Gericht seine eigene Zuständigkeit und Autorität hat, und verpflichten sich, die Entscheidungen der Gerichte zu respektieren, vor denen sie zu prozessieren wählen.
f.Mitteilung der Streitigkeit: Im Streitfall teilt jede Partei der anderen Partei gemäss den Bestimmungen des Booking-Vertrags ihre Absicht mit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, und gibt den gewählten Gerichtsstand an.
g.Forum conveniens: Die Parteien können sich auf den Gerichtsstand einigen, der für die Beilegung einer bestimmten Streitigkeit am besten geeignet wäre, unter Berücksichtigung von Faktoren wie dem Standort der Parteien, der Art der Streitigkeit und der Zweckmässigkeit der Gerichte.
h.Rechtsmittel: Die Bezeichnung eines nicht ausschliesslichen Gerichtsstands berührt nicht das Recht der Parteien, gerichtliche Entscheidungen vor den zuständigen Rechtsmittelinstanzen oder obersten Gerichten anzufechten.
i.Zuständigkeit von Schiedsgerichten: Der nicht ausschliessliche Gerichtsstand kann auch für Schiedsgerichte gelten, im Rahmen der zwischen den Parteien vereinbarten Schiedsverfahren zur vertraulichen und wirksamen Beilegung von Streitigkeiten.
j.Verzicht auf Immunität: Keine Bestimmung des Booking-Vertrags ist als Verzicht auf die Gerichtsimmunität oder andere rechtliche Schutzrechte auszulegen, auf die eine Partei nach dem anwendbaren Recht Anspruch haben kann.
k.Zustellung von Rechtsdokumenten: Jede Zustellung von Rechtsdokumenten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren im Rahmen des nicht ausschliesslichen Gerichtsstands erfolgt gemäss den anwendbaren Verfahrensregeln und den Mitteilungsbestimmungen des Vertrags.
l.Alternative Methoden der Streitbeilegung: Die Parteien können sich für alternative Methoden der Streitbeilegung wie Mediation oder Schiedsverfahren entscheiden und dabei die Möglichkeit behalten, rechtliche Schritte vor den Gerichten einzuleiten.
m.Wahrung der Rechte: Die Bezeichnung eines nicht ausschliesslichen Gerichtsstands berührt die Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien aus dem Booking-Vertrag nicht, die unabhängig vom zur Streitbeilegung gewählten Gerichtsstand durchsetzbar bleiben.
n.Rechtsberatung: Bei Unsicherheiten über die Auslegung oder Anwendung des nicht ausschliesslichen Gerichtsstands können die Parteien rechtlichen Rat einholen, um fachkundige Beratung über die verfügbaren Optionen und die rechtlichen Folgen zu erhalten.
o.Schriftliche Bestätigung: Die Bezeichnung des nicht ausschliesslichen Gerichtsstands und die damit verbundenen Bedingungen werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Verpflichtungen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
10.Verjährung: Die Parteien anerkennen und akzeptieren die nach schweizerischem Recht auf alle Ansprüche oder rechtlichen Schritte aus diesem Vertrag anwendbaren Verjährungs- und Verwirkungsfristen.
a.Definition der Verjährungsfristen: Die Verjährungsfristen bestimmen den Zeitraum, innert dessen die Parteien bei Verletzung oder Nichteinhaltung der Bedingungen des Booking-Vertrags ihre Rechte durchsetzen oder rechtliche Schritte einleiten können.
b.Anwendbarkeit: Die Verjährungsfristen gelten für alle Ansprüche, rechtlichen Schritte oder Rechte aus dem Vertrag, seien sie vertraglicher, ausservertraglicher oder regulatorischer Natur.
c.Art der Ansprüche: Die Verjährungsfristen können je nach Art des Anspruchs oder der rechtlichen Schritte variieren, wie bei Vertragsverletzungen, Ansprüchen wegen Personenschäden, Haftungsansprüchen usw.
d.Mitteilung: Die Parteien müssen jeden Anspruch oder jede behauptete Verletzung innert angemessener Frist nach Kenntnisnahme mitteilen, um die Einhaltung der Verjährungsfristen sicherzustellen und jeden Rechtsverlust zu vermeiden.
e.Übliche Fristen: Die üblichen Verjährungsfristen können je nach den anwendbaren Gesetzen und der Art der Ansprüche variieren und betragen in der Regel ein bis zehn Jahre ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen.
f.Ausnahmen: Für bestimmte Ansprüche können von Gesetzes wegen besondere Verjährungsfristen gelten, wie für Ansprüche wegen Personenschäden, Ansprüche aus geistigem Eigentum usw.
g.Entdeckung des Anspruchs: Die Verjährungsfrist kann je nach Art des Anspruchs ab dem Datum zu laufen beginnen, an dem der Anspruch von der betroffenen Partei entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen.
h.Hemmung: Bestimmte Ereignisse wie Mediation, Schiedsverfahren oder laufende Verhandlungen können die Verjährungsfrist vorübergehend hemmen, bis die Parteien eine Lösung erzielen oder ein Entscheid gefällt wird.
i.Verzicht: Die Parteien können vereinbaren, im Rahmen des Booking-Vertrags auf Verjährungsfristen zu verzichten, ein solcher Verzicht muss jedoch ausdrücklich, freiwillig und einvernehmlich erfolgen.
j.Erneuerung: Bei fortdauernder oder wiederholter Verletzung der Vertragsbedingungen kann die Verjährungsfrist für jede einzelne Verletzungshandlung neu beginnen, wodurch sich der Zeitraum verlängert, innert dessen Ansprüche geltend gemacht werden können.
k.Sicherung von Beweismitteln: Die Parteien müssen alle relevanten Unterlagen oder Beweismittel zum Vertrag und zu den Transaktionen aufbewahren, die im Streitfall zur Begründung eines Anspruchs oder einer Verteidigung erforderlich sein können.
l.Rechtsberatung: Bei Fragen oder Bedenken zu den Verjährungsfristen können die Parteien rechtlichen Rat einholen, um fachkundige Orientierung über die gesetzlichen Anforderungen und die verfügbaren Optionen zu erhalten.
m.Förmliche Erklärung: Die Parteien können in den Booking-Vertrag eine förmliche Erklärung aufnehmen, welche die auf Ansprüche aus dem Vertrag anwendbaren Verjährungsfristen festlegt und so zusätzliche Klarheit über die vereinbarten Bedingungen schafft.
n.Enge Auslegung: Die Verjährungsfristen sind gemäss den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen eng auszulegen, um jede Verwirrung oder Fehlinterpretation zu vermeiden.
o.Schriftliche Bestätigung: Alle Verjährungsfristen und die damit verbundenen Bestimmungen werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Verpflichtungen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
11.Verzicht auf Einreden: Keine Bestimmung dieses Vertrags ist als Verzicht auf die Rechte oder den Schutz auszulegen, die den Parteien nach den anwendbaren Gesetzen zustehen.
a.Definition des Verzichts: Der Verzicht auf Einreden legt fest, dass die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine Partei keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf darstellt, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
b.Grundsatz des Nichtverzichts: Übt eine Partei ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag nicht aus, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf dar und berührt nicht die Möglichkeit dieser Partei, dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf künftig auszuüben.
c.Allgemeine Anwendung: Der Verzicht auf Einreden gilt für alle Rechte, Rechtsbehelfe, Befugnisse und Vorrechte, die den Parteien nach dem Booking-Vertrag zustehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
d.Ausdrücklicher Verzicht: Jeder Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf muss, um gültig zu sein, schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet sein, und er gilt nur für die ausdrücklich genannten Umstände.
e.Folgen des Verzichts: Der Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf in einer bestimmten Situation schränkt die Möglichkeit der Partei nicht ein, dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf in anderen ähnlichen oder unterschiedlichen Situationen auszuüben.
f.Retentionsrecht: Der Verzicht auf ein Retentionsrecht in einer bestimmten Situation stellt keinen Verzicht auf dieses Recht in anderen Situationen dar, in denen es anwendbar sein kann.
g.Vorläufige Anwendung: Auch wenn eine Partei beschliesst, ein Recht oder einen Rechtsbehelf in einer bestimmten Situation nicht auszuüben, behält sie das Recht, es später auszuüben, wenn sich die Umstände ändern oder weitere Verletzungen eintreten.
h.Grundsatz der Wahrung der Rechte: Die Parteien vereinbaren, dass der Verzicht auf Einreden keine Partei ihrer Rechte beraubt, vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags und der anwendbaren Gesetze.
i.Enge Auslegung: Jede Auslegung des Verzichts auf Einreden ist eng vorzunehmen, unter Berücksichtigung des Willens der Parteien und des Umfangs der betroffenen Rechte und Rechtsbehelfe.
j.Ausräumung von Hindernissen: Der Verzicht auf Einreden soll jede Mehrdeutigkeit oder jedes Missverständnis hinsichtlich der Möglichkeit der Parteien vermeiden, ihre Rechte und Rechtsbehelfe aus dem Vertrag auszuüben.
k.Informierte Einwilligung: Die Parteien anerkennen, dass jeder Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf in Kenntnis der Sachlage und in vollem Verständnis erfolgen muss, nachdem alle Auswirkungen und Folgen abgewogen wurden.
l.Rechtsberatung: Bei Zweifeln über die Anwendung oder die Auswirkungen des Verzichts auf Einreden können die Parteien Rechtsberater beiziehen, um fachkundigen Rat einzuholen.
m.Gegenseitigkeit: Der Verzicht auf Einreden gilt für beide Parteien gleichermassen und stellt eine Gleichbehandlung und eine faire Anwendung der im Vertrag festgelegten Grundsätze sicher.
n.Unabhängigkeit der Klauseln: Die Gültigkeit des Verzichts auf Einreden ist unabhängig von der Gültigkeit der anderen Klauseln des Vertrags und berührt deren Anwendung oder Auslegung nicht.
o.Schriftliche Bestätigung: Alle Verzichte auf Einreden werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Verpflichtungen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
12.Schutz der Rechte: Die Parteien vereinbaren, die Rechte des geistigen Eigentums und andere gesetzlich geschützte Rechte gemäss den anwendbaren Gesetzen zu respektieren.
a.Definition der Rechte: Der Schutz der Rechte soll sicherstellen, dass die rechtlichen, kreativen und finanziellen Rechte von Don Trotti während der gesamten Erfüllung des Booking-Vertrags respektiert werden.
b.Urheberrecht: Der Vertrag anerkennt und respektiert das Urheberrecht von Don Trotti an seinem künstlerischen Werk und schützt so sein geistiges Eigentum und sein ausschliessliches Recht, seine Schöpfungen zu nutzen und zu vervielfältigen.
c.Geistiges Eigentum: Die Rechte des geistigen Eigentums von Don Trotti, einschliesslich Marken, Logos, Bilder und anderer Elemente des geistigen Eigentums, werden vom Kunden respektiert und geschützt.
d.Rechtlicher Schutz: Bei einer Verletzung oder behaupteten Verletzung seiner Rechte erhält Don Trotti vom Kunden Unterstützung, um geeignete rechtliche Massnahmen zum Schutz seiner Interessen zu ergreifen.
e.Erlaubte Verwendung: Der Kunde verpflichtet sich, für jede Verwendung des Namens, des Bildes, der Stimme oder des künstlerischen Werks von Don Trotti zu Promotions- oder kommerziellen Zwecken dessen vorgängige Genehmigung einzuholen.
f.Kreative Kontrolle: Don Trotti behält die kreative Kontrolle über sein Werk, einschliesslich der Auswahl der aufzuführenden Stücke, der Gestaltung der Show und anderer künstlerischer Aspekte seiner Auftritte.
g.Kommerzielle Verwendung: Jede Vereinbarung über die kommerzielle Verwendung des Namens, des Bildes oder der Musik von Don Trotti wird gesondert ausgehandelt und im Booking-Vertrag im Einzelnen festgelegt.
h.Achtung der Privatsphäre: Der Kunde respektiert die Privatsphäre von Don Trotti und verpflichtet sich, seine persönlichen oder vertraulichen Informationen weder offenzulegen noch missbräuchlich zu verwerten.
i.Schadloshaltung: Der Kunde hält Don Trotti für alle Ansprüche oder Klagen schadlos, die sich aus der Verletzung seiner Rechte durch Dritte oder aus der unbefugten Verwendung seines Werks ergeben.
j.Qualitätskontrolle: Don Trotti behält das Recht, die Qualität jeder Verwendung seines Namens oder seines künstlerischen Werks zu kontrollieren, um eine zutreffende Darstellung seines Images und seines Werks sicherzustellen.
k.Lizenzen und Bewilligungen: Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Lizenzen und Bewilligungen einzuholen, um das kreative Material von Don Trotti bei Auftritten oder Promotionsaktivitäten rechtmässig zu verwenden.
l.Rechteverwaltung: Der Kunde erleichtert die Verwaltung der Rechte von Don Trotti, einschliesslich der Aushandlung von Lizenzvereinbarungen, des Einzugs von Tantiemen und des Schutzes vor Rechtsverletzungen.
m.Konkurrenzverbot: Der Vertrag kann ein Konkurrenzverbot enthalten, das Don Trotti untersagt, während einer bestimmten Zeit nach Vertragsende für direkte Konkurrenten des Kunden aufzutreten oder mit ihnen zusammenzuarbeiten.
n.Rechtsberatung: Bei Fragen oder Bedenken zum Schutz der Rechte kann Don Trotti Rechtsberater für fachkundigen Rat beiziehen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen ergreifen.
o.Schriftliche Bestätigung: Alle Bestimmungen über den Schutz der Rechte werden im Booking-Vertrag schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Verpflichtungen zwischen Don Trotti und dem Kunden zu gewährleisten.
13.Salvatorische Klausel: Wird eine Bestimmung dieses Vertrags nach den anwendbaren Gesetzen als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet, wird diese Bestimmung vom übrigen Vertrag abgetrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich grösstmöglichen Umfang in Kraft.
a.Trennungsklausel: Die Trennungsklausel legt die Voraussetzungen und Verfahren fest, welche die vorzeitige Beendigung oder das Ende des Booking-Vertrags zwischen Don Trotti und dem Kunden regeln.
b.Recht auf Trennung: Jede Partei behält das Recht, unter festgelegten Umständen gemäss den Bestimmungen der Klausel die Trennung vom Vertrag zu verlangen.
c.Einseitige Kündigung: Die Klausel ermöglicht es jeder Partei, den Vertrag unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen und Kündigungsfristen einseitig zu kündigen.
d.Gründe für die Trennung: Berechtigte Gründe für eine Trennung können schwerwiegende oder wiederholte Verletzungen der Vertragsbedingungen, unvorhergesehene Umstände, welche die Vertragserfüllung unmöglich machen, oder andere von den Parteien vereinbarte stichhaltige Gründe sein.
e.Kündigungsfrist: Die Kündigungsfristen für eine Trennung werden in der Klausel festgelegt, mit Angabe der erforderlichen Frist bis zur tatsächlichen Beendigung des Vertrags.
f.Mitteilung: Die Partei, die den Vertrag beenden möchte, muss die andere Partei gemäss den Bedingungen der Klausel benachrichtigen und die Gründe sowie die Kündigungsfrist klar darlegen.
g.Folgen der Trennung: Die Folgen der Trennung werden in der Klausel im Einzelnen festgelegt, einschliesslich der Beendigung künftiger Verpflichtungen, der Behandlung ausstehender Zahlungen und anderer relevanter Bestimmungen.
h.Erfüllung der Pflichten: Bei einer Trennung sorgen die Parteien für die Erfüllung aller ausstehenden Pflichten, insbesondere in Bezug auf Zahlungen oder noch nicht erbrachte Leistungen.
i.Streitbeilegung: Jede Streitigkeit aus der Trennung wird gemäss den Bestimmungen des Vertrags über die Streitbeilegung beigelegt, wobei Mediation oder Schiedsverfahren bevorzugt werden, um eine gütliche Lösung zu erzielen.
j.Vertraulichkeit: Vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit der Trennung werden gemäss der Vertraulichkeitsklausel des Vertrags behandelt, was den Schutz der geschäftlichen Interessen und sensiblen Informationen beider Parteien gewährleistet.
k.Gegenseitiger Respekt: Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen und Bedingungen der Trennung gegenseitig zu respektieren und nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Übergang zu erleichtern.
l.Kommunikation: Während des gesamten Trennungsprozesses wird eine offene und transparente Kommunikation aufrechterhalten, die eine wirksame und professionelle Abwicklung der Vertragsbeendigung ermöglicht.
m.Keine Beeinträchtigung: Die Trennung beeinträchtigt nicht die Rechte oder Rechtsbehelfe, die den Parteien nach dem Vertrag oder dem anwendbaren Recht zustehen.
n.Erfüllungsbestätigung: Die Parteien bestätigen schriftlich die Erfüllung aller sich aus der Trennung ergebenden Pflichten und stellen so den offiziellen Abschluss des Vertrags sicher.
o.Schriftliche Bestätigung: Alle Entscheide und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Trennung werden schriftlich in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument bestätigt, was die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der vereinbarten Bedingungen gewährleistet.
14.Gesetzesänderungen: Die Parteien anerkennen, dass die anwendbaren Gesetze geändert oder aktualisiert werden können, und verpflichten sich, diesen Vertrag soweit möglich entsprechend anzupassen, um solchen Änderungen zu entsprechen.
a.Definition der Gesetzesänderungen: Gesetzesänderungen bezeichnen alle Änderungen anwendbarer Gesetze, Vorschriften oder Normen, welche die Erfüllung oder die Pflichten der Parteien aus dem Booking-Vertrag beeinflussen können.
b.Obligatorische Mitteilung: Bei einer Gesetzesänderung, die den Vertrag berührt, verpflichtet sich jede Partei, die andere Partei umgehend über relevante Änderungen zu benachrichtigen, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
c.Beurteilung der Auswirkungen: Die Parteien beurteilen gemeinsam die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf den Vertrag und prüfen die finanziellen, betrieblichen und rechtlichen Folgen.
d.Anpassung des Vertrags: Falls erforderlich, arbeiten die Parteien zusammen, um den Booking-Vertrag entsprechend den Gesetzesänderungen anzupassen, indem sie die relevanten Klauseln revidieren, um Rechtskonformität und gegenseitigen Schutz sicherzustellen.
e.Verhandlung der Bedingungen: Bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen aufgrund von Gesetzesänderungen verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um für beide Parteien faire und annehmbare Lösungen zu finden.
f.Vorrang gesetzlicher Pflichten: Bei einem Widerspruch zwischen Vertragsbestimmungen und gesetzlichen Anforderungen gehen die gesetzlichen Pflichten vor, wobei Anpassungen vorgenommen werden, um die Integrität des Vertrags soweit möglich zu wahren.
g.Rechtsberatung: Bei Bedarf können die Parteien rechtlichen Rat einholen, um die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auszulegen und fundierte Entscheidungen über deren Integration in den Vertrag zu treffen.
h.Rückwirkung: Rückwirkende Gesetzesänderungen werden soweit möglich berücksichtigt, mit Bestimmungen, die darauf abzielen, negative Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Parteien zu minimieren.
i.Fristen für die Umsetzung: Werden Fristen zur Erfüllung neuer gesetzlicher Anforderungen auferlegt, verpflichten sich die Parteien, zusammenzuarbeiten, um diese Fristen soweit möglich einzuhalten.
j.Offene Kommunikation: Während des gesamten Prozesses der Bewältigung von Gesetzesänderungen wird eine offene und transparente Kommunikation zwischen den Parteien aufrechterhalten, die eine wirksame Zusammenarbeit zur Lösung allfälliger Probleme ermöglicht.
k.Neuverhandlung der Bedingungen: Führen Gesetzesänderungen zu wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen, kann es erforderlich sein, dass die Parteien bestimmte Aspekte des Vertrags neu verhandeln, um Ausgewogenheit und Fairness zu wahren.
l.Finanzielle Folgen: Die finanziellen Folgen von Gesetzesänderungen werden in den Neuverhandlungsgesprächen berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Anpassungen für beide Parteien fair und angemessen sind.
m.Dokumentation der Änderungen: Alle Änderungen des Booking-Vertrags als Reaktion auf Gesetzesänderungen werden angemessen dokumentiert und in eine aktualisierte Fassung des Vertrags aufgenommen.
n.Streitbeilegung: Jede Meinungsverschiedenheit darüber, wie Gesetzesänderungen auszulegen oder zu handhaben sind, wird durch einen offenen Dialog und die Suche nach für beide Seiten annehmbaren Lösungen zwischen den Parteien beigelegt.
o.Schriftliche Bestätigung: Alle als Reaktion auf Gesetzesänderungen am Booking-Vertrag vorgenommenen Änderungen werden schriftlich bestätigt, um die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der vorgenommenen Anpassungen zu gewährleisten.